Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Kündigung zur Unzeit

Rz. 9 Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein; dies setzt jedoch weitere Umstände voraus. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind nicht gering: Es muss eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kündigungsgegners, insbesondere auf Achtung sei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Vermutungswirkung (Abs. 2)

Rz. 7 Findet ein Betriebsübergang statt, erstreckt sich gem. § 128 Abs. 2 die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 InsO auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt ist.[1] § 128 Abs. 2 InsO enthält keine materiellrechtliche Vorschrift, sondern lediglich ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / L. Weitere Beispiele

Rz. 57 In Rechtsprechung und Literatur[134] finden sich zahlreiche Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise in Betracht kommen bei Alkoholmissbrauch;[135] dem mindestens grob fahrlässigen Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen ein absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten;[136] ausländerfeindl...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung und der Abrechnung von Provisionen

Rz. 145 In Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Schuldner einen titulierten Anspruch auf abschließende Berechnung seiner Vergütung und Erteilung einer entsprechenden Lohnabrechnung und auch die Erteilung einer elektronischen Steuerbescheinigung[128] haben. Rz. 146 Auch hier gilt für die Unterscheidung, ob eine vertretbare oder eine unvertretbare H...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Bestimmtheit des Titels

Rz. 226 Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichtes einschließlich eines Versäumnisurteils[188] oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Rz. 227 Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt b...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Mitbestimmungsrecht bei Befristung

Rz. 166 Einige Landespersonalvertretungsgesetze (z.B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen) sehen neben der Mitbestimmung bei der Einstellung ausdrücklich eine Mitbestimmung bei Befristungen vor. Nach der Rspr. des BAG ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Streitwert

Rz. 81 Der Streitwert einer im Anschluss an die Ablehnung des Änderungsangebotes erhobenen Klage nach § 4 S. 1 KSchG ist nach den bei einer gewöhnlichen Beendigungskündigung geltenden Grundsätzen in Anwendung von § 42 Abs. 2 S. 1 GKG zu ermitteln, bemisst sich also nach dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahrs zu leistenden Arbeitsentgelts. Für den Streitwert einer Än...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 54 Aus dem Vollstreckungstitel muss hervorgehen, wer Schuldner und wer Gläubiger ist und welche Leistungen vollstreckt werden können. Rz. 55 Zur genauen Bezeichnung der Parteien gehören der vollständige Name und die vollständige Anschrift. Auf diese Angaben sollte gerade der Gläubiger achten, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Zustellung des Vollstreckungstitels und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verschiedene AdV-Beschlüsse

Rz. 14 [Autor/Stand] Neben dem obigen Urteil sind bereits mehrere Beschlüsse von verschiedenen Finanzgerichten zur möglichen Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden getroffen worden. Rz. 14.1 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 1.9.2023[3] entschieden, dass bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem an...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / X. Prüfung der Einhaltung der Klagefrist

Rz. 48 Das Gericht hat im Hinblick auf die Fiktionswirkung des § 7 KSchG von Amts wegen zu prüfen, ob die Klagefrist eingehalten ist. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unstreitig, prüft das Gericht nicht von Amts wegen, ob dieser Vortrag zutreffend ist. Besteht indessen Streit über die Frage des Kündigungszugangs, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Nichtbeachtung richterlicher Schriftsatzfristen in 1. Instanz, § 67 Abs. 2 ArbGG

Rz. 90 Erstinstanzlich soll der Vorsitzende zur Vorbereitung des Kammertermins den Parteien gem. § 56 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Erklärungsfristen über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen. Speziell für Kündigungsschutzverfahren trägt § 61a Abs. 3 ArbGG dem Vorsitzenden auf, dem Beklagten nach erfolgloser Güteverhandlung eine Klageerwiderungsfrist zu setzen. Nach § 61a Abs. 4 ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 4. Aufnahme neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in die Berufungsbegründungs- oder -beantwortungsschrift

Rz. 94 Soweit nach alledem neues Vorbringen in der Berufungsinstanz noch zulässig ist, muss es je nach Prozessrolle der betroffenen Partei in die Berufungsbegründung bzw. in die Beantwortung der Berufung aufgenommen werden, § 67 Abs. 4 S. 1 ArbGG, es sei denn, die zugrunde liegenden Tatsachen entstehen erst später. Ansonsten kommt es wiederum darauf an, ob der Rechtsstreit v...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Berufung in Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil

Rz. 63 In allen anderen Fällen hat sich die Berufungsbegründung eingehend mit den Entscheidungsgründen des arbeitsgerichtlichen Urteils auseinander zu setzen.[81] Dies bedeutet: Rz. 64 Weicht die Rechtsauffassung des Berufungsführers von derjenigen des Arbeitsgerichts ab, ist die vermeintlich richtige Rechtsauffassung in Kontrast zu den Ausführungen des Arbeitsgerichts argume...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 5. Nr. 5 – Erprobung

Rz. 18 Nach der Rspr. des BAG ist der Erprobungszweck als Sachgrund einer auflösenden Bedingung anerkannt.[29]mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 1. Form der Kündigung

Rz. 45 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 2. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 59 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB. Rz. 60 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Maximal vier Befristungen in zwei Jahren

Rz. 61 Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, sodass äußerstenfalls vier Befristungen innerhalb von zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Nach § 14 Abs. 2 S....mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / a) Herausgabe von Arbeitspapieren

Rz. 115 Auf Seiten des Arbeitnehmers kommt zunächst die Vollstreckung des Anspruches auf Herausgabe der Arbeitspapiere in Betracht. Zur Vermeidung von Vollstreckungsnachteilen ist dabei schon im Erkenntnisverfahren darauf zu achten, dass die Arbeitspapiere im Einzelnen so bestimmt bezeichnet werden, dass das Vollstreckungsorgan, der Gerichtsvollzieher, diese ohne Weiteres id...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Klageerhebung

Rz. 39 Die Klageerhebung geschieht durch Einreichung der Klageschrift entsprechend den Voraussetzungen von § 253 ZPO. Die Klage kann auch mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts erhoben werden. Das Arbeitsgericht hat eine beglaubigte Abschrift der Klage von Amts wegen zuzustellen. Die Klagefrist ist gewahrt, wenn die fri...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / III. Begründungsfrist

Rz. 33 Die Begründung des Antrags und die Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung können auch noch nach dem Antrag nachgeholt werden, soweit dies innerhalb der Zwei-Wochen-Frist (§ 5 Abs. 3 S. 1 KSchG) geschieht. Es reicht also aus, dass der Antrag nebst Begründung und Angabe der Mittel der Glaubhaftmachung am Ende der Antragsfrist vorliegen.[73] Nach Ablauf der Frist vorgetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Kostenbeteiligung an Rückholaktion

Tz. 36 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die im Nachgang zu der von dem Auswärtigen Amt am 17.03.2020 gestarteten Rückholaktion von im Ausland wegen Reisebeschränkungen festsitzenden Personen erhobene Kostenbeteiligung ist regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) steuerlich abzugsfähig. War zuvor kein regulärer Rückflug gebucht, fehlt es an der von § 33 EStG gefo...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / V. Betriebsratsanhörung

Rz. 90 Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat vor der Antragstellung, in der Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung des Integrationsamtes und nach Antragstellung anhören.[180] Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung ist zu beachten, dass der Betriebsrat unmittelbar nach Erteilung der Zu...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots/vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Lösungsrechte

Rz. 86 Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, durch eine vertragliche Regelung das bestehende Wettbewerbsverbot aufzuheben und hierbei auch zu regeln, dass keine Karenzentschädigung zu zahlen ist. Eine einzelvertragliche Regelung, beispielsweise auch über die Grenzen des § 75a HGB hinaus, ist somit jederzeit möglich. Schließen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 15 Einstweilige Verfügungen dienen der Sicherung eines Anspruchs auf eine gegenständliche Leistung (§ 935 ZPO Sicherungsverfügung) oder der einstweiligen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses (§ 940 ZPO Regelungsverfügung). Die Abgrenzung beider Verfügungsarten lässt sich nicht eindeutig bestimmen; sie ist auch für das Verfahren, den Inhalt der jeweiligen Maßnahm...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / B. Einvernehmliche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Rz. 3 Ein Berufsausbildungsverhältnis kann grundsätzlich einvernehmlich durch schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden.[2] Nach der Rspr. des BAG ist die vertraglich vereinbarte Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zulässig und nicht durch Kündigung – oder Kündigungsschutzvorschriften – ausgeschlossen.[3] Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages lass...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Zulässigkeit des Rechtswegs

Rz. 9 Wie sich ausdrücklich aus § 65 ArbGG – ebenso § 17a Abs. 5 GVG – ergibt, wird auch die Zulässigkeit des Rechtswegs, wozu u.a. das Verhältnis zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit gehört,[18] in der Berufungsinstanz nicht mehr geprüft. Das LAG ist insoweit an die vom Arbeitsgericht vorgenommenen Weichenstellungen und ggf. das Ergebnis eines Ve...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / I. Muss-Inhalt

Rz. 49 Die Anzeige muss gem. § 17 Abs. 3 S. 4 KSchG Angaben über den Namen des Arbeitgebers, den Sitz und die Art des Betriebs enthalten, ferner die Gründe für die genannten Kündigungen, die Zahl und die Berufsgruppen der zu Kündigenden und der i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer, den Zeitpunkt, an dem die Kündigungen ausgesprochen werden sollen und die vorgesehenen Kriterien ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 275 Die Abmahnung ist mitbestimmungsfrei. Nur wenn sie einen über die Funktion der Abmahnung hinausgehenden Strafcharakter hat (Entzug bestimmter Vergünstigungen, Beförderungssperre), liegt eine Betriebsbuße vor, die der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG) unterliegt. Dies ist i.d.R. nur bei Bestehen einer ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Weiterbeschäftigung

Rz. 16 Oftmals wird mit einer Kündigungsschutzklage auch die Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag beantragt. Dies geschieht regelmäßig mit einem unechten Hilfsantrag, der das Obsiegen mit dem Hauptantrag voraussetzt. Auch hier war bislang umstritten, ob und in welcher Höhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Überschreitung der selbst bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung kommt nicht zur Anwendung, wenn die selbst bewirtschafteten (Eigentums- wie Pacht-)Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung ohne Sondernutzungen 20 ha übersteigen, auch wenn sie als Grundvermögen bewertet sind. Mit Hopfen, Spargel und Tabak bepflanzte Flächen zählen nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / H. Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 80 Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht an, gelten für den Auflösungsantrag die allgemeinen Regelungen,[140] da die Änderungskündigung insoweit der Beendigungskündigung vollständig gleichsteht. Erklärt jedoch der Arbeitnehmer die Annahme des Änderungsangebotes unter Vorbehalt, kommt ein Auflösungsantrag nicht mehr in Betracht, da die Anwendung der §§ 9, 10 K...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Klagefrist bei zum Wehrdienst Einberufenen und Wehrdienstleistenden

Rz. 53 Da die allgemeine Wehrpflicht seit dem 1.7.2011 ausgesetzt ist, kommt der Vorschrift des § 2 Abs. 4 ArbPlSchG, der zufolge die dreiwöchige Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG erst zwei Wochen nach Ende des Wehrdienstes zu laufen beginnt, wenn dem Arbeitnehmer eine Kündigung nach der Zustellung des Einberufungsbescheids oder während des Wehrdienstes zugeht, unmittelbar keine...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Gehörsrüge nach § 78a ArbGG

Rz. 156 In Anlehnung an § 321a ZPO n.F. hat der Gesetzgeber, eine Vorgabe des BVerfG erfüllend,[165] nunmehr wie in allen anderen Fachgerichtsbarkeiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit § 78a ArbGG den Rechtsbehelf der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eingeführt. Die Rüge kann erhoben werden, wenn das Gericht beim Erlass einer Endentscheidung den Anspruch eine...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Zu dem Begriff und den Voraussetzungen des Arbeitskampfes schweigt das Gesetz im Wesentlichen. Obgleich Arbeitskämpfe in Art. 9 Abs. 3 GG vorausgesetzt und dadurch grundsätzlich für zulässig erklärt werden, fehlt es an einer gesetzlichen Definition bzw. Regelung, unter welchen Voraussetzungen welche Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Auch andere gesetzliche...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Beschäftigungsanspruch

Rz. 66 Der während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses bestehende Beschäftigungsanspruch kann vom Arbeitnehmer durch Leistungsklage geltend gemacht werden. Das ordentliche Erkenntnisverfahren ist dafür wegen der Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens, die trotz zügiger Behandlung durch die Gerichte für Arbeitssachen mit drei bis vier Monaten zu veranschlagen ist, nur ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / a) Soziale Überbrückung

Rz. 125 Als personenbedingte Sachgründe sind in der Vergangenheit Übergangsregelungen gewertet worden, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf dessen persönliche Verhältnisse aus sozialen Erwägungen eine vorübergehende Beschäftigung ermöglicht hat.[295] Ein solcher Fall ist angenommen worden bei einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / V. Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 57 Das Arbeitsverhältnis wird auch im Fall des § 1a KSchG nicht durch eine Vereinbarung, sondern durch die arbeitgeberseitige Kündigung beendet. Es liegt somit kein Tatbestand der Arbeitsaufgabe i.S.d. § 159 SGB III vor. Die Anweisungslage ist diesbezüglich eindeutig.[64] Die Konstellation des § 1a KSchG ist zu vergleichen mit dem Abschluss eines Abwicklungsvertrags nach...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Vergleichsmehrwert

Rz. 17 Wird ein Kündigungsschutzverfahren verglichen, werden neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu immer auch weitere Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien in den Vergleich aufgenommen, um die ganze Angelegenheit umfassend zu bereinigen.[32] Üblicherweise wird z.B. die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit einer bestimmten Note mitgeregelt. Werden Anspr...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Verzicht gem. § 75a HGB

Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich im Laufe des Arbei...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 2. (Ordentliche) Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG

Rz. 13 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut ist Voraussetzung, dass der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt. Rz. 14 Die erste sich in diesem Zusammenhang stellende Frage ist, ob der Hinweis auf § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG bedingt, dass nur ordentliche Kündigungen Gegenstand eines Angebots nach § 1a KSchG sein können. Zutreffend dü...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / I. Gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Anspruch?

Rz. 5 Umstritten ist in der Literatur, ob die Konsequenz des § 1a KSchG ein gesetzlicher oder ein rechtsgeschäftlicher Anspruch ist. Auswirkungen hat diese Streitfrage auf die Möglichkeit, die rechtserhebliche Erklärung anzufechten. Unterschiede ergeben sich weiter, wenn der Arbeitnehmer Klage erhebt und diese dann später zurücknimmt. Gem. § 279 ZPO ist diese Klage als nicht...mehr