Rz. 103

Nach § 7:17 Abs. (1) lit. a) Ptk. ist das allographische Testament auch ohne Mitwirkung von Zeugen als gültig anzusehen, wenn es vom Testator bei einem Notar hinterlegt wurde. Diese Begünstigung steht dem Testament jedoch nur solange zu, wie es beim Notar verbleibt. Durch die Rückname des Testaments aus der notariellen Verwahrung durch den Testator verliert es seine Wirksamkeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge