Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 3 Die Rechtsverletzung

Rz. 10 Die Revision kann nur auf eine Verletzung revisiblen Rechts gestützt werden. Das Instanzgericht hat dann revisibles Recht verletzt, wenn es revisibles Recht auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig anwendet und hierdurch Rechte des Rechtsmittelführers verletzt werden. Hierzu gehört, wenn das Instanzgericht eine entscheidungserhebliche Vorschrift übe...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 4 Die Kausalität

Rz. 11 Das angegriffene Urteil muss auf der Entscheidung beruhen. Das ist dann der Fall, wenn ohne die Gesetzesverletzung (ursächlich) anders entschieden worden wäre. Fehlt es daran, ist die Revision trotz der Gesetzesverletzung zurückzuweisen. Bei Verfahrensfehlern genügt es, wenn ohne Gesetzesverletzung möglicherweise anders erkannt worden wäre. In den Fällen der absoluten...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 5 Beispiele

Rz. 12 Auslegung von Verwaltungsakten Anders als bei tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 163 gebunden ist, kann es die Auslegung von Verwaltungsakten frei nachprüfen, weil es sich insoweit um die rechtliche Würdigung der Erklärung und die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen handelt (vgl. BSG, Urteil v....mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 2 Revisible Normen

Rz. 5 Das revisible Recht muss verletzt sein. Das ist dann der Fall, wenn eine revisible Vorschrift nicht oder unrichtig angewandt worden ist (§ 202 SGG i. V. m. § 546 ZPO). Nicht angewandt ist eine Vorschrift, wenn sie in den Gründen überhaupt nicht erwähnt wird; ferner, wenn sie zwar erwähnt wird, aber als für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht bedeutsam angesehen wi...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 7 Die Revision bedarf der Zulassung. Sie ist nur statthaft, wenn sie vom LSG im Berufungsurteil, auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG oder als Sprungrevision vom SG zugelassen worden ist. Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist, Form und Frist gewahrt sind, die Prozessvoraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Revisionskläger beschwert ist. Eine ohne Zulassu...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 2 Revisionsführer

Rz. 4 Die Revision steht den Beteiligten (§ 69) zu, demnach können auch Beigeladene (§ 75) Revision einlegen, wenn sie durch die angefochtene Entscheidung beschwert sind. Dies folgt auch aus der Rechtskraftwirkung nach § 141 Abs. 1 für sämtliche Beteiligte des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B). Die von einem Beigeladenen eingelegte Revision wird auch ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 3 Anschlussrevision

Rz. 5 Die Anschlussrevision ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, aber auch hier statthaft (§ 202 SGG i. V. m. § 554 ZPO; dazu BSG, Urteil v. 21.7.1977, 7 RAr 12/76; BSG, Urteil v. 24.11.1978, 11 RA 9/78). Rz. 6 Eine Anschlussrevision liegt vor, wenn der Revisionsbeklagte über den Antrag hinausgeht, die Revision des Klägers zurückzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 6.2.2001, B 10...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 160 regelt die Statthaftigkeit der Revision, demnach in welchen Fällen gegen eine Entscheidung des LSG die Revision das zulässige Rechtsmittel ist. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung des BVerfGG v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1442) wurde als weiterer Zulassungsgrund die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abs. 2 Nr. 2 eingeführt. Über § 202 tr...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 3 Verhältnis von Berufung und Sprungrevision

Rz. 4 Im Gegensatz zu § 566 Abs. 1 ZPO (nur Endurteile) sind nach § 161 alle rechtsmittelfähigen Urteile sowie Gerichtsbescheide des SG angreifbar. Letzteres allerdings ist angesichts der in § 105 Abs. 1 Satz 1 formulierten Voraussetzungen für einen Gerichtsbescheid schwer vorstellbar, denn misst das SG einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung bei und lässt es aus diesem G...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 4 Verwerfung

Rz. 5 Die unzulässige Revision kann aufgrund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) durch Urteil verworfen werden. Will das BSG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, kann es nach Satz 3 auch durch Beschluss entscheiden. Wird die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, erfolgt dies ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter. ...mehr

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Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 2 Folgebescheide

Rz. 2 Der Regelung bedarf es, weil ein neuer Verwaltungsakt nicht gemäß §§ 96, 153 Abs. 1, 165 Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens wird (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 171 Rz. 3). Die Regelung unterscheidet sich von § 127 FGO, wonach der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der ...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.3 Divergenzrevision

Rz. 34 Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde dient auch beim Zulassungsgrund der Divergenz nicht dazu, die von einem Beschwerdeführer angezweifelte inhaltliche Richtigkeit des LSG-Urteils – auch in Bezug auf die Beachtung und Einhaltung von Maßstäben nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung – nochmals allgemein überprüfen zu lassen; das bloße Berufen auf eine unrich...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.3 Ausgeschlossene Verfahrensrevision

Rz. 25 Die Verfahrensrevision ist in einigen Fällen gesetzlich ausgeschlossen. Unanfechtbare Entscheidungen der Vorinstanz sind einer Verfahrensrevision nicht zugänglich. Ausnahmen gelten nur dort, wo sich diese Entscheidungen auf die angefochtene Entscheidung selbst auswirken wie etwa die willkürliche Behandlung eines Ablehnungsgesuchs (vgl. BSG, Beschluss v. 17.12.2009, B ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.1 Allgemeines

Rz. 19 Die Verfahrensrevision setzt einen Verfahrensmangel, demnach einen Verstoß des LSG gegen das gerichtliche Verfahren regelnde bundesrechtliche Vorschriften, voraus. Die Verfahrensrevision betrifft das Vorgehen des Gerichts auf dem Weg zum Urteil, nicht hingegen dessen inhaltliche Richtigkeit. Dabei kommen nur Mängel in Betracht, die das gerichtliche Verfahren betreffen...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.3 Klärungsbedürftigkeit

Rz. 13 Die Klärungsbedürftigkeit fehlt dann, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist und/oder wenn sie sich ohne weiteres aus den Rechtsvorschriften und/oder aus der bereits vorliegenden Rechtsprechung klar beantworten lässt (vgl. BSG, Beschluss v. 13.5.1997, 13 BJ 271/96 ). Eine vom BSG bereits entschiedene Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BSG, Beschluss v...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 5 Prüfumfang des BSG

Rz. 12 Das BSG prüft, ob im Zeitpunkt der Entscheidung ein Zulassungsgrund vorliegt. Unerheblich ist dabei zunächst, ob und inwieweit die beabsichtigte Revision tatsächlich Erfolg verspricht. Die Prüfung ist auf die vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt (vgl. Wenzel, NJW 2002 S. 3353, 3359 m. w. N.). Sofern die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage behauptet wird, k...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 2 Prüfkompetenz des BSG

Rz. 2 Das BSG prüft von Amts wegen die speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Revision. Ob das Verfahren in den Vorinstanzen mit von Amts wegen oder auf Rüge zu überprüfenden Verfahrensfehlern behaftet ist, ist Gegenstand der Prüfung der Begründetheit der Revision (vgl. BSG, Urteil v. 8.11.2007, B 9/9a SB 3/06 R).mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 7 Verfahrensmängel (Abs. 4)

Rz. 13 Hinsichtlich der Anforderungen an die Einlegung der (Sprung-)Revision und das Verfahren gelten die allgemeinen Regeln. Auf Verfahrensmängel kann die Revision nicht gestützt werden (§ 161 Abs. 4; vgl. BSG, Beschluss v. 16.4.2002, B 9 VG 1/01 R ). Hierauf zielende Gegenrügen sind unzulässig (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 161 Rz. 10b; zu Ge...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 2 Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 3 Statthaft ist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen revisible Urteile des LSG, nicht jedoch gegen das eine Sprungrevision versagende Urteil des SG (§ 161 Abs. 2 Satz 3). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ferner nicht statthaft, wenn die Entscheidung des LSG der Art nach nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwG, NJW 2002 S. 2262 f., zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine E...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.2 Die Entscheidung, von der das LSG abweicht

Rz. 15 Die Revision wegen Divergenz ist zuzulassen, wenn das anzufechtende Urteil von einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt keinen Zulassungsgrund dar (vgl. ...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.2 Klärungsfähigkeit

Rz. 11 Die Rechtsfrage muss klärungsfähig sein. Das ist der Fall, wenn der Ausgang des Rechtsstreits maßgebend von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt. Daran fehlt es, wenn die Entscheidung des LSG mit einer anderen rechtlichen Begründung bestätigt werden kann (vgl. BSG, Beschluss v. 30.8.2004, B 2 U 401/03 B ). Das Revisionsverfahren ist weder ein abstraktes Normenko...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.4 Beruhen auf dem Verfahrensmangel

Rz. 27 Auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel muss die angefochtene Entscheidung beruhen können. Im Fall eines absoluten Revisionsgrundes (§ 202 SGG i. V. m. § 547 ZPO) wird unwiderlegbar vermutet, dass die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (vgl. BSG, Urteil v. 1.9.1999, B 13 RJ 27/99 R). Eine Entscheidung beruht auf einem Verfahrensmangel im Übrigen nicht e...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.3 Berücksichtigung des Mangels von Amts wegen

Rz. 21 Von Amts wegen ist bei einer zulässigen Revision ein Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn es sich um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoß gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, der im öffentlichen Interesse zu beachten ist und bei dem es nicht dem Belieben der Beteiligten überlassen bleiben kann, ob er beachtet wird oder nicht (vgl. B...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.3 Divergenz als inhaltlicher Widerspruch im abstrakten Rechtssatz

Rz. 16 Eine Divergenz ist i.d.R. nur dann anzunehmen, wenn die zu vergleichenden Entscheidungen auf dieselben Rechtsnormen gestützt werden; ausreichend ist es aber auch, wenn es um die Inhaltsbestimmung und die Tragweite eines Rechtsgrundsatzes geht, der in verschiedenen Rechtsvorschriften zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BSG, Urteil v. 21.5.1969, GS 2/67). Die Abweichung dar...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4 Verfahrensrevision (Abs. 2 Nr. 3)

4.4.1 Vorbemerkung Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. D...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2 Verfahrensmangel

4.4.2.1 Allgemeines Rz. 19 Die Verfahrensrevision setzt einen Verfahrensmangel, demnach einen Verstoß des LSG gegen das gerichtliche Verfahren regelnde bundesrechtliche Vorschriften, voraus. Die Verfahrensrevision betrifft das Vorgehen des Gerichts auf dem Weg zum Urteil, nicht hingegen dessen inhaltliche Richtigkeit. Dabei kommen nur Mängel in Betracht, die das gerichtliche ...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 5.2 Inhalt der Zustimmung

Rz. 11 Die Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision muss eindeutig erklärt sein. Eine Zustimmungserklärung i. S. v. § 161 Abs. 1 Satz 3 verlangt nicht lediglich eine Erklärung des Inhalts, dass der Zulassung der Revision zugestimmt wird. Vielmehr muss der Verfahrensgegner mit der Einlegung der Revision einverstanden sein (vgl. BSG, Urteil v. 23.1.2008, B 10 EG...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.2 Verletzung der Sachaufklärungspflicht

Rz. 20 Es bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 HS 2 Fehler bei der im sozialgerichtlichen Verfahren dem Gericht obliegenden Ermittlungen des Sachverhalts (§ 103) – etwa bei der Auswahl eines Sachverständigen (§ 106 Abs. 3 Nr. 5) – nur gerügt werden können, wenn sie sich auf einen Beweisantrag beziehen, dem das LSG ohne hinreiche...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.4 Geltendmachung des Verfahrensmangels

Rz. 22 Nach § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO (i. V. m. § 202 Satz 1) darf das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf Verfahrensmängel, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, nur prüfen, wenn die Mängel nach §§ 551 und 554 Abs. 3 ZPO gerügt worden sind. Um einen Verfahrensmangel geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 6.1 Statthaftigkeit (Abs. 3)

Rz. 29 Die Zulassung führt zur Statthaftigkeit der Revision. Die Zulässigkeit der Revision ist gesondert zu prüfen. Das BSG ist ungeachtet der Frage, ob zu Recht zugelassen worden ist, an die Zulassung gebunden (§ 160 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn die Zulassung auf einem offensichtlichen Gesetzesverstoß beruht (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 16...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2 Grundsatzrevision (Abs. 2 Nr. 1)

4.2.1 Grundsätzliche Bedeutung Rz. 10 Die Grundsatzrevision nach Abs. 2 Nr. 1 setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BSG, Beschluss v. 29.11.2006, B 6 KA 23/06 B ). Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtssache, wenn es geboten...mehr

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Jansen, SGG § 163 Bindung a... / 2 Vom LSG festgestellte Tatsachen

Rz. 2 Das Revisionsgericht hat grundsätzlich von den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen auszugehen (§ 163 SGG), es sei denn, diesen gegenüber werden zulässige und begründete Rügen vorgebracht. Dies ist unabhängig davon, ob das LSG die Tatsachen ausdrücklich und mit einer entsprechenden Formulierung festgestellt hat (z. B.: "Der Senat stellt fest, dass ...") oder sic...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 5.1 Formerfordernisse

Rz. 7 Die Zustimmung des Gegners bedarf der Schriftform. Nach Maßgabe des § 65a kommt auch ein elektronisches Dokument in Betracht. Für die Erfüllung des Formerfordernisses ist entscheidend, dass aus der Erklärung die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision mit der Folge einer Übergehung der Berufungsinstanz, die Person des Erklärenden und dessen Wille, die Erklärung in ...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.5 Die Folgen der Zulassung

Rz. 19 Beginnend mit der Zustellung des Beschlusses oder Urteils läuft für jeden Verfahrensbeteiligten seine Revisionseinlegungsfrist, Abs. 3 Satz 2. Die Revision ist nunmehr statthaft. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen ungeachtet dessen vorliegen. Wird die Zulassung abgelehnt, beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Berufungsfrist bzw. die Nichtzula...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3 Divergenzrevision (Abs. 2 Nr. 2)

4.3.1 Vorbemerkung Rz. 14 Die Divergenzrevision dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003 S. 65; BGH, NJW 2003 S. 831 ff.; BGH, NJW 2003 S. 754; BGH, NJW 2004 S. 1960). Sie ist ein Unterfall der Grundsatzrevision (vgl. BSG, Beschluss v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rz. 373). Abweichung (Divergenz) i. S. v....mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.1 Vorbemerkung

Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. Durch die Gesetzesä...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 4 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Sprungrevision wird statthaft, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und das SG sie zulässt. Der Beigeladene ist nicht "Gegner" im Sinne dieser Vorschrift; er hat keine Möglichkeit, die Zulassung der Sprungrevision zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beigeladene verurteilt worden ist; dann ist (auch) dessen Zustimmung erforderlich. Im Übrigen haben die B...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.4 Beruhen

Rz. 17 Das angefochtene Urteil beruht auf der Divergenz, wenn das LSG dann zu einer anderen Sachentscheidung hätte kommen müssen, wenn es den Rechtssatz, von dem es abgewichen ist, zugrunde gelegt hätte. Auf diesen Rechtssatz muss es für die Entscheidung ankommen. Die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils im Sinne einer potentiellen Kausalität reicht grundsätzlich nich...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 7 Nichtzulassungsbeschwerde und Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)

Rz. 16 Der Rechtsweg i. S. d. § 90 Abs. 2 BVerfGG ist nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, z. B. Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig gemäß § 160a Abs. 2 (vgl. BVerfG, Beschluss v. 22.2.1995, 1 BvR 117/95; insofern einschrä...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.1 Vorbemerkung

Rz. 17 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zu begründen. Hieran werden hohe Anforderungen gestellt. Viele Beschwerden scheitern daran, dass es dem Beschwerdeführer über seinen Bevollmächtigten (§ 73 Abs. 4) nicht gelingt, zumindest einen der in § 160a Abs. 2 Satz 3 aufgeführten Zulassungsgründe fristgerecht hinreichend darzulegen (zur Statistik vgl. Becker, SGb 2007 S. 261, vg...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 161 in seiner derzeitigen Fassung besteht im Wesentlichen unverändert seit 1974. In § 161 Abs. 3 Satz 1 sind durch Art. 8 Nr. 10 Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 nach dem Wort "Berufungsfrist" die Worte "oder der Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung" eingefügt worden. Durch diese Ne...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.1 Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 10 Die Grundsatzrevision nach Abs. 2 Nr. 1 setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BSG, Beschluss v. 29.11.2006, B 6 KA 23/06 B ). Grundsätzliche Bedeutung hat die Rechtssache, wenn es geboten ist, im Interesse der Fortbil...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 10 Entscheidung des BSG (Abs. 4)

Rz. 41 Das BSG entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 1). Es gilt jedoch § 169 SGG entsprechend (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 2), wonach eine unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde oder wenn sie nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist, durch Beschluss...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Divergenzrevision dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003 S. 65; BGH, NJW 2003 S. 831 ff.; BGH, NJW 2003 S. 754; BGH, NJW 2004 S. 1960). Sie ist ein Unterfall der Grundsatzrevision (vgl. BSG, Beschluss v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rz. 373). Abweichung (Divergenz) i. S. v. § 160 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 8 Zulassung von Amts wegen oder auf Antrag

Rz. 14 Die Zulassung im Urteil ist zu tenorieren, also in der Urteilsformel auszusprechen (vgl. Zeihe, § 161 Rz. 9a). Die Zulassung kann sich aber auch aus den Entscheidungsgründen, nicht hingegen aus der Rechtsmittelbelehrung ergeben (vgl. BSG, Urteil v. 29.6.1977, 11 RA 94/76: Die Zulassung der Sprungrevision ist auch dann wirksam, wenn sie – statt wie geboten: im Urteilst...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 2 Klageänderungen

Rz. 3 Klageänderungen (§ 99) sind im Revisionsverfahren schlechthin unzulässig. Dieses Verbot soll verhindern, dass das Revisionsgericht einen Sachverhalt würdigen muss, der durch die Tatsachengerichte noch nicht beurteilt worden. Die Rechtskontrolle durch das Revisionsgericht würde sich in einem solchen Fall nicht mehr auf die Entscheidung der Vorinstanz beschränken (vgl. B...mehr