Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Divergenzvorlage an den BGH gem § 36 III.

Rn 19 § 36 III ist nur anwendbar, wenn das vorlegende OLG auf Grund des Eingreifens des § 36 II anstelle des BGH tätig wird und nicht, wenn sich seine Zuständigkeit ohne Überleitung gem § 36 II unmittelbar aus § 36 I ableitet (BGH Beschl v 16.5.18 – X ARZ 69/18, Rz 6 – juris; BGH NJW 00, 3214, 3215; Braunschw MDR 12, 489 [OLG Braunschweig 21.12.2011 - 1 W 47/11]). Dies folgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Gerichtliche Kontrolle durch Richtervorlage.

Rn 80 Der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG) garantiert im Zusammenhang mit den Regeln über die Zuständigkeit und die Geschäftsverteilung die genaue Festlegung des zur Entscheidung des jeweiligen Gerichtsfalles vorgesehenen Spruchkörpers. Trotz dieser Festlegung gibt es in unterschiedlicher Weise eine ergänzende Gerichtskontrolle durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Rn 45 Eine Rechtssache hat zum einen dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291). Zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung (Abs 1 S 3).

Rn 4 Die Entscheidung bindet unmittelbar nur den vorlegenden Senat in der Sache, die zur Vorlage geführt hat, und insoweit, als die beantwortete Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Mittelbar wirkt sie sich auch auf die Rspr der übrigen Senate aus, denn will ein Senat von der Entscheidung des Großen Senats abweichen, muss er die Rechtsfrage erneut nach § 132 Abs 2 vorlege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 18 Eine Vorlage durch den Einzelrichter an das Kollegium hat nach § 526 II zu erfolgen, wenn sich entweder nach Auffassung des Einzelrichters aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bzw die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben (Nr 1) oder die Parteien dies übereinstimmend beantragen (Nr 2). Es genügt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Willenserklärungen/Individualvereinbarungen.

Rn 4 Die Auslegung individueller Erklärungen ist grds Sache des Tatrichters. Dessen Auslegung bindet das Revisionsgericht nur dann nicht, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Verfahrenssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt (stRspr vgl nur BGH WM 09, 980 Tz 14; WM 09, 861 Tz 12 jew mwN). Ob eine Willenserklärung eindeut...mehr

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AGS 08/2025, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Grundsätze Das OLG Frankfurt hat sich zunächst mit der Rechtsnatur des Kostenfestsetzungsverfahrens befasst. Dieses sei eine Fortsetzung der zwischen den Prozessparteien ergangenen Kostengrundentscheidung und schließe mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ab (s. BGH AGS 2006, 268 = RVGreport 2006, 255 [Hansens]). Gegenstand dieses Verfahrens sei allein die Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Richtervorlage nach Art 100 I GG und Verfassungsbeschwerde.

Rn 22 Die Richtervorlage nach Art 100 I GG ordnet die Aussetzung des anhängigen Verfahrens an. Damit ist nach der Systematik des Gesetzes im Anwendungsbereich des Art 100 I GG ein Rückgriff auf die zivilprozessuale Aussetzung nach § 148 versperrt. Allerdings ist das Gericht nach Art 100 I GG zugleich zur Vorlage verpflichtet. Ist jedoch bereits über dasselbe Gesetz eine ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zweck der Änderung.

Rn 4 Nach der Gesetzesbegründung zu § 545 I nF verfolgt die Vorschrift den Zweck, den Anwendungsbereich für die revisionsgerichtliche Überprüfung von Rechtsnormen im zivilgerichtlichen Verfahren zu erweitern. Dass nach der bisher geltenden Vorschrift der Revision neben Bundesrecht lediglich solche Vorschriften unterliegen, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchbrechungen und Modifikationen des Mündlichkeitsprinzips.

Rn 5 Das Mündlichkeitsprinzip birgt aber auch Gefahren in sich, die aus der Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes und der Schwierigkeit resultieren, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen in mündlicher Rede verständlich zu machen (R/S/G § 79 Rz 7). Es wird daher in der ZPO an zahlreichen Stellen modifiziert und durchbrochen, um eine schriftliche Fixierung des Streitstoffs zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (Nr 4).

Rn 34 Die Neufassung übernimmt inhaltlich die Regelung in § 130a VwGO. Obwohl das hier – anders als dort – im Gesetzestext nicht zum Ausdruck kommt, ist die Sichtweise des Berufungsgerichts maßgeblich dafür, ob eine mdl Verh nicht geboten ist. Das ist zB der Fall, wenn der Sachverhalt – auch unter Berücksichtigung neuer zulässiger Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnis des Musterklägers oder des Musterbeklagten.

Rn 13 Eine Säumnisentscheidung ist im Musterverfahren wegen dessen Besonderheiten nicht möglich (KK-KapMuG/Vollkommer § 11 KapMuG aF Rz 151 ff; aA Vorwerk/Wolf/Kotschy § 11 KapMuG aF Rz 15; BTDrs 15/5091, 29). Die Vorschriften der §§ 330 ff ZPO passen nicht. Insb kann kein klägerisches Vorbringen als zugestanden iSv § 331 I ZPO gelten. Soweit das Musterverfahren Rechtsfragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 8 Während für den Musterkläger der Verzicht ausgeschlossen ist (s.o. Rn 3), so wird auf Seiten des Musterbeklagten ein rein prozessual zu verstehendes Anerkenntnis für möglich gehalten (KK-KapMuG/Vollkommer § 11 KapMuG aF Rz 140; aA Wieczorek/Schütze/Kruis § 11 KapMuG aF Rz 26). Dies könnte sich aber nur auf im Musterverfahren begehrte Tatsachenfeststellungen beziehen; be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verfolgung allgemeiner Interessen.

Rn 15 Bei § 116 I Nr 2 ist weiterhin erforderlich, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Diese Einschränkung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerGE 35, 48). Abzugrenzen sind allgemeine Interessen von einzelnen Interessen. Es hat eine Einzelfallabwägung aller denkbaren Interessen zu erfolgen. Im a...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfassungsbeschwerde.

Rn 7 Sie ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfG NJW 04, 1855 [BVerfG 11.03.2004 - 1 BvR 517/99]), der sich auch gg Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens richten kann. Prinzipiell ist es aber wegen des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten, eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Abhilfeklage ist nur zulässig, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche von Verbrauchern im Wesentlichen gleichartig sind. Das ist der Fall, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zum Verhältnis Beschwerdebegründung/Revisionsbegründung.

Rn 20 Die Begründung kann sich auf die Darlegung der Zulassungsgründe des § 543 II beschränken. Sie muss die Revisionsrügen, mit denen der Beschwerdeführer das Berufungsurteil nach Zulassung der Revision anzugreifen beabsichtigt, nicht zwangsläufig vorwegnehmen. Allerdings ist eine inhaltliche Trennung der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerde einerseits und Revision ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Rechtssätze können grds nicht Gegenstand des Beweises sein. Das Gesetz geht davon aus, dass der Richter das geltende Recht kennt oder, wenn es ihm nicht bekannt ist, vAw ermittelt (iura novit curia). Dazu gehört nicht nur das gesamte inländische Gesetzesrecht einschließlich des internationalen Privatrechts (BGH NJW 96, 54 [BGH 21.09.1995 - VII ZR 248/94]), des internati...mehr

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AGS 08/2025, Fragen und Lös... / I. Materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen

Der Einwand des Beklagten, wegen der behaupteten Nichtigkeit des zwischen dem Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsdienstvertrags stehe letzterem kein Vergütungsanspruch und damit dem Kläger auch kein Kostenerstattungsanspruch zu, stellt einen materiell-rechtlichen Einwand dar. Derartige materiell-rechtliche Einwendungen hat der Rechtspfleger im Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Entscheidung des BGH.

Rn 10 Der BGH ist an die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG gebunden (Abs 2 S 2). Rn 11 Ansonsten gilt durch die Verweisung in Abs 3 der § 74 FamFG für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Zunächst wird die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde geprüft (§ 74 I FamFG). Sind die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten, wird sie als unzulässig verworfen. Rn 12 Stellt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Aussetzung ist grds in jedem zivilprozessualen Verfahren möglich (zur Aussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsrechtsstreit: BGH GRUR 12, 93 [BGH 28.09.2011 - X ZR 68/10]). Mit Inkrafttreten des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes (BGBl I 23, 272) wurden die bisherige Regelung zur Aussetzung mit Blick auf ein anhängiges Muste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tenor.

Rn 3 Die Tenorierung des Musterentscheids orientiert sich an dessen Zweck, nämlich bestimmte Anspruchsvoraussetzungen (Tatsachen) festzustellen oder einzelne Rechtsfragen zu beantworten. Daher sind im Tenor des Musterentscheids alle Feststellungsziele des Eröffnungsbeschlusses einschließlich etwaiger Erweiterungen (§ 12 KapMuG) abzuhandeln. Nach Feststellung eines Prospektfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gliederung.

Rn 14 Es empfiehlt für den Regelfall eine Untergliederung der Gründe wie folgt, wobei Zwischenüberschriften die Übersichtlichkeit fördern können und kein Tabu sein sollten: 1. Ausführungen zur Prozesssituation, soweit erforderlich, 2. ein Eingangssatz, der sich aber nicht in der Wiederholung des Tenors erschöpfen sollte (besser: ›Die Klage ist unbegründet, da der Kl keinen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sachverständigengutachten.

Rn 11 Auch bei der Auswahl der Sachverständigen und Würdigung von deren Gutachten können dem Berufungsgericht Fehler unterlaufen, die zur revisionsrechtlichen Nachprüfung führen. Zwar steht die Auswahl des Sachverständigen im Ermessen des Gerichts. Es liegt jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung (vgl dazu Rn 16) vor, wenn das Gericht einen Sachverständigen aus dem falsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessual bedeutsame Willenserklärungen.

Rn 6 Diese prüft das Revisionsgericht uneingeschränkt auf ihre Auslegung nach und hat sie – soweit deren prozessuale Bedeutung in Rede steht – frei zu würdigen (BGH NJW 98, 3350, 3352; vgl BGHZ 140, 156, 157 zur Wertung eines Parteivorbringens als Geständnis; vgl auch Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 7; MüKoZPO/Krüger § 546 Rz 11; Zö/Feskorn § 546 Rz 13). Dabei ist zu berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand des Gutachtens.

Rn 4 Die Heranziehung eines Sachverständigen durch das Schiedsgericht ist zu jeder Frage denkbar, die auch in einem staatlichen Verfahren für ein Sachverständigengutachten offen stünde. Das Schiedsgericht kann den Sachverständigen also zur Klärung tatsächlicher wie rechtlicher Fragen beauftragen. Dies betrifft insb Rechtsfragen des § 293. Aber auch darüber hinaus kann sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Schiedsgericht nur teilzuständig.

Rn 39 Bei einer schiedsfähigen Streitigkeit muss die Schiedsvereinbarung das Schiedsgericht berechtigen, über den gesamten Anspruch selbstständig und abschließend zu entscheiden. Es muss ausgeschlossen sein, dass für einen Teil der zu entscheidenden Rechtsfragen das staatliche Gericht zuständig bleibt. Eine Schiedsvereinbarung, die nicht in vollem Umfang die Entscheidungsbef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, (KK-KapMuG/Hess § 22 KapMuG aF Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur deklaratorische Vorschrift des § 325a ZPO. Herzstück der Vorschrift ist die Bindungswirkung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulassungsgründe.

Rn 14 In der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers die Zulassung der Revision gebieten. Nicht ausreichend ist, wenn lediglich Rechtsfehler des Berufungsurteils gerügt werden, ohne dass dargelegt wird, weshalb die Rechtsfehler von einer Qualität sind, die einen Zulassungsgrund gem § 543 Abs 2 erfüllen (BGHZ 154, 288, 291). Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Mehrere bei demselben Gericht anhängige, nicht notwendigerweise rechtshängige Prozesse können ohne vorangehende mündliche Verhandlung (§ 128 IV) vAw durch Beschl des Gerichts miteinander verbunden werden. In den Fällen der § 518 S 2, §§ 246 III 6, 249 II, 250 III 1, 251 III, 253 II, 254 II 1, 257 II 1, 275 IV 1 AktG, §§ 51 III 5, 112 I 3 GenG ist die Verbindung zwingend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Endurteile.

Rn 6 Revisionsfähig sind grds nur (zweitinstanzliche) Endurteile, die für ihren Entscheidungsgegenstand das Berufungsverfahren abschließen (Musielak/Voit/Ball § 542 Rz 3), dh auch Urteile, die gem §§ 538, 539 zur Zurückverweisung an die erste Instanz oder zur Abgabe an ein anderes Gericht führen (BGH NJW 1984, 495), Teilurteile (§ 301), Vorbehaltsurteile (§§ 302, 599) und Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 23 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 23 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenerstattung.

Rn 23 Die Kosten der Auskunft muss der Drittschuldner selbst tragen (AG Cuxhaven JurBüro 20, 443). Es besteht kein Erstattungsanspruch gg den Schuldner aus den §§ 677, 683, 670 BGB, weil der Drittschuldner ein eigenes Geschäft führt. Ein Schadensersatzanspruch etwa aus § 280 I BGB scheitert, weil den Schuldner keine Nebenpflicht trifft, Pfändungen zu vermeiden (BGH NJW 99, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichartigkeit der Ansprüche.

Rn 2 Abs 1 S2 Nr 1 und 2 müssen kumulativ erfüllt sein. Nr 1 ist zB gegeben, wenn in tatsächlicher Hinsicht ein zentrales Ereignis den Sachverhalt prägt (Bsp aus BTDrs 20, 6520, 78: Annullierung eines konkreten Fluges) oder die betroffenen Verbraucher zwar einzelne Verträge abgeschlossen haben, diese sich aber in den wesentlichen Punkten ähneln (zB Fernwärmeverträge, s § 14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Begründungszwang.

Rn 10 Beschlüsse, gg die gem § 1065 iVm § 1062 I Nr 2 und 4 die Rechtsbeschwerde zulässig ist, sind so zu begründen, dass dem BGH eine eigene rechtliche Beurteilung möglich ist. Das Gericht muss sie daher mit den hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen versehen (BGHZ 142, 204, 205 f). Ein gesonderter Tatbestand ist jedoch nicht erforderlich. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) 1Der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegen nur die von den Parteien gestellten Ant...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[22] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[23] können zu einer e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung der Hauptsache im fG-Verfahren, Kosten.

Rn 4 Im fG-Verfahren tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- u Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen oder keine Wirkung mehr entfalten kann (BGH FamRZ 19, 1816; Rostock FamRZ 17, 619; s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheitsprüfung.

Rn 22 Bei der auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens vorzunehmenden Begründetheitsprüfung prüft das Revisionsgericht, ob die Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 543 II erfüllt sind. Während es für die Darlegungserfordernisse im Rahmen der Beschwerdebegründung unschädlich ist, wenn der Zulassungsgrund unrichtig benannt ist (vgl Rn 14), sollen iRd Begründeth...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mündliche Verhandlung.

Rn 6 Ein Versäumnisurteil kommt nicht in Betracht, wie aus § 388 folgt. In der Regel wird mündlich zu verhandeln sein (idealiter gleich in der Sitzung, in der der Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht behauptet). Wenn vertagt werden muss, so ist zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit der Zeuge als Partei des Zwischenstreits zu laden (Jena MDR 18, 1078 [BGH 08.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Rn 4 Vom Anwendungsbereich erfasst sind ferner bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten (Nr 2). Eine konsensuale Streitbeilegung iRe Schlichtungsverfahrens ist hier besser geeignet als ein gerichtliches Verfahren, die nachbarlichen Sozialbeziehungen wiederherzustellen. Ansprüche nach § 906 BGB und nach landesgesetzlichen Vorschriften iSd Art 124 EGBGB sind nur dann vom Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Rn 12 Für die Sicherung einer einheitlichen Rspr ist prognostisch darauf abzustellen, ob eine größere Zahl von vergleichbaren Fällen mit ähnl gelagerten Rechtsfragen zum BGH gelangen und dort von verschiedenen Senaten bearbeitet werden wird. Dabei müssen Anhaltspunkte für mutmaßlich unterschiedliche Auffassungen unter den Senaten vorliegen (BGH NJW 00, 1185 [BGH 15.02.2000 -...mehr