Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / B. Unterschiede zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung

Zunächst führte der Gesetzgeber ab dem 1.8.2002 durch das 2. SchadÄndG die Änderung ein, dass die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung vom Schädiger nicht mehr auszugleichen ist.[8] Als Grund für diese Gesetzesänderung wurden die Kfz-Schäden angegeben.[9] Nach den Vorstellungen der Versicherungswirtschaft sollte die fiktive Abrechnung aber nicht nur bezüglich der Mehrwertst...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / 1

Der Autor zeigt auf, in welch signifikanter Weise sich die fiktive Abrechnung von Pkw-Schäden unter dem Einfluss der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. Die einzelnen Stationen dieses Wandels werden beleuchtet und die Hintergründe erörtert. Anschließend setzt sich der Autor kritisch mit der Ansicht auseinander, wonach Stundenverrechnungssätze, di...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / 3. Kritik

Die Vorgehensweise wird aktuell von diversen Gerichten gebilligt.[47] Sie ist aber nicht vereinbar mit der Rechtsprechung des BGH, denn der BGH hat in allen seinen Entscheidungen betont, dass die Preise "(markt)üblich" sein müssen. Für die Marktüblichkeit kommt es aber nicht nur darauf an, ob jedem Kunden der Vertragswerkstatt die gleichen Konditionen angeboten werden. Diese ...mehr

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zerb 5/2017, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

(...) I. Zulässigkeit: Das Landgericht München II ist nach § 27 ZPO (Gerichtsstand der Erbschaft) und auch nach §13 ZPO örtlich und sachlich zuständig. Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht die in § 4 des Erblassertestaments K1 enthaltene Schiedsklausel entgegen. Danach hatte der Erblasser verfügt, dass das Schiesdgericht (SDH) verbindlich über die Bewertung seines Nachla...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / c) Die Folgen der Porsche-Entscheidung

Die Versicherungswirtschaft hat den kleinen, unbedeutend klingenden Satz als eine "Steilvorlage" aufgenommen. Zwar war der betreffende Versicherer in diesem einzelnen Revisionsverfahren vor dem BGH unterlegen, aber im Nachhinein stellte sich heraus, dass die gesamte Versicherungswirtschaft von dem verlorenen Prozess auf Dauer profitieren sollte.[25] Denn als Konsequenz aus d...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / I. Die Anfänge des Schadenmanagements

Die Versicherer akzeptierten zwar das Recht der Geschädigten auf fiktive Abrechnung, aber sie gingen schon seit Ende der 1980er Jahre in ihrer täglichen Regulierungspraxis häufig dazu über, bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze zu kürzen. Sie regulierten dann nicht die Stundenlöhne von markengebundenen Fachwerkstätten, sondern vertraten die Ansicht, dass die e...mehr

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zfs 5/2017, zfs 5/2017 / Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 29.3.2017 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 23.3.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 522). Durch die Verordnung sollen die Möglichkeiten der internetbasierten Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen erweitert werden. Die Regelungen zu Kurzken...mehr

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FF 5/2017, Verfestigte Lebe... / 1 Aus den Gründen:

… Durch hiermit vollinhaltlich in Bezug genommenen Beschl. v. 11.5.2016 hat das Amtsgericht unter Zurückweisung des Antrags im Übrigen den Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin 4.271,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.1.2016 zu zahlen. Hiergegen wenden sich die Antragstellerin mit ihrer zulässigen, in...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 2. Dogmatische Hürden?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6.2.2001[24] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen der bisherigen Linie des BGH – einer fast grenzenlosen Vertragsfreiheit – den Boden entzogen hatte, stand der BGH vor der Notwendigkeit einer Neuorientierung. Die Chance einer grundsätzlichen Neuorientierung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichwerti...mehr

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zerb 5/2017, Handbuch Betreuungsrecht

Sybille M. Meier/Horst Deinert C.F. Müller, 2. Auflage 2016, 473 Seiten, 79,99 EUR ISBN 978-3-8114-5202-2 Das Handbuch gibt auf 473 Seiten einen detaillierten Überblick über das Betreuungsrecht und liefert nützliche Hinweise für das Führen von Betreuungen. Es ist von Praktikern für Praktiker geschrieben und überzeugt durch wertvolle Tipps und Erläuterungen, die auch über das Be...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / B. Beweise

Vor diesem Hintergrund ist also die Erhebung von Beweisen von besonderer Bedeutung.[11] Denn ohne Beweise gibt es keine Verurteilung. Folgerichtig wird ein Strafverteidiger seinen Mandanten über die Vor- und Nachteile einer Einlassung beraten. Insbesondere wird er zu prüfen haben, ob ggf. Beweisverwertungsverbote vorliegen und ob Beweisanträge zur Dokumentation bestimmter Ta...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienrecht: Einblicke und Ausblicke

Interview mit Gabriele Ey, Vors. Richterin am OLG Köln Gabriele Ey Schnitzler: Sie sind seit 2004, nach dem Rücktritt von Dieter Miesen, Mitglied der Redaktion der FF. Dr. Büttner, das langjährige Beiratsmitglied der Zeitschrift, hat den Kontakt zwischen uns hergestellt. Wie sehen Sie mit Blick auf das Jubiläumsjahr die vergangenen Jahre? Ey: Im Mai 2004 war ich bei der Sitzung...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / b) FPR

Die Zeitschrift "Familie – Partnerschaft – Recht" ist zunächst im Haufe Verlag und später im Beck Verlag erschienen. Sie bezeichnete sich als ein interdisziplinäres Fachjournal für die Praxis. Die FPR war mit den regelmäßigen Schwerpunktheften außerordentlich interessant. Themen waren z.B.: Folgen der Trennung, Verfahren und Rechtsmittel in Familiensachen oder Familien- und S...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / A. Frühere Identität von fiktiver und konkreter Abrechnung

Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB hat jeder Geschädigte das Recht, seinen Pkw-Schaden nach einem Verkehrsunfall fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags abzurechnen. Von der herrschenden Meinung wurde schon früher unter Hinweis auf das Gesetz und die Intentionen des Gesetzgebers die Ansicht vertreten, dass ein Geschädigter seinen beschädigten Pkw na...mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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FF 5/2017, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH vom 5.10.2016 stellt die erste höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar. Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[1] geschaffen worden. Neben einem weiteren Verfahren zu dieser Thematik hatte der Antragsteller und Beschwerdeführer die Einführung des § 1686a B...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / 1. Die Porsche-Entscheidung und die Folgen

Seinerzeit wollte die Geschädigte den Unfallschaden an ihrem Porsche fiktiv und zwar – wie üblich – auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Porsche-Werkstatt nach Sachverständigengutachten abrechnen, während der Versicherer des Schadenverursachers – wie in jener Zeit ebenfalls üblich – nur bereit war, die von der Dekra kalkulierten, mittleren ortsüblich...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / C. Ergebnis

Dem BGH lag es fern, mit den von ihm eröffneten Verweisungsmöglichkeiten auf andere Werkstätten die Marktmechanismen im Kraftfahrzeuggewerbe außer Kraft zu setzen und freie, von den Versicherern unabhängige Reparaturwerkstätten zu benachteiligen. Einer Wettbewerbsverzerrung im Kraftfahrzeuggewerbe oder der Entstehung von Monopolstellungen durch Partnerbetriebe großer Versich...mehr

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FF 5/2017, Forum Familienre... / 1. Einleitung

Der geschäftsführende Ausschuss entschloss sich im November 1996 anlässlich der Herbsttagung in Hamburg, eine eigene Zeitschrift für die Mitglieder zu kreieren. Dies war der Startschuss für die FF! Sie ist seit 1.5.1997 auf dem Markt. Ganz bewusst hat man damals den Begriff "Forum" gewählt. Dieses Forum sollte dem Austausch von Meinungen, der Diskussion von widerstreitenden Rec...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / 3. Das zweite Mercedes-Urteil

Zu der Thematik von Vertrags- oder Partnerwerkstätten der Versicherer äußerte sich der BGH in seiner zweiten "Mercedes-Entscheidung" vom 28.4.2015 (VI ZR 267/14), in der er den Versicherern bei der Verweisung der Geschädigten im Ergebnis weitere Spielräume eröffnete, nachdem er schon zuvor die Verweisungsmöglichkeiten dadurch erweitert hatte, dass bei fiktiver Abrechnung nic...mehr

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FF 5/2017, Das familienrechtliche Mandat – Sorge- und Umgangsrecht

Völker/Clausius 7. Auflage 2016, 816 Seiten, 94 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die jetzige 7. Auflage ist die fünfte Neubearbeitung des Buches durch Völker und Clausius seit der Weiterführung des von Oelkers begründeten Werks ab 2010. Die dichte Folge der Neuauflagen ist vor allem der Aktualität der Darstellung des Kernbereichs des Kindschaftsrechts, den die elterliche Sorge, de...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / II. Die neue Datenschutz-Grundverordnung

Deutlich weitreichender ist zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung die Datenschutzrichtlinie DS-RICHTLINIE (EU) 2016/680 vom 27.4.2016 (Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO),[27] die nach Art. 56 be...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / aa) Stimmrecht und Stimmenmehrheit

Wie Beschlussfassungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu erfolgen haben, ist gesetzlich nicht geregelt. Demzufolge müssen sich für Beschlussfassungen die Miterben nicht treffen, sondern Beschlüsse können auch via Mailabstimmung oder Telefonkonferenz erfolgen. Aus § 2038 Abs. 1 S. 2 BGB lässt sich ableiten, dass es nicht auf eine Mehrheit nach Köpfen, sondern auf die Höhe der...mehr

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zfs 5/2017, Kreuzungskollision zwischen Pkw mit Grünlicht und Einsatzfahrzeug

Hinweis Zwar kann auch für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung ein Vorrang eines Dienstfahrzeugs durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (st. Rspr., BGHZ 63, 327; BGH VerkMitt. 1998, 90). Dieses Wegerecht wird aber erst durch die Signale "Martinshorn und Blaulicht" eines Einsatzfahrzeugs ausgelöst und das Gebot nach...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Anmerkung

1. Rechtsstreitigkeiten um die Ansprüche des beeinträchtigten Vertragserben, bzw. mit wechselbezüglicher Wirkung eingesetzten Erben nach § 2287 BGB (analog), sind Alltagsgeschäft für Erbrechtler. Es hat sich hierzu eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt, besonders seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 5.7.1972 (NJW 1973, 240). Gleichwohl enthält das zu besprechende la...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / b) BGH-Urteil (Porsche-Entscheidung)

Der BGH hob das Urteil des LG Hagen auf und wies die Berufung des Versicherers gegen das Urteil des Amtsgerichts zurück. Nach Ansicht des BGH habe das Amtsgericht im Rahmen der fiktiven Abrechnung zu Recht die Stundenverrechnungssätze der Porsche-Werkstatt zugrunde gelegt, weil ein Geschädigter seinen Kfz-Schaden fiktiv auf Basis der Lohnkosten abrechnen dürfe, die in einer m...mehr

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zfs 5/2017, Pamer: Der Fahrzeugschaden. Regulierung von Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschäden, ZAP-Verlag, 2. Aufl. 2016, 785 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89655-813-8

Kommentare und Handbücher mit Ausführungen zum Fahrzeugschaden gibt es eher zu viel als zu wenig. Brauchbare Einzeldarstellungen sind dagegen rar. Was bislang gefehlt hat, ist ein einbändiges Werk über den Fahrzeugschaden aus sämtlichen praxisrelevanten Blickwinkeln. Diese Lücke hat Jochen Pamer nun geschlossen, indem er seine Bücher "Der Kaskoschaden" und "Der Fahrzeugschad...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / I. Anlass zum Nachdenken: Ein Fall aus der Praxis

Wer das geltende Güterrecht in Zweifel ziehen will, muss mit Verständnislosigkeit und Abwehr rechnen.[1] Die familienrechtliche community hat sich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und seiner Abwählbarkeit kraft "privatautonomer" Entscheidung der Ehegatten halbwegs rechtssicher eingerichtet.[2] Wer ernsthaft de lege ferenda die Einführung einer moderne...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / dd) Kündigungs- und Abänderungsmöglichkeiten

Da eine einfache Stimmenmehrheit ausreicht, spielt die Kündigung idR nur bei einstimmigen Beschlüssen eine Rolle, wenn nämlich einer der Miterben nunmehr nicht mehr die Miter benverwaltung in der beschlossenen Form wünscht. Einstimmig gefasste Beschlüsse sollen nach wohl hM zu § 744 BGB auch nur einstimmig wieder aufgehoben werden können, sofern nicht ein Festhalten am Besch...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückübereignung des streitgegenständlichen Grundstücksanteils gemäß § 2287 Abs. 1 BGB. Die klägerische Partei hat nicht hinreichend vorgetragen/unter Beweis gestellt, dass die Erblasserin die Schenkung in der Absicht getätigt hat, den Kläger als Vertragserben zu beeinträchtigen. In der grundlegenden Entscheidung BG...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / III. Beispiel Dashcam

Der Datenschutz ist ebenfalls bei der Frage zu berücksichtigen, ob die hier anstehenden Probleme durch Dritte gelöst werden können: So ist beispielsweise § 6 BDSG die zentrale Vorschrift bei der Verwendung von Dashcams, zu dessen rechtlicher Qualifizierung und Aufarbeitung der Verkehrsgerichtstag 2016 beitragen konnte.[30] Hier zeichnet sich ab, wie differenziert die Verwert...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / a) LG Hagen

Das Amtsgericht gab der Klage statt und auf die Berufung des Versicherers wies das LG Hagen sie ab. Es begründete die Abweisung damit, dass eine ordnungsgemäße Reparatur auch außerhalb einer Vertragswerkstatt möglich sei und kein höherer Minderwert verbleibe. Ferner handele es sich bei dem beschädigten Wagen "nicht um ein junges oder stets in Vertragswerkstätten gewartetes F...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor Nach Ansicht des AG hat die GV die Durchführung des erteilten Auftrags aufgrund des rechtskräftigen Räumungstitels gegen den Schuldner zu Unrecht abgelehnt. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor. Die Gläubigerin verfügt über einen rechtskräftigen Räumungstitel gegen den Schuldner, der diesem auch zugestellt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückerstattung von zu Unrecht gezahlter § 13b-Umsatzsteuer

Leitsatz Begehrt ein Werkunternehmer eine Änderung seiner Umsatzsteuerbescheide wegen der "Bauträger-Rechtsprechung", steht dem § 17 UStG nicht entgegen. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Malermeister einzelunternehmerisch tätig. Daneben vermietete er in seinem Alleineigentum stehende Wohnungen und erzielte insoweit steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 12 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.1 Umgliederung bei negativer Summe der unbelasteten Teilbeträge (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 bestimmt, dass Ausgangspunkt der Umgliederung das unbelastete verwendbare Eigenkapital i. S. d. § 30 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KStG a. F. (also das EK 01, EK 02 und EK 03) ist, wie es sich nach der Entwicklung nach Abs. 2 darstellte. Abs. 4 griff ein, wenn die Summe dieser unbelasteten Teilbeträge negativ war. Nach der Änderung durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirku...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Änderung eines Umlageschlüssels

Leitsatz Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird. Normenkette WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 2 und Abs. 3, 21 Abs. 8 Das Problem In einer Woh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei sog. qualifizierten Prüfungshandlungen

Leitsatz 1. Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt – also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre – als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt. 2. Die Entgegennahme von Buchführungsdaten am Prüfungsort ist eine vom Prüfer veranlasste und dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.3 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 20 Beim Rechschutz gegen negative oder fehlende positive Entscheidungen des G-BA ist zu unterscheiden zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern. Die Versicherten können der Rechtsprechung des BSG folgend (a. A. wegen des Wortlautes und der systematischen Stellung im 4.Kapitel: Schmidt-De Caluwe, SGB V, § 135 Rz. 28) Klage gegen die Krankenkasse auf Kostenüber...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.2 Entscheidungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 9 Die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden darf, fällt mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle "Seltenheitsfälle", "Systemmangel" bzw. "Leistungsanspruch kraft grundrechtsorientierter Auslegung", der durch das GKV-WSG ab 1.4.2007 eingefügten Regelung in Abs. 1 Satz 4 und ...mehr

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Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie

Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein. Sachverhalt Der Steuerpflichtige erwarb 1995 zusammen mit seiner Schwester im Wege der vorweggenommenen...mehr

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Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung von mehreren Einkunftsarten

Leitsatz Der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von 1.250 € ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Er kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.1 Definition der Untersuchungs- und Behandlungsmethode

Rz. 4 § 135 Abs. 1 Satz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sind. Danach darf die Methode im ambulanten Bereich (vgl. die abweichende Regelung im stationären Bereich mit einer Erlaubnis mit Verbotsmonopol nach § 137 c sowie entsprechend in § 116 b Abs. 3 zur ambulanten spezialf...mehr