Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 6 Sachmängelhaftung / 4. Nachfristsetzung

Rz. 135 Weitere Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Rz. 136 Die Länge der Frist hängt im Wesentlichen von der Art des Mangels ab. Eine zu kurze Frist führt nicht zu einem Verlust des Rücktrittsrechts. Statt der zu kurzen Frist läuft eine angemessene Frist, deren Ab...mehr

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§ 4 Abnahme / A. Probefahrt

Rz. 1 Der Käufer hat vor Abnahme des Fahrzeugs ein Prüfrecht. Er kann innerhalb der 14 Tage, in denen er nach Abschn. V. Nr. 1 NWVB zur Abnahme verpflichtet ist, davon Gebrauch machen. Gutachterkosten hat der Käufer selbst zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rz. 2 Diese Untersuchungsbefugnis des Neuwagens ist seit jeher im Neuwagenhandel üblich, auch wenn sie n...mehr

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§ 4 Abnahme / III. Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 14 Möchte der Verkäufer bei Abnahmeverzug des Käufers den Neuwagen liefern und als Gegenleistung den vollen Kaufpreis zuzüglich ggf. eingetretener Folgeschäden als Schadensersatz vom Käufer verlangen, darf er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, weil die Primärleistungspflichten infolge des Rücktritts entfallen,[20] sondern muss Schadensersatz statt der Leistung oder Erfü...mehr

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§ 1 Neuwagenverkaufsbedingu... / II. Bindung an die Bestellung

Rz. 14 Der Käufer gibt mit der "verbindlichen Neuwagenbestellung" das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Obwohl der Käufer die "verbindliche Bestellung" üblicherweise in den Räumlichkeiten und in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Verkäufers aufgibt, gilt sie als Angebot unter Abwesenden und bindet den Käufer einseitig, was grundsätzlich gem. § 147 Abs. 2 BGB zulä...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 2. Verschulden bei Vertragsschluss

Rz. 299 Bereits im vorvertraglichen Bereich können vorvertragliche Pflichten bestehen, deren Verletzung den Haftungstatbestand der §§ 280, 311 Abs. 2 BGB begründen können. Sie werden von Rechtsprechung und Lehre unter dem Rechtsinstitut "culpa in contrahendo" (c.i.c.) behandelt. Ein pflichtwidriges Verhalten des Verkäufers wie z.B. falsche Angaben zur Reimporteigenschaft (vg...mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / IV. Verschleißmängel

Rz. 33 Klärungsbedürftig ist das Zusammenspiel der Rückwirkungsvermutung mit Mängeln aufgrund von Verschleißerscheinungen. Eine normale Verschleißerscheinung stellt keinen Sachmangel dar (vgl. § 12 Rdn 237 ff.) und lässt somit nicht den Schluss zu, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Es ist Sache des Käufers, für den sich innerhalb von sechs Monaten zeigenden M...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / aa) Relative Unverhältnismäßigkeit

Rz. 113 Zentrale Abwägungskriterien sind die Kosten für den Verkäufer und das Interesse des Käufers gerade an der von ihm gewählten Art der Nacherfüllung. So kann der Verkäufer trotz höherer Kosten der Nachlieferung nicht auf Nachbesserung bestehen, wenn diese zu einer erheblichen Wertminderung des Fahrzeugs führt.[266] Von der Rechtsprechung noch nicht entschieden wurde, ob...mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / VI. Anwendungsbereich

Rz. 36 § 476 kommt nicht nur unmittelbar für Sachmängelhaftungsansprüche zur Anwendung, sondern auch für einen Rückforderungsanspruch des Käufers, der darauf gestützt wird, dass ein Verkäufer die Kosten einer Reparatur gem. § 439 Abs. 2 alleine hätte tragen müssen.[93] Die Vereinbarung einer § 476 BGB entsprechenden Vermutungsregelung durch AGB im kaufmännischen Verkehr hat ...mehr

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§ 10 Kaufvertrag / II. Lieferfristen

Rz. 14 Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als unverbindlich ge­kennzeichnet wurden. Gemäß den GWVB (vgl. Teil 4 Anhang) Punkt III.1. beginnen vereinbarte Lieferfristen ""mit Vertragsabschluss"". Obwohl dieser erst mit der Annahmeerklärung durch den Händler oder der Lieferung des Fahrzeugs zustande kommt, sind ­verbindliche Lieferfristen schon ab dem ...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / VII. Rechtsmängel

Rz. 60 Gemäß § 435 BGB ist die Sache frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Beim Gebrauchtwagenkauf spielt die Rechtsmängelhaftung eine untergeordnete Rolle; sie ist denkbar bei:mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / a) Erhebliche Pflichtverletzung

Rz. 137 Der Rücktritt setzt gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB voraus, dass die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Dies erfordert eine umfassende Interessenabwägung.[315] Die Unerheblichkeit muss der Verkäufer substantiiert darlegen und beweisen.[316] Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung,[317] die provisorische nachträgliche Mängelbeseitigung durch einen S...mehr

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§ 16 Gutgläubiger Erwerb vo... / D. Rechtsfolgen

Rz. 13 Der Käufer eines abhanden gekommenen Fahrzeugs ist dem Eigentümer zur Herausgabe verpflichtet (§ 985 BGB), bei Unmöglichkeit haftet er auf Schadensersatz nach den §§ 990 Abs. 1, 989 BGB,[34] ohne vom Eigentümer die Erstattung des Kaufpreises verlangen zu können. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) des Eigentümers kommt z.B. in Betracht, wenn er vor der Scheckeinlösung den ...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / b) Arglist

Rz. 14 Arglist geht weiter als Vorsatz (vgl. § 11 Rdn 240), setzt zumindest Eventualvorsatz voraus,[33] jedoch keinen Betrug i.S.d. § 263 StGB.[34] Verlangt wird nicht nur ein bewusster und gewollter Pflichtverstoß, sondern auch die Gewissheit, beim Käufer einen Irrtum über die Beschaffenheit der Kaufsache hervorzurufen oder zu unterhalten.[35] Eine Bereicherungs- oder Schäd...mehr

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§ 8 Haftung des Verkäufers / B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Rz. 4 Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung ist nach Abschn. VIII. Nr. 2 NWVB auch die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz. Rz. 5 Das Produkthaftungsgesetz ist als verschuldens- und rechtswidrigkeitsunabhängige Gefährdungshaftung ausgestaltet. Es beinhaltet Höchstbeträge bei Tod und Körperverletzung sowie eine Selbstbeteiligung bei Sachschäden. Das haftun...mehr

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§ 1 Neuwagenverkaufsbedingu... / I. Schriftliche Bestätigung

Rz. 64 Die Wahrung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Kaufvertrages, sondern hat lediglich Beweisfunktion. Die Annahme kann auch formlos mündlich, stillschweigend oder konkludent erklärt werden. Rz. 65 Der Vertrag kommt gem. § 130 BGB in dem Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung beim Käufer zustande. Zugegangen ist die Willense...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / aa) Abgrenzung zu Beschaffenheitsvereinbarungen

Rz. 273 Abweichungen von Beschaffenheitsvereinbarungen stellen bereits einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Die Abgrenzung zur Garantie i.S.d. § 276 BGB hat an Bedeutung verloren, weil auch die Haftung für Beschaffenheitsvereinbarungen nicht formularmäßig ausgeschlossen werden kann (vgl. § 13 Rdn 52). Rz. 274 Der zusätzliche, besondere Einstandswille des Verkäuf...mehr

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§ 21 Vertragspflichten / B. Vertragspflichten des Leasingnehmers

Rz. 4 Die Hauptpflicht für den Leasingnehmer besteht in der Zahlung des vereinbarten Leasingentgeltes. In der Regel setzt sich dies zusammen aus einer Sonderzahlung i.H.v. ca. 20–30 % des Fahrzeugpreises und monatlichen Leasingraten. Wird die Zahlung einer Kaution durch den Leasingnehmer vorgesehen, ist diese nur zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.[6] Preis...mehr

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§ 2 Kaufpreis / II. Formularmäßige Preisänderungsvereinbarung

Rz. 22 Der BGH hat formularmäßig vorgesehene Erhöhungen des Fahrzeugkaufpreises bei einem Zeitraum von weniger als vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Lieferung für gem. § 307 BGB grundsätzlich unwirksam erklärt.[38] Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer kann durch AGB nur für den Fall einer Lieferung des Fahrzeugs mehr als vier Monate nach Vertragsschluss weitergegebe...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / e) Sonstige besondere Umstände i.S.d. § 323 BGB

Rz. 166 Nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine Fristsetzung dann entbehrlich, wenn der Verkäufer nicht in fest vereinbarter Frist liefert und der Käufer den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Lieferung gebunden hat (sog. einfaches Fixgeschäft).[474] Rz. 167 Nach § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB braucht vor dem Rücktritt keine angemessene Frist bestimmt zu w...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / b) Minderungserklärung

Rz. 205 Die Minderungserklärung kann mündlich oder schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen. Das Wort "mindern" muss nicht verwendet werden, es muss aber eindeutig zum Ausdruck kommen, dass der Käufer wegen eines bestimmten Mangels eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises beansprucht.[560] Rz. 206 Die Minderungserklärung hat gestaltende Wirkung und führt damit ohne ...mehr

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§ 3 Lieferung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Kaufvertrag gem. § 433 Abs. 1 BGB besteht in der Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs, frei von Sach- und Rechtsmängeln. Dazu gehört die Übergabe des Kraftfahrzeugbriefes, der kein Traditionspapier ist und damit der Fahrzeugübergabe auch nicht gleich steht, aber dem Erwerber in entsprechender Anwendung des § 952 BGB als Eigentü...mehr

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§ 20 Vertragsabschluss / E. Funktion des Lieferanten

Rz. 14 Der Lieferant handelt dann, wenn er nach außen hin gegenüber dem Leasingnehmer beim Abschluss des Leasingvertrags mit dem Leasinggeber auftritt, i.d.R. nicht als Stellvertreter des Leasinggebers, da der Vertrag erst durch Bestätigung des Leasinggebers mit diesem unmittelbar zustande kommt, jedoch als Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB.[18] Der Leasinggeber haftet also...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / D. Haftungsausschluss durch Verzicht und Verwirkung

Rz. 55 Nimmt ein Händler ein Fahrzeug mit Mängeln entgegen, die bei einer Sicht- und Funktionsprüfung aufgefallen wären oder aufgefallen sind, sieht der BGH[140] darin einen stillschweigenden Haftungsverzicht. Ein konkludenter Verzicht oder eine Verwirkung der Ansprüche kommt auch in Betracht, wenn der Käufer das Fahrzeug nach Entdeckung des Mangels so benutzt, dass nach Tre...mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / II. Umgehung durch Agenturgeschäfte

Rz. 42 Agenturgeschäfte (vgl. § 17 Rdn 1 ff.), bei denen der Unternehmer nicht selbst als Verkäufer auftritt, sondern den Verkauf für einen Dritten (Verbraucher) vermittelt, führen dazu, dass die Regeln des Verbrauchgüterkaufs nicht anzuwenden sind, der Verkäufer also insbesondere die Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht gegen sich gelten lassen muss und die Sachmängelhaftun...mehr

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§ 7 Verjährung der Gewährle... / E. Neubeginn der Verjährung

Rz. 14 Der in § 212 Abs. 1 BGB geregelte Neubeginn der Verjährung führt dazu, dass eine bereits laufende Verjährungsfrist ignoriert wird und die gesamte Zeitspanne der Verjährungsfrist von Neuem zu laufen beginnt. Diese Folge ist allerdings nur noch in zwei Fällen vorgesehen: Nach § 212 Nr. 1 BGB, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, und gem. § 212 Nr. 2 BGB, wenn der ...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 3. Fehlende Kenntnis, unverschuldete Unkenntnis

Rz. 44 Die Mängelhaftung des Verkäufers aus öffentlichen Äußerungen entfällt, wenn er die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, also seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht (vgl. § 122 Abs. 2 BGB). Es genügt einfache Fahrlässigkeit; eine Beschränkung auf grob fahrlässige Unkenntnis ist bewusst unterblieben.[92] Der Verkäufer soll von falschen Werb...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 3. Garantien

Rz. 300 Neben der Beschaffenheitsgarantie (vgl. Rdn 268 ff.), bei denen der Verkäufer die Garantie für die mangelfreie Beschaffenheit des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Gefahrübergangs übernimmt, besteht auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie übernimmt, die sich auch auf die während der Garantiezeit auftretenden Mängel erstreckt (§ 443 Abs. 1 BGB). Ga...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / bb) Verweigerung

Rz. 152 Verweigert i.S.d. § 440 BGB ist die Nacherfüllung, wenn der Verkäufer beide möglichen Arten der Nacherfüllung ablehnt. Lehnt er eine ab und ist die andere nicht unmöglich, muss der Käufer ihn zur anderen Art der Nacherfüllung auffordern, bevor er zu den Rechtsbehelfen des § 437 Nr. 2 und 3 BGB übergehen kann.[418] Das gilt nicht, wenn der Käufer eine Frist zur Nacher...mehr

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§ 6 Sachmängelhaftung / III. Nachbesserung

Rz. 101 Das gesetzliche Recht auf unentgeltliche Beseitigung des bestehenden Mangels steht dem Käufer gegen den Verkäufer und nach Abschn. VII. Nr. 2b NWVB auch gegenüber anderen vom Hersteller/Importeur anerkannten Betrieben zu. Rz. 102 Die Ausweitung des Kreises der Verpflichteten auf weitere Drittbetriebe außer dem Verkäufer ist vor dem Hintergrund der Kundenbindung durch ...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / I. Ausschluss durch Kaufvertrag

Rz. 31 Die Sachmängelhaftung muss regelmäßig ausdrücklich ausgeschlossen werden. "Keine Garantie" bedeutet im Allgemeinen, dass der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs für Mängel nicht einstehen, also die Gewährleistung ausschließen will.[87] Die einseitig gebliebene mündliche Erklärung eines Verkäufers nach Abschluss des Kaufvertrags, er gebe keine Garantie, reicht hierfü...mehr

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§ 3 Lieferung / 3. Ersatz des Verzugsschadens

Rz. 31 Der nach Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 NWVB auf 5 Prozent des Kaufpreises begrenzte Verzugsschaden ist der Schaden, der durch die Verzögerung der Lieferung des Neuwagens entsteht. Der Verkäufer hat den Käufer nach den §§ 249 ff. BGB so zu stellen, als hätte er rechtzeitig erfüllt. Der Schaden umfasst nur solche Schadenspositionen, die neben den Anspruch auf die Leistung tret...mehr

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§ 10 Kaufvertrag / A. Abgrenzung Gebraucht/Neu

Rz. 1 Der Gesetzgeber macht Unterschiede zwischen dem Kauf gebrauchter und neuer Sachen für die vertragliche Verkürzung der Mängelhaftungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB), dem Rückgriffsrecht des Unternehmers (nur bei neuen Sachen, § 478), bei Versteigerungen als Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 S. 2 BGB) und für den Mängelhaftungsausschluss durch AGB (§ 30...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 6. Kosten einer Selbstvornahme

Rz. 99 Kosten einer eigenmächtigen Selbstvornahme durch den Käufer braucht der Verkäufer, der keine Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten hat, nicht zu übernehmen.[227] Der Käufer kann auch nicht die Erstattung der dem Verkäufer ersparten Nachbesserungskosten gem. § 326 Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB verlangen, selbst dann nicht, wenn es ihm aus besonderen Gründen nicht zuzumuten ...mehr

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§ 14 Sonderregelungen zum V... / B. Verbraucher/Unternehmer

Rz. 2 Verbraucher ist jede natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft für einen Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 13 BGB). Maßgeblich ist insoweit nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der objektiv unter Einbeziehung der Begleitumstände zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts.[2] So...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitsmaßnahmen und geerbte Verluste

Leitsatz Es kommen keine Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit geerbten steuerlichen Verlustvorträgen in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Erben ihres in 2009 verstorbenen Vaters. Dieser war an einer GmbH & Co. KG als Kommanditist neben seinen Söhnen beteiligt. Im Dezember 2008 wurden die Kommanditanteile an eine GmbH veräußert. Zum 31. Dezember 2008 wurden dem Erblass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilzeitbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Pension

Leitsatz Arbeitet ein Gesellschaftergeschäftsführer nach seinem 65. Lebensjahr und trotz Zahlung einer Pension in Teilzeit weiter, führt dies nur teilweise zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage erteilt. Nach einer Betriebsprüfung waren die Höhe und Fälligkeit des Versorgun...mehr

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Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / II. Aktuelle Rechtsprechung des BayVGH zum einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot

Fragwürdig ist die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der bei einem einmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot nicht automatisch von der Fahrungeeignetheit ausgegangen werden dürfe. Vielmehr sei die Regelung für den Alkoholkonsum mit in den Blick zu nehmen: Dort ist erst bei einer wiederholten Verke...mehr

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AGS 7/2017, Gerichtsgebühren in Zivilsachen – Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung

Einführung Die Rspr. hat sich auch in der jüngeren Vergangenheit mit der Erhebung von Gerichtsgebühren in Zivilsachen beschäftigt und dabei insbesondere auf die Entstehung oder den Ausschluss einer Gebührenermäßigung hingewiesen. Im Folgenden sollen einige ausgewählte Probleme der aktuellen Rspr. besprochen werden. Da die Gerichte teilweise wieder auf eine bestehende Schadens...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht

1 Mit der Umstellung des Punktsystems zum 1.5.2014 haben sich einige Fragen aufgetan, die in der Zwischenzeit die Gerichte beschäftigten. Aber auch zu bekannten Themen wie der Anerkennung von EU-Führerscheinen oder Fragen zu Alkohol und anderen Drogen im Straßenverkehr hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Der Beitrag, bei dem es sich um die Langfassung des vom Verf...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / A. Rechtsprechung

I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen:mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / 1

Mit der Umstellung des Punktsystems zum 1.5.2014 haben sich einige Fragen aufgetan, die in der Zwischenzeit die Gerichte beschäftigten. Aber auch zu bekannten Themen wie der Anerkennung von EU-Führerscheinen oder Fragen zu Alkohol und anderen Drogen im Straßenverkehr hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Der Beitrag, bei dem es sich um die Langfassung des vom Verfass...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / A. Anerkennung von EU-Führerscheinen

Die Rechtsprechung zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen ist mittlerweile gefestigt. Mitunter ist es schwierig, die Konsequenzen aus der im Europarecht nicht vorgenommenen Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis (der materiellen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen) und Führerschein (das die Berechtigung verkörpernde Dokument) zu ziehen. Auf europäischer E...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / D. Alkohol

I. MPU nach Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille Blutalkohol Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.4.2017 [71] ist höchstrichterlich entschieden, dass bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug durch den Strafrichter nach einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille Blutalkohol ohne weitere Ums...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / F. Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen § 81a StPO

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer nicht entscheidungserheblichen Passage eines Beschlusses[81] Bedenken dagegen erhoben, dass Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO (Richtervorbehalt bei Blutentnahmen) gewonnen wurden, im Verwaltungsrecht verwertet werden dürfen. Das ist kritisch zu sehen. Der hierzu vorliegenden neueren Bewertung des OVG Münster [82...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / III. Bekanntwerden nur durch Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes

Die Art der Kenntnis der Behörde ist nicht festgelegt. Die Betroffenen versuchen daher, den Kenntniszeitpunkt möglichst weit vor zu verlagern, indem sie mit eigenen Schreiben oder Schriftsätzen von Rechtsanwälten die Verkehrsbehörde von rechtskräftigen Entscheidungen in Kenntnis setzen. Nach der Rechtsprechung kommt privaten Mitteilungen aber nicht die gleiche Zuverlässigkei...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / II. Wohnsitzprinzip

Es ist letztlich noch nicht geklärt, ob eine Wohnsitzdauer von 185 Tagen im Ausstellerstaat bei Ausstellung des Führerscheins erfüllt sein muss[10] oder ob es ausreicht, wenn ein Wohnsitz in der Weise begründet wird, dass es als gesichert anzunehmen ist, dass dort ein Aufenthalt von 185 Tagen erfolgen wird.[11] Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage – soweit ersichtlic...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / II. Verwertung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen im Rahmen von § 13 FeV

Ausländische strafgerichtliche Entscheidungen dürfen von den Fahrerlaubnisbehörden für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen grundsätzlich zugrunde gelegt werden.[75] Das setzt voraus, dass die festgestellte Zuwiderhandlung hinreichend – wie bei einer Inlandstat – nachgewiesen ist. Es ist erforderlich, dass die ausländischen Erkenntnisse bei der Gewinnung inländischen Maßstäben ...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / II. Tat muss begangen und der Behörde bekannt sein

Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts[40] ist höchstrichterlich klargestellt, dass nur die Punkte, die bei Erreichen einer Maßnahmestufe entsprechend dem Tattagprinzip mit Begehung der Zuwiderhandlung bereits entstanden und der Behörde bekannt geworden sind, von dieser Stufe erfasst werden. Punkte für eine Zuwiderhandlung, die schon entstanden, der B...mehr

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zfs 7/2017, Aktuelle Rechts... / E. Bindungswirkung

Eine Bindungswirkung kann nur in einem strafgerichtlichen Verfahren erfolgen, das eine Tat zum Gegenstand hat, bei der der Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommt. Das folgt aus dem systematischen Zusammenhang von § 3 Abs. 3 StVG mit § 3 Abs. 4 StVG. Geht es nicht um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, sondern etwa um eine Aggressionstat, kommt § 3 Abs. ...mehr