Rz. 57

In Rechtsprechung und Literatur[134] finden sich zahlreiche Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise in Betracht kommen bei Alkoholmissbrauch;[135] dem mindestens grob fahrlässigen Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen ein absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten;[136] ausländerfeindlichen Äußerungen;[137] groben Beleidigungen von Vorgesetzten oder des Arbeitgebers;[138] besonders gravierenden Störungen des Betriebsfriedens;[139] Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern;[140] einer Gewaltandrohung, die nicht lediglich eine "leere" Drohung darstellt;[141] wiederholt unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers für die Dauer eines ganzen Arbeitstags ohne ausreichende Information des Arbeitgebers nach einschlägiger Abmahnung;[142] Drohung mit einer Krankschreibung;[143] Haft;[144] Selbstbeurlaubung;[145] Annahme von Schmiergeldern,[146] nicht jedoch bei Entgegennahme branchenüblicher Gelegenheitsgeschenke oder Trinkgelder, soweit es sich um geringwertige Aufmerksamkeiten handelt;[147] sittlichen Verfehlungen;[148] Straftaten wie Diebstahl;[149] Unfallflucht auf Dienstfahrt;[150] Missbrauch von Kontrolleinrichtungen;[151] Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend");[152] bei Lesen von einer offensichtlich an eine andere Person gerichteten E-Mail und Weitergabe des E-Mail-Anhangs (privater Chatverlauf) an Dritte;[153] Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat oder sich eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten aus anderen Umständen ergibt;[154] Spesenbetrug;[155] zulasten des Arbeitgebers begangenem versuchtem Prozessbetrug;[156] rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen gegen das Vermögen des Arbeitgebers, auch bei Sachen von geringem Wert;[157] wegen der Verharmlosung des Holocaust eines ranghohen Vertriebsmitarbeiters bei dienstlichen Veranstaltungen mit potenziellen Kunden;[158] unzulässiger Konkurrenztätigkeit wie z.B. Abwerbung von Mitarbeitern für ein beabsichtigtes eigenes Unternehmen;[159] Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte;[160] Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer;[161] Die Entwendung von Dieselkraftstoff aus einem Lkw des Arbeitgebers in einer Vielzahl von Fällen für private Zwecke;[162] eigenmächtigem Urlaubsantritt;[163] sexuellen Handlungen eines Kirchenmusikers, dessen Tätigkeit im direkten Zusammenhang mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche steht.[164] Wiederholte Unpünktlichkeiten eines Arbeitnehmers sind dann an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung der Arbeitspflicht erreicht haben.[165]

 

Rz. 58

Eine fristlose Kündigung kommt nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Geschäftsführer einer GmbH Reisekostenabrechnungen fälscht.[166] Eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber wurde auch abgelehnt bei: unverschuldeten krankheitsbedingten Fehlzeiten;[167] der der softpornografischen Abbildung einer Arbeitnehmerin;[168] der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik.[169]

 

Rz. 59

 

Praxishinweis

Wir empfehlen, das Arbeitsverhältnis nicht nur außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, sondern vorsorglich auch immer ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

[134] Vgl. zu den Fallgruppen die Aufstellungen in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, § 127 Rn 60 ff.; Küttner/Schmidt, Personalbuch 2023, Kündigung, außerordentliche Rn 49 ff.; vgl. zur fristlosen Kündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen des Arbeitgebers Schlachter, NZA 2005, 433 ff.
[138] BAG v. 5.12.2019 – 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646, 642 m.w.N.; BAG v. 15.12.1977 – 3 AZR 184/76, DB 1978, 1038; BAG v. 21.1.1999 – 2 AZR 665/98, NZA 1999, 863; LAG Düsseldorf v. 19.1.2022 – 12 Sa 705/21, NZA-RR 2022, 460, 461; auch bei Vier-Augen-Gespräch, sofern der Arbeitnehmer nicht annehmen konnte, dass seine Aussagen als vertraulich eingestuft und behandelt werden, LAG Hamm v. 14.7.202...

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