Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung[1], die Rentenbezugsmitteilung[2] und die durch die anderen Stellen[3] (u. a. private Krankenversicherungen, Anbieter von Basisrenten, Künstlersozialkasse) zu übermittelnden Daten sind spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu senden.
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