Das Wichtigste in Kürze:

1. In der StPO ist seit 2009 in § 257c eine Regelung für das Zustandekommen eine Verständigung enthalten.
2. Trotz der gesetzlichen Regelung in § 257c sind Absprachen bzw. Verständigungen im Strafverfahren nach wie vor in der Diskussion.
 

Rdn 126

 

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