Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Anfechtungsberechtigung

Rz. 10 Die Wahlanfechtung kann zunächst von (mindestens) 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs betrieben werden. Die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt der Wahl gegeben sein. Scheiden die Arbeitnehmer später aus dem Betrieb aus, so erlischt die Anfechtungsberechtigung nicht. Scheiden allerdings Arbeitnehmer, die den Antrag tragen, aus dem Betrieb aus... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KSt... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4.1.1 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.3.2017, 5 Sa 422/16

Für die Zuordnung einer Bürotätigkeit als "schwierig" im Sinne der Entgeltgruppe 4 des TV EntgO Bund ist entscheidend, ob es sich lediglich um die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeit in Anlehnung an ähnliche Vorgänge handelt und eine durchzuführende Zuordnung von Gesundheitsunterlagen rein mechanisch erfolgt (dann EG 3), oder ob die Tätigkeit eine eigenständige Subsumt... mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.5 Gelegenheitsgeschenke

Nicht von der Schenkungsteuer erfasst werden übliche Gelegenheitsgeschenke. Diese sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Wendet daher ein Ehegatte dem anderen Ehegatten einen Vermögensgegenstand zu, der als übliches Gelegenheitsgeschenk anzusehen ist, so ist dies dementsprechend ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat den Vorteil, dass der persönliche Freibetrag in Hö... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fg. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Protokollerklärung Nr. 4 Teil I der Entgeltordnung ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" wie folgt erläutert: "gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 und 8 sowie in der Entgeltgruppen 9a geforderten ... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde verneint:

bei Auszahlung von Schlüsselzuweisungen [1] Die Auszahlung von Schlüsselzuweisungen erfüllt nicht das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit", obwohl der Sachbearbeiter rein rechnerisch einen sehr großen Betrag verwaltet. Maßgeblich hierfür ist, dass sich die Höhe der mischhockzugewiesenen Mittel genau aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Der Sachbe... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.2 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde verneint:

bei einem Abteilungsleiter im Sozialamt (Wohngeldstelle) einer Stadt (9 Bedienstete)[1] bei einem Sachbearbeiter im Sozialamt (Unterhaltsansprüche)[2] bei einem Sachbearbeiter für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde bei der Außenstelle M des Bundesamtes für Güterverkehr. Grundlage waren zwei Arbeitsvorgänge, nämlich die Bearbeitung ordnungswidrigkeitsrechtlicher ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.1 Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Rz. 61 Der Arbeitnehmer kann nach beendetem Arbeitsverhältnis auf einen gesetzlichen Abgeltungsanspruch, dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen außer Streit stehen, rechtswirksam verzichten. [1] Die frühere, gegenteilige Rechtsprechung[2] hat das BAG ausdrücklich aufgegeben. Infolge der Aufgabe der Surrogatstheorie[3] ist dies konsequent. Die übliche Formulierung – sei ... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde bejaht:

bei einem Sachbearbeiter für Eigentumswohnungen im Kommunaldienst.[1] Dieser war zuständig für Mittelzuweisung und Aufteilung der Mittel; unterschriftsreife Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von öffentlichen Wohnungsbaumitteln, von Aufwendungsdarlehen des Landes und des Bundes bis zur Anerkennung der Schlussabrechnungsanzeige. Das BAG hat u. a. ausgeführt, dass das tarif... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1.4 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse wurden verneint:

bei einem Sachbearbeiter in der Straßenverkehrszulassungsstelle eines Kreises [1] hinsichtlich der Bearbeitung von Vorgängen, die sich insbesondere auf Zulassung, Umschreibung und Stilllegung von Kraftfahrzeugen und auf die Bearbeitung von Versicherungsanzeigen gem. § 29c der Straßenverkehrszulassungsordnung beziehen, weil nur ein begrenzter Kreis von Bestimmungen zu beachten... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht:

bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Höhe des Bauvolumens, der Höhe der Honoraraufwendungen, der Vielfalt der abzuschließenden Verträge, dem weitgehenden Fehlen von Musterverträgen und dem Umstand, dass der Leiter des Universitätsbauamts die Verträge nur oberflächlich überprüfte. Recht... mehr

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Bereitschaft / 3.2.2 Aufenthaltsort des Beschäftigten

Der wesentliche Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst besteht darin, dass bei der Rufbereitschaft nicht der Arbeitgeber den Aufenthaltsort vorgibt, sondern der Beschäftigte frei wählen kann[1]. Gleichzeitig besteht das Erfordernis, dass er dem Arbeitgeber seinen Aufenthaltsort mitteilt, damit dieser ihn jederzeit erreichen kann, um ihn zur Arbeit aufzu... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht:

Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnungswidrigkeit. Es werden Abwägungsprozesse verlangt, in deren Rahmen Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt werden. Dabei müssen für eine Entscheidung unterschiedliche Informationen verknüpft und untere... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam... mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 3.2 Eingruppierung mit Ausbildungsbezug (sog. zweiter Strang)

In Teil I der Entgeltordnung mit den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst wurde ab dem 1. Januar 2020 in den Entgeltgruppen 5 und 9b ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal mit Ausbildungsbezug eingeführt: In der Entgeltgruppe 5 wurde die Fallgruppe 2 mit dem Tätigkeitsmerkmal "Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsp... mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 2 Der Kläger, ein im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehender Polizeibeamter, nahm die Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich künftiger materieller Schäden in Anspruch. Am 16.9.2000 gegen 22.30 Uhr befuhr der Kläger, der im Rahmen der Veranstaltung "Rhein in Flammen" als Motorradstreife eingeset... mehr

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Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.2 Umgang mit Konflikten und Beschwerden

Den Arbeitgeber trifft im korrekten Umgang mit Konflikten, Beschwerden oder insbesondere zu Vorwürfen sexueller Belästigung bzw. Stalking im Betrieb die Verpflichtung, bekannt gewordene Vorfälle ordnungsgemäß aufzuklären. Diese Pflichten stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie seiner Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschu... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, Gegenstand der Betriebsversammlung sein. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Themen tarifpolitischer, sozialpolitischer, umwel... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TV-L in der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 4 und zu Abschnitt II erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Di... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TV-L

Die allgemeine tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L ist für die Beschäftigten von 9 West-Ländern unterschiedlich geregelt. Nach Auffassung der Tarifvertragsparteien lauten die Ergebnisse der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L in Verbindung mit dem Anhang zu § 6 TV-L durchzuführenden Arbeitszeitberechnungen wie folgt: mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ... mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / I. Einleitung

Das 2. Halbjahr 2025 war mietrechtlich hauptsächlich das Halbjahr der Erwartungen. Die neue Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vereinbarungen zum Mietrecht umsetzt. Hierzu zählte zunächst die „Abschaffung” des Heizungsgesetzes. Davon war schon bald nichts mehr zu hören. Es hieß dann, das Gesetz solle „in jetziger Fo... mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 3. Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht

Der im Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Recht der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 21/4298) zielt auf eine grundlegende Reform des berufsaufsichtsrechtlichen Verfahrensrechts (ein Gesamtüberblick findet sich auch bei Prütting, ZIP 2025, 3043 – noch zum vorangegangenen Referentenentwurf vom... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abweichungen des Landes Rheinland-Pfalz

1 Allgemeines Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] allerding... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] hat Rheinland-Pfalz aber pun... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 1 GrStHsGRP wurde vom Land Rheinland-Pfalz unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsG... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP wird der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG bundesgeset... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 10 Die den Gemeinden in § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (s. Kommentierung... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.3 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 3)

Rz. 28 Bereits in § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird durch den Hinweis, dass § 25 Abs. 5 S. 1 bis 8 GrStG unberührt bleibt, klargestellt, dass auch die rheinland-pfälzischen Gemeinden von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen kö... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 4 Inkrafttreten des GrStHsGRP (§ 3)

Rz. 32 Nach § 3 GrStHsGRP tritt das GrStHsGRP am Tag nach der Verkündung in Kraft. Da das GrStHsGRP vom 25.2.2025 am 28.2.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet wurde[1], ist es am 1.3.2025 in Kraft getreten. Entsprechend der Anwendungsregelung in § 2 GrStHsGRP sind die Regelungen des GrStHsGRP erstmals für das Kalenderjahr bzw. den Erhebu... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.2 Übernahme der Regelungen bei Änderungen des Gemeindegebiets und zur. sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 25 In § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird klargestellt, dass einerseits die Regelung in § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bei Änderungen von Gemeindegebieten und anderseits die Regelungen in § 25 Abs. 5 S. 1–8 GrStG zur sog. Grundsteuer C auch in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben.[1] Die Vorschrift überführt die genannten Regelungen im GrStG mithin in das GrStHsGRP. Auf die Kommentierung zu §... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich (bei einer Elternzeit für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform nach § 126b BGB) ablehnen. ... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 Be... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.1 Vereinbarung durch landesbezirkliche Regelungen (Absatz 4 Satz 1)

Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor: mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.5 Personalgestellung (Absatz 4)

Obwohl die sog. Personalgestellung – anders als im TVöD (dort § 4 Abs. 3) – im TV-V bis zum 31.3.2017 nicht ausdrücklich geregelt war, war sie auch bisher im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages grundsätzlich zulässig. Dies hat das LAG Hamm[1] zutreffend entschieden. Allerdings war folgender Unterschied zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 TVöD ist die Personalgestellung im Rahmen ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.5 Vertragsstrafe

Der TV-V enthält – ebenso wie der TVöD – keine Regelungen über Vertragsstrafen. Diese sind nach § 309 Nr. 6 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. In formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Dabei ist zum Schutz der Arb... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.1 Unterrichtungspflicht (Absatz 1 Satz 2)

Die unverzügliche Unterrichtungspflicht, die dem Arbeitnehmer obliegt, entspricht § 33 Abs. 2 Satz 2 TVöD. Ein Arbeitnehmer, der berufs- oder erwerbsunfähig ist, handelt grob pflichtwidrig, wenn er schuldhaft die Stellung eines Rentenantrags verzögert oder schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung unmöglich macht. Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich g... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags... mehr

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Wärmepumpen / 5.2 Baurecht und Bauordnungsrecht

Baurechtlich werden außen aufgestellte Wärmepumpen häufig als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft. In diesem Fall gilt je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dass ein Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn von 3 beziehungsweise mindestens 2,5 Metern eingehalten werden muss. In einigen Bundesländern und Kommunen sind Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze erlaubt, ... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Räumlich gilt der Tarifvertrag im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d. h. sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost. Betrieblich gilt der TV-V hauptsächlich für den kommunalen Versorgungsbereich, was zum einen durch die ausdrückliche Erwähnung der Versorgungsbetriebe und deren Definition in Satz 2 sowie zum anderen dadurch zum Ausdruck kommt, dass d... mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn... mehr