Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Summenmussfeld

Rn. 36 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zu deren Übermittlung resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen Mussfelder (s BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 Rz 14). Durch die Übermittlung der Summenmussfelder wird die Vollständigkei...mehr

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Jansen, SGG § 4 Geschäftsst... / 2.1 Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

Rz. 2 Urkundsbeamte der Geschäftsstelle können Beamte und Angestellte sein, die besonders vorgebildet sind. Ihnen obliegen teils administrative Funktionen (z. B. Register- und Aktenführung, Ausfertigung und Zustellung von Ladungen etc.). Insoweit erledigen sie weisungsgebundene richterassistierende Tätigkeiten. Daneben nehmen sie prozessuale Aufgaben wahr (z. B. Erteilung vo...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.1 Entscheidung über die Klage

Rz. 2 Wenn sich das Klageverfahren nicht auf andere Weise erledigt hat, also durch Klagerücknahme (§ 102), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), angenommenes Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), Vergleich (§ 101 Abs. 1) oder übereinstimmende Erledigungserklärung, muss das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Klage durch Urteil entscheiden. Ausnahmen von diesem Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mussfeld

Rn. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind daher unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des Unternehmens stets verbindlich zu übermitteln. Für die Anzahl der zu übermittelnden Posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Seit der Verabschiedung des BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 nimmt die Bedeutung einer eigenständigen StB zu, während die seither in § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verankerte Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung unverändert Gültigkeit besitzt (s BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Rz 1; Richter, GmbHR...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab. § 159 GVG Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht somit auch nach Einführung der E-Bilanz keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 44 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aus dem definierten Mindestumfang befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Zeitpunkt der Einführung der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen. Änderungen wurden einerseits in der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen gesehen (s Koch/Nagel, NWB 2010, 1344). Andererseits tendier...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.2 Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts

Rz. 3 Liegen die unter Rz. 2 genannten Voraussetzungen vor, kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden. Die Entschließung, nach Lage der Akten entscheiden zu wollen, ist eine prozessleitende Verfügung und gemäß § 172 Abs. 2 nicht mit der Beschwerde anfechtbar (Zeihe, § 126 Rz. 2a). Weil im Falle einer Entscheidung nach Aktenlage das Urteil ohne mündliche Verhandlung er...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.1 Amtshilfe

Rz. 2 Unter Amtshilfe versteht man die Hilfe (Unterstützung), die jede Behörde (Gericht – soweit eine Handlung begehrt wird, die nicht Richtern vorbehalten ist) in ihrer Funktion als Behörde einer anderen Behörde oder einem anderen Gericht leistet, um es der ersuchenden Behörde zu ermöglichen oder zu erleichtern, seine Amtshandlungen vorzunehmen. Das ist z. B. die Bereitstel...mehr

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Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / 2.3 Trennung von Behörden

Rz. 5 Eine Trennung der (Verwaltungs)Gerichte von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ist nach dem heutigen Verständnis des Grundsatzes der Gewaltenteilung selbstverständlich. Jedoch war auch unter Geltung des Grundgesetzes diese gerade für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nicht immer gegeben. Bis zum Inkrafttreten des SGG wurden Versicherungs- und Versorgungsbehörden ni...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.4 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 17 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (h. M. vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BGH, U...mehr

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Auswirkungen des Coronavirus auf Zivilprozesse

Zusammenfassung Seit Wochen überschlagen sich die Ereignisse infolge der Ausbreitung des Coronavirus, das öffentliche Leben befindet sich in weiten Teilen in einer Art Schockstarre. Während die Rechtspflege zu Beginn der Krise im Vergleich zu vielen Unternehmen und der Anwaltschaft eher zurückhaltend reagierte, was Maßnahmen zur Vermeidung von Sozialkontakten betrifft, ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 15 Richter auf Probe

Rz. 1 Die Ernennung auf Lebenszeit sichert einem Richter die persönliche Unabhängigkeit.[1] Richter auf Lebenszeit können nur aus den in Art. 97 Abs. 2 GG genannten Gründen entlassen, ihres Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden.[2] Das trifft auf den Richter auf Probe und den Richter kraft Auftrags nur eingeschränkt zu, weil sie nicht i. S. d. Art. 97 Abs. 2 S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 14 Richter auf Lebenszeit

Rz. 1 Art. 92 GG weist die rechtsprechende Gewalt den Richtern zu. Dies gilt für Berufsrichter wie für ehrenamtliche Richter gleichermaßen. Ihre Stellung ist geprägt durch die verfassungsmäßig garantierte persönliche und sachliche Unabhängigkeit. Im Einzelnen wird ihr Rechtsverhältnis durch das DRiG geregelt. § 8 DRiG kennt verschiedene Rechtsformen des Richterdienstes: den R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 27 Liste und Hilfsliste

Rz. 1 Die vom Präsidium des Finanzgerichts aufgestellte Liste hat nicht nur eine bloße Ordnungsfunktion. Ebenso wie der Geschäftsverteilungsplan[1] dient sie der Bestimmung des gesetzlichen Richters [2], indem sie die Möglichkeit einer Manipulation weitgehend verhindert. Von der Liste darf deshalb nicht willkürlich abgewichen werden. Vielmehr muss die Reihenfolge der Zuweisun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Rz. 1 Auch der nach Liste[1] bestimmte ehrenamtliche Richter ist der gesetzliche Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG. [2] Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen aufgrund § 44 Abs. 2 DRiG nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen seinen Willen nur durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen ergeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 16 Stellung

Rz. 1 Die ehrenamtlichen Richter bilden das Laienelement in der Justiz, so auch in der Finanzgerichtsbarkeit. Dem Einwand, diese könnten vor allem in komplizierten steuerrechtlichen Fragen überfordert sein[1], stehen positive Erfahrungen gegenüber. Die ehrenamtlichen Richter könnten als häufig – u. U. auch als qualifizierte Kenner des Wirtschaftslebens – richterliche Sachken...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Rz. 1 Die Übernahme des Amts eines ehrenamtlichen Richters gehört zu den staatsbürgerlichen Pflichten, denen man sich grundsätzlich nicht entziehen kann. Die in § 20 Abs. 1 FGO genannten Personen können ohne Begründung die Berufung ablehnen. Nr. 1: Das Recht zur Ablehnung steht nicht nur Amtsträgern der großen christlichen Kirchen, sondern Vertretern aller Religionsgemeinscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 24 Bestimmung der Anzahl

Rz. 1 Die Mindestzahl der ehrenamtlichen Richter beträgt zwölf pro Senat. Das folgt aus § 27 Abs. 1 S. 2 FGO, dem zufolge die Liste der ehrenamtlichen Richter mindestens zwölf Namen enthalten muss. Darüber hinaus hat der Präsident des FG eine Prognoseentscheidung dahin zu treffen, wie der tatsächliche Bedarf an ehrenamtlichen Richtern im folgenden Geschäftsjahr sein wird, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 23 Wahlausschuss

Rz. 1 § 23 FGO regelt das Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter. Der hierzu bestimmte Ausschuss steht unter dem Vorsitz des Präsidenten des FG. Ferner gehören ihm ein von der OFD zu bestimmender Beamter der Landesfinanzverwaltung sowie sieben Vertrauensleute an. Die Vertrauensleute werden durch den Landtag des jeweiligen Bundeslands oder einen Landtagsausschuss gewäh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 19 Unvereinbarkeit

Rz. 1 Die in § 19 FGO genannten Personen können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden, da die Mitwirkung der dort genannten Funktionsträger der Legislative und Exekutive[1] mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gewaltentrennung[2] kollidieren würde bzw. der Gesetzgeber die Gefahr einer Interessenkollision sieht:[3] § 19 Nr. 1 FGO: Die Aufzählung ist abschließen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 17 Voraussetzungen für die Berufung

Rz. 1 Voraussetzung für die Ausübung des Amts eines ehrenamtlichen Richters ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.[1] Der Besitz einer weiteren Staatsbürgerschaft ist dagegen unschädlich. Die Verletzung des § 17 S. 1 FGO stellt einen (absoluten) Revisionsgrund dar, soweit er nach seiner Amtsentbindung[2] weiterhin tätig bleibt.[3] Gegen ein bereits rechtskräftig ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 22 Wahl

Rz. 1 Die Amtszeit eines ehrenamtlichen Richters beginnt mit dem Tag seiner Wahl und endet nach fünf Jahren, jedoch nicht vor der Nachwahl des neuen Richters.[1] Rz. 2 Nachwahlen finden bei Bedarf statt, z. B. nach Ausscheiden eines Richters oder bei Einrichtung eines neuen Senats. Die nachrückenden Richter werden der zu Beginn der Wahlperiode erstellten Vorschlagsliste entno...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 26 Wahlverfahren

Rz. 1 Der Ausschuss entscheidet mit den Stimmen der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn von den gesetzlich vorgesehenen Mitgliedern[1] wenigstens der Vorsitzende, ein Vertreter der Finanzverwaltung und drei Vertrauensleute anwesend sind.[2] Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter müssen gewählt werden.[3] Die Wahl jedes einzelnen ehrenamtlichen Richters ist ein Verwal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 18 Ausschlussgründe

Rz. 1 Die in § 18 FGO genannten Personen können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Ist ein Angehöriger dieses Personenkreises gleichwohl berufen worden, muss er von seinem Amt entbunden werden.[1] Wirkt er an einem Urteil mit, bildet dies einen (absoluten) Revisionsgrund.[2] Unter dieser Voraussetzung kann auch ein bereits rechtskräftiges Urteil mit der Nichtig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 29 Entschädigung

Rz. 1 Die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter bzw. für Vertrauensleute beim Wahlausschuss[1] wird ab 1.7.2004 für Zeitversäumnis, Wegegeld und sonstigen Aufwand nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[2] gewährt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 30 Ordnungsstrafen

Rz. 1 Die Festsetzung des Ordnungsgelds gem. § 30 Abs. 1 S. 1 FGO richtet sich nach Art. 6ff. EGStB v. 2.3.1974.[1] Es kann zwischen 5 und 1.000 EUR betragen.[2] Die Höhe ist in das Ermessen des Vorsitzenden gestellt.[3] Nach Art. 7 Abs. 1 S. 1 EGStB können Zahlungserleichterungen (Zahlungsfristen oder Teilzahlung) gewährt werden. Rz. 2 Nach § 30 Abs. 1 S. 2 FGO können einem ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuschläge an Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status

Rz. 16 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Auch Beamte und Richter vereinbaren mit ihrem Dienstherrn Altersteilzeit. Die Aufstockungsbeträge werden als Zuschläge nach § 6 Abs 2 BBesG bzw vergleichbarer Regelungen in Ländergesetzen gezahlt. Diese Zuschläge sind ebenfalls nach § 3 Nr 28 EStG steuerfrei. Für andere versicherungsfreie Beschäftigte iSv § 27 Abs 1 Nr 1 bis 3 SGB III mit be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Die letzte große Änderung des Bewertungsrechts liegt fast 55 Jahre zurück. Mit Inkrafttreten des Bewertungsänderungsgesetz 1965 wurden die zu diesem Zeitpunkt völlig überholten Einheitswerte des Grundbesitzes aus den 1930er Jahren auf den 1.1.1964 neu festgestellt. Wenige Jahre später, in den 1970er Jahren, wurde erkannt, dass die Hauptfeststellung 1964 weder in der Durchfüh...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Klägers führt zur Aufhebung des Kammerbeschlusses v. 7.1.2020 sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LG zur Entscheidung über die Kostenerinnerung des Klägers. a. Das Rechtsmittel der Beschwerde ist statthaft. Bei dem Kammerbeschluss v. 7.1.2020 handelt es sich um eine Entscheidung des Erstgerichts gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG über die Frage der ...mehr

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EuGH belebt "Widerrufsjoker" bei Immobilienkrediten

Überblick Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Widerrufsbelehrung in vielen Immobilienkreditverträgen als intransparent gerügt. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie gekauft hat, könnte mit dem sog. "Widerrufsjoker" gute Chancen haben, den Vertrag zu widerrufen. Hintergrund für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März (Az. C-66/1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Kündigungen des Insolvenzverwalters

Rn 21 Das Verfahren nach § 126 kann sowohl für noch auszusprechende[61] als auch für Kündigungen durchgeführt werden, die bereits vor Einleitung dieses Verfahrens durch den Insolvenzverwalter oder einen vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter erklärt wurden.[62] Kündigungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner vorgenommen wurden, können ni...mehr

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FF 04/2020, Vorschau

Folgende Themen erwarten Sie in den nächsten Heften der FFmehr

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AGS 04/2020, Keidel, FamFG – Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Begründet von Dr. H.C. Theodor Keidel, herausgegeben von Helmut Engelhardt und Werner Sternal. 20., Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLVII, 3229 S., 149,00 EUR Gegenüber der Vorauflage 2017 waren wiederum umfangreiche Gesetzesänderungen einzuarbeiten. Alleine 15 Gesetze haben insgesamt 53 Paragraphen des FamFG geändert. Darüber hinaus war umfangreiche Rechtsprechung un...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / Leitsatz

Mit Zugang der Kostenrechnung beim Kostenschuldner endet die Befugnis des Ausgangsgerichts zur Entscheidung über einen Antrag auf Niederschlagung der Gerichtskosten gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG; ab diesem Zeitpunkt ist ein derartiger Antrag als Erinnerung gegen den Kostenansatz zu betrachten, über die der gem. § 66 Abs. 6 S. 1, § 1 Abs. 5 GKG zuständige Einzelrichter entscheide...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte einen Antrag in einer Unterhaltssache nach § 231 Abs. 1 FamFG gestellt und hierfür eine 3,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 1220 FamGKG-KostVerz. nach § 14 FamGKG vorausgezahlt. Später hat er den Unterhaltsantrag zurückgenommen. Das FamG hat ihm daraufhin gem. § 243 FamFG die Kosten des Verfahrens auferlegt. Anschließend erhielt er die Schlussrechnung der Ger...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 28.1.2020 – VIII ZB 39/19 1. Der Partei, welche den rechtzeitigen Eingang ihres Rechtsmittels beweisen muss, steht gegen den durch den Eingangsstempel als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO erbrachten Beweis für einen Eingang des Schriftsatzes erst an dem im Stempel angegebenen Tag gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der im Wege des Freibeweises zu führende ...mehr

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zfs 04/2020, Institut für faire Schadensregulierung GmbH

Fachtagung Personenschaden 7./8.5.2020 in Köln Bei Ersatz eines Personenschadens, für den ein Schädiger verantwortlich ist, geht es um den Ausgleich des vom Geschädigten erlittenen Schadens ebenso wie um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im Regelfall ist der Schädiger haftpflichtversichert, sodass dessen Versicherer sich darum kümmert, dass nicht zu viel gezahlt wird. Er b...mehr

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zfs 04/2020, Der gestellte ... / I. Grundsätze

Anders als die zum äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung und zur haftungsbegründenden Kausalität gehörende Frage, ob es überhaupt zur Beschädigung einer Sache i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG gekommen ist, ist die Frage des hierdurch ursächlich herbeigeführten Schadensumfangs eine Frage der haftungsausfüllenden Kausalität. Zwar steht auch diese zur Darlegungs- und Beweislast des ...mehr

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AGS 04/2020, Keine Erstreck... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG statthafte Beschwerde ist auch i.Ü. zulässig, insbesondere ist die Zweiwochen-Frist gewahrt und auch der erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR erreicht, §§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG. Sie ist jedoch ohne Erfolg. Denn die bewilligte Verfahrenskostenhilfe ist nur für das vereinfachte Unterhaltsverfahren, nicht aber für das streitig...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / IV. Ergebnis und Ausblick

Die Bedeutung einer Auskunft für die Unterhaltsbemessung wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Bedarfsbestimmung nur noch in Ausnahmefällen zu verneinen sein. § 235 FamFG stellt – über § 643 ZPO a.F. hinaus – eine Erweiterung der gerichtlichen Befugnisse nach § 273 Abs. 2 Nr. 1, 142 ZPO dar. § 235 FamFG dient vorrangig der beschleunigten Durchführung des Un...mehr

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FF 04/2020, Arbeitshilfen 2020 / 4. Brutto-/Nettolohntabelle – Jahr 2020

Auf folgenden Annahmen beruhende Berechnung: Solidarzuschlag 5,5 %; Kirchensteuer 9 %; Krankenversicherung 15,7 % (14,6 % + Zusatzbeitrag 1,1 %); Pflegeversicherung 3.05 %; Rentenversicherung 18,6 %; Arbeitslosenversicherung 2,4 %; keine Freibeträge.mehr

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zfs 04/2020, zfs Aktuell / Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

In Art. 240 EGBGB wird für bestimmte Schuldverhältnisse bis zum 30.6.2020 ein Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmen begründet, die die Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen, die Dauerschuldverhältnisse sind und vor dem 8.3.2020 geschlossen wurden, derzeit wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie nicht erfüllen können. Damit soll für Verbraucher u...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Gegen den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss war gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.11.2017 – 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2018 – 1 Ws 140/17, jur...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr

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zfs 04/2020, Ausnahmezustand

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, das Unvorstellbare ist eingetreten, der Ausnahmezustand wurde ausgerufen. Die Folgen der Corona-Pandemie durchdringen alle Bereiche des Lebens, unzählige Geschäftszweige mit öffentlichem Publikumsverkehr werden stillgelegt, das Leben ist nahezu lahmgelegt. Ausgangssperren werden verhängt, Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern oder gg...mehr