Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XVI. Höferecht

Rz. 39 Land- und forstwirtschaftliche Besitzungen in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können den erbrechtlichen Regelungen der HöfeO [109] unterliegen.[110] In Baden-Württemberg, Brandenburg (seit 2019),[111] Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es landesgesetzliche Hoferbenregelungen.[112] Voraussetzung für die Anwendung ist, dass es sich... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Mobilitätsprämie und Anspruchsberechtigung

Rz. 5 Für Fernpendler, deren Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte (bzw. Betriebsstätte) mindestens 21 Kilometer beträgt und die kumulativ mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags i. S. d. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG liegen, ist die Möglichkeit geschaffen worden, alternativ zu der erhöhten Entfernungspauschale (Rz. 2) eine Mobilitätsprämie zu erh... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 8 Der Inhalt der Übersicht ergibt sich grundsätzlich aus dem selbsterklärenden Muster 1. Das Ausfüllen macht nur wenige Schwierigkeiten. Abs. 2 enthält einige Klarstellungen und ergänzende Hinweise zum Ausfüllen: mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Der beurkundende Notar als Versteigerer

Rz. 52 § 20 Abs. 3 BNotO gestattet dem Notar, die Versteigerung selbst als Versteigerer durchzuführen (siehe oben Rdn 1, 4). Daneben kann der Notar die von ihm durchgeführte Versteigerung auch selbst beurkunden. Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 BeurkG und der Ausschlussgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG gelten insoweit nicht.[75] Schon die Gesetzesbegründung gi... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XI. Gemeinderecht

Rz. 22 Verfügungsbeschränkungen und Genehmigungsvorbehalte für den Grundstücksverkehr sind für die Kommunen in den Gemeindeordnungen der Länder vorgesehen.[54] Eine Genehmigung für die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken (zumeist für zumindest teilunentgeltliche Veräußerungen) ist vorgesehen in Brandenburg,[55] Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rz. 5 Für die Übersicht über die Urkundsgeschäfte gibt es ein amtliches Muster, das der DONot als Muster 1 beigefügt ist. Für die Übersichten bis einschließlich des Kalenderjahres 2021 waren in Bayern und Rheinland-Pfalz aufgrund abweichender landesrechtlicher Vorschriften ein erweitertes Muster 7a zu verwenden,[3] in dem bei den sonstigen Beurkundungen (I Nr. 1 lit. d) getr... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Gesetzestext Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt. Rz. 1 In Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und anderen Gesetzen ist regelmäßig zur Wirksamkeit schriftlicher Erklärungen ihrer Organe und Vertreter die Beidrückung des Die... mehr

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Teil D: Daten / 12 Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Landesrecht [Rdn 103]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil D: Daten / 20 Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Landesrecht [Rdn 193]

Rdn 194 Literaturhinweise: Becker/Ambrock, Datenschutz in den Polizeigesetzen, JA 2011, 561 Breidenbach, Der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze der neuen Länder, LKV 1997, 443 Fritsche, Datenschutz im öffentlichen Bereich, LKV 1991, 81. Rdn 195 1. Im Umgang mit personenbezogenen Daten aus und für Strafverfahren ergänzen vor allem die Landesdatenschutzgesetze die spezielle... mehr

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Kettenschenkung / 4 Vermeidung steuerschädlicher Gestaltungen

Die Zuwendung von Vermögensteilen erfolgt unter Lebenden im Regelfall unter Prüfung und Annahme einer bestimmten steuerlichen Belastung. Kommt das Finanzamt zu einer anderen Rechtsauffassung bei einem komplexen Vorgang der Übertragung von Vermögen, ergeben sich im Regelfall erheblich Steuernachzahlungen. Eine vorausschauende und vorsichtige Planung ist zur Vermeidung von Ste... mehr

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Teil D: Daten / 15 Daten, Datenlöschung, Strafverfahrensdateien und Verfahrensregister [Rdn 136]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 25 StrEG-Entschädigung, Fristen [Rdn 516]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 49 Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze [Rdn 653]

Rdn 654 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 655 Die Bundesländer haben sich bei Schaffung der neuen Gesetze zum 1.6.2013 zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung an einem gemeinsam erarbeiteten Grundlagenentwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes orientiert (www.mj.niedersachsen.de/69093). Dort werde... mehr

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Teil C: Vollzug / 23 Maßregelvollzug, Jugendliche [Rdn 161]

Rdn 162 Literaturhinweise: Burchard/Schulze, Jugendforensische Patienten in der KJP Klinik Marsberg zwischen 2010 und 2022 – ein Bericht aus der Praxis, FPP 2/2022, 172 Häßler/Keipe/Schläfke, Maßregelvollzug für Jugendliche, ZJJ 2004, 24 Häßler/Boysen/Weissbeck, § 64 StGB – Maßregelvollzug bei Jugendlichen und Heranwachsenden, ZJJ 2022, 222 Heinz, Sekundäranalyse empirischer Un... mehr

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Teil D: Daten / 24 Daten, Datenumwidmung, genetische Daten [Rdn 219]

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Teil D: Daten / 21 Daten, Datenschutz, Überwachung [Rdn 197]

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Teil D: Daten / 25 Daten, Datenumwidmung, personenbezogene Daten [Rdn 229]

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ... mehr

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Teil C: Vollzug / 72 Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 823]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 60 Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 773]

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Teil F: Medien / 2 Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 25 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 244]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 29 Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 427]

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Weitere Ergänzungsgründe

Rz. 8 Zur Vermeidung einer das verfassungsrechtliche Rechtsschutzgebot (möglicherweise) verletzenden Rechtsschutzlücke wird darüber hinaus in analoger Anwendung des § 109 FGO eine Ergänzung zugelassen, wenn das erkennende FG versehentlich zwischenzeitlich ergangene Änderungsbescheide nicht nach § 68 FGO berücksichtigt hat.[1] Dies gilt auch im Revisionsverfahren, wenn der BF... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Kein Nachweis von Eigenbemühungen

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund vom Jobcenter geforderte Eigenbemühungen nicht nachweisen. Der Gesetzgeber hat die Änderung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zum 1.7.2026 damit begründet, dass es sich um eine Folgeände... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 15 Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die mittelbar in eine selbständige Erwerbstätigkeit, sozialvers... mehr

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Sauer, SGB II § 40a Erstatt... / 2.1 Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu, wenn einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den der Träger der Grundsicherung Leistungen nach dem SGB II erbracht hat, eine andere Leistung bewilligt wurde. Satz 1 stellt... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.5 Anrechnung der vorläufig erbrachten Leistungen (Abs. 6)

Rz. 55 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen auf die anschließend festgestellten Leistungen anzurechnen sind. Da die Leistungen kalendermonatlich erbracht werden, erfolgt die Anrechnung entsprechend der für die Monate gewährten bzw. zu gewährenden Leistungen. Die Anrechnung wird als eigenständiges öffentlich-rechtliches ... mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.3 Entscheidung über den monatlichen Leistungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 32 Eine abschließende Entscheidung kommt nach Abs. 3 nur dann in Betracht, wenn es sich bei dem vorherigen Bewilligungsbescheid um eine vorläufige Bewilligung handelt. Dies setzt nach Auffassung des Hess. LSG voraus, dass im jeweiligen Verfügungssatz des Bewilligungsbescheides ein Hinweis auf die Vorläufigkeit aufgenommen wurde (Hess. LSG, Beschluss v. 23.4.2018, L 6 AS ... mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. des Kommunalen Optionsgesetzes v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 1.1.2005 in Kraft getreten. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4... mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ... mehr