Steuerberater können bald Partnerschaftsgesellschaft mbB gründen
Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) "selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen", schreibt die Regierung in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (17/10487).
Der Entwurf sieht neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vor. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung wird das Kürzel "mbB" ausdrücklich gesetzlich vorzusehen.
Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss "angemessen" versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit einer Millionen Euro versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für sich nutzen.
Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.
Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe "zum Teil als nicht befriedigend empfunden", schreibt die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfes. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar bestünden keinerlei rechtliche Bedenken, doch "soll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden", heißt es in der Vorlage. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit höheren einmaligen aber auch höheren laufenden Kosten für die Beteiligten verbunden.
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