Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Streitmittler lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 40 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch Beschl. Bei dem Pfändungsbeschluss handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und nicht um einen Vollstreckungstitel. § 727 ist auf ihn nicht entspr anzuwenden (BGH ZInsO 16, 2221). Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, die als wahr zu unterstellen sind (BGH NJW 04, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Keine Überprüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlich tätigen Gerichts (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 entspricht § 545 II. Er schließt an § 571 II 1 an. Schon die sofortige Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. Gleiches gilt folgerichtig auch für die Rechtsbeschwerde. Die genannten Vorschriften dienen der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Rechtsmittelgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552a ZPO – Zurückweisungsbeschluss.

Gesetzestext 1Das Revisionsgericht weist die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und die Revision keine Aussicht auf Erfolg hat. 2 § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Rn 1 Beschlussverfahren statt Urt. Aufgrund der Bindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von PKH davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entspr Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II sowie in den §§ 21, 136, 221...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Personengesellschaften

Rz. 205 [Autor/Stand] Soweit BGB-Gesellschaft, OHG und KG – Personenvereinigungen im Sinne dieser Vorschrift[2] – an Vermögensverschiebungen beteiligt sind, vervielfacht sich nach derzeit herrschender Praxis die Zahl der Zuwendungen entsprechend der Zahl ihrer Gesellschafter, die – so der II. BFH-Senat auf dem Boden der traditionellen Gesamthandslehre [3] – anstelle der Gesel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überraschender Charakter der Entscheidung.

Rn 16 Für das Bestehen einer gerichtlichen Hinweispflicht kommt es als wesentliches Moment entscheidend auf den Überraschungseffekt bei den Parteien an. Eine solche Überraschung kann sich daraus ergeben, dass das Gericht von der übereinstimmenden Beurteilung der Parteien hinsichtlich eines Gesichtspunkts abweicht (S 2) oder daraus, dass das Gericht einen Gesichtspunkt für ma...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Übergegangene Schadensersatzansprüche wegen aussichtsloser Rechtsverfolgung

Der IX. Senat des BGH[90] hat sich mit den Anforderungen an die Kausalität der fehlenden Belehrung über die Aussichtslosigkeit der (weiteren) Rechtsverfolgung auseinandergesetzt, also die Frage, ob der Mandant bei hinreichender Belehrung durch den Rechtsanwalt tatsächlich von einer (weiteren) Rechtsverfolgung abgesehen hätte. Er führt zunächst aus, dass diese Frage zur haftu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindungswirkung der Zulassungsentscheidung (Abs 3 S 2).

Rn 19 Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (Abs 3 S 2) bewirkt, dass der BGH nicht zu prüfen hat, ob ein Zulassungsgrund bestand oder nachträglich entfallen ist (BGH WM 24, 1975 Rz 6). Sie bindet den BGH jedoch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, nur in den Fällen des Abs 1 S 1 Nr 2 und nur hinsichtlich der Zulässigkeitsgründe des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kasuistik.

Rn 12 Gegenrechte: Die Gefahr der Widersprüchlichkeit besteht, wenn der Beklagte Gegenrechte und Einwendungen geltend macht, die sich gg den gesamten streitgegenständlichen Anspruch richten oder gar darüber hinaus gehen, so bei Aufrechnung (BGHZ 139, 117 f; BGH NJW 00, 958, 960; BGHZ 173, 328, 333 Rz 18), auch bei Verknüpfung mehrerer selbstständiger Forderungen durch die Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtlich bedeutsame Tatsachen.

Rn 7 Nach stRspr des BGH ist § 559 I 1 (§ 561 I 1 aF) einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens bzw nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, sofern sie unstr sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz (›unhaltbare‹ Nichtvorlage).

Rn 15 Entspr gilt für den durch Gemeinschaftsverträge als hoheitliches Rechtspflegeorgan eingerichteten und mit Letztentscheidungsbefugnissen ausgestatteten Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), der ebenfalls ›gesetzlicher Richter‹ iSd innerstaatlichen Rechts ist. Nach stRspr des BVerfG stellt es einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, wenn ein nationales G...mehr

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zfs 08/2025, Wiedererteilun... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen. Die geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht hinreichend dargelegt bzw. liegen nicht vor (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (VerfGH, E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – VerfGHE 68, 180 Rn 52; Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Effektiver Jahreszins.

Rn 10 Abs 2 Nr 1 behandelt bestimmte Kredite: Effektiver Jahreszins in Verträgen nach §§ 491–504 BGB (Verbraucherdarlehen usw) übersteigt den Basiszinssatz bei Vertragsschluss um mehr als 12 %. Rn 11 Der effektive Jahreszins kann aus dem Kreditvertrag übernommen werden. Zu den Pflichtangaben im Vertrag vgl § 492 II BGB. Außerdem ist in den Antrag das Vertragsdatum einzutragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren nach der Zurückverweisung.

Rn 14 Hebt das Beschwerdegericht einen mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschl auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück, ist dieses an die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsansicht, welche der Aufhebung zugrunde lag, gebunden (§§ 563 II, 577 IV 4 analog). Mittelbar gilt diese Bindungswirkung auch für ein zweites Besch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 64 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.3 Wegfall der Ungewissheit bei ungewisser Rechtslage

Rz. 114 In den Fällen der rechtlichen Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 2 AO entfällt die Ungewissheit, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Besteuerungszeitraum endgültig nicht in Kraft treten wird (Nr. 1), wenn der Gesetzgeber die Auflage des BVerfG bzw. EuGH zu einer Neuregelung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Rechtliche Ungewissheit als Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 34 Nach der – vor Einführung von § 165 Abs. 1 S. 2 AO ergangenen – Rechtsprechung des BVerfG ist eine ungewisse Tatsache i. S. d. § 165 Abs. 1 S. 1 AO auch die rechtliche Ungewissheit darüber, wie der Gesetzgeber die durch Entscheidungen des BVerfG notwendig werdende Neuregelung gestaltet. Das BVerfG hat deshalb eine vorläufige Steuerfestsetzung auch in dem Fall für erfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Ungewissheit bei Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung, Nr. 2

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn das BVerfG eine für die Steuerfestsetzung maßgebliche steuerrechtliche Vorschrift nach § 78 i. V. m. § 35 BVerfGG für mit dem GG nicht vereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat.[1] Die Zulässigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung in den Fälle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Mögliche Neuregelung aufgrund einer Entscheidung des EuGH, Nr. 2a

Rz. 52 § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a AO ermöglicht eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine gesetzliche Neuregelung notwendig werden kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] mit Wirkung ab 1.1.2017 eingefügt und damit der Fall berücksichtigt, dass sich aus einem Verfahren vor dem EuGH die Notwendigkeit einer Änderung der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.2 Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes

Rz. 792 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist ausdrücklich auf das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes abzustellen und nicht auf die Möglichkeit, einen solchen einzurichten.[1] Der andere Arbeitsplatz muss alle arbeitsrechtlichen Vorgaben...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Übertragung von Aktien i.R.d. Gründung

Gleiche Grundsätze: Hier gelten die gleichen Grundsätze. Die jeweilige Einbringung löst Ertragsteuern aus, AfA-Fragen stellen sich nicht. Ausnahme: Manche Autoren befürworten, dass die Einbringung von Aktien bei gleicher Beteiligungshöhe nicht der Ertragsbesteuerung unterliegen soll.[17] Dies wird mit dem Sinn und Zweck von §§ 17, 20 EStG und der Leistungsfähigkeit begründet....mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Aufteilung von Aktien

Veräußerung durch Aufteilung: Auch hier gilt der Grundsatz, dass eine Veräußerung insoweit vorliegt, wie der Gesellschafter eine höhere Beteiligung an der Aktie erhält, als ihm zuvor aufgrund der Bruchteilsbetrachtung zustand. Hiervon wird in der Literatur eine Ausnahme gefordert, wenn es sich um Aktien handelt und diese jeweils in gleicher Höhe aufgeteilt werden. Diese Ausnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 69 Abs. 3 FGO – summarische Zweifel hinsichtlich der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG n.F.

Die AStin, eine GmbH, entstand im Jahr 2023 durch Formwechsel aus einer im Jahr 2015 gegründeten OHG. Gesellschafter der AStin. waren A, B und C. Mit notariell beurkundetem Vertrag aus dem Jahr 2018 verpflichtete sich eine ebenfalls aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende KG zur Einbringung zweier Grundstücke in die AStin., damals in ihrer Rechtsform einer OHG. Das FA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Dürschke, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des Verfahrens bei der Vereinigung von Krankenkassen auf Antrag, SGb 1997, 631. Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Ortskrankenkassen, SGb 1994, 93. Wigge, Die organrechtliche Zuständigkeit...mehr

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Beratungskosten / 1.4 Gebühren für verbindliche Auskunft: Gebühren für Gestaltungen, die sich auf den Betrieb beziehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar

Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte ist in § 89 Abs. 2 AO geregelt.[1] Für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge werden Gebühren erhoben[2], auch wenn der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.[3] Die gesetzliche Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß.[4] Bis zu einem Gegenst...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000, 13. Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008, 238. Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung,...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Weitergeltung des bisherigen Rechts über den 30.6.2016 hinaus?

Rz. 14 Die vom BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 erwartete Neuregelung ist nicht bis zum 30.6.2016, sondern erst durch das am 9.11.2016 veröffentlichte Gesetz [1] erfolgt. Nachdem die Bundesregierung zunächst einen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG an die Rspr. des BVerfG vorgelegt hatte,[2] kam es nach Einwänden der Bayerischen Staatsregierung auf der Grundlage ein...mehr