Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Der Entwurf kann auf der Homepage des BMJV eingesehen werden.[1]

Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen. Mit dem Entwurf sollen vor allem die Vergütungssätze angepasst werden. Daneben sollen strukturelle Änderungen u.a. das Abrechnungsverfahren erleichtern.

Für die Anwaltschaft von Interesse ist die gleichzeitig geplante Änderung des RVG, die unabhängig von der ebenfalls noch geplanten Gebührenerhöhung vorzeitig mit dem JVEG in Kraft treten soll. Nach Art. 3 des geplanten Änderungsgesetzes soll in Nr. 7003 VV der Kilometersatz von 0,30 EUR auf 0,42 EUR angehoben werden. Damit sollen insbesondere die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Pkws zumindest teilweise kompensiert werden.

Auch die Entschädigung eines Zeugen, deren Höhe ja auch für die nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO zu erstattenden Parteikosten Bedeutung hat, soll angehoben werden, und zwar wie folgt:

Die Entschädigung eines Zeugen für Zeitversäumnis wird von 3,50 EUR auf 4,00 EUR angehoben.
Die Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung wird von 14,00 EUR auf 17,00 EUR angehoben.
Die Höchstentschädigung für Verdienstausfall wird von 21,00 EUR auf 25,00 EUR angehoben.

Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider

AGS 2/2020, S. 53

[1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/JVEG_Aenderungsgesetz.html.

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