Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 337 Mehrere Rechtsanwälte, die an der Bearbeitung eines Mandats beteiligt sind, müssen nicht notwendig im Innenverhältnis miteinander verbunden sein. Der Mandant kann mehrere Rechtsanwälte unabhängig voneinander, also nacheinander oder nebeneinander, beauftragen.[774] Das ist etwa der Fall, wenn der zunächst eingeschaltete Rechtsanwalt das Mandat niederlegt bzw. der Auft...mehr

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Digitaler Nachlass: So soll... / 3 So sollten Sie vorsorgen

Um Angehörigen oder Geschäftspartnern die Abwicklung des digitalen Nachlasses zu vereinfachen, sollten Sie zu Lebzeiten entsprechende Regelungen treffen und nach Möglichkeit genau festlegen, wer dieses Erbe antreten soll. Zum digitalen Testament gehört auch, dass die für den Zugang notwendigen Informationen zu den diversen Online-Konten zugänglich sein müssen. Eine Liste alle...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 75 Die dem Rechtsanwalt aufgetragenen Handlungen können erledigt sein, wenn eine übernommene Beratung erteilt ist.[221] Ist der Rechtsanwalt beauftragt, den Mandanten außerhalb eines Rechtsstreits bei Vergleichsverhandlungen oder anderen Vertragsverhandlungen zu vertreten, tritt die Beendigung des Auftrags grds. mit der Unterzeichnung des Vergleichs oder des Vertrages ei...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Mitverschulden

Rz. 100 Der Rechtsgrundsatz, dass fahrlässiges Mitverschulden des Geschädigten ggü. vorsätzlichem Verhalten des Schädigers bei der Abwägung nach § 254 BGB unbeachtlich ist (vgl. Rdn 49 ff.), gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls Anlass zu einer abweichenden Wertung geben und eine Schadensteilung rechtfertigen.[398] Solche Umstände hat der BGH...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Belehrungsbedürftigkeit

Rz. 98 Der Rechtsanwalt hat von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen. Dies gilt selbst ggü. einem rechtlich vorgebildeten und wirtschaftlich erfahrenen Auftraggeber, weil auch dieser auf eine vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.[496] Das gilt selbst dann, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 12 Treuhandvertrag / V. Treuhand eines Anwaltsnotars

Rz. 42 Ein Anwaltsnotar kann eine Treuhandtätigkeit übernehmen und ausführen entweder als Rechtsanwalt im Rahmen eines privatrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 Abs. 1 BGB) oder als Notar, der eine selbstständige, öffentlichrechtliche "Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender Rechtspflege" ausübt (§§ 23, 24 Abs. 1, 2 BNotO). Die Berechnung und Beitr...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / I. Schutzwirkung für Angehörige des Auftraggebers

Rz. 20 In den beiden ersten Urteilen, in denen der BGH[73] echten Anwaltsverträgen im Ergebnis Schutzwirkung für Dritte zugebilligt hat, hat er seine Bedenken betont, Dritte in den Schutzbereich der vertraglichen Hauptpflicht des Rechtsanwalts, seinem Auftraggeber rechtlichen Beistand zu leisten, einzubeziehen; späteren Entscheidungen des BGH sind solche Bedenken nicht mehr ...mehr

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§ 6 Mitverschulden / E. Zurechnung eines Mitverschuldens Dritter

Rz. 7 Nach § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB hat der Geschädigte in entsprechender Anwendung des § 278 BGB für ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters und eines Erfüllungsgehilfen einzustehen, soweit es sich um einen vorwerfbaren Verstoß gegen die in § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bezeichneten Obliegenheiten zur Warnung sowie zur Abwendung oder Minderung des Schadens handelt. Darüb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Anwaltsnotar

Rz. 138 In vielen Bundesländern werden die Aufgaben des Notars von Rechtsanwälten wahrgenommen (sog. Anwaltsnotar; § 3 Abs. 2 BNotO).[362] a) Grundlagen Rz. 139 Die anwaltliche und die notarielle Tätigkeit eines Anwaltsnotars sind im Einzelfall voneinander zu trennen. In seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt ist der Anwaltsnotar gem. § 2 Abs. 1 BRAO freiberuflich aufgrund eines ...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / I. Kein Genehmigungserfordernis

Rz. 3 Nach der Deregulierung[5] im Versicherungswesen kann jedes Versicherungsunternehmen eigene AVB formulieren und auf den Markt bringen. Die AVB unterliegen nicht mehr der Vorabgenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Dies hat den Wettbewerb in allen Versicherungszweigen weiter intensiviert, so auch in der Versicherung für Anwälte und Notare, w...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeine Verjährung

Rz. 4 Sofern keine besondere Verjährungsregelung anzuwenden ist (vgl. Rdn 65), unterliegt jeder Schadensersatzanspruch (§§ 280 ff. BGB; vgl. § 3 Rdn 4 ff.) der Verjährung gem. § 199 BGB, gleichgültig, ob er auf einem Vertrag (§ 311 Abs. 1 BGB), einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2, 3 BGB) oder einem gesetzlichen – auch delik...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Beeinflussung durch Rechtsfehler Dritter

Rz. 43 Der Anwalt hat die Angelegenheit nicht nur selbstständig zu durchdenken, sondern auch dem Gericht ggü. die zugunsten seiner Partei sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte deutlich zu machen.[84] Infolge dieser Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung hat er einen ihm unterlaufenen Rechtsirrtum i.d.R. zu vertreten. Er wird auch nicht ohne Weiteres dadurch e...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 3. Notar

Rz. 38 Bei vollstreckbaren notariellen Urkunden (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) wird die vollstreckbare Ausfertigung gem. § 797 Abs. 2 ZPO von dem Notar erteilt, der die Urkunde verwahrt.mehr

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Slowenien / III. Notar

Rz. 104 Im Rahmen des Nachlassverfahrens kann das Nachlassgericht einen Notar mit der Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses sowie der Verwahrung des Nachlassvermögens zur Sicherung beauftragen und ihn zum Nachlasspfleger bestellen (Art. 71 NotG).mehr

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Polen / V. Erbscheinserteilung durch den Notar

Rz. 107 Nach der Novellierung des Gesetzes über Notariatsrecht können Notare seit März 2009 Erbscheine erteilen, wenn der Erbenkreis unbestritten ist. Das heißt, Nachlassangelegenheiten können beim Gericht oder beim Notar erledigt werden. Ein Notar-Erbschein wird rechtskräftig, sobald der Erbschein von dem Notar in das von der Landesnotarkammer geführte amtliche elektronisch...mehr

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Ungarn / d) Beim Notar hinterlegtes Testament

Rz. 103 Nach § 7:17 Abs. (1) lit. a) Ptk. ist das allographische Testament auch ohne Mitwirkung von Zeugen als gültig anzusehen, wenn es vom Testator bei einem Notar hinterlegt wurde. Diese Begünstigung steht dem Testament jedoch nur solange zu, wie es beim Notar verbleibt. Durch die Rückname des Testaments aus der notariellen Verwahrung durch den Testator verliert es seine ...mehr

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Estland / 2. Ablauf des Nachlassverfahrens beim Notar

Rz. 49 Das Erbverfahren wird von einem estnischen Notar durchgeführt, wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers in Estland war. Wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers im Ausland war, führt der estnische Notar das Erbverfahren nur in Bezug auf den sich in Estland befindenden Nachlass durch, falls das Erbverfahren im Ausland nicht durchführbar ist oder nicht den Nachlass in Est...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag wurde in den Vorauflagen von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Ernst Johansson () verfasst. Für die aktuelle Auflage hat Dr. Ansgar Firsching den Beitrag überarbeitet und angepasst.

A. Internationales Privatrecht I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[2] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuE...mehr

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Lettland / I. Zuständigkeit des Notars

Rz. 46 Nach lettischem Recht ist für die rechtlich ordnungsgemäße Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ausschließlich der Notar zuständig. Nach einer Kabinettsverordnung,[5] die auf Art. 64 des Notargesetzes beruht, führt der Notar sämtliche rechtlichen Abwicklungsvorgänge im Zusammenhang mit einer angefallenen Erbschaft durch. Dazu zählen neben der Erklärung über die An...mehr

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Dänemark / g) Anzeigepflichten der Beteiligten, von Notaren, Konsulaten

Rz. 177 Grundsätzlich besteht seitens der Beteiligten keine Anzeigepflicht gegenüber den Steuerbehörden. Letztere werden durch das Nachlassgericht informiert.mehr

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Ungarn / b) Vorbereitung der Nachlassverhandlung

Rz. 260 Der Notar prüft das Nachlassverzeichnis innerhalb von 15 Tagen nach Eingang. Folgende Handlungsmöglichkeiten[200] können sich für den Notar aufgrund der Prüfung ergeben:mehr

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Autorenverzeichnis

> Avvocato (ital. Rechtsanwalt) Dr. Luca Ballerini, Ricercatore an der Universität Triest, Loc. San Vito al Tagliamento 15, 33078 Pordenone, Tel.: +39 3334618685, ballerinil@units.it, ITALIEN > Rechtsanwalt Serge Beck, LL.M. (Berkeley), Mag. iur. (Köln), Dipl.-Jur. (Moskau), Paul Hastings LLP, Taunus Turm – Taunustor 1, 60310 Frankfurt a.M., Tel.: 069/907485 0, Fax: 069/907485 ...mehr

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Bulgarien / 2. Das eigenhändige Testament

Rz. 30 Das eigenhändige Testament wird vom Erblasser gem. Art. 25 ErbG selber verfasst. Es ist erforderlich, dass der Erblasser und die im Testament Bedachten klar identifiziert werden können. Zur Wirksamkeit des Testaments ist es unerlässlich, dass der Erblasser den gesamten Text selber handschriftlich verfasst und unterschreibt. Ein vom Erblasser eigenhändig unterschrieben...mehr

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Russische Föderation / V. Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 81 Der zuständige Notar ist gem. Art. 1171 ff. ZGB während der Zeit, in der der Nachlass angenommen werden kann, d.h. grundsätzlich innerhalb der Sechsmonatsfrist, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus, jedoch nicht länger als für insgesamt neun Monate, verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen und diesen zu verwalten. Sollte ein Testamentsvoll...mehr

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Russische Föderation / 2. Geschlossene Testamente

Rz. 33 Gemäß Art. 1126 ZGB kann der Erblasser ein Testament aufsetzen, ohne dass irgendeine weitere Person Kenntnis von dem Inhalt erhält. Ein solches geschlossenes Testament muss vom Erblasser handschriftlich aufgesetzt und unterzeichnet werden. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist es unwirksam. Dieses Testament muss der Erblasser in einem verschlossenen Umsc...mehr

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Ungarn / a) Zuständigkeit

Rz. 256 Die örtliche Zuständigkeit des Notars richtet sich nach den gleichen Vorschriften, die auch die Zuständigkeit des Gemeindedirektors regeln.[196] Für die Durchführung des Verfahrens ist demgemäß der Notar örtlich zuständig,mehr

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Ungarn / 2. Das öffentliche Testament

Rz. 87 Gemäß § 7:14 Ptk. kann ein öffentliches Testament nur vor einem Notar errichtet werden. Bei Errichtung eines solchen Testaments hat der Notar auch die Vorschriften der öffentlichen Beurkundung gem. §§ 122–133 des Notariatsgesetzes (Kjtv.)[86] zu berücksichtigen. Das öffentliche Testament wird als öffentliche Urkunde angesehen, d.h., die darin festgehaltenen Tatsachen ...mehr

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Ungarn / 1. Allgemeines

Rz. 220 Das ungarische Recht kennt ein umfassendes, justizförmiges Nachlassverfahren. Obwohl das ungarische materielle Recht den Grundsatz der ipso iure-Erbfolge verfolgt, ist die Durchführung eines Nachlassverfahrens i.d.R. notwendig, damit der Erbe oder sonstige Berechtigte (z.B. Vermächtnisnehmer) seine Rechtsstellung bzw. den Erwerb von Todes wegen vor den Behörden und g...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / d) Das verschlossene Testament

Rz. 124 Ein testamento cerrado liegt gem. Art. 680 CC vor, wenn der Testator – ohne seinen letzten Willen zu enthüllen – erklärt, dass dieser in dem Umschlag enthalten ist, welchen er den Personen vorlegt, die die Urkunde amtlich ausfertigen müssen. Das verschlossene Testament kann vom Testator selbst oder von einer anderen Person geschrieben werden. Hat es der Testator eige...mehr

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Bosnien und Herzegowina / IV. Zuständigkeiten

Rz. 117 Das Nachlassverfahren ist in der Föderation BuH und im Brčko Distrikt BuH durch die neuen Erbgesetze geregelt, während sich die Bestimmungen zum Nachlassverfahren in der Republik Srpska in dem Gesetz, das das Außerstreitverfahren regelt, befinden (siehe Rdn 1). Rz. 118 Prinzipiell fällt das Nachlassverfahren in die Zuständigkeit der Gerichte. Die Gerichte vertrauen di...mehr

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Luxemburg / 8. Testamentsformen

Rz. 84 Das luxemburgische Erbrecht kennt drei Formen von Testamenten: Rz. 85 Das handschriftliche Testament ist vom Erblasser gänzlich eigenhändig zu schreiben, zu datieren und zu unterschreiben. Andernfalls ist es...mehr

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Estland / 4. Das Erbregister

Rz. 26 Der Notar macht über den Empfang eines notariellen Testaments und eines gegenseitigen Testaments von Ehegatten eine Eintragung im Erbregister.[21] Das Erbregister ist ein staatliches elektronisches Register im Verwaltungsbereich des Justizministeriums, das von der estnischen Notarkammer verwaltet wird und in dem u.A. die folgenden vorgelegten Dokumente und Ereignisse ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Vorliegen eines Testaments

Rz. 272 Nach dem Tod des Erblassers muss jede Person, die ein eigenhändiges Testament findet oder besitzt, es einem Notar ihrer Wahl zur Veröffentlichung vorlegen (Art. 620 Abs. 1 c.c.). Beim notariellen Testament erfolgt die Eröffnung durch den Notar, der es beurkundet oder aufbewahrt hat. Ist dieser Notar verstorben, kann jeder, der ein nachweisbares Interesse hat, die Ver...mehr

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Estland / b) Notarielles Testament

Rz. 25 Es gibt zwei Formen des notariellen Testaments:[19] Das notariell beurkundete Testament erstellt der Notar nach den Vorgaben des Erblassers oder er beurkundet das Testament, das der Erblasser ihm zu diesem Zweck übergibt. Der Erblasser unterschreibt das Testament in Gegenwart des Notars. Das beim Notar zu hinterlegende Testament übergibt der Erblasser dem Notar in einem...mehr

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Rumänien / 2. Das öffentliche Testament

Rz. 18 Das öffentliche Testament bedarf der Form einer Urkunde durch einen Notar oder eine andere zur Beurkundung gesetzlich ermächtigte Person (Art. 1043 CCN). Dazu erklärt der Verfügende seinen letzten Willen gegenüber dem Notar mündlich. Der Notar erstellt dann eine entsprechende Niederschrift, die er dem Testator vorliest und dem Testator zum Lesen übergibt (Art. 1044 CC...mehr

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Ukraine / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 10 Als Testamentsformen kennt das neue ukrainische Recht ausschließlich die öffentliche Form: Der Testator kann das Testament selber errichten und dem Notar offen übergeben. Der Notar prüft es dann auf inhaltliche und formelle Fehler und bestätigt die Richtigkeit der Unterschrift auf dem Testament (§ 1248 Abs. 1 ZGB). Der Erblasser kann es dem Notar auch in einer verschl...mehr

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Litauen / 1. Öffentliches Testament

Rz. 29 Ein öffentliches Testament wird schriftlich in zwei Exemplaren errichtet und von einem Notar in Litauen oder einer Amtsperson eines Konsulats der Republik Litauen im Ausland beurkundet (Art. 5.28.1 lit. BGB). Vor der Beurkundung des Testaments muss der Notar die Personalien des Erblassers feststellen sowie seine Geschäftsfähigkeit überprüfen.[8] Rz. 30 Das Testament ka...mehr

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Rumänien / 1. Zuständigkeit

Rz. 64 Die Zuständigkeit für das Nachlassverfahren liegt bei dem für den Wohnsitz des Erblassers zuständigen Notar. Zuständig ist damit jeder im Amtsgerichtsbezirk des Erblassers zugelassene Notar. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, so ist in Rumänien der Notar zuständig, in dessen Bezirk wesentliche Vermögensteile des Erblassers belegen sind.[4] Der Not...mehr

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Frankreich / I. Testamentseröffnung

Rz. 214 Die Nachlassabwicklung liegt in Frankreich weitgehend in den Händen des Notars. Dies gilt auch, wenn es sich um den Nachlass von Ausländern handelt. Ein förmliches Verfahren zur Testamentseröffnung gibt es in Frankreich nicht. Notarielle Testamente muss der Notar innerhalb eines Monats bei der Urkundensteuerstelle in Kopie einreichen und registrieren lassen. Privatsc...mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / b) Das verschlossene Testament

Rz. 58 Nach portugiesischem Recht kann ein verschlossenes Testament (testamento cerrado) nur von Volljährigen errichtet werden. Allerdings kann in dieser Form nicht testieren, wer des Lesens nicht mächtig ist (Art. 2208 CC). Grundsätzlich wird dieses Testament vom Testator eigenhändig geschrieben und unterschrieben (siehe auch Rdn 57). Dabei verlangt das portugiesische Recht...mehr