Für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, z. B. Miet-, Arbeits-, Leasing-, Kreditverträge, aber auch Gesellschaftsverträge, besteht meist ein Kündigungsrecht. Diese Verträge können dann durch eine ordentliche bzw. fristlose Kündigung beendet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge