Die bisher stark umstrittene Übertragung von Anteilen an einer Rechtsanwaltsgesellschaft an eine Partnerschaftsgesellschaft ist zulässig. Dies hat das BVerfG klargestellt.mehr
Nach einer Entscheidung des Hessischen FG muss eine Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten die Klage nicht unter Verwendung des besonderen Anwaltspostfachs einreichen, wenn nur ein Partner tätig wird, der ausschließlich Steuerberater ist.mehr
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Die Verwendung des Begriffs „partners" als Bestandteil der Firma einer GmbH ist zulässig. Das hat nun auch der BGH entschieden. mehr
Nach anwaltlichem Berufsrecht, geregelt in § 59a der BRAO, dürfen sich Anwälte nur mit wenigen ausgewählten verkammerten Berufsgruppen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenschließen. Nun untersagte der Niedersächsische Anwaltsgerichtshof auch die Bürogemeinschaft zwischen einem Anwalt und einem Mediator und Berufsbetreuer.mehr
Partner in Partnerschaftsgesellschaften haben Kraft Gewohnheitsrechts einen Anspruch auf die Eintragung ihrer Doktortitel im Partnerschaftsregister, auch wenn der Titel nicht Teil des Namens ist. Das entschied der BGH.mehr
Eine Partnerschaftsgesellschaft unterhält nur einen Betrieb. Deshalb kann nicht für jede dazu gehörende Kanzlei eine Ansparabschreibung gebildet werden. So urteilte der BFH kürzlich.mehr
Das BVerfG hat den partnerschaftlichen Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern für zulässig und das anderslautende Verbot des § 59a BRAO für verfassungswidrig erklärt. Es konnte keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Zusammenschluss Rechtsanwalt + Arzt und dem Zusammenschluss mit schon sozietätsfähigen Berufen wie dem Steuerberater erkennen.mehr
Wenn sich Steuerberater in der neu geschaffenen Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) organisieren, sollten sie ihre Mandanten über die gesellschaftsrechtlichen Änderungen nicht einfach nur informieren, sondern unbedingt deren ausdrückliche Zustimmung zur Geltung der neuen Haftungsregelungen in allen bestehenden Mandaten einholen.mehr
Fraglich war, ob durch die Haftungsbeschränkung die beruflichen Zusammenschlüsse gewerblich tätig werden und somit eine Gewerbesteuerpflicht besteht.mehr
Die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eröffnet Steuerberatern eine Alternative zur GmbH & Co. KG, bei der die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Haftungsbeschränkung kombiniert werden können.mehr
Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2013 das Gesetz zur Einführung einer der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung beschlossen, welches der Bundesrat am 5.7.2013 gebilligt hat. Das Gesetz tritt am 19.7.2013 in Kraft, so dass u.a. Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ab diesem Zeitpunkt auch in der Partnerschaftsgesellschaft ihre Berufshaftung (aber auch nur diese!) beschränken können.mehr
die BStBK hat zu den Anforderungen an die von der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung Stellung genommen.mehr
Die BStBK begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).mehr
Die Bundesregierung will eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung einführen und hat nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet.mehr
Freiberufler aufgepasst! Die britische Limited Liablity Partnership (LLP) bekommt bald Konkurrenz. Für einen Zusammenschluss soll in der Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (PartG mbB) ab 2013 eine Alternative zur Verfügung stehen. Das Kabinett hat nun den Entwurf beschlossen.mehr
Zu dem im Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:mehr
Da staunte ein Anwalt, als er den Beschluss des OLG Düsseldorf las. Seine Forderung gegen den Ex-Mandanten sei verjährt. Dabei hatte er das Honorar zeitnah eingeklagt, nachdem es fällig geworden war. Er ging deshalb davon aus, dass die Verjährung gehemmt sei. Doch er hatte ein kleines, aber Streit entscheidendes Detail übersehen.mehr