Rz. 177

Grundsätzlich besteht seitens der Beteiligten keine Anzeigepflicht gegenüber den Steuerbehörden. Letztere werden durch das Nachlassgericht informiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge