Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Löst ein Ehegatte zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags eine bestehende Altersvorsorge auf und entzieht sie damit dem Versorgungsausgleich, ist hierin in der Regel eine treuwidrig herbeigeführte Versorgungskürzung zu sehen, die die Möglichkeit der Kompensation nach § 27 VersAusglG eröffnet. Eine solche Korrektur scheidet in der Regel au...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Sofern die Satzung einer berufsständischen Versorgung eine pauschale Zurechnungszeit vorsieht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der im Wege der zeitratierlichen Berechnung zu berücksichtigenden Gesamtzeit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Solche Zurechnungszeiten sind nach § 41 Abs. 1, 2 VersAusglG im Wege der zeitratierlichen Berechnung bei der Bestimmung des Ehe...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anr...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG setzt voraus, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.[60] Eine ausländische betriebliche Pensionszusage ist nicht bereits deshalb als nichtausgleichsreif im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG anzusehen, weil dem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen die Möglichkeit eröffn...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Löst ein Ehegatte zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der Zustellung des Scheidungsantrags eine bestehende Altersvorsorge auf und entzieht sie damit dem Versorgungsausgleich, kann dies keine unbillige Härte im Sinne von § 27 VersAusglG begründen, wenn die aufgelöste Anwartschaft gering im Sinne des § 18 Abs. 3 VersAusglG war.[74] Bei einer außergewöhnlich langen Trennungs...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 FamFG ist bereits dann zulässig, wenn dadurch rechnerisch eine für die Versorgung der insoweit ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird. Dies gilt auch in Fällen des Todes des Berechtigten und der Anwendung des § 31 VersAusglG.[92] Die Abänderung des öffent...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / Einführung

Der Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen betreffend den Versorgungsausgleich bis Oktober 2021 wieder und knüpft an den Aufsatz in der FF 2020, 430 an. Auch in diesem Zeitraum stand weiterhin die Frage der gleichwertigen Teilhabe des Ausgleichsberechtigten im Rahmen der internen Teilung im Fokus. Mit Spannung erwartet wurde darüber hinaus die Entscheidung des BGH zur e...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach dem BGH gehört der Versorgungsausgleich zum Kernbereich der Scheidungsfolgen. Damit ist er als vorweggenommener Altersunterhalt nur eingeschränkt Vereinbarungen zugänglich.[29] Treffen die Eheleute nach rechtskräftiger Scheidung eine Vereinbarung über Anrechte, die dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten wurden, handelt es sich hierbei nicht mehr um den Ke...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Macht die bisher berechtigte Person nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich von der nunmehr auch berechtigten Person aufgrund der § 30 Abs. 3 VersAusglG bestehenden Möglichkeit Bereicherungsansprüche geltend, handelt es sich hierbei um eine Familienstreitsache im Sinne des § 112 Nr. 3 FamFG. Sie ist damit gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensach...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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V / Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3866]

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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V / Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4637]

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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Vorwort

Das Wichtigste in diesem Vorwort vorab: Dieses Handbuch erscheint hier mit der 10. Auflage. Die erste Auflage habe ich 1995 vorgelegt. Seitdem sind fast 25 Jahre vergangen, in denen sich nicht nur im Strafverfahren viel verändert hat, sondern: Man ist auch älter geworden. Und dem "Alterungsprozess" ist die wesentliche Neuerung dieser Auflage geschuldet, nämlich: Ich "stemme"...mehr

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 193]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 194 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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V / Verdeckter Ermittler, Allgemeines [Rdn 4581]

Rdn 4582 Literaturhinweise: Arzt, Voraussetzungen und Grenzen der automatisierten Kennzeichenerkennung, DÖV 2005, 56 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ 9a und 9b BVerfSchG, HRRS 2016, 293 Bernsmann/Jansen, Heimliche Ermittlungsmethoden und ihre Kontrolle – Ein systematischer Überblick, StV 1998, 217...mehr

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V / V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 3930]

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A / Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Allgayer, Mitteilungen ...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind allerdings nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen. Bezieht der Ehegatte bereits eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Das BVerfG hat die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG abschließend entschieden. Nach der Entscheidung vom 26.5.2020[46] ist die externe Teilung von Versorgungsanrechten gem. § 17 VersAusglG zwar nicht verfassungswidrig. Ein möglicherweise eintretender Transferverlust kann allerdings zu einer verfassungswidrigen Anwendung führen. Es sei im Rahmen der externen...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Der BGH hat eine grundsätzliche Entscheidung im Hinblick auf die Abfindung eines ausländischen Anrechts nach § 23 VersAusglG getroffen. Danach ist eine Abfindung nur dann möglich, wenn das Anrecht dem Grunde und der Höhe nach bereits gesichert ist.[65] Allein die einem Arbeitgeber in bestimmten Härtefällen eröffnete Möglichkeit die Versorgungszusage zu widerrufen und/oder zu...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Honoraranspruch/Vergütungsfragen [Rdn 3546]

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V / Verzögerungsrüge/Verfahrensverzögerung [Rdn 5088]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Dingliche Ermächtigungen

Rz. 104 Sachenrechtliche Verschiebungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie umgekehrt folgen den allgemeinen Regelungen. Die Umsetzung[183] auch noch so konkret geplanter und/oder geringfügiger Änderungen bedarf daher der Mitwirkung aller Eigentümer unter Zustimmung dinglich Berechtigter.[184] Diesbezügliche Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich, werden of...mehr

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B / Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1431]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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S / Sachverständigenbeweis [Rdn 2882]

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Vorwort

Das Wichtigste in diesem Vorwort vorab: Dieses Handbuch erscheint hier mit der 9. Auflage. Die erste Auflage habe ich 1997 vorgelegt. Seitdem sind fast 25 Jahre vergangen, in denen sich nicht nur im Strafverfahren viel verändert hat, sondern: Man ist auch älter geworden. Und dem "Alterungsprozess" ist die wesentliche Neuerung dieser Auflage geschuldet, nämlich: Ich "stemme" ...mehr

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 3 Anmerkung:

Diese nur wenige Zeilen umfassende Entscheidung des BGH macht auf ein Problem aufmerksam, das in der Praxis kaum beachtet wird, dessen Auswirkungen für die in der Hauptsache unterlegene Partei jedoch erheblich sein können. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des VIII. ZS des BGH der ständigen Rechtsprechung auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht. ...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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R / Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 3950]

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E / Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2230]

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Hinweise zur Benutzung des Handbuchs

1. Dieses Handbuch erhebt nicht den Anspruch, ein (weiterer) Kommentar zur StPO zu sein. Es soll vielmehr eine praktische Arbeitshilfe für das Ermittlungsverfahren sein. Deshalb haben wir i.d.R. auch für die Rechtsfragen zunächst die sog. herrschende Meinung dargelegt, wie sie insbesondere bei Meyer-Goßner/Schmitt aufgeführt ist, diese jedoch durch weiterführende Hinweise – ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter

Eine wichtige Möglichkeit zur Gestaltung hat das BSG in einem Urteil aus dem Jahr 2003 erschwert. Bis dahin war es möglich, künstlerische und publizistische Tätigkeiten an feste und freie Mitarbeiter zu delegieren. Der Geschäftsführer konnte sich so auf die kaufmännische Führung der GmbH konzentrieren, das Gehalt wurde nicht in die Bemessungsgrundlage des § 25 KSVG einbezoge...mehr

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B / Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1136]

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1 Der Unternehmensbegriff im KSVG

Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung sehr früh klargestellt, dass jede Rechtsform vom KSVG erfasst wird. Es gab zahlreiche Klagen von Städten und Gemeinden oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die KSK mit dem Argument, dass man als öffentliche Einrichtung nicht zur Abgabe verpflichtet sein kann. Selbst im Jahr 2007 noch wollte sich die Bundessteuer...mehr

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B / Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1184]

Rdn 1185 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl. 2019 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 785]

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Fazit

Die BGH-Rechtsprechung zum Abzug der latenten Steuer kann daher nicht überzeugen. Vielmehr sollte auf den Abzug einer rein fiktiven latenten Steuer generell verzichtet bzw. der Abzug nur bei einer tatsächlich anfallenden bzw. höchstwahrscheinlich anfallenden Steuer zugelassen werden. Die Vorteile dieser Lösung sollten auf der Hand liegen: Der Wertansatz bliebe in den Fällen ...mehr

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Z / Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4109]

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