Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 13 Gem. § 2180 BGB erfolgt die Ausschlagung des Vermächtnisses gegenüber dem Beschwerten;[39] eine versehentlich vor dem Nachlassgericht erklärte Ausschlagung wird aber wirksam, wenn sie dem Beschwerten entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Pflichtteilsberechtigten mitgeteilt wird.[40] Sie ist weder form- noch fristgebunden,[41] jedoch bedingungs- und befristungsfeind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / 2 Gründe

I. Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2311 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von insgesamt 6.987,22 EUR. Hierzu gilt im Einzelnen das Folgende: 1. Der Pflichtteilsanspruch besteht i.H.v. 6.987,22 EUR. a) Die Kammer legt dabei einen Nachlasswert von 69.872,15 EUR zugrunde. Dieser berec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2020, Relevanz des ... / I. Allgemeines

Schenkungen des Erblassers begründen den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Ohne den Pflichtteilsergänzungsanspruch hätte das Pflichtteilsrecht "kaum eine materielle Bedeutung".[1] Bereits das römische Recht, auf dem unser BGB auch heute noch fußt, kannte vergleichbare Regelungen zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten. Denn schon damals kamen findige Römer auf di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Versorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten

Rz. 160 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 An die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses unter > Ehegatten werden besondere Anforderungen gestellt; zum Grundsätzlichen und zu anderen Formen des Zusammenlebens > Arbeitnehmer Rz 83 ff. Entspricht das Arbeitsverhältnis steuerlichen Anforderungen und ist der Abschluss einer Direktversicherung für den ArbN-Ehegatten betrieblich veranlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / III. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 79 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, zum einen von der Höhe der gesetzlichen Erbquote, zum anderen von dem Bestand und drittens vom Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der fiktiven gesetzlichen Erbquote. Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pflichten des Beraters ... / VII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 11 Neben den Beratungs- und Belehrungspflichten trifft den Notar eine erweiterte betreuende Belehrungspflicht, wenn er aus den Umständen des Einzelfalls erkennen kann, dass ein Beteiligter mangels Kenntnis der Rechtslage einen nicht bedachten Schaden erleiden wird.[16] Geht es um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,[17] muss der Notar die Rechtslage hinreichend prü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / F. Pflichtteilsansprüche

I. Allgemeines Rz. 75 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben (§ 1938 BGB), sieht das Gesetz vor dem Hintergrund der Erbrechtsgarantie des Art. 14 GG in § 2303 BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor.[55] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / VII. Der Pflichtteilsberechtigte im Insolvenzverfahren

Rz. 78 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[199] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gemäß § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 2. Pflichtteilsansprüche

Rz. 7 Was nicht in der Verfügungsmacht des Erblassers stehe, könne auch nicht der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterstellt werden. Im Umkehrschluss könnten daher nur solche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden, die der Testierfreiheit des Erblassers unterfallen. Rz. 8 Die Rechtsprechung hat hieraus den Schluss gezogen, dass Ansprüche des Pflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / 6. Die Verjährungsverlängerung als testamentarisches Gestaltungsmittel

Rz. 137 Der im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführte § 202 BGB ermöglicht eine Vereinbarung hinsichtlich der Verlängerung von Verjährungsfristen. Danach ist es auch möglich, dass der Erblasser bspw. einem Pflichtteilsgläubiger im Wege des Vermächtnisses einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung einer Verjährungsfrist zuwendet.[249] Im Rahmen der Gesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / K. Muster: Ehegattentestament

Rz. 153 Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Muster 19.36: Berliner Testament (Einheitslösung) Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Die Ausschlussklausel

Rz. 131 Eine weitere Möglichkeit einer Pflichtteilsklausel ist die so genannte einfache Ausschlussklausel. Die Ehegatten bestimmen hier, dass im Falle der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs der Abkömmling im zweiten Todesfall enterbt ist (automatische Ausschlagungsklausel). Zu überlegen bleibt hier, ob die Enterbung (Bedingung) in allen Fällen der Geltendmachung oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / III. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch den Sozialleistungsträger

Rz. 6 Soweit der Sozialleistungsträger vorleistet, kann er Rückgriff auf das Vermögen des Hilfeempfängers nehmen. So kann er einen Erbteil pfänden und verwerten (§§ 859 Abs. 2, 844, 857 ZPO) und an einem Pflichtteilsanspruch partizipieren. Der Pflichtteilsanspruch eines Alg II-Empfängers geht kraft Gesetzes und ohne eine Überleitungsanzeige auf den Grundsicherungsträger über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Letztwillige Verfügungen für Ehegatten für den ersten Erbfall beim Berliner Testament

Rz. 25 Nachfolgende Gestaltungen bieten sich beim ersten Erbfall im Berliner Testament an, bei dem der längerlebende Ehegatte Alleinerbe wird und die Kinder noch minderjährig sind:[53]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / C. Geltendmachung eines Erb- bzw. Pflichtteils durch einen Gläubiger

Rz. 9 Hat ein Gläubiger einen Titel gegen seinen Schuldner und ist dieser als Miterbe an einer Erbengemeinschaft beteiligt, so kann der Gläubiger dessen Miterbenanteil gemäß § 859 Abs. 2 ZPO pfänden und gemäß § 844, 857 ZPO verwerten. Bei einer Vor- und Nacherbschaft erlischt jedoch im Falle des Eintritts des Nacherbfalls die Pfändung gegen den Vorerben (§§ 2100, 2139, 2144 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / II. Sinn und Zweck von Pflichtteilsklauseln

Rz. 119 Eine zentrale Bedeutung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments haben daher die Pflichtteilsansprüche der zunächst weichenden Abkömmlinge (ggf. auch der Eltern), insbesondere dann, wenn sich die Ehepartner zu alleinigen unbeschränkten Vollerben einsetzen (Einheitslösung). In der Praxis versucht man, durch die Pflichtteils- und Pflichtteilsstrafklauseln...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / II. Die pflichtteilsberechtigte Person

Rz. 76 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehepartner;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / L. Geltendmachung des Pflichtteils bei Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament

Rz. 63 Errichten Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, für den Schlusserbfall unter Berücksichtigung einer behindertengerechten Gestaltung letztwillig verfügen und im Übrigen eine Pflichtteilsklausel anordnen, die einen Ausschluss von der Schlusserbfolge vorsieht, wenn ein Abkömmling den Pflichtteil verlangt, stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / 2. Das Wiederverheiratungsvermächtnis

Rz. 92 Wird die Wiederverheiratungsklausel durch Anordnung von aufschiebend bedingten Vermächtnissen gestaltet, so gibt dies einmal die Möglichkeit, den Umfang des Vermächtnisses genau festzulegen und andererseits bleibt so dem überlebenden Ehegatten, der Vollerbe bleibt, weitestgehende Verfügungsfreiheit.[171] Bei der Wiederverheiratungsklausel im Falle der Einheitslösung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / II. Pflichtteil des minderjährigen Kindes

Rz. 20 Gerade das beliebte Berliner Testament beinhaltet die Enterbung der Kinder im ersten Erbfall, die mithin ihren Pflichtteil fordern können. Dem längerlebenden Ehegatten droht durch die Pflichtteilsansprüche ein erheblicher Liquiditätsabfluss, der oftmals in den hier betrachteten Fällen besonders empfindlich ist, weil es eine junge Familie trifft. Der Grundsatz: Im Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / F. Pflichtteilsverzicht bei geschäftsfähigen Behinderten bzw. Bedürftigen

Rz. 23 Nicht in jedem Fall ist ein Behinderter auch geschäftsunfähig. In diesen Fällen kommt auch in Betracht, dass ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 BGB). Dem OLG Köln zufolge ist ein solcher Verzicht auch nicht im Falle des Bezuges von Sozialleistungen sittenwidrig.[72] Der Bezug von Sozialleistungen durch den Verzichtenden macht allein den Pflichtt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Vermächtnisse bezüglich Verjährungsverlängerungen

Rz. 302 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann daher auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[316] Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Zielsetzung und Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 84 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll durch das Pflichtteilsrecht eine gesetzlich normierte Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers gesichert werden. Wäre der geschützte Personenkreis auf den aktuellen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls angewiesen, könnten derartige Pflichttei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 84 Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG kommt immer nur denn in Betracht, wenn nicht bereits eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt. Der beschränkten Steuerpflicht unterliegt nur der Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG. Hierbei handelt es sich nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[83] son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / b) Rechtsprechung des BGH

Rz. 90 Der BGH[64] hat bis 2012 die Auffassung vertreten, dass Voraussetzung für den Pflichtteilergänzungsanspruch der Umstand war, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch zum Zeitpunkt der Schenkung bestanden hat (Theorie der Doppelberechtigung). Rz. 91 Diese Rechtsprechung hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 23.5.2012 (Az. IV ZR 250/1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 65 Da der Bedürftige i.d.R. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[175] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist i.d.R. auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 23). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[176] Für den Fall, dass ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / 4. Die Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 134 Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die so genannte Jastrow'sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 9. Sonstige Steuerbefreiungen

Rz. 324 Steuerfrei bleiben im Übrigen der Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), Zuwendungen unter Lebenden, die dem angemessenen Unterhalt oder der Ausbildung des Bedachten dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie der Verzicht auf einen infolge des Todes des Erblassers entstandenen (aber noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch (§ 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / VI. Der Erbe und Vermächtnisnehmer im Insolvenzverfahren

Rz. 75 Die Schutzvorschriften der §§ 2115, 2214 BGB gelten auch im Insolvenzverfahren.[191] Die Vorerbschaft fällt aber in die Insolvenzmasse des Vorerben (§ 35 InsO); dem Nacherben steht kein Aussonderungsrecht zu.[192] Das Verfügungsrecht ist aber durch § 2115 BGB beschränkt. Rz. 76 Da der verschuldete Erbe als Vorerbe grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das Nachlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 79 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, zum einen von der Höhe der gesetzlichen Erbquote, zum anderen von dem Bestand und drittens vom Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der fiktiven gesetzlichen Erbquote. Für die konkrete Ermittlung des Nachlasswertes ist so vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 84 Im Rahmen der Beratung und Gestaltung eines Ehegattentestaments ist grundsätzlich auch der Fall einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten zu bedenken. Nicht selten ist dies ein Problem, das gerade jüngere Ehegatten geregelt wissen wollen. Von Seiten des Beraters ist hierauf auch an der entsprechenden Stelle einzugehen, und zwar unabhängig davon, ob die Manda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / II. Der Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 15 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe (auch der Vor- bzw. der Nacherbe) oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Andere Nachlassbeteiligte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte und Erbeserben kommen als Beschwerte ebenso wenig in Betracht wie Empfänger lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.[21]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gemäß § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertret...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[76] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach § 1803 BGB und der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / c) Vermächtnis betreffend die Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 304 Bis zur Schuldrechtsreform war die Verjährung während der Stundungsdauer gehemmt. Die Vorschrift des § 205 BGB in seiner Fassung seit der Schuldrechtsreform sieht heute aber eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 9. Vererblichkeit von familienrechtlichen Ansprüchen

Rz. 25 Familienrechtliche Unterhaltsansprüche erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten (vermögensbezogene Ansprüche).[26] Stirbt jedoch der Verpflichtete, so geht ausnahmsweise die Unterhaltspflicht nach § 1586b BGB gegenüber dem geschiedenen Ehegatten auf die Erben über, sofern es sich um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch handelt. Wurde der Unterhalt im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / VII. Längerlebender Ehegatte ebenfalls als Vorerbe

Rz. 53 Nicht stets empfehlenswert ist die Gestaltung, wonach in einem gemeinschaftlichen Testament im ersten Erbfall der längerlebende Ehegatte Vollerbe und nur das behinderte Kind Vorerbe wird. Das führt dazu, dass sich der Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes im zweiten Erbfall auch (nochmals) auf Basis des geerbten Vermögens berechnet. Die Pflichtteilsquote würde s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 118 Die Anordnung von Pflichtteilsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten wird im Zusammenhang mit der Enterbung der Abkömmlinge im ersten Erbfall diskutiert.[196] Während bei der Einheitslösung der pflichtteilsberechtigte Abkömmling im ersten Erbfall enterbt ist, kann bei der Trennungslösung der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nur verlangen, wenn er die Nache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / K. Kombination von Erbschafts- und Vermächtnislösung bei Ehegatten

Rz. 62 Für ein gemeinschaftliches Testament bietet sich die Kombination der Vermächtnis- mit der Vor- und Nacherbschaftslösung an.[169] Im ersten Erbfall wird die Vermächtnislösung gewählt, so dass keine Erbengemeinschaft mit dem Behinderten als Mitvorerben entsteht. Für den zweiten Erbfall wird dann die Vor- und Nacherbschaftslösung gewählt. Anzudenken ist auch, im ersten Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / h) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 122 Bei den Erwerben von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Tritt die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (z.B. wegen einer aufschiebenden Bedingung), sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen. Die Einzelheiten regeln § 9 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 2. Tätigkeit des Pflegers

Rz. 59 Der Pfleger hat zunächst ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen des Kindes zu erstellen und beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1802 BGB).[89] Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der familiengerichtlichen Genehmigung (§§ 1811, 1812, 1813, 1821 und 1822 BGB). Der Pfleger ist verpflichtet, Geld verzinslich (§ 1806 BGB) und mündelsicher anzulegen (§ 1807 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vermögensnachfolge / II. Ehevertragliche Gestaltung

Rz. 24 Sowohl die Eltern als auch die Kinder werden im Rahmen von Vermögenstransferüberlegungen zu überprüfen haben, ob es bei dem gewählten Güterstand, evtl. unter Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, verbleiben kann oder ob ausnahmsweise ein anderer Güterstand von Vorteil ist. Der richtige Güterstand kann je nach Familienverhältnissen zu einem reduzierten Pflichtteilsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Die Auslegungsregel des § 2069 BGB und die Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 66 Höchst umstritten ist, ob ein "Wegfall" des Erstberufenen mit der Wirkung des Eintritts der vermuteten Ersatzerbenberufung gemäß § 2069 BGB vorliegt, wenn der Erstberufene die Erbschaft ausschlägt, um den Pflichtteil zu verlangen.[116] Teilweise wird vertreten, dass hier weder bei der Erb- noch bei der Nacherbfolge ein Wegfall vorliege, da ohne erkennbare gegenteilige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Pfleger benannt und die Person des Pflegers zum D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Wegfall durch Ausschlagung und Pflichtteilsgeltendmachung

Rz. 54 Problematisch ist der Fall der "taktischen" Ausschlagung [105] eines erstberufenen Erben gemäß § 2306 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Erlangung des Pflichtteils. Diese hat zur Folge, dass aufgrund der Ersatzerbeneinsetzung der Stamm des Ausschlagenden Erbe wird, wenn auch belastet mit der Pflichtteilslast gemäß § 2320 Abs. 2 BGB. Diese Rechtsfolge dürfte allerdings dem Wille...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 80 Der gesetzliche Erbteil hängt also von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt (§ 2310 BGB). Auch das nichteheliche Kind wird bei der Bestimmung des Pflichttei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Die Theorie der Doppelberechtigung

a) Einführung Rz. 89 Umstritten war bisher, ob für die Bemessung eines solchen Pflichtteilsergänzungsanspruchs auch dann unentgeltliche Verfügungen des Erblassers innerhalb der Zehn-Jahresfrist heranzuziehen sind, wenn der Pflichtteilsberechtigte im Zeitpunkt der Verfügung noch nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört hat. Dies kann darin begründet liegen, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Der Bestand des Nachlasses

Rz. 82 Bei der Feststellung des Nachlassbestandes sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherungen, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist.[62] Nicht mitzubewerten sind auch diejenigen Gegenstände, auf die sich z.B. ein gegenständlich bezogener Pflichtteilsverzicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr