Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht (§ 889 ZPO)

Rz. 14 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – ... In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner beantrage ich namens und in Vollmacht für den Gläubiger: dem Schuldner gemäß § 889 Abs. 1 ZPO die eidesstattliche Versicherung abzunehmen; für den Fall, dass der Schuldner im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint oder die Abgabe der eides...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 3 Gegen die Ablehnung des Pfändungsbeschlusses steht dem Gläubiger, gleich ob der Richter oder – wie üblich – der Rechtspfleger entschieden hat, die sofortige Beschwerde (§§ 793, 567 ff. ZPO; § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. den §§ 793, 567 ff. ZPO) zu. Der Schuldner sowie ein unterhaltsberechtigter Dritter können, da der Beschluss regelmäßig ohne Anhörung ergeht (§ 834 ZPO), ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 7 Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt bei der Vollstreckung in Forderungen und andere Rechte der Rechtspfleger wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Dies gilt grundsätzlich auch für die Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls (§ 20 Nr. 16 RPflG). Es kann daher bei der Arrestvollziehung grundsätzlich der Rechtspfleger beim Arrestgericht (Amtsgericht, Land- oder auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Vollstreckung des Ordnungsmittels

Rz. 37 Die Vollstreckung erfolgt von Amts wegen durch den Rechtspfleger des Prozessgericht, nicht durch den Rechtspfleger der StA (§ 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 31 Abs. 3, 4 Abs. 2 Nr. 2a RpflG; OLG München, NJW-RR 1988, 1407). Die Vollstreckung eines in einem Ordnungsmittelverfahren ergangenen Beschlusses stellt eine Zivil- und Handelssache i. S. des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 EuVTV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Da die Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls bereits mit dem Nichterscheinen des Schuldners im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erfüllt sind, hat der Gerichtsvollzieher, nachdem er die Voraussetzungen der Haftanordnung geprüft hat (Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bzw. des Auskunftsverfahrens), den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zusammen mit s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Zwangsvollstreckung

Rz. 21 Der ergehende Beschluss ist ein eigener Vollstreckungstitel i. S. v. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für die Beitreibung des Zwangsgeldes und die Vollstreckung der (Ersatz-)Zwangshaft (BGH, Vollstreckung effektiv 2009, 5 = NJW 2008, 2919; LAG Hamm, Beschluss v. 7.3.2012, 1 Ta 75/12 – Juris. Der Beschluss bedarf einer Vollstreckungsklausel, da er und nicht der Ausgangstitel Gru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zwei-Jahres-Schutzfrist (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 bestimmt eine grundsätzliche Sperrfrist für die erneute Abgabe einer Vermögensauskunft von zwei Jahren und erscheint unter Berücksichtigung des Aktualitätsinteresses des Gläubigers, der schutzwürdigen Belange des Schuldners und der Belastung der Justiz angemessen (BT-Drucks. 16/10069 S. 26). Der Schutz ist von Amts wegen zu beachten und besteht für sämtliche Glä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Abs. 2 verbietet eine Vollstreckung in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Schuldners unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht; Unpfändbar sind z. B. Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen (BVerfG, NJW 1983, 2766). Insbes. für Kunstschätze wird angenommen, dass i. S. d. Abs. 2 Satz 1 ein öffentliches Inter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten

Rz. 7 Als Beamte i. S. d. Abs. 2 sind nicht nur die in ein förmliches Beamtenverhältnis nach § 2 BBG, § 2 BRRG Berufenen – unabhängig davon, ob diese auf Zeit, Lebenszeit, auf Probe oder Widerruf berufen wurden und ob sie Beamte des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind –, sondern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gläubigerantrag

Rz. 22 Vgl. § 888 Rz. 10 ff. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann nur der Gläubiger stellen (BGH, NJW-RR 2018, 960 = DGVZ 2018, 233 = JurBüro 2018, 603 = MMR 2019, 109). Hierfür sprechen Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung. Diese soll dem Gläubiger die Durchsetzung seines titulierten Anspruchs ermöglichen. Infolgedessen entscheidet allein der Gläubiger über ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 31 Gegen den Beschluss nach Abs. 1 ist sowohl für den Gläubiger (bei Ablehnung) als auch für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Sie hat aufschiebende Wirkung (BGH, WM 2011, 2331 = NJW 2011, 3791 = MDR 2011, 1503 = JurBüro 2012, 104). Rz. 32 Die Frage, ob die aufschiebende Wirkung, die eine Beschwerde gegen die Festsetzung eines O...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Vollstreckung des Haftbefehls nicht möglich

Rz. 8 Ist die Vollstreckung des Haftbefehls nicht möglich, weil z. B. der Schuldner nicht aufzufinden oder nicht anzutreffen ist, so vermerkt der Gerichtsvollzieher dies in den Akten und benachrichtigt unverzüglich den Gläubiger. Nach wiederholtem fruchtlosen Verhaftungsversuch binnen drei Monaten nach Auftragseingang in einer Wohnung (§ 61 Abs. 1 Satz 2 GVGA), der mindesten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtvom 21.-23.11.2019 in Warnemünde Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "EU-Güterechtsverordnung" und "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" Unter dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Hohensee/Georgy, Stressmanagement für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Von Thomas Hohensee und Renate Georgy. 2019. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 110 S., 39,00 EUR "Das Leben für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte könnte so schön sein, wenn es keine nervigen Mandantinnen, unfähigen Richter oder besserwisserischen Kolleginnen gäbe. Außerdem müssten noch sämtliche Fristsachen, Eilverfahren und Durchruftermine abgeschafft werden." Mit diesen Worte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2020, Verkehrsanwaltstag 2020 Hamburg – mein Ding

Das altehrwürdige Hotel Atlantic in Hamburg ist nicht nur eine der besten Hoteladressen in Deutschland und jedenfalls zeitweilige Unterkunft des unerreichten Udo Lindenberg, sondern hat sich mittlerweile auch als regelmäßiger Austragungsort des Verkehrsanwaltstags unserer Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht etabliert. Am 24.4. und 25.4.2020 wird zum dritten Mal in diesem exklu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben, dass ein deutscher Richter eine solche Entscheidung von sich gibt. Streitgegenstand in einem Räumungsprozess ist der Räumungsanspruch als solcher und nicht die Kündigung. Die Kündigung ist noch nicht einmal ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit und Unwirksamkeit festgestellt werden könnte. Feststellbar ist lediglich der Bestand eines Mietverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2020, zfs Aktuell / Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks möglich (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.1.2020 – 2-24 O 117/18)

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urt. v. 30.1.2020 entschieden, dass Flugreisende nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten einen Ausgleich nach der Fluggastrechteverordnung verlangen können, wenn die Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare unternommen hat, die Streichung der Flüge zu verhindern. Die beklagte Fluggesellschaft mit Sitz in Irland...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / V. Resümee

Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Organschaft und Ausl, FS Beusch, 1993, 153; Grotherr, Krit Bestandsaufnahme der systematischen und betriebswirtsch Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Organschaftskonzepts – Die Organschaft als lex imperfecta zur stlichen Erfassung der wirtsch Einheit "Konzern", StuW 1995, 124; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im dt StR, GmbHR 1996, 33; Grother...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / IV. Der Widerruf der Option

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Antrag auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG war grundsätzlich widerruflich. Dies ergab sich im Umkehrschluss aus § 3 Abs. 3 ErbStRG.[2] Danach war der Widerruf nur ausgeschlossen, wenn die Steuerfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 19a ErbStG geändert wurde. Weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Berichterstatter des nunmehr alleine für Kostensachen zuständigen 10. Senats des LSG Baden-Württemberg als Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 155 Abs. 4 SGG, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 und 3 RVG); die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Berücksichtigu... / 1 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde (vgl. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass die Vergütung für die Verfahren S 17 AS 5348/11, S 17 AS 5536/11 – S 17 AS 7879/11 und S 17 AS 7880/11 einheitlich auf 1.110,72 EUR festzusetzen ist. Auf die zutreffenden Gründe des SG wird in entsprechender Anwendung des SGG verwiese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2020, Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Der Entwurf kann auf der Homepage des BMJV eingesehen werden.[1] Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2020, Mitverschulden... / 2 Aus den Gründen:

"…" [51] Die Berufung des Kl. bleibt ohne Erfolg, die der Bekl. hingegen hat teilweisen Erfolg. [52] 1. Schmerzensgeld [53] Das LG hat dem Kl. ein weiteres Schmerzensgeld – über vorgerichtlich gezahlte EUR 30.000 hinaus – von EUR 10.000 zugesprochen. [54] Damit sind die berechtigten Schmerzensgeldansprüche des Kl. (§§ 7 Abs. 1, 11 S. 2 StVG i.V.m. § 253 Abs. 1 BGB) erfüllt. [55] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Internationalen Steuerrechts wird als übergeordnete Umschreibung der 4 Elemente des deutschen Steuerrechts bezeichnet, die sich mit grenzüberschreitenden Besteuerungssachverhalten beschäftigen. Es handelt sich um die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen; der nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug; des Außensteuergesetzes; der Vorschriften des EU...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.3 Vorteilhaftigkeit des Abzugs

Rz. 110 Grundsätzlich gilt, dass die Anrechnungsmethode den Stpfl. besser stellt als die Abzugsmethode, wenn die ausl. Steuer voll anrechenbar ist. Praxis-Beispiel Vergleich Anrechnungs- und Abzugsmethode Ausländische Steuer 5.000 EUR, volle Anrechenbarkeit wird unterstellt. Summe der Einkünfte (hier gleichzusetzen mit zu versteuerndem Einkommen) von 100.000 EUR, darauf Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Dr. Michael Bonefeld Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München Dr. Peter Bothe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Singen Dr. Hanspeter Daragan Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Bremen Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, München Dr. Thomas Gleumes R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 14 Sachlich ist das Amtsgericht als Nachlassgericht nach § 2353 i.V.m § 23a GVG, § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG zuständig. Funktionell ist die Erteilung des Erbscheins Aufgabe des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Vorbehaltlich § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG, wonach die Erteilung des Erbscheins dem Richter vorbehalten ist, sofern eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Rechtsmittel der Beteiligten

Rz. 16 Das "richtige" Rechtsmittel hängt vom Inhalt der Entscheidung und dem/den Antragsteller/n ab:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verfahren

Rz. 3 Im Rahmen der funktionellen Zuständigkeit hat der Richter die Annahme und die Herausgabe des Testaments anzuordnen und gemeinsam mit dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu bewirken. Das Testament wird unter gemeinsamem Verschluss durch den Richter und den Urkundsbeamten verwahrt. Damit ist die Verwahrung ein sehr sicheres Mittel, geht sie doch bspw. im Hinblick auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Höchstpersönlichkeit

Rz. 2 Der Erblasser kann die Anfechtung nur höchstpersönlich erklären, ebenso wie er den Erbvertrag nur höchstpersönlich errichten (§ 2274 BGB), bestätigen (§ 2284 BGB), aufheben (§ 2290 BGB) oder den Rücktritt vom Erbvertrag erklären kann (§ 2296 BGB). Die Vertretung ist ausgeschlossen. Der beschränkt geschäftsfähige Erblasser bedurfte bis zum Inkrafttreten des Gesetz zur B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die bis zum Jahre 1970 geltende frühere Fassung des BGB sah in den §§ 2234–2246 BGB a.F. für die Errichtung eines öffentlichen Testaments eine Reihe zwingender Regelungen und weitere ergänzende Ordnungsvorschriften vor, die durch § 57 Abs. 3 Nr. 8 BeurkG zum 1.1.1970 weggefallen sind. Damit sind die vor dem 1.1.1970 errichteten öffentlichen Testamente nach den damals g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Erteilungsverfahren

Rz. 4 Erteilt wird das Testamentsvollstreckerzeugnis durch das nach §§ 343, 344 FamFG örtlich zuständige Nachlassgericht, entsprechend der Erteilung des Erbscheins, wobei dabei auf die Anmerkungen zu § 2353 BGB zu verweisen ist. Nach h.M. ist auch für den Fall, dass sich ein landwirtschaftlicher Hof im Nachlass befindet, das Nachlassgericht und nicht das Landwirtschaftsgeric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Richterliche Beurkundung

Rz. 11 Durch den zum 1.1.1970 aufgehobenen § 167 FGG war die Vornahme gerichtlicher Beurkundungen dem Einzelrichter bei den AG übertragen. Außerhalb ihres Amtsbezirks durften diese nach den §§ 2, 166 FGG nur bei Gefahr im Verzug tätig werden. Ob und inwieweit derartige, vor der Einführung des BeurkG durch Richter außerhalb ihres Amtsbezirks vorgenommene Beurkundungen gültig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / I. Allgemeines

Rz. 6 Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO ist die Erbfolge grundsätzlich durch die Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen.[12] Abweichend davon ist das Grundbuchamt auch berechtigt, als Nachweis der Erbfolge die Vorlage einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen zu akzeptieren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen

Rz. 7 In Erbrechtsprozessen geht es häufig um die Frage der Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Soll der behandelnde Arzt befragt werden, besteht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht. Es ist daher anzuraten, in die Verfügung von Todes wegen eine entsprechende Entbindungserklärung aufzunehmen. Für die Beweislast gelten die allg. Grundsätze; die fehlende Geschäftsfähigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / h) Stiftung

Rz. 79 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen unterliegt unstr. den allg. Regeln des Pflichtteilsrechts, so dass insoweit ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Betracht kommt.[298] Die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden stellt keine Schenkung dar. Denn es fehlt bereits an der für eine Schenkung i.S.v. §§ 516 ff. BGB kennzeichnenden Einigung der P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2228 Akteneinsicht

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat die Einsicht der nach § 2198 Abs. 1 Satz 2, § 2199 Abs. 3, § 2202 Abs. 2, § 2226 Satz 2 abgegebenen Erklärungen jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rz. 1 I.R.d. Nachlassabwicklung und der Testamentsvollstreckung müssen bestimmte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden, so die Bestimmung de...mehr