Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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ZErb 04/2019, Keine verläng... / Aus den Gründen

Die zulässigen Rechtsbeschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, das Testament der Erblasserin vom 21. November 2006 sei wirksam. Gesetzliche Erbfolge sei nicht eingetreten. Der Beteiligte zu 5 habe gemäß § 1944 BGB nicht wirksam ausgeschlagen. Maßgebliche Personen, auf deren Kenntnis es ankomme, seien der Beteiligte zu 2 und dessen ...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / Einführung

In der Praxis häufen sich die Fälle gegenläufiger Anträge in "streitigen" Erbscheinverfahren; während um die Gültigkeit des letzten oder der letzten Testamente in diesen oft langwierigen Verfahren (meist wegen streitiger Testier(un)fähigkeit) gestritten wird, laufen die Verjährungsfristen für Pflichtteilsansprüche oder auch Vermächtnisse. Wer dies unbeachtet lässt, läuft Gef...mehr

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ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / IV. Kritik der Rechtsprechung

Bereits das erste Argument des OLG ist nicht zutreffend. Der Gesetzgeber hat sich ganz offenkundig über die Frage der Verjährung von Grundstücksvermächtnissen überhaupt keine Gedanken gemacht. Es kann den Gesetzesmaterialien (soweit ist dem OLG zuzustimmen) kein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, dass § 196 BGB für Grundstücksvermächtnisse nicht gelten sollte. Es kann ...mehr

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ZErb 04/2019, Notwendige Di... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 793, 888, 891, 567 ZPO zulässig. Sie ist nicht begründet. Die Schuldnerin hat ihre im Teil-Anerkenntnisurteil vom 3.5.2017 titulierte Verpflichtung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 erfüllt. 1. Das Teil-Versäumnisurteil vom 22.3.2017 verpflichtet die Schuldnerin, allgemein Auskunft über den Bestand des Nachlasses nach C... L... ...mehr

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ZErb 03/2019, Auslegung der... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Bruder, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – er ist Alleinerbe der am 13. Dezember 2015 verstorbenen Mutter der Parteien, H... B... (im Folgenden: Erblasserin) – unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sowie Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung de...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 11 Der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen richtet sich gegen sonstige "Verschwägerte"

Rz. 118 Beispiel EL ist verstorben. Er hinterlässt sein minderjähriges Kind K und seine Ehefrau F. Ferner gehört zu den Hinterbliebenen der Bruder B der F und dessen Ehefrau S. S hatte es dem EL angetan, so dass er sie zur Alleinerbin bestimmt hat. Es richtet sich also der Pflichtteilsanspruch des minderjährigen K gegen S, die Schwägerin des überlebenden Ehegatten F. §§ 1629 ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 12 Pflichtteilsansprüche gegen Seitenverwandte des gesetzlichen Vertreters und gegen Dritte

Rz. 120 Beispiel Der Vater EL ist verstorben und hat seine Ehefrau F und seine minderjährigen Kinder B und C enterbt. Er hat seine Schwägerin S, die Schwester seiner Ehefrau, zur Alleinerbin eingesetzt. Die Pflichtteilsansprüche der Witwe F und der Kinder B und C richten sich gegen die Schwester der Ehefrau, die S. Die Kinder werden durch die Ehefrau des Erblassers gesetzlich...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 10 Pflichtteilsschuldner sind Verwandte des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen in gerader Linie oder sein Ehegatte (§ 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 110 Richtet sich der Pflichtteilsanspruch des Minderjährigen gegen einen Verwandten des gesetzlichen Vertreters in gerader Linie als Erben oder richtet er sich gegen den Ehegatten des gesetzlichen Vertreters, so kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen dessen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zwar untersagen §§ 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich des Pflichtteils Minderjähriger

Rz. 81 Nicht selten wird von der Enterbung eines Minderjährigen abgesehen, weil der Erblasser befürchtet, seine Erben durch das Geltendmachen von Pflichtteilsansprüchen seitens des Minderjährigen mehr zu belasten als dadurch, dass der Minderjährige Miterbe wird. Denn der Pflichtteilsanspruch ist als Geldanspruch sofort fällig. Als Miterbe kann er von dem Rest der Miterben in...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / A. Ausschlagung

Rz. 378 Ist ein Minderjähriger zum Nacherben berufen, so muss über die Annahme oder die Ausschlagung der Nacherbschaft befunden werden. Die Annahme der Erbschaft durch den Minderjährigen kann der gesetzliche Vertreter jederzeit nach dem Erbfall (§ 1946 BGB) für den Minderjährigen erklären (siehe Rdn 34 ff.). Der Ablauf der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 BGB bewirkt indes h...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 5 Ausschlagung der Erbschaft des Minderjährigen

Rz. 38 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen(§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich der ...mehr

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ZErb 02/2019, Hemmung der V... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für die Revision noch von Bedeutung – ausgeführt, die Klage sei mit dem zuletzt gestellten Antrag zulässig und weitestgehend begründet. Die Klägerin sei gemäß §§ 2307 Abs. 1 Satz 1, 2303 Abs. 1, 1589, 1924 Abs. 3 BGB pflichtteils- und damit auskunftsberechtigt. Sie sei auch nach privatschriftlicher Ausku...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflichtteilsverzicht

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche, so sind die im Gegenzug zufließenden wiederkehrenden Zahlungen nicht besteuerbar (BFH 229, 104 = BStBl 2010 II, 818).mehr

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Beratungsbefugnis von Steue... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

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Beratungsbefugnis von Steue... / 2.1 Beratung zu den steuerlichen Folgen eines Todesfalls

Beratungen im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen insbesondere, wenn es um Fragen rund um ein Erbe, eine Erbengemeinschaft, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteilsanspruch geht, aber auch bei einer Unternehmensnachfolge und im Zusammenhang mit der Weiternutzung einer Immobilie als Familienheim. Hängen Rechtsberatungen mit solchen und ähnlichen Fragestellungen zusammen...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.4 Testament

Die Testierfreiheit des Erblassers wird nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet und umfasst das Recht, selbst einen Nachfolger für das eigene Vermögen zu bestimmen und/oder es auf mehrere Personen nach eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei muss sich der Verfügende nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Er kann also auch mit ihm nicht verwandte Personen als Erben einsetze...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.2 Übergang im Todesfall

Stirbt ein Gesellschafter einer GmbH, geht sein Gesellschaftsanteil auf seinen gesetzlichen oder durch letztwillige Verfügung bestimmten Erben durch Gesamtrechtsnachfolge über. Gibt es mehrere Erben, steht diesen der Gesellschaftsanteil ungeteilt zu, die Rechte können sie nur gemeinschaftlich ausüben.[1] Die Vererblichkeit von GmbH-Gesellschaftsanteilen kann in der Satzung ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Pflichtteilsrecht

Rz. 332 Bei der Beratung Pflichtteilsberechtigter können sich sehr haftungsträchtige Beratungsfehler ergeben. Rz. 333 Oftmals ergeben sich diese Fehler im Zusammenhang mit der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft. Ist ein Pflichtteilsberechtigter, der mit einem Erbteil, der kleiner oder gleich dem Pflichtteil ist, bedacht, so darf er diesen Erbteil keinesfalls ausschl...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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AGkompakt 1/2019, Abrechnun... / 2. Verschiedene Gegenstände

Erhöhung des Gegenstandswerts Anders verhält es sich, wenn weitergehende Gegenstände in den Vergleich mit einbezogen werden. Dann erhöht sich der Gegenstandswert. Beispiel Der Kläger macht Pflichtteilsansprüche i.H.v. 10.000,00 EUR geltend. Die Parteien einigen sich schließlich, dass ein Pflichtteilsanspruch i.H.v. 7.000,00 EUR gezahlt wird. Zum Zwecke des Vergleichsabschlusse...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / I. Die Pflichtteilsgeltendmachung im Wege der Stufenklage

Der Pflichtteilsberechtigte als enterbter Abkömmling hat gegen den Erben einen Anspruch auf Erteilung von Auskünften zum Bestand des Nachlasses, insbesondere im Hinblick auf alle zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls vorhandenen Nachlassaktiva und Nachlasspassiva sowie alle (teil)unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers, § 2314 Abs. 1 BGB. Diese haben mittels geordneter...mehr

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ZErb 01/2019, Tagungsbericht zum 21. Deutschen Erbrechtssymposium vom 19. und 20.10.2018 in Heidelberg

Am 19. und 20. Oktober fand in Heidelberg zum 21. Mal das Deutsche Erbrechtssymposium statt. Durch die Veranstaltung führten abermals in gewohnt guter Qualität Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf und Herr Rechtsanwalt Jan Bittler. Bekannt und bewährt gab Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher zu Beginn eine Führung durch das Recht der Erbschaftssteuer. Auch wenn das vergangene Jahr...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 3. Bisherige erbrechtliche Rechtsprechung

Im Bereich der Klagen wegen Pflichtteils liegen bislang divergierende Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte vor. Das OLG Hamburg hat angenommen, dass ein Teilurteil über einen Pflichtteilsanspruch dann ergehen könne, wenn zweifelsfrei geklärt sei, dass dem Gläubiger ein Guthaben in bestimmter Höhe zustehe.[19] Zur Begründung hat es ausgeführt, dass dem pflichtteilsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG nach der neuen, ab 1.1.2009 geltenden Rechtslage wird zunächst auf die Ausführungen unter Anm. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Die Fassung des § 103 Abs. 1 BewG ist durch das ErbStRG v. 24.12.2008[3] nicht angetastet worden. Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 6

Auf einen Blick Die Kombination der Stufenklage mit einem teilbezifferten Zahlungsantrag ist dem Grunde nach im Wege der objektiven Klagehäufung möglich, wobei der teilbezifferte Klageantrag und der unbezifferte Zahlungsantrag in ein Abhängigkeitsverhältnis zu stellen sind (vgl. Punkt III. 5.). Regelmäßig dürften jedoch die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils ni...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Sachverhalt

I. Die Gläubigerin ist die nichteheliche Tochter des am 24. Juni 2014 verstorbenen Erblassers. Die Schuldnerin ist dessen Witwe. Die Gläubigerin machte einen Pflichtteilsanspruch gegen die Schuldnerin als Vorerbin nach dem Erblasser geltend und erwirkte ein Urteil, mit dem die Schuldnerin verurteilt wurde, der Gläubigerin Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblasse...mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / IV. Insolvenzrisiko – Alternative dinglicher Arrest

Da im Rahmen der anwaltlichen Beratung dem Mandanten die Vor- und Nachteile der möglichen Vorgehensweisen darzulegen sind, um diesem die Wahl des für ihn passenden Weges zu ermöglichen, wird sich im Pflichtteils-Mandat regelmäßig die Frage stellen, ob der Mandant auf anderem Weg das Ziel der Sicherung des Anspruchs oder der Zugriffsmöglichkeiten auf den Nachlass erreichen ka...mehr

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AGkompakt 1/2019, Abrechnun... / I. Problemstellung

Mitunter kommt es vor, dass zum Zwecke eines gemeinsamen Vergleichsabschlusses ein weiterer Beteiligter dem Vergleich beitreten will und den Prozessbevollmächtigten einer Partei bittet, ihn insoweit ebenfalls zu vertreten. Beitritt beim gemeinsamen Gegenstand Solche Fälle treten z.B. auf, wenn nur einer von mehreren Gesamtschuldnern verklagt worden ist, der Vergleich dann aber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / a) Grundbuch

Es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Schweiz belegene Immobilien im Nachlass eines deutschen Erblassers befinden, auch wenn der Erwerb von Immobilieneigentum durch Ausländer in der Schweiz grundsätzlich beschränkt ist, Art. 1 BewG.[63] Das Grundbuch kann somit eine weitere wichtige Informationsquelle zur Ermittlung des Nachlassbestandes oder eines Pflichtteilsanspruc...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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ZErb 01/2019, Vollstreckung... / Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat den Vollstreckungsantrag der Gläubigerin mit Recht zurückgewiesen. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verurteilung des ...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Arrest wegen Pflichtteilsansprüchen

Leitsatz Veräußert der Erbe den einzigen werthaltigen Gegenstand, eine Immobilie, aus dem Nachlass, so ist wegen der Pflichtteilsforderungen der leiblichen Abkömmlinge der dingliche Arrest in das Vermögen der Erbin anzuordnen und in Vollziehung des Arrests die Forderung der Erbin gegen den Käufer der Immobilie zu pfänden. Landgericht München II, Urteil vom 16. Februar 2018 – ...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Anmerkung

Häufig sieht sich der Erbe gezwungen Nachlassimmobilien zu veräußern, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Dies ist gängige Praxis und oft eine Notwendigkeit, um die Pflichtteilsansprüche abzugelten. Was aber geschieht, wenn der Erbe den Kaufpreis beiseiteschafft? Welche Verpflichtungen bestehen seitens des anwaltlichen Vertreters des Pflichtteilsberechtigten, um die Ansprü...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist begründet. Es liegen sowohl Arrestanspruch als auch Arrestgrund vor. I. 1. a) Der Arrestanspruch (§ 916 ZPO) folgt für sämtliche Antragsteller aus § 2303 Abs. 1 BGB. Die Antragsteller sind sämtlich Abkömmlinge des Erblassers, die durch das Testament vom 5.7.1997 von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. (...) b) Hinsichtlich der Höhe des Pflichtteilsansp...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Leitsatz

Veräußert der Erbe den einzigen werthaltigen Gegenstand, eine Immobilie, aus dem Nachlass, so ist wegen der Pflichtteilsforderungen der leiblichen Abkömmlinge der dingliche Arrest in das Vermögen der Erbin anzuordnen und in Vollziehung des Arrests die Forderung der Erbin gegen den Käufer der Immobilie zu pfänden. Landgericht München II, Urteil vom 16. Februar 2018 – 14 O 446/18mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / A. Allgemeines

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist seinem Wesen nach ein Pflichtteilsanspruch und zwar auch dann, wenn er subsidiärer Art ist.[1] Für ihn gelten grundsätzlich – soweit mit der Eigenart vereinbar – auch die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen.[2] Während es sich beim Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben um einen Zahlungsanspruch handelt, ist der Anspruch gegenüber de...mehr

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ZErb 12/2018, Dinglicher Ar... / Sachverhalt

Die drei Antragsteller sind die leiblichen Kinder des am 24.11.2016 verstorbenen Erblassers. Zum Zeitpunkt seines Todes war der Erblasser in zweiter Ehe in Gütertrennung verheiratet. In seinem handschriftlichen Testament setzte der Erblasser seine Stieftochter, die Antragsgegnerin, zur Alleinerbin ein. Aufgrund der Alleinerbenstellung wurde die Antragsgegnerin als Alleineigen...mehr

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ZErb 12/2018, Grundbucheins... / Sachverhalt

Die Mutter des Beteiligten wurde im Jahr 1973 aufgrund eines notariellen Überlassungsvertrags als Alleineigentümerin von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. Sie verstarb am 17.5.1990 und wurde gemäß notariellem Erbvertrag vom 24.3.1976 vom Vater des Beteiligten alleine beerbt. Mit Anwaltschreiben vom 20.6.2018 beantragte der Beteiligte beim Grundbuchamt, ihm einen beglaubig...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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ZErb 12/2018, Grundbucheins... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. 1. (...) 2. Das Rechtsmittel ist jedoch unbegründet. a) Gemäß § 12 Abs. 1 GBO ist jedem die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dies bedeutet zugleich eine gesetzliche Beschränkung des Einsichtsrechts in der Weise, dass nur demjenigen Einsicht gewährt werden kann, der ein berechtigtes Interesse darl...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

Leitsatz 1. Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann, ebenso wie die Verpflichtung hierzu, aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sei...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändung von Pflichtteilsansprüchen und Erbteilen vor Eintritt des Erbfalls

Leitsatz Weder Pflichtteilsansprüche noch Erbteile können vor Eintritt des Erbfalls gepfändet werden. Gleiches gilt für Ansprüche auf Zugewinnausgleich vor Beendigung der Zugewinngemeinschaft. LG Trier, Beschluss vom 9. Juli 2018 – 5 T 48/18 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde wege...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr