Rz. 104

Im Rahmen des Nachlassverfahrens kann das Nachlassgericht einen Notar mit der Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses sowie der Verwahrung des Nachlassvermögens zur Sicherung beauftragen und ihn zum Nachlasspfleger bestellen (Art. 71 NotG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge