Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

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Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

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Einspruch / 3.10.2 Allgemeinverfügung

Gem. § 172 Abs. 3 Satz 1 AO können außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung, die eine beim EuGH, BVerfG oder BFH (anhängige und danach) entschiedene Rechtsfrage betreffen, durch im Internet und BStBl zu veröffentlichende Allgemeinverfügung (der obersten Finanzbehörden) zurückgewiesen werden, wenn s...mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Kommunale Stiftungen

Rz. 56 In einem Großteil der Landesstiftungsgesetze ist auch die kommunale Stiftung oder örtliche Stiftung als Stiftungstypus geregelt.[123] Kommunale Stiftungen im Sinne der Stiftungsgesetze sind solche Stiftungen, die eine Zuordnung zu einer kommunalen Körperschaft erfahren haben, deren Zweck im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Körperschaften liegt und die ihre Verwalt...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / b) Fragen zur Entgeltlichkeit

Rz. 16 Dennoch birgt diese Gestaltung Risiken, wie eine Entscheidung des BGH[7] aus dem Jahre 2008 zeigt. Hier stellte sich nämlich die Rechtsfrage, ob die Gegenleistung, die bei Abgabe eines Erbverzichts erfolgt, Entgeltcharakter hat. Wäre sie unentgeltlich, kämen wir sogleich in den Anwendungsbereich des § 2325 BGB, sodass der Empfänger der Leistung sogar noch mit Pflichtt...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Motive für eine Anordnung oder Vereinbarung der Schiedsgerichtsbarkeit sind unterschiedlich. Als Hauptmotiv lässt sich festhalten, dass der Schwerpunkt auf eine rasche Konfliktlösung gelegt wird und nicht auf aufwändige und langwierige Verfahren, die beispielsweise zur Klärung einer Rechtsfrage dienlich sein können. Das Stichwort lautet also hier oftmals: Konfliktl...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.4 Auskunftsverweigerungsrechte

§ 194 Abs. 3 AO enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung von Kontrollmaterial in Fällen, in denen der geprüfte Steuerpflichtige – würde die Finanzverwaltung bei ihm eine Auskunft einholen – ein Aussageverweigerungsrecht hätte. Im Schrifttum wird dagegen teilweise die Auffassung vertreten, dass die Fertigung von Kontrollmitteilungen zu unterbleiben hat, sowei...mehr

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Insolvenztourismus gestoppt? Erste deutsche Entscheidung zur Anerkennung eines englischen Part-26A-Verfahrens in Deutschland

Zusammenfassung Das Part-26A-Verfahren des Companies Act ermöglicht es kriselnden Unternehmen in England schuldnerfreundliche Restrukturierungen durchzuführen. Ein deutsches Gericht hat nun erstmals die Anerkennung einer solchen Restrukturierung in Deutschland abgelehnt. Gegenwärtig herrscht Unsicherheit darüber, ob Restrukturierungspläne nach Part 26A des UK Companies Act 20...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Zeitpunkt der Rückstellungsbildung

Rz. 13 Eine Rückstellung ist im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn eines der in § 249 HGB genannten Ansatzgebote vorliegt. Die Höhe der Rückstellung ist unbeachtlich, d. h., es gibt (derzeit) keinen Wesentlichkeitsgrundsatz. Ein Weglassen einer der Höhe nach für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbedeutenden Rückstellung ist somit ein Verstoß gegen § 246 HGB, un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Bewertungsstichtag

Rz. 39 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind "Schulden … zum Abschlussstichtag … zu bewerten". Das darin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip verlangt nach überwiegender Ansicht eine Wertbemessung nach den (objektiven) Verhältnissen am Abschlussstichtag. Wie hoch die ungewisse Verbindlichkeit tatsächlich ist, zeigen vielfach erst die stichtagsnachgelagerten Entwicklungen. Inwie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ergeht durch Beschluss. Von einer Begründung kann abgesehen werden, soweit sich die Entscheidung nur zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eignet (§ 74 Abs. 7 FamFG).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

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Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erträge aus Krypto-Lending

Leitsatz Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielte unter anderem Einkünfte aus der vorübergehenden entgeltlichen Nutzungsüberlassung des Kryptowertes Bitcoin im Wege des sogenannten Krypto-Lendings. Dazu stellte er seine Bitcoin-Werte anderen Personen auf entsprechenden Plat...§ 22 Nr. 3 EStGmehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.4 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG)

Meistgebot in der ZV Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren geht das Eigentum an den ersteigerten Grundstücken durch Zuschlag auf den Ersteher über. Die Grunderwerbsteuer erfasst jedoch bereits schon die Abgabe des Meistgebots. Deshalb ist der kraft Gesetzes sich vollziehende Eigentumsübergang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c GrEStG aus den steuerbaren Tatbeständen h...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.4 Rechtsanspruch auf Anrufungsauskunft

Rz. 14 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "hat" das FA die Auskunft zu erteilen. Die Beteiligten haben also einen unbedingten Rechtsanspruch auf Erteilung der Auskunft; das FA ist zur Auskunft gegenüber den Beteiligten verpflichtet.[1] Der Rechtsanspruch des Beteiligten bezieht sich sowohl auf die Erteilung der Auskunft als auch auf ihren Inhalt. Im Rahmen des Antrags muss das F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.3 Antrag

Rz. 12 Die Anrufungsauskunft hat auf "Anfrage" eines Beteiligten zu ergehen; der Sache nach handelt es sich um einen Antrag. Rz. 13 Das Gesetz sieht für den Antrag keine besondere Form vor. Er kann daher schriftlich oder mündlich gestellt werden. Zweckmäßig ist regelmäßig die schriftliche Form; die Finanzbehörde kann, jedenfalls bei nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.1 Umsetzung von Rechtsprechung

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.6 Rechtsfolgen

Rz. 24 § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII bezieht den nach § 309 Meldepflichtigen in die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn er einer besonderen, an ihn im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommt, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Das ist bei Meldeaufforderungen stets der Fall. Unfallversicherungsschutz besteht darüb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.5.1 Stellungnahme des Betriebsrats (Abs. 3 Sätze 2 und 3)

Rz. 131 Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Anzeige (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) – ersatzweise das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG – ist nach bisheriger BAG-Rechtsprechung (zur beabsichtigten Rechtsprechungsänderung Rz. 159 ff.) Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige.[1] Gibt der Betriebsrat seine Stellungnahme irr...mehr

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Erschließungskosten/Anliege... / 4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. ­Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwendungen, es sei denn, das Grundstück wird hierdurch ausnahmsweise in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich d...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.3.3 Pauschalierungspflicht für Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen

Nachdem bestimmte Sonderzahlungen – im Wesentlichen sog. Gegenwertszahlungen beim Ausscheiden aus einer umlagefinanzierten Altersversorgung – des Arbeitgebers an betriebliche Zusatzversorgungskassen per Legaldefinition als steuerpflichtiger Arbeitslohn bestimmt worden sind[1], wird gleichzeitig eine neue Pauschalierungsvorschrift mit einem Steuersatz von 15 % eingeführt.[2] ...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / cc) Zweifel an Inhalt und Umfang des Sachverständigenauftrages

Eine weitere Überprüfungspflicht des Sachverständigen ergibt sich aus der Vorschrift des § 407a Abs. 4 S. 1 ZPO, die Zweifel an Inhalt und Umfang des Auftrages zum Gegenstand hat. Hierunter fallen vornehmlich Beweisbeschlüsse, die einen normativen Inhalt haben. Da der Sachverständige nicht zur Klärung von Rechtsfragen, sondern nur zur Feststellung von Tatsachen gemäß § 286 Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Depeçage.

Rn 33 Die Kollisionsnormen überantworten nicht einen Fall als ganzen einer bestimmten Rechtsordnung, sondern weisen jeweils einer bestimmten Rechtsfrage (Anknüpfungsgegenstand) eine bestimmte Rechtsordnung zu (›analytische Methode‹). Unterschiedliche Rechtsfragen eines einheitlichen Falles können mit unterschiedlichen Rechtsordnungen eng verbunden sein, was dazu führt, dass ...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 2. Vorbereitung des Verfahrens

Kommt der Güterichter zu dem Ergebnis, dass die Sache sich für das güterichterliche Verfahren, insbesondere eine Mediation, eignet, bereitet er dieses Verfahren vor. Der Güterichter verschafft sich anhand der Akte einen Überblick über die Situation, wobei er die Einzelheiten des Vortrags der Parteien nicht kennen und eine rechtliche Bewertung der sich stellenden Rechtsfragen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Landwirtschaftliches Inventar.

Rn 10 Nach §§ 1, 2, 3 Pachtkreditgesetz (PKrG) v 5.8.51 (BGBl 494, zuletzt geändert am 8.11.85 BGBl I 2065; dazu BGHZ 35, 53; 41, 6; 51, 337; 54, 319; 120, 268; MDR 69, 215; Staud/Schaub vor § 581 Rz 98 ff; Nobbe/Pamp § 1204 Rz 24 ff; Sichtermann PachtkreditG 1954; Lörcher, Rechtsfragen zum PachtkreditG, 1964; Witt, Das Pfandrecht am Inventar des landwirtschaftlichen Betrieb...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Einleitung

Rz. 1 Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des verkehrszivilrechtlichen Mandates, in vielen Fällen eine Unfallregulierung, kann verschiedene Verfahrensstadien umfassen. Will der Mandant unmittelbar nach einem Unfall beispielsweise zunächst wissen, wie er sich zu verhalten hat, ob er für den Unfall (mit-)haftet, wie die Chancen auf Erstattung der Mietwagenkos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abweichung von Anknüpfungspunkten.

Rn 36 Die von den einzelnen Kollisionsnormen zum Anknüpfungspunkt erhobenen Umstände (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Handlungsort, Belegenheitsort etc) konkretisieren in einer typisierenden Weise die engste Verbindung der im Anknüpfungsgegenstand zusammengefassten Rechtsfragen zu einer Rechtsordnung. Falls im Einzelfall aufgrund atypischer Umstände zu einem an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragliche Pflichten.

Rn 51 Die vertraglichen Pflichten richten sich in erster Linie nach dem Inhalt der Abrede. Geschuldet wird grds die tatsächliche bzw fachliche Richtigkeit der Informationen (Wahrheit und Vollständigkeit). Dabei ist der Wissensstand des Empfängers mit zu berücksichtigen (BGH WM 00, 1441; 01, 134). Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Formelle Prüfung.

Rn 23 Aufgrund der idR erhobenen Feststellungsklage, die auch der Verein betreiben kann (BGH NZG 13, 713 Tz 20–22), prüft das Gericht, ob die Vereinsstrafe rechtmäßig und damit wirksam ist. Rechtmäßigkeit der Vereinsstrafe setzt voraus: ausreichende satzungsmäßige Grundlage (Rn 15), der Betroffene unterliegt der Vereinsstrafgewalt (Rn 17), ordnungsgemäßes Verfahren (Rn 18–20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 88 BGB – Kirchliche Stiftungen.

Gesetzestext Die Vorschriften der Landesgesetze über die kirchlichen Stiftungen bleiben unberührt, insbesondere die Vorschriften zur Beteiligung, Zuständigkeit und Anfallsberechtigung der Kirchen. Dasselbe gilt entsprechend für Stiftungen, die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind. Rn 1 § 88 stellt klar, dass die Vorschriften der Landesgesetze üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnw wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ein VU ist ausgeschlossen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sanktion: Ergebniskorrektur.

Rn 18 Art 6 schreibt als Rechtsfolge die Nichtanwendung einer ausl Rechtsnorm vor. Wie die hierdurch entstandene Lücke zu füllen ist, bleibt offen. Nach hM ist dafür auf das ausl Recht selbst zurückzugreifen, hilfsweise auf deutsches Recht (BGHZ 120, 37; RGZ 106, 85 f; München NJW-RR 12, 1097; KG NJW-RR 08, 1111; Hamm FamRZ 93, 116), nach aA von vornherein auf deutsches Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auslegung.

Rn 3 Wegen seines europäischen Ursprungs ist das ProdHaftG richtlinienkonform auszulegen (s insb EuGH Slg 97, I-2649 Rz 37f). Entscheidend ist der mit der RL angestrebte Harmonisierungsgrad (umfassend Schaub ZEuP 11, 41 ff). Wurde zunächst vielfach von einer Mindestharmonisierung ausgegangen (zB Sack VersR 88, 439, 442 mwN; Hohloch ZEuP 94, 408, 427, 430; Th Möllers VersR 00...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / a) Güterichter

Wie bereits ausgeführt, ist der Güterichter auch im Rahmen der im güterichterlichen Verfahren durchgeführten Mediation "normaler" unabhängiger Richter. Allerdings kommt ihm aufgrund der unterschiedlichen Aufgabe im Verfahren eine andere Rolle als dem Richter im streitigen Verfahren zu. Die Rolle des Güterichters ist die eines neutralen, die Interessen aller Parteien unterstü...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / I. Einleitung

In den Verfahren in Kindschaftssachen gemäß § 151 FamFG geht es oftmals um den effektiven Schutz des Staates gegenüber Minderjährigen. Seine Schutzpflicht ergibt sich nicht nur aus den materiell-rechtlichen Bestimmungen wie z.B. denjenigen nach den §§ 1666, 1666a, 1631b BGB, sondern darüber hinaus auch aus dem Verfahrensrecht selbst. Die verfahrensrechtlichen Regelungen flan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Struktur von Kollisionsnormen.

Rn 31 Die Kollisionsnormen des Besonderen Teils des IPR (insb Art 7–46 EGBGB, Rom I-III, EuUnthVO iVm HUP, EuErbVO, EuGüVO, EuPartVO), die auch als ›Verweisungsnormen‹ bezeichnet werden, weisen eine besondere Struktur auf, die idealtypisch verwirklicht ist bei den sog allseitigen Kollisionsnormen: Jede Kollisionsnorm (zB Art 13, 40) ordnet einer abstrakt beschriebenen Klasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren, Begehren, Entscheidung.

Rn 12 Zuständig für das nach § 650d eingeleitete Verfahren ist gem § 937 ZPO iVm § 71 Abs 2 Nr 5 GVG das örtlich zuständige LG als Prozessgericht, dort gem § 72a S 1 Nr 2 GVG eine der neu geschaffenen Baukammern. Rn 13 Die obigen Ausführungen zum Zweck der Vorschrift und Gegenstand der erfassten ›Streitigkeiten‹ (Rn 4–8) zeigen, dass neben Sicherungsbegehren und Leistungsbege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes (Abs 1).

Rn 1 Art 16 regelt gesondert die elterliche Verantwortung kraft Gesetzes (›Sorgerechtsstatut‹). Nicht erfasst wird die gerichtliche Anordnung (Andrae NZFam 16, 923, 927 gg Bambg FamRZ 16, 1270). Zur Zuweisung oder dem Erlöschen der elterlichen Verantwortung (Art 1 II) ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde gehört auch die Sorgeerklärung nach § 1626a I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beratung (I).

Rn 2 Das BtG berät und unterstützt den Betreuer. Die Beratung ist bei Bedarf dauerhaft während der ganzen Betreuung zu leisten, wobei der Umfang der Beratung bei ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Dem Gericht obliegt es, den Betreuer, der über keine Rechtskenntnisse verfügt, darauf aufmerksam zu machen, wenn es seine Maßnahmen fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Transplantation.

Rn 28 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Transplantation von Körperteilen können bei lebenden Menschen und bei Toten auftreten. Sie sind durch das TPG v 4.9.07 (TPG BGBl I 2206, zuletzt geändert durch Art 8b des G v 22.3.24, BGBl I Nr 101) geregelt. Da der Körper des lebenden Menschen kein Objekt des Rechtsverkehrs ist, kann die Organspende eines Lebenden nur unter den dor...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / V. Einleitung des Verfahrens

Das Gericht hat im Hinblick auf § 278 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 278 Abs. 5 ZPO in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob es eine Verweisung an den Güterichter für sachgerecht hält. Das gilt auch für Beschwerde,- Berufungs- oder Vollstreckungsverfahren. Die Parteien können ihrerseits jederzeit eine solche Verweisung anregen. Grundsätzlich hat der streitentscheidende Richter im Rah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Öffentlich-rechtliche Vorfragen, Bindung an Entscheidungen.

Rn 69 An verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ist das Zivilgericht gebunden (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Voraussetzung ist allerdings die Identität der Streitgegenstände. Soweit diese gegeben ist, beschränkt sich die Bindung nicht auf Verfahren inter partes (BGH MDR 08, 520 [BGH 07.02.2008 - III ZR 76/07]). Haben also die Verwaltungsgerichte entschie...mehr