Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befinden. Auch wenn die facettenreichen Probleme der Pflege die Gesellschaft noch vor große Herausforderungen stellen werden, bietet die Reform schon jetzt einen spürbaren Zugewinn an sozialer Sicherheit. Dass solche weitreichenden Umgestaltungen im Sozialrecht nicht ohne Folgen für den Maßstab privater Unterhaltspflichten oder die Rückforderung von Schenkungen bleiben können, hat bei den Beratungen des Gesetzgebers hingegen keine Rolle gespielt. Eine Antwort auf die sich nunmehr neu stellenden Fragen überlässt er daher wieder einmal der Verwaltung und den Gerichten. Die Fallenzahlen werden zwar erheblich zurückgehen, vollständig verschwunden sind sie damit jedoch nicht.

Autor: Heinrich Schürmann , Vors. Richter am OLG Oldenburg a.D.

FF 2/2020, S. 48 - 60

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