Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Vorausgesetzt ist entweder die positive Kenntnis des Behandelnden von der nicht vollständigen Kostenübernahme oder das Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte, die auf diesen Umstand hinweisen können. Hinreichende Anhaltspunkte liegen vor, wenn begründete Zweifel an der Kostenübernahme bestehen (str, Spickhoff MedR 15, 845, 850). III findet auf gesetzlich wie privat Vers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgestellte Beträge.

Rn 9 Den vom ArbG abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind einige ungleich schwerer zu bestimmende Zahlungen gleichgestellt. Nach Abs 1 S 2 lit a) muss der Drittschuldner die vom Schuldner aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zur Weiterversicherung entrichteten Beträge berücksichtigen. Erfasst sind die nach dem Ende der Sozialversicherungsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Versicherungen.

Rn 32 Der Versicherer ist zur Aufrechnung mit rückständigen Beitragsansprüchen grds befugt (§ 35 VVG). Auch im Notlagentarif bei der privaten Krankenversicherung besteht kein Aufrechnungsverbot (Jena VersR 16, 1242, str).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschale Beiträge zur Sozialversicherung

Rn. 44a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung hat der ArbG pauschale Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Die pauschal abzuführenden Abgaben setzen sich aus 15 % Rentenversicherungsbeiträge, idR 13 % Krankenversicherungsbeiträge und einer einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % (s Rn 44b) zusammen. Hinzu kommen für den ArbG die Umlagen U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Lebensbedarf.

Rn 12 Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Ehegatten richtet sich nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 90, 280). Dieser in § 1361 I normierte Begriff der ›ehelichen Lebensverhältnisse‹ ist identisch mit dem Maßstab für den nachehelichen Unterhalt (BGH FamRZ 16, 199; vgl iE § 1578 Rdn 2). Die ehelichen Lebensverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt.‹ Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr

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zfs 06/2023, Anspruch auf E... / Leitsatz

1. In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der VR nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). Dabei sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Versicherungsrecht.

Rn 23 Ein Versicherungsnehmer kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung die Leistungspflicht des Versicherers für eine stationäre Heilbehandlung in ›gemischter Anstalt‹ feststellen lassen (Celle VersR 08, 1638). Eine Leistungsverfügung zugunsten des Versicherungsnehmers in der Krankentagegeldversicherung auf vorläufige Leistung von Krankentagegeld kommt nur in Betracht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Definition.

Rn 3 Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Die Definition ist § 82 I 1 SGB XII entnommen. Daraus folgt auch, dass der Einkommensbegriff nicht dem des Unterhaltsrechts entspricht, sondern dem des Sozialrechts. Die in Bezug genommene Vorschrift lautet: Zitat Begriff des Einkommens Beachte Änderungen zum 1.1.23 (G v 16.12.22, BGBl I 2328) (1) Zum Einkommen g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beschwerde der Staatskasse.

Rn 28 Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerde ist danach nur statthaft, wenn weder Monatsraten noch Beiträge aus dem Vermögen festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann auch nur mit dem Ziel eingelegt werden, dass die Partei Beiträge nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu leisten hat, nicht dagegen mit dem Ziel einer völligen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 10g Für die Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist vom Bruttobetrag der Versorgung des ausgleichspflichtigen Ehegatten auszugehen (BGH FamRZ 16, 442 Rz 15). Gem § 20 I 2 sind jedoch von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754; aA die frühere ganz überwiegende A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Erfasst werden auch Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung (BGH NJW-RR 07, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] Rz 12; NZI 14, 369 [BGH 19.02.2014 - IV ZR 163/13] Rz 16; LG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pflichten des Maklers.

Rn 67 Den Makler treffen ggü dem Auftraggeber eingeschränkte Auskunfts- und Hinweispflichten. Das ist Ausdruck der Rolle des Maklers als Interessenvertreter des Auftraggebers. Besondere Kenntnisse können vom Makler aber grds nicht erwartet werden (Celle NJW-RR 03, 418: Nachweismakler). Der Makler hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten vertragsrelevanten Umstände (tatsä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ansprüche aus dem BGB.

Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts selbst und auch bei den gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Deckungsrückstellung in der Krankenversicherung (Alterungsrückstellung)

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Krankenversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, ist eine DR zu bilden (s § 341f Abs 3 HGB), die üblicherweise als Alterungsrückstellung bezeichnet wird. Hierzu gehören auch der RfB entnommene Beträge, die zur Erhöhung der Alterungsrückstellungen verwendet werden, sowie Zuschreibungen, die dem Aufbau einer Anwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (vgl Ziff 10.1 der Leitlinien; zu Einzelheiten vgl FAKomm-FamR/Kleffmann vor § 1361 Rz 148). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.2 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 2)

Rz. 35 Der Verband der Privaten Krankenversicherung ist an der Erarbeitung der Fördervoraussetzungen zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern. Dazu zahlen die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft freiwillig die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 für Meldungen von privat krankenversi...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.6 Beteiligung der privaten Krankenversicherung (Satz 8)

Rz. 53 An der Vereinbarung über eine abweichende Pauschale (vgl. Rz. 51 ff.) ist der Landesausschuss des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu beteiligen, wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den Betrieb der klinischen Krebsregister fördern (vgl. Rz. 35 ff.). Eine Beteiligung von Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenre...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.10 Datengrundlage (Satz 13)

Rz. 55c Die erforderlichen Daten für die Überprüfung der fallbezogenen Krebsregisterpauschale nach Satz 9 werden von den Krebsregistern übermittelt (Satz 13). Die Daten sind vom GKV-Spitzenverband anzufordern und spätestens zum 31.7. des Folgejahres des jeweiligen Bezugsjahres der Prüfung anonymisiert zu übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist für die Überp...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.5 Abweichende Krebsregisterpauschale (Satz 6, 7)

Rz. 51 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen können gemeinsam und einheitlich (vgl. Rz. 44, Rz. 45) mit dem Land eine von Satz 2 oder Satz 9 (vgl. Rz. 48 f.) abweichende Höhe der fallbezogenen Krebsregisterpauschale vereinbaren, wenn dies aufgrund regionaler Besonderheiten erforderlich ist (Satz 6). Die abweichende Pauschale ist zulässig, wenn damit eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.6 Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Abs. 5)

Rz. 55d Die Frist für den Abschluss der Aufbauphase der klinischen Krebsregister ist mit dem Jahr 2020 abgelaufen (Satz 1). Bis dahin waren die Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 2 und 3) zu erfüllen. Nachdem die Fördervoraussetzungen festgestellt worden sind, teilen die klinischen Krebsregister den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich schriftlich ...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 8 Die neuen Cluster

An den oben genannten Beispielen lässt sich bereits absehen, dass die klassischen Sektoren-Cluster nicht mehr funktionieren. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz-, Unternehmens- und V...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997 S. 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009 S. 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstv...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat Krankenversicherte (Abs. 7)

Rz. 81 Der mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 angefügte Abs. 7 Satz 1 enthält aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für am 31.12.2002 privat krankenversicherte Beschäftigte (BT-Drs. 15/28 S. 14) eine gegenüber Abs. 6 niedrigere JAEG, die nach § 223 Abs. 3 zugleich auch die Beitragsbemessungsgrenze bildet. Diese knüpfte an das Niveau der bisherig...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche an sich die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 als Beschäftigte erfüllen, die jedoch von dieser Versicherungspflicht kraft Gesetzes ausgenommen werden. Hintergrund für diese Regelungen war bisher, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein Schutzbedürfnis für eine Einbeziehung dies...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1 Versicherungsfreiheit wegen der Höhe des Arbeitsentgelts (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4)

Rz. 9 Die Krankenversicherungsfreiheit wegen der Höhe des Jahresarbeitsentgelts (JAEG) gehört seit den Anfängen der Krankenversicherung zu den Ausschlusstatbeständen für die Krankenversicherungspflicht als Beschäftigter. Bis zum 31.12.1988 galt diese Versicherungsfreiheit jedoch nur für Angestellte. Erst das Gesundheitsreformgesetz bezog mit Wirkung zum 1.1.1989 auch Arbeite...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 16a Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.4 Organisationsplan des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 15 Die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses ist in der Vorschrift nur in Grundzügen vorgegeben. So gibt es nach Abs. 2 Satz 1 das Beschlussgremium und in Abs. 2 Satz 11 in Verbindung mit Abs. 2a finden sich Hinweise auf die Unterausschüsse, die nach Leistungssektoren getrennt sind. Die gesetzliche Vorgabe lässt dem Gemeinsamen Bundesausschuss genügend Freiraum,...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 4.2 Materieller Versicherungsbeginn

Tatsächliche Haftungsübernahme Der materielle Versicherungsbeginn ist der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, von dem ab der Versicherungsschutz wirksam ist, also die Gefahrtragung des Versicherers beginnt. Die Bezeichnung "materiell" stellt somit auf die tatsächliche Haftungsübernahme durch den Versicherer ab. Einlösungsprinzip Voraussetzung für den Beginn des Versicherungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Krankenversicherungszuschüsse an Rentner (§ 3 Nr 14 EStG)

Rz. 193 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuschüsse eines Trägers der GRV zu den Aufwendungen eines Rentners für seine private Krankenversicherung sowie die von dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragene Anteile an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung sind steuerfrei nach § 3 Nr 14 EStG. Damit werden die von Dritten getragenen Anteile zur KV steuerlich eb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3.2 Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Für die Krankenversicherung bestehen Möglichkeiten zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. alternativ zu einer privaten Krankenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung besteht für Existenzgründer innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit ein Antragsrecht zu einer Pflichtversicherung.[1] Auch die Regelung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr

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zfs 05/2023, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Kl. Der Kl. ist bei der Bekl. krankenversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen – AVB Teil V (im Folgendon: AVB Teil I) zugrunde, die auszugsweise lauten: Zitat § 19 Kann sich nach Abschluss des Vertrages der Beitrag, ein Selbstbehalt oder ein vereinbarter Risikozuschlag ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr