Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausnahmen.

Rn 11 Die Sperrfrist greift nicht ein, wenn das Grundstück nach der Überlassung an den Mieter als Ganzes/en bloc an einen Miteigentümer (vgl BGH MDR 22, 1147 [BGH 22.06.2022 - VIII ZR 356/20]) oder die Gesamthandsgemeinschaft veräußert wird, die erst anschließend nach § 3 WEG Wohnungs- oder Teileigentum schafft (BGH ZMR 94, 554). Rn 12 Der BGH (ZMR 94, 554) hat festgestellt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erteilte Zustimmung.

Rn 8 Stimmt der Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist bedingungslos der erhöhten Miete zu (KG NZM 98, 68 [KG Berlin 05.08.1997 - 8 RE-Miet 8850/96]: die Zustimmung zum Erhöhungsbetrag ist nicht ausreichend), schuldet er diese mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Bei der Berechnung der Frist gilt § 193. Beim Zugang des Mieterhöhungsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 14 Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht aus § 546 I ist eine Räumungsklage erforderlich, welche mit der Klage auf Zahlung der Mietrückstände verbunden werden kann. Die eigenmächtige Inbesitznahme der Mietsache durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht gem § 858 (auch ggü dem Untermieter: KG ZMR 09, 912), die gem § 231 verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussichtlicher Beginn.

Rn 15 Zum Begriff ›Beginn‹ s Rn 7, zum Begriff ›voraussichtlich‹ s Rn 12. Es sind möglichst genaue Angaben zu machen (AG Hamburg-St. Georg ZMR 10, 647, 648), am besten ein Datum und eine Uhrzeit (aA Harsch WuM 13, 578, 579; Hannemann IMR 13, 435, 440). Die Angabe einer Kalenderwoche genügt idR (AG Köln WuM 79, 212), die Angabe eines bloßen Zeitraums mit dem Hinweis, der konk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Mieterhöhung gem § 560 BGB.

Rn 12 Der Ausschlusstatbestand betrifft sowohl Erhöhungen von Pauschalen gem § 560 I BGB wie auch die Anpassungen der Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB. Letztere erfolgen nach Betriebskostenabrechnungen. Wenn die Betriebskostenabrechnung strittig ist, dann ist es zugleich auch die Erhöhung der Vorauszahlungen. Auch der Mieter kann die Vorauszahlungen gem § 560 IV BGB herabset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erforderlich.

Rn 11 Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a Rn 3) erforderlich gewesen sind oder wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten iSv § 559 (s.a. BGH NJW-RR 23, 371 Rz 13; NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 18). Erforderlich idS sind zum einen die Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 I 2 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a). Bsp: Reparaturen der Fas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (Wartefrist). Div...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechnung.

Rn 89 Die formal ordnungsgemäße Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes (Rn 42) – immer am Monatsende, auch wenn der Abrechnungszeitraum nicht an einem Monatsende endet – zuzuleiten bzw mitzuteilen. Das bedeutet nicht Aufgabe zur Post, sondern Eingang beim Mieter (BGH NJW 09, 2197 [BGH 21.01.2009 - VIII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Schaffung neuen Wohnraums (§ 555b Nr 7).

Rn 21 Wird durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) neuer Wohnraum – also keine neuen Gewerbeflächen – geschaffen, behandelt das Gesetz auch dies – dogmatisch betrachtet im Wege einer Fiktion – als eine Modernisierungsmaßnahme. Schaffung neuen, dem Mieter also nicht bereits dienenden Wohnraums (für die Vergrößerung der Mieträume s Rn 16) durch eine bauliche Veränderung meint A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Sind die vorgenannten Voraussetzungen des § 93a III gegeben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kosten ganz oder tw dem Kl auferlegen. Das Gericht muss nicht zwingend nach § 93a III entscheiden. Es kann auch nach den §§ 91 ff entscheiden oder tw nach § 93b III und iÜ nach den §§ 91 ff. Entscheidend ist, ob der Vermieter angesichts der vom Mieter vorgetragenen Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder teilweise unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abschreckungsvereinbarung.

Rn 15 Hierunter fallen zB persönliche Beratungsleistungen (München ZMR 99, 549) und sonstige Fremdkörper (Stuttg ZMR 98, 771) im Kaufvertrag, die den Vorkaufsberechtigten von der Ausübung seines Rechtes abhalten sollen (LG Berlin MM 96, 30). Ebenso die Beurkundung eines höheren Kaufpreises, um dem Mieter die Ausübung seines Vorkaufsrechts zu verleiden. Dann ist es ausnahmswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form des Widerspruchs, § 574b I.

Rn 2 Der Kündigungswiderspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die in schriftlicher Form (§ 126) ggü dem Vermieter erklärt werden muss. Ein Telefax reicht nicht. Ein Formfehler führt nach § 125 zur Nichtigkeit des Widerspruchs (Karlsr NJW 73, 1001 [OLG Karlsruhe 16.02.1973 - 5 REMiet 1/72]). Ein Handeln durch Stellvertreter ist zulässig. § 174 ist ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gläubigerbezogene Faktoren.

Rn 5 Zugunsten des Gläubigers fällt die Interessenabwägung idR aus, wenn sich der Schuldner im Nutzungsverhältnis ein pflichtwidriges Verhalten hat zuschulden kommen lassen, zuvörderst eines, das die Kündigung erlaubt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 10). Nur ausnahmsweise kann eine Räumungsfrist eingeräumt werden bei vormals unberechtigtem Besitz des Schuldners (LG Mannheim WuM 65, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungseigentum.

Rn 11 Handelt es sich um eine WE-Anlage, sind die für die Modernisierung streitenden Interessen anderer vermietender WEigtümer – ebenso wie die ihrer Mieter – nicht zu beachten. Wird das SonderE modernisiert und entstehen dem anderen WEigtümer Nachteile, so kann sein Interesse nicht berücksichtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob er erfolgreich gegen den modernisierende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Verschuldensvorwurf hat grds Einzelwirkung. Daher haftet bei einer pVV des Mietverhältnisses idR nur derjenige Mieter, der schuldhaft gehandelt hat (LG Berlin NJW-RR 02, 1452). Die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger u den Gesamtschuldnern kann ausdr oder stillschweigend die Abrede enthalten, dass ein Gesamtschuldner für das Verschulden eines anderen Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. I ist mWv 1.1.07 durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.06 (BGBl I 2098) neu gefasst, IIIa ist mWv 1.12.21 durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz v 23.6.21 (BGBl I 1858) in das Gesetz eingefügt worden. § 556 I 1 weist darauf hin, dass die Vertragsparteien e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Kurze Restlaufzeit des Mietvertrages.

Rn 15 Der Vermieter muss einen Ersatzmieter nicht akzeptieren, wenn die verbleibende restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (Oldbg WuM 82, 124). Generell wird man sagen können, dass der Mieter jedenfalls keinen Anspruch auf Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten hat (LG Flensburg WuM 76, 161; LG Berlin WuM 16, 227). Diese Frist darf aber ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 24 Brüssel Ia-VO0 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Parteien sind folgende Gerichte eines Mitgliedstaats ausschließlich zuständig:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Notwendigkeit.

Rn 7 Im Kündigungsschreiben sind Kündigungsgründe anzugeben, soweit dies vorgeschrieben ist. Die Angabe bezweckt idR, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über seine Position Klarheit zu verschaffen und ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (BGH NJW 11, 914 Rz 10). Das Gesetz ordnet eine Angabe in § 57...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559.

Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mieter wirtschaftlich keine höhere Belastung bedeutet als er v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Datenschutz.

Rn 212 Maßgeblich für den Datenschutz ist nach § 1 V BDSG grds das Recht der EU, im Besonderen die Verordnung (EU) 2016/679 in der jew geltenden Fassung (DSGVO). Bei größeren gewerbsmäßigen Vermietern dürfte idR eine automatisierte Verarbeitung nach Art 2 I Fall 1 DSGVO vorliegen. Bei kleinen und mittleren Vermietern wird zumindest von einer nicht-automatisierten Verarbeitun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung des Widerspruchs.

Rn 2 Aufgrund des begründeten Widerspruchs des Mieters wird das Mietverhältnis trotz der Kündigung nicht beendet; der Widerspruch hat zwar keine rechtsgestaltende Wirkung, er bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern ist notwendig, wenn der Mieter mehr erreichen will als eine bloße Räumungsfrist. Der Widerspruch ist ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Vermieter hat beim besitzlosen Vermieterpfandrecht nur unter den Voraussetzungen des § 562b I 2 iVm §§ 562, 562a 2 bzw – was aus § 562b II 1 nicht hervorgeht – zum Zwecke der Pfandverwertung ein Recht, die Sache selbst in Besitz zu nehmen. Nimmt der Vermieter verfrüht eine Sache des Mieters in Besitz, kann er ggü einer Vindikation nicht § 986 einwenden. Wird die Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Maklercourtage und Vorkaufsrecht.

Rn 14 Der vorkaufsberechtigte Mieter hat idR nicht nur den reinen Kaufpreis zu zahlen, sondern alle Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem notariellen Kaufvertrag oblegen hätten (BGH MDR 96, 250 [BGH 14.12.1995 - III ZR 34/95]; aA Celle NJW-RR 96, 629). Ist im Wege des Vertrages zugunsten Dritter im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich ggü dem Veräußere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536a wurde durch das MRRG eingefügt und ist seit 1.9.01 in Kraft. § 536a regelt Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters bei Mängeln der Mietsache und entspricht §§ 538 I, II, 541, 547 I 1 jeweils aF. Ansprüche aus § 536a können neben § 536 geltend gemacht werden. Bei Sachmängeln ist das allgemeine Leistungsstörungsrecht wegen der Verweisung in I auf § 536...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 555 gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und nur gegen Vertragsstrafeversprechen des Mieters, die auch in einem Räumungsvergleich enthalten sein können (AG Hambg-Blankenese ZMR 08, 300 und in Abgrenzung dazu LG Berlin GE 16, 725, GE 14, 1202; vgl BGH NZM 10, 39 = WuM 09, 739 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08] zur Verfallklausel; Blank NZM 10, 31 zum bedingten Räumungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss.

Rn 22 § 536 ist bei anfänglicher Kenntnis des Mieters über den konkreten Mangel bzw grob fahrlässiger Unkenntnis oder unterlassener Mängelanzeige kraft gem §§ 536b, 536c II ausgeschlossen. Zur Rechtslage bei nachträglicher Kenntnis s § 536b Rn 3. Gem § 242 kann die Minderung ausgeschlossen sein, wenn der Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Mieters stammt (vgl BGH WM 63,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sein Zweck ist es, dem Vermieter zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für die außerordentliche Kündigung iSv § 573d I ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 nötig. Sonst müssen die Voraussetzungen der erleichterten Kündigung für Einliegerwohnraum nach § 573a vorliegen. Eine neue wichtige Ausnahme wird für die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters nach § 564 (vgl Porer NZM 05, 489) gemacht; dort ist ein berechtigtes Interes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang.

Rn 199 In welchem Umfang Nebenkosten umgelegt werden können – und wie bei mehreren Mietern zu verfahren ist (Maßstab) – bestimmt sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Ein Umlegungsmaßstab kann auch konkludent vereinbart werden (§ 556 Rn 11). Die Schriftformklausel des Mietvertrags steht der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nicht entgegen, wenn die Parteien die Geltu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Gegenstand.

Rn 3 Hierunter zählt man Rechtsgeschäfte wie Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung des Vermieters gegen Ansprüche des Mieters, Annahme an Erfüllungsstatt, die der Vermieter einseitig oder durch Vereinbarung mit einem Dritten trifft. Hierzu werden gerechnet: eine mit dem Mieter vereinbarte Mietsenkung sowie die vertragliche Verrechnung von Ansprüchen des Mieters mit künftigen M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhung der Miete, II.

Rn 12 Der Vermieter kann Untermietzuschlag (Anhebung der Grundmiete und/oder der Betriebskosten; Schlosser AnwZertOnline 12/16 Anm. 1, LG Berlin Urt v 12.1.18 – 65 S 427/16) verlangen für die Erteilung der Erlaubnis, wenn ihm die Drittüberlassung anderenfalls nicht zuzumuten ist (Kunze JurisPR-MietR 11/19 Anm 3; AG Hamburg ZMR 18, 53; LG Berlin WuM 19, 373 u MM 18, Nr 5, 27)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruch auf Sicherheitsleistung (§ 563b III).

Rn 11 Die Regelung kompensiert zugunsten des Vermieters evtl Nachteile, die mit dem Wechsel der Person des Mieters – insb unter dem Gesichtspunkt der Solvenz – eingetreten sind. Auch bei einer mietvertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung kann der Anspruch – möglicherweise neben § 563b I – (auch) allein auf § 563b III gestützt werden. Damit scheiden jedenfalls Probleme, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen.

Rn 12 Beschränkungen können einen Sachmangel begründen, wenn sie sich auf die Beschaffenheit, Benutzbarkeit oder Lage der Mietsache beziehen (BGH ZMR 08, 275) und nicht in persönlichen/betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben (Dresd IMR 18, 61). Andere gesetzgeberische Maßnahmen, die den geschäftlichen Erfolg beeinträchtigen, fallen dagegen in den Risikobereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit von Formularklauseln wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Rn 8 Wegen des Verstoßes gegen das sog Transparenzgebot (vgl BGH ZMR 12, 617) hat der BGH (NZM 06, 623) die formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei einer Klauselkombination für unwirksam gehalten (vgl schon BGH ZMR 98, 752). Regelungen, die sich insgesamt mit der Renovierungspflicht des Mieters befassen, werden als zusammengehörig betrachtet. Das gelte nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insbes die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung.

Rn 15 Diese wird in I ausdrücklich als ›insb‹ zu berücksichtigender Umstand erwähnt: Für § 313 ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht hat, das nach gesetzlicher Risikozuweisung oder vertraglicher Regelung in den Risikobereich einer Partei fällt (BGHZ 74, 370, 373; BGH WM 17, 1937 Rz 8). Teilweise besteht eine Überschneidung mit den in Rn 14 für die Vorhersehbarkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhaltliche Anforderungen.

Rn 32 Es genügen 3 zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (LG Berlin ZMR 21, 41) vermietete Vergleichswohnungen, die nicht vom preisfreien Wohnungsmarkt stammen müssen (BGH NJW-RR 20, 334 [BGH 18.12.2019 - VIII ZR 236/18], Rz 17). Es können auch mehr sein, wenigstens 3 müssen die Erklärung aber stützen (BGH NZM 12, 415 Rz 12). Wenn im Erhöhungsverlangen weiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Norm entspr § 564 II Nr 4 aF und ermöglicht ausnahmsweise die Teilkündigung eines einheitlichen Mietverhältnisses (Kunze/Kroll MietRB 17, 111). Das Wohnungsangebot soll hierdurch erhöht werden iVm Erleichterungen im Bereich des Öffentlichen Baurechts. Gedacht war insb an den Ausbau von Dachgeschossen und Gebäudeaufstockungen (Ausnahme: Garage LG Bamberg IMR 18, 54)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesicherte Forderungen/Ansprüche des Vermieters.

Rn 4 IdR wird die Kaution für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis bestellt. Sie sichert sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Vermieters (inkl Kosten der Rechtsverfolgung, LG Heilbronn WuM 98, 20) gegen den Mieter. Die durch eine Bank zu übernehmende Bürgschaft muss alle zu sichernden Forderungen durch genaue Bezeichnung in der Sicherung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 559d ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden. Er stellt für die genannten 4 Fälle, solche nach §§ 241 II, 280 I, 823, 826, als Beweislastregelung die Vermutung (§ 292 S 1 ZPO) auf, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten verletzt hat (§§ 241 II, 535). Er soll einem ›Herausmodernisieren‹ entgegenwirken (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussichtliche Dauer.

Rn 16 Zum Begriff ›voraussichtlich‹ s Rn 12. ›Dauer‹ meint zweierlei: die tägliche Beanspruchung des Mieters (Tageszeit, zB zwischen 8.00 und 16.00 Uhr) und einen zeitlichen Rahmen, in denen der nach § 555d II 1 Geschützte eine nicht unerhebliche (§ 555c Rn 22) Härte (§ 555d Rn 4) erfährt, und das Ende. Die Angabe von Beginn und Ende (Rn 7) muss so genau sein, dass sich der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 § 559b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschriften sind §§ 3 III, 4 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Der zum Nachteil des Mieters nach seinen III nicht abdingbare § 559b bestimmt die Anforderungen an eine einseitige Mieterhöhung wegen einer Modernisierung iSv § 555b und den Zeitpunkt, wann der Mieter die erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige Erbenhaftung; Innenverhältnis der Gesamtschuldner.

Rn 6 Zahlt einer der Gesamtschuldner (LG Bochum ZEV 19, 528) iRe derartigen Mietvertrages an den Vermieter so steht ihm bezogen auf jede einzelne (Monats-)Miete in Höhe einer etwaigen Überzahlung ein Ausgleichsanspruch zu. Es kann nicht etwa bei einem Zeitmietvertrag auf die Höhe des insgesamt geschuldeten Betrages des die Zahlung Leistenden abgestellt werden, sondern es ist...mehr