Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3 Urlaubsrecht

Bislang nicht endgültig geklärt war die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der während des bereits bewilligten Urlaubs (symptomlos) mit COVID-19 infiziert ist und abgesondert wurde oder aufgrund von Kontakt zu einer infizierten Person in Quarantäne musste, verlangen kann, dass ihm der Urlaub für die Zeit der Absonderung wieder "gutgeschrieben wird". Das BAG hat die Rechtsfrage dem ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vergütung des Nachlasspflegers

Über die Höhe des Stundensatzes des Nachlasspflegers hat das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Für den Fall einer schwierigen Nachlasspflegschaft ist ein Stundensatz von 110 EUR, für eine mittelschwere Nachlasspflegschaft von 95 EUR und in Fällen einer einfachen Nachlasspflegschaft ein Stundensatz von 65 EUR angemessen. Sind die Tätigkeiten des Nachl...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.3 Fehlerhafte Rechtsanwendung

Der Amtsträger hat die Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen[1] und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden.[2] Dazu muss er alle üblichen Erkenntnisquellen ausnutzen: ESt- Richtlinien und Hinweise, Veröffentlichungen im BStBl. oder in anderen Fachzeitschriften, Verf...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 5.3 Haftung der EU-Staaten für judikatives Unrecht

In Deutschland gilt das Spruchrichterprivileg, wonach Richter (und damit der Staat) nur wegen einer Amtspflichtverletzung in Anspruch genommen werden können, wenn ein Urteil oder eine urteilsähnliche Entscheidung gleichzeitig eine Straftat darstellt. Der EuGH hat jedoch in der Rechtssache Gerhard Köbler gegen die Republik Österreich die Staatshaftung bei einem Verstoß gegen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Individualschutz

Rz. 5 [Autor/Zitation] Darüber hinaus wird in der Publizität auch oftmals eine Art von Individualschutz gesehen (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 1; in diese Richtung auch BGH v. 4.6.2006 – III ZR 256/04, BGHZ 167, 155 Rz. 13, für den Bestätigungsvermerk; dem folgend OLG Düsseldorf v. 23.10.2019 – 14 U 83/18, ZInsO 2020, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Funktionsschutz des Marktes

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Vordergrund der Debatte um den Zweck der Publizität steht der Funktionsschutz des Marktes (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; OLG Dresden v. 6.3.2019 – 5 U 1146/18, WM 2019, 1256 Rz. 24), den Merkt (Merkt, Unternehmenspublizität, 332 ff.) mit der Formulierung, die Publizität (der Unternehmensabschlüsse) sei das Korrelat der Marktt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 530 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 In § 4 Abs 2 EStG wird als Bilanzänderung sowohl die Richtigstellung eines den GoB unter Be­folgung der Vorschriften des EStG nicht entsprechenden Bilanzansatzes verstanden als auch der Austausch eines hiernach zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz. Es hat sich allg eingebürgert, nur den Fall der Änderung ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Aktiengesellschaft

Rz. 113 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse (Rz. 87 ff.) in der Rechtsform der AG haben stets einen obligatorischen Aufsichtsrat (§ 95 AktG), für den die (seit FISG verschärften) personellen Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG (Sachverstand; Sektorvertrautheit; näher Rz. 196 ff.) – gelten. Der AR muss ferner idR einen organinternen Prüfungsausschuss einric...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses. Rz. 56 [Autor/Zitation] Eine Haftung der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern oder den Vertragspartner...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Bestimmung des Regelungszwecks der Offenlegungspflicht des § 325 ist Schwierigkeiten ausgesetzt, was vor allem auf die äußerst wechselvolle Geschichte der Publizitätspflicht (Rz. 10 ff.) zurückzuführen ist (ausführlich zur Bestimmung der Funktion der Publizität Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 32 ff.; ebenso Kersting in Großkomm. HG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Multifunktionalität der Publizitätspflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Suche nach einer abstrakten (rechtlichen) Funktion der Publizität ist ein mühevolles und letztlich ergebnisloses Unterfangen. Die zahlreichen (historischen) Triebfedern bei der Entstehung der Publizität (Rz. 10 ff.) spiegeln sich in ihrer Multifunktionalität wider. Keine der klassischerweise im Schrifttum vertretenen Funktionen der Publizität von Un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Mit der Offenlegungspflicht nach § 9 PublG werden die gleichen Regelungsziele wie bei § 325 HGB erfolgt (§ 325 Rz. 2 ff.). Hintergrund der Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 325 HGB über § 9 PublG ist das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der wirtschaftlichen Lage von Großunternehmen (Begr.RegE PublG, BT-Drucks. V/3197, 13 f.; zust. Mark...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Öffentliches Interesse an der Publizität

Rz. 8 [Autor/Zitation] Weitgehend konturenlos (ebenfalls krit. zu diesem Ansatz Brete, GmbHR 2009, 617, 618; differenzierend Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 10, der allerdings die gesellschaftsrechtliche mit der kapitalmarktrechtlichen Publizität vermengt) ist schließlich die Annahme, dass die Publizität von Unternehmensabschlüssen einem allgemeinen öffentlichen Interes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruch auf Erteilung

Rz. 615 [Autor/Zitation] Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks vor, so hat die Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf seine Erteilung (vgl. zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 4 mwN; Stenger in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 499; zweifelnd Schulze-Osterloh, ZGR 1976, 411; zum Rechtscharakter des Prüfungsvertrags vgl. § 318 Rz....mehr

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AGS 07/2025, Materiell-rech... / II. Materiell-rechtliche Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Grundsätze Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend zu machen (BGH NJW-RR 2006, 810 = RVGreport 2006, 192 [Hansens]). Dies hat das OLG damit begründet, das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ende, stelle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

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AGS 07/2025, Zuzahlung und ... / II. Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren

1. Allgemeines In seinem Beschluss referiert das OLG zunächst zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG. Es bejaht den besonderen Umfang des Verfahrens, verneint dann aber dennoch das Vorliegen der Voraussetzungen. Allein ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit des Verfahrens reiche für die Bewilligung ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Standards guter Unternehmensführung

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324 konstituiert als Rechtsnorm zum Prüfungsausschuss einen (kleinen) Teil der Corporate Governance von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Corporate Governance lässt sich verstehen als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung einer Unternehmung (so Präambel Abs. 1 Satz 1 DCGK sowie bereits Präambel Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Qua Parallelvorschriften zu § 324 ausgeschlossene Rechtsformen

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Anwendung von § 324 ist ausgeschlossen, sofern spezialgesetzliche Regelungen die gleichen oder ähnliche Rechtsfolgen wie § 324 selbst normieren (s. Rz. 26). Solche Parallelvorschriften existieren – neben den diesbezüglichen Bestimmungen für die KapGes. (Rz. 73) – für die Genossenschaft mit AR (Rz. 82) und die Europäische Genossenschaft (Rz. 84) sow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.8 Zusammentreffen von Einkommensabtretung mit Lohnpfändung

Wenn Abtretung und Pfändung des Arbeitseinkommens zusammentreffen, bestimmt sich die Berechtigung nach der "zeitlichen Priorität". Demnach gilt: Mit Abtretung bereits (wirksam) gepfändeten Arbeitseinkommens verstößt der Arbeitnehmer gegen das Verfügungsverbot des § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Dem pfändenden Gläubiger gegenüber ist die nachfolgende Abtretung daher unwirksam. Der Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Prüfung einer – wie auch immer gearteten – Richtigkeit oder Vollständigkeit der offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung geht auf die 2. Aktienrechtsnovelle 1884 zurück, mit der für die AG und die KGaA die Pflicht zur Einreichung der Bilanz zum HR in Art. 185c ADHGB eingeführt wurde; dabei wurde aber keine ausdrückliche Kompetenz d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. § 826 BGB (Expertenhaftung wegen Sittenverstoßes)

Rz. 195 [Autor/Zitation] Eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund von § 826 BGB setzt voraus, dass er mit dem Vorsatz, Dritte zu schädigen, sittenwidrig seine Prüfungs-, Berichts- oder Bestätigungspflichten verletzt (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 150; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 154; Wagner in MünchKomm. BGB9, § 826 Rz. 28 f.). Die Rspr. le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertrstliche Behandlung von Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umw-Kosten – Bilanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit der Einfügung der Vorschrift des § 340b wurde die zuvor bestehende umstrittene bilanzielle Zuordnung von Pensionsgeschäften bei echten Pensionsgeschäften beseitigt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340b HGB Rz. 28 f.) und erstmals eine Abgrenzung des Begriffs der Pensionsgeschäfte und dessen Bilanzierung und Bewertung gesetz...mehr

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AGS 07/2025, Terminsvertret... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestätigung von LG Neuruppin AGS 2024, 224 Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG bestätigt damit den Beschl. v. 25.3.2024 des LG Neuruppin (11 Qs 76/23), den wir in AGS 2024, 224 vorgestellt haben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anmerkung zur Beschwerdeentscheidung des LG Neuruppin verwiesen und auf die o.a. angeführten Entscheidungen. Dem ist nichts hinzuzufügen. 2...mehr

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zfs 07/2025, Feststellung d... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat auf die Sachrüge hin zumindest vorläufig Erfolg. Aus den Urteilsfeststellungen ergibt sich nunmehr nicht zweifelsfrei, welcher Bußgeldtatbestand (§§ 1 Abs. 2, 29a Abs. 1, Abs. 5 OWiG) aus Sicht des Tatrichters verwirklicht wurde. Dies konnte auch nicht offenbleiben. Die tat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG bleibt bei der übernehmenden Kö ein Übernahmegewinn oder -verlust stlich außer Ansatz. Das Übernahmeergebnis ist außerhalb der St-Bil entspr zu korrigieren (s UmwSt-Erl 2025 Rn 12.05). § 12 Abs 2 S 1 UmwStG definiert den Übernahmegewinn bzw -verlust als Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert, mit dem die übergegangene...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsbeschwerde

Rz. 14 [Autor/Zitation] Mit der weiterführenden Rechtsbeschwerde kann das OLG Köln gegen Entscheidungen des LG Bonn angerufen werden. Bevor § 335a Abs. 3 eingeführt wurde, konnte lediglich durch eine Anhörungsrüge nach § 44 FamFG eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt werden. Ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen des LG war nicht vorgesehen. Auch wenn nunmehr die Möglichke...mehr

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ZErb 07/2025, Familienrecht

Die gesetzliche Erbfolge knüpft allein an die rechtliche Verwandtschaft an. In Zeiten moderner Familienkonstellationen und reproduktionsmedizinischer Möglichkeiten ergeben sich hieraus zunehmend komplexe Fragestellungen. I. Grundlagen der rechtlichen Abstammung Für die gesetzliche Erbfolge ist ausschließlich die rechtliche Abstammung maßgeblich (§§ 1924 ff. BGB). Mutter eines ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr