Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 18 Eine Vorlage durch den Einzelrichter an das Kollegium hat nach § 526 II zu erfolgen, wenn sich entweder nach Auffassung des Einzelrichters aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bzw die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben (Nr 1) oder die Parteien dies übereinstimmend beantragen (Nr 2). Es genügt nic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Willenserklärungen/Individualvereinbarungen.

Rn 4 Die Auslegung individueller Erklärungen ist grds Sache des Tatrichters. Dessen Auslegung bindet das Revisionsgericht nur dann nicht, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Verfahrenssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt (stRspr vgl nur BGH WM 09, 980 Tz 14; WM 09, 861 Tz 12 jew mwN). Ob eine Willenserklärung eindeut... mehr

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AGS 08/2025, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Grundsätze Das OLG Frankfurt hat sich zunächst mit der Rechtsnatur des Kostenfestsetzungsverfahrens befasst. Dieses sei eine Fortsetzung der zwischen den Prozessparteien ergangenen Kostengrundentscheidung und schließe mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ab (s. BGH AGS 2006, 268 = RVGreport 2006, 255 [Hansens]). Gegenstand dieses Verfahrens sei allein die Fra... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung der Hauptsache im fG-Verfahren, Kosten.

Rn 4 Im fG-Verfahren tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- u Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen oder keine Wirkung mehr entfalten kann (BGH FamRZ 19, 1816; Rostock FamRZ 17, 619; s... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheitsprüfung.

Rn 22 Bei der auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens vorzunehmenden Begründetheitsprüfung prüft das Revisionsgericht, ob die Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 543 II erfüllt sind. Während es für die Darlegungserfordernisse im Rahmen der Beschwerdebegründung unschädlich ist, wenn der Zulassungsgrund unrichtig benannt ist (vgl Rn 14), sollen iRd Begründeth... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mündliche Verhandlung.

Rn 6 Ein Versäumnisurteil kommt nicht in Betracht, wie aus § 388 folgt. In der Regel wird mündlich zu verhandeln sein (idealiter gleich in der Sitzung, in der der Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht behauptet). Wenn vertagt werden muss, so ist zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit der Zeuge als Partei des Zwischenstreits zu laden (Jena MDR 18, 1078 [BGH 08.03.20... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Rn 4 Vom Anwendungsbereich erfasst sind ferner bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten (Nr 2). Eine konsensuale Streitbeilegung iRe Schlichtungsverfahrens ist hier besser geeignet als ein gerichtliches Verfahren, die nachbarlichen Sozialbeziehungen wiederherzustellen. Ansprüche nach § 906 BGB und nach landesgesetzlichen Vorschriften iSd Art 124 EGBGB sind nur dann vom Anw... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 12 Für die Sicherung einer einheitlichen Rspr ist prognostisch darauf abzustellen, ob eine größere Zahl von vergleichbaren Fällen mit ähnl gelagerten Rechtsfragen zum BGH gelangen und dort von verschiedenen Senaten bearbeitet werden wird. Dabei müssen Anhaltspunkte für mutmaßlich unterschiedliche Auffassungen unter den Senaten vorliegen (BGH NJW 00, 1185 [BGH 15.02.2000 -... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Konflikt zur Dispositionsfreiheit.

Rn 3 Dispositionsfreiheit Mit der Bestimmung eines Revisionsverfahrens zum Leitentscheidungsverfahren, in dem auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen durch den BGH entschieden werden können, ist ein erheblicher Eingriff in die – durch Art 2 Abs 1 GG und das Recht auf effektiven Rechtsschutz geschützte (MüKoZPO/Rausche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden durch das G zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffregisterverfahren vom 28.4.17 (BGBl I 17, 969); zuletzt geändert wurde sie durch Art 2 SanInsFoG v 22.12.20 (BGBl I 3256). Für Fälle, die am... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhaltenspflichten zur Wahrung der Unabhängigkeit.

Rn 18 Das in diesem Zusammenhang anzusprechende verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, iE dazu unten § 16 I GVG) hat in Deutschland historische Hintergründe und wird in anderen zweifellos ebenfalls demokratisch organisierten Staaten und bei internationalen Gerichten oft als Misstrauen ggü den Richtern in Deutschland missverstanden.... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 17 Die Verstoßfolgen richten sich nach allgemeinen Regeln. Fehler nach Abs 1 Nr 1–3 können ggf eine nach § 319 zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit darstellen. Eine Falschbezeichnung kann aber (wegen Unmöglichkeit der Zustellung) auch Verfahrensmangel iSd § 538 II Nr 1 sein (Hambg GRUR 81, 90, 91). Ist die Bezeichnung der Parteien nicht erkennbar, weil das Rubrum voll... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 5 Die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist unbeschränkt nachprüfbar, soweit Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Formularverträgen oder vorformulierten Bedingungen zum Abschluss von Gesellschaftsverträgen im Geschäftsverkehr üblich sind (zum Wegfall der Beschränkung durch das Erfordernis ›über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus‹ vgl § 545 Rn 4, ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung.

Rn 19 Als Prozessvertrag unterliegt eine Schiedsvereinbarung nicht den Regeln über den Widerruf, wie er iÜ auf Prozesshandlungen anwendbar ist. Unproblematisch möglich ist demgegenüber ein Aufhebungsvertrag durch die Parteien. Freilich bedarf ein solcher Vertrag des erkennbaren Willens beider Seiten, die Schiedsvereinbarung aufzuheben. Ein längeres Nichtbetreiben des Schiedsv... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliche Bedeutung.

Rn 3 Die Formulierung ›grundsätzliche Bedeutung‹ stellt kein ›vage Generalklausel‹ dar, die die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde in das Belieben des Gerichts stellt. Sie ist vielmehr ›ein überkommener, hinreichend eingrenzbarer und durch die Rechtsprechung bereits weithin ausgefüllter Rechtsbegriff‹ (BVerfG NJW 79, 151 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76]).... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsinterne Ermittlungen.

Rn 7 Der erkennende Richter kann zunächst versuchen, sich die Kenntnis des ausländischen Rechts durch eigene Recherchen zu verschaffen, indem er in Kommentare, Lehrbücher oder sonstige Veröffentlichungen zu ausländischen Rechtsordnungen – etwa die jährlich veröffentlichten Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht – Einsicht nimmt, Kollegen bzw andere Recht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zulassung der Revision.

Rn 9 Die nach § 543 mögliche Zulassung der Revision hat im Berufungsurteil keinen gesetzlich zwingenden Platz, findet diesen aber sinnvoll in der Urteilsformel. Erforderlich ist die Feststellung der Zulassung, für die Nichtzulassung genügt das Unterlassen der Zulassung, doch zur Vermeidung von Irritationen der Parteien (und eines regelmäßig erfolglosen Antrags nach §§ 319, 3... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Abhilfeklage ist nur zulässig, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche von Verbrauchern im Wesentlichen gleichartig sind. Das ist der Fall, wenn mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zweck der Änderung.

Rn 4 Nach der Gesetzesbegründung zu § 545 I nF verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Anwendungsbereich für die revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsnormen im zivilgerichtlichen Verfahren zu erweitern. Dass nach der bisher geltenden Vorschrift der Revision neben Bundesrecht lediglich solche Vorschriften unterliegen, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchbrechungen und Modifikationen des Mündlichkeitsprinzips.

Rn 5 Das Mündlichkeitsprinzip birgt aber auch Gefahren in sich, die aus der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und der Schwierigkeit resultieren, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in mündlicher Rede verständlich zu machen (R/S/G § 79 Rz 7). Es wird daher in der ZPO an zahlreichen Stellen modifiziert und durchbrochen, um eine schriftliche Fixierung des Streitstoffs zu ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (Nr 4).

Rn 34 Die Neufassung übernimmt inhaltlich die Regelung in § 130a VwGO. Obwohl das hier – anders als dort – im Gesetzestext nicht zum Ausdruck kommt, ist die Sichtweise des Berufungsgerichts maßgeblich dafür, ob eine mdl Verh nicht geboten ist. Das ist zB der Fall, wenn der Sachverhalt – auch unter Berücksichtigung neuer zulässiger Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 II)... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis des Musterklägers oder des Musterbeklagten.

Rn 13 Eine Säumnisentscheidung ist im Musterverfahren wegen dessen Besonderheiten nicht möglich (KK-KapMuG/Vollkommer § 11 KapMuG aF Rz 151 ff; aA Vorwerk/Wolf/Kotschy § 11 KapMuG aF Rz 15; BTDrs 15/5091, 29). Die Vorschriften der §§ 330 ff ZPO passen nicht. Insb kann kein klägerisches Vorbringen als zugestanden iSv § 331 I ZPO gelten. Soweit das Musterverfahren Rechtsfragen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 8 Während für den Musterkläger der Verzicht ausgeschlossen ist (s.o. Rn 3), so wird auf Seiten des Musterbeklagten ein rein prozessual zu verstehendes Anerkenntnis für möglich gehalten (KK-KapMuG/Vollkommer § 11 KapMuG aF Rz 140; aA Wieczorek/Schütze/Kruis § 11 KapMuG aF Rz 26). Dies könnte sich aber nur auf im Musterverfahren begehrte Tatsachenfeststellungen beziehen; be... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verfolgung allgemeiner Interessen.

Rn 15 Bei § 116 I Nr 2 ist weiterhin erforderlich, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerGE 35, 48). Abzugrenzen sind allgemeine Interessen von einzelnen Interessen. Es hat eine Einzelfallabwägung aller denkbaren Interessen zu erfolgen. Im a... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfassungsbeschwerde.

Rn 7 Sie ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfG NJW 04, 1855 [BVerfG 11.03.2004 - 1 BvR 517/99]), der sich auch gg Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens richten kann. Prinzipiell ist es aber wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zum Verhältnis Beschwerdebegründung/Revisionsbegründung.

Rn 20 Die Begründung kann sich auf die Darlegung der Zulassungsgründe des § 543 II beschränken. Sie muss die Revisionsrügen, mit denen der Beschwerdeführer das Berufungsurteil nach Zulassung der Revision anzugreifen beabsichtigt, nicht zwangsläufig vorwegnehmen. Allerdings ist eine inhaltliche Trennung der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerde einerseits und Revision ande... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Rechtssätze können grds nicht Gegenstand des Beweises sein. Das Gesetz geht davon aus, dass der Richter das geltende Recht kennt oder, wenn es ihm nicht bekannt ist, vAw ermittelt (iura novit curia). Dazu gehört nicht nur das gesamte inländische Gesetzesrecht einschließlich des internationalen Privatrechts (BGH NJW 96, 54 [BGH 21.09.1995 - VII ZR 248/94]), des internati... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ... mehr

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AGS 08/2025, Fragen und Lös... / I. Materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen

Der Einwand des Beklagten, wegen der behaupteten Nichtigkeit des zwischen dem Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsdienstvertrags stehe letzterem kein Vergütungsanspruch und damit dem Kläger auch kein Kostenerstattungsanspruch zu, stellt einen materiell-rechtlichen Einwand dar. Derartige materiell-rechtliche Einwendungen hat der Rechtspfleger im Kos... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Entscheidung des BGH.

Rn 10 Der BGH ist an die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG gebunden (Abs 2 S 2). Rn 11 Ansonsten gilt durch die Verweisung in Abs 3 der § 74 FamFG für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Zunächst wird die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde geprüft (§ 74 I FamFG). Sind die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten, wird sie als unzulässig verworfen. Rn 12 Stellt ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Aussetzung ist grds in jedem zivilprozessualen Verfahren möglich (zur Aussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsrechtsstreit: BGH GRUR 12, 93 [BGH 28.09.2011 - X ZR 68/10]). Mit Inkrafttreten des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes (BGBl I 23, 272) wurden die bisherige Regelung zur Aussetzung mit Blick auf ein anhängiges Muste... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tenor.

Rn 3 Die Tenorierung des Musterentscheids orientiert sich an dessen Zweck, nämlich bestimmte Anspruchsvoraussetzungen (Tatsachen) festzustellen oder einzelne Rechtsfragen zu beantworten. Daher sind im Tenor des Musterentscheids alle Feststellungsziele des Eröffnungsbeschlusses einschließlich etwaiger Erweiterungen (§ 12 KapMuG) abzuhandeln. Nach Feststellung eines Prospektfe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) 1Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Ant... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gliederung.

Rn 14 Es empfiehlt für den Regelfall eine Untergliederung der Gründe wie folgt, wobei Zwischenüberschriften die Übersichtlichkeit fördern können und kein Tabu sein sollten: 1. Ausführungen zur Prozesssituation, soweit erforderlich, 2. ein Eingangssatz, der sich aber nicht in der Wiederholung des Tenors erschöpfen sollte (besser: ›Die Klage ist unbegründet, da der Kl keinen A... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachverständigengutachten.

Rn 11 Auch bei der Auswahl der Sachverständigen und Würdigung von deren Gutachten können dem Berufungsgericht Fehler unterlaufen, die zur revisionsrechtlichen Nachprüfung führen. Zwar steht die Auswahl des Sachverständigen im Ermessen des Gerichts. Es liegt jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung (vgl dazu Rn 16) vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus dem falsche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessual bedeutsame Willenserklärungen.

Rn 6 Diese prüft das Revisionsgericht uneingeschränkt auf ihre Auslegung nach und hat sie – soweit deren prozessuale Bedeutung in Rede steht – frei zu würdigen (BGH NJW 98, 3350, 3352; vgl BGHZ 140, 156, 157 zur Wertung eines Parteivorbringens als Geständnis; vgl auch Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 7; MüKoZPO/Krüger § 546 Rz 11; Zö/Feskorn § 546 Rz 13). Dabei ist zu berücksicht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand des Gutachtens.

Rn 4 Die Heranziehung eines Sachverständigen durch das Schiedsgericht ist zu jeder Frage denkbar, die auch in einem staatlichen Verfahren für ein Sachverständigengutachten offen stünde. Das Schiedsgericht kann den Sachverständigen also zur Klärung tatsächlicher wie rechtlicher Fragen beauftragen. Dies betrifft insb Rechtsfragen des § 293. Aber auch darüber hinaus kann sich e... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, (KK-KapMuG/Hess § 22 KapMuG aF Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur deklaratorische Vorschrift des § 325a ZPO. Herzstück der Vorschrift ist die Bindungswirkung de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulassungsgründe.

Rn 14 In der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers die Zulassung der Revision gebieten. Nicht ausreichend ist, wenn lediglich Rechtsfehler des Berufungsurteils gerügt werden, ohne dass dargelegt wird, weshalb die Rechtsfehler von einer Qualität sind, die einen Zulassungsgrund gem § 543 Abs 2 erfüllen (BGHZ 154, 288, 291). Der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Mehrere bei demselben Gericht anhängige, nicht notwendigerweise rechtshängige Prozesse können ohne vorangehende mündliche Verhandlung (§ 128 IV) vAw durch Beschl des Gerichts miteinander verbunden werden. In den Fällen der § 518 S 2, §§ 246 III 6, 249 II, 250 III 1, 251 III, 253 II, 254 II 1, 257 II 1, 275 IV 1 AktG, §§ 51 III 5, 112 I 3 GenG ist die Verbindung zwingend... mehr