Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht w...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Erwerbsobliegenheit

Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtsprechung hebt auf den Ei...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / b) Der Einsatz von Mitteln in der Bedarfs-/Einsatzgemeinschaft – keine Schuldentilgung

Nicht Erwerbsfähige, die mit einem leistungsfähigen Berechtigten nach SGB II zusammenleben, fallen als Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) unter das SGB II. In der Bedarfsgemeinschaft des SGB II, wie in der Einsatzgemeinschaft des SGB XII, kommt es bei der Pflicht zum Einsatz und zur Verwertung von Einkommen und Vermögen nicht nur auf den primären Leistungssuchenden an, sondern ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 265 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / b) Der Mercedes G 400 D

Nicht ganz selten scheinen Autos Versicherungsnehmern abhandenzukommen, die über besondere Kenntnisse als Mechaniker verfügen. Mechaniker war jedenfalls der Versicherungsnehmer in einem Fall, in dem es um Versicherungsleistungen wegen des angeblichen Diebstahls seines Pkw Mercedes G 400 D ging. Der Kläger hatte behauptet, er habe im Beisein des Zeugen P, seines Cousins, das ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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FoVo 4/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Schneider/Volpert/FölschGesamtes Kostenrecht 2. Aufl. 2017, 158,00 EURNomos Verlagsgesellschaft Baden-BadenISBN 978-3-8487-3178-7 Schon der Titel des Werkes macht neugierig und zeigt den Vorteil auf: Im wahrsten Sinne des Wort...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf eines JStG 2013 (BT-Drucks. 17/13033)

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / c) Wer zu früh erbt oder beschenkt wird – oder die Neuregelung des Einkommensbegriffs im SGB II

Seit 1.8.2016 gelten Einschränkungen für dieses Prüfungsmuster und deshalb ist die nachfolgende Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt[8] von didaktischem Interesse, weil sie heute so im SBG II nicht mehr ergehen könnte. Der Fall: Der geerbte PKW Die Antragsteller standen seit 2014 als Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug nach SGB II und beantragten die Weiterbewilligung von Le...mehr

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zerb 4/2017, Wirkung der Be... / Aus den Gründen

Die Abhilfeentscheidung sowie die Vorlageverfügung werden aufgehoben, die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückgegeben. Dessen Verfahrensweise genügt nicht den an das Abhilfeverfahren zu stellenden Mindestanforderungen. 1. Wird eine Entscheidung des Amtsgerichts – Grundbuchamts – angefochten, so hat dieses über die Abhilfe zu entscheiden (§ 75 GBO). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 51 Abs. 1a BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (§ 1 AStG)

... und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1) beachtet worden ist. Rz. 571 [Autor/Stand] Gesetzesbegründung. Selbst wenn nach den vorangestellten Ausführungen die betreffenden Einkünfte durch eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit erzielt werden, soll deren Zuordnung zu dieser Tätigkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2 gleichwohl nur insoweit möglich s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 4)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 214 RAO ordnete an, dass "die der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte" gesondert festzustellen sind. Aus dieser Formulierung hat die Rechtsprechung gefolgert, dass die Feststellung eines Einheitswerts zu unterbleiben hat, wenn dem festgestellten Einheitswert keine steuerliche Bedeutung zukäme, weil z.B. sämtliche an die Feststellung anknüpfe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche

Rz. 29 [Autor/Stand] § 51 Abs. 1 und 1a BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Die Änderung des Vieheinheiten-Schlüssels ab 1.1.1999 durch Abs. 1a bewirkt, dass die Zahl der zulässigen VE je ...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / a) Von allem etwas – Leistungen aus beiden Systemen und der Aufwendungsersatzanspruch

Den größten Praxisbezug für den Erbrechtler haben die Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII. Im ersten Teil des Beitrags wurde schon das Dauerbrennerthema "Überleitung nach § 93 SGB XII" angesprochen. Es besteht fast immer Unsicherheit, wer welchem Leistungssystem zuzuordnen ist und auf wessen Einkommen und Vermögen es ankommt. Grob und vereinfacht gesagt, geht ...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / a) Das "Custombike"

Der Kläger verlangte Ersatz des behaupteten Zeitwerts von gut 65.900 EUR eines bei der Beklagten seit Juli 2011 versicherten "Custombikes", eine umgebaute Harley Davidson mit besonders langer Vordergabel (sog. Habermann). Der Kläger hatte das Bike im März 2011 von dem Lebensgefährten einer Freundin angeblich für 59.000 EUR gekauft. Das Bike war zuvor im Februar 2010 ebenfall...mehr

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zfs 4/2017, Der Fahrzeug- u... / 2. Repräsentant – Wissenserklärungsvertreter

Eine Obliegenheitsverletzung können der Versicherungsnehmer, der Halter, der Eigentümer oder sonstige versicherte Personen begehen. Soweit nicht der Versicherungsnehmer sie begeht, hat dies aber nur in drei Fällen Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer und den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer hatte Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung, hat diese ermöglicht...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 316 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hat die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] ist der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von 3...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Nach der Regelung in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV wird die wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Problemfall: Schenkung an und von Personengesellschaften

Rz. 25 [Autor/Stand] Man wird gespannt einem Zivilrechtsstreit entgegensehen dürfen, der den Ausgleich gezahlter Schenkungssteuern für Zuwendungen an oder von Personengesellschaften zum Gegenstand hat. Die Zivilgerichte akzeptieren inzwischen die grundsätzliche Rechtsfähigkeit jedenfalls der Personengesellschaften, die eine gegenüber den Gesellschaftern selbstständige eigene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 200 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Einheitswertbescheid nicht wirksam.[2] Das Gleiche gilt, wenn das FA den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Er kann ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) (BT-Drucks. 18/10506 v. 30.11.2016)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen ... – Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven in sog. Wegzugsfällen, §§ 6 und 50i EStG; ... Zu Artikel 7 (Änderung des Einkommensteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Keine Festsetzungsverjährung

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach dem aus der RAO abgeleiteten Recht war davon auszugehen, dass die Einheitswertfeststellung keiner selbständigen Verjährung unterliegt.[2] Allerdings hat die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Einheitswertfeststellung unterbleiben muss, wenn sämtliche Steuern verjährt sind, die aufgrund dieser Feststellung für das Jahr erhoben werden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 51 Abs. 1a Satz 2 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Rz. 44 [Autor/Stand] Auch ist dabei nicht von dem Tierbestand an einem bestimmten Stichtag auszugehen, sonde...mehr

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zerb 4/2017, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Gesamtdarstellung mit den zentralen Bewertungsfragen und vielen Schnellübersichten Peter Handzik Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2017, 349 Seiten, 49,80 EUR ISBN:978 3 503 17159 0 Das Buch von Dr. Peter Handzik "Erbschaft- und Schenkungsteuer" ist nunmehr in neu bearbeiteter und erweiterter 9. Auflage erschienen und gehört zu den Standardwerken zum Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Streitwert vor der Hauptfeststellung 1964

Rz. 288 [Autor/Stand] Für die Zeit von der Währungsreform 1948 bis zum Wirksamwerden der nach Wertverhältnissen 1964 festgestellten Einheitswerte hat die Rechtsprechung entsprechend einer koordinierten Ländervereinbarung Streitwertpauschalen in folgender Höhe des umstrittenen Wertunterschieds angenommen[2]:mehr

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zfs 4/2017, Auswirkung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das VG geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid v. 26.10.2016 und damit von einem fehlenden öffentlichen Vollzugsinteresse aus. Die Voraussetzungen der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG lägen nicht vor, da der Antragsteller nach dem Fahreignungsbewertungssystem derzeit nicht acht,...mehr

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FF 4/2017, Auskunft über di... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) begehrt von der Kindesmutter (Beteiligte zu 2), dem Jugendamt (Beteiligter zu 3) und den Pflegeeltern (Beteiligte zu 4) Auskunft über die persönlichen Verhältnisse seines Sohnes. [2] Der Antragsteller ist der Vater des am 1.2.2006 ehelich geborenen Kindes und von dessen Mutter inzwischen geschieden. Bereits kurz nach der Geburt zoge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Hier: Ausnahme zur Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123 ff.)

Rz. 137 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Verschafft der an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt stpfl. Gesellschafter bzw. die ihm nahe stehende Person die Verfügungsmacht an den gehandelten Waren oder Gütern gegenüber der ausländische Gesellschaft oder umgekehrt, so wird dem Gesellschafter die objektive Beweislast bzw. die Feststellungslast dafür aufgebürdet, da...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Vater) und 2 (im Folgenden: Mutter) sind die geschiedenen Eltern ihres im April 2003 geborenen Sohnes K. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Der Sohn hält sich überwiegend bei der Mutter auf. Die Eltern trafen im Januar 2013 eine Umgangsregelung, nach welcher der Sohn den Vater alle 14 Tage am Wochenende besucht. Außerdem vereinbart...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Vorläufigkeit ist nur zulässig, wenn einer der 5 Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Ungewissheit bei Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung, Nr. 2

Rz. 38 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn das BVerfG eine für die Steuerfestsetzung maßgebliche steuerrechtliche Vorschrift für mit dem GG nicht vereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat. Die Zulässigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung in den Fällen der späteren rückwirkenden Änderu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Leistungsgebot und Abrechnungsteil

Rz. 43a Soweit ein schriftlicher Steuerbescheid üblicherweise weitere Teile enthält, handelt es sich um mit dem Steuerbescheid äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen. So wird üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO (zu unterscheiden vom Leistungsbescheid) mit dem Steuerbescheid verbunden; es handelt sich um einen selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.5 Freistellungsbescheid

Rz. 32 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide. Die Verbindung zu den vorherigen Sätzen mit den Worten "Dies gilt auch" ist in ihrer Bedeutung unklar. Man wird dies auf die beiden vorhergehenden Sätze beziehen dürfen, also darauf, dass auch der Freistellungsbescheid ein Steuerbescheid und der bekannt gegebene Inhalt maßgebend ist. Ein Freis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Nebenleistungen und sonstige Ansprüche

Rz. 63 Bis zum 31.12.1985 waren in der AO keine besonderen Regelungen für Nebenleistungen und sonstige Ansprüche (z. B. KiSt bei der ESt) bei zusammengefassten Steuerbescheiden vorhanden; es galten damit die allgemeinen Regeln. Danach waren zusammengefasste Festsetzungen über steuerliche Nebenleistungen, insbesondere den Verspätungszuschlag, nicht möglich, da nach § 1 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.1 Allgemeines

Rz. 37 Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006, BGBl I 2006, 2098 wurde mit § 89 Abs. 2 AO m. W. v. 12.9.2006 eine Regelung über die Erteilung verbindlicher Auskünfte eingefügt. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878 wurden im Einleitungssatz die Wörter "Die Finanzbehörden" durch den Passus "Die FÄ und das Bundeszentralamt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Ungewissheit hinsichtlich des Sachverhalts, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des § 165 Abs. 1 S. 1 AO ist, dass ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit muss sich darauf beziehen, ob in dem maßgeblichen Vz der steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht worden und daher für diesen Vz eine Steuer entstanden ist. Ist dagegen ungewiss, ob ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 8 Verordnungsermächtigung

Rz. 35 § 87a Abs. 6 AO galt in seiner ursprünglichen Fassung nur bis zum 31.12.2005. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011, BGBl I 2011, 2131, wurden die bislang bestehende Befristung aufgehoben, da sich laut der Gesetzesbegründung[1] das von der Steuerverwaltung angebotene ELSTER-Verfahren in der Praxis als sicher und zuverlässig erwiesen hat.[2] Darüber hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.3 Bestimmtheit der Steuer (sachlicher Regelungsbereich)

Rz. 27 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuerart und welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. nach den Grundsätzen der Erklärungstheorie eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart entschieden worden ist. Außerdem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 42 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Wegfall des Vorbehalts oder Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 98 Die Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit der Änderung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind dabei zwei verschiedene Änderungstatbestände zu unterscheiden. Nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde, solange die Vorläufigkeit besteht und in ihrem Rahmen, die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Voraussetzung ist nicht, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.5 Geheim wegen Gefährdung der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (§ 86 Abs. 2 S. 2 FGO n. F.)

Rz. 20 § 86 Abs. 2 S. 2 FGO ist durch Art. 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] eingefügt worden. Danach ist § 86 Abs. 2 S. 1 FGO, also die Möglichkeit der obersten Aufsichtsbehörde, die Aktenvorlage oder Auskunftserteilung zu verweigern, ab 1.1.2017 auf die Fälle des § 88 Abs. 3 S. 3 AO n. F., § 88 Abs. 5 S. 4 AO n. F. und § 156 Abs. 2 S. 3 AO n....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (3. VwVfÄndG) v. 21.8.2002, BGBl I 2002, 3322 wurden die drei Verwaltungsverfahrensordnungen des Bundes[1] mit Wirkung v. 28.8.2002 für elektronische Übermittlungsformen geöffnet. Der Gesetzgeber hat damit die Formvorgaben des Verwaltungsverfahrens den bereits mit dem Gesetz zur Anpassun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3.1 Steuergeheimnis (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 FGO)

Rz. 11 Nach § 86 Abs. 1 FGO sind die Behörden zur Vorlage verpflichtet, soweit nicht durch das Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse Dritter unbefugt offenbart werden. Nach einer Auffassung soll danach der Schutz des Steuergeheimnisses absolut sein, ohne dass eine Abwägung mit dem Interesse an zuverlässiger Sachaufklärung erfolgt.[1] Allerdings ergibt sich aus der Verweisu...mehr