Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 128 Der Vermieter kann dem Mieter nach dem Vertrag oder den Umständen die Lieferung von Versorgungsleistungen schulden, etwa Strom, Wasser und Gas (BGH NJW 14, 1951 Rz 15). Ob ein Mieter Anspruch darauf hat, dass die Mieträume an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen werden, oder ob er den Strom vom Vermieter zu beziehen hat, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordentliche Kündigung.

Rn 18 Es wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass auch bestimmte Zeitmietverträge jedenfalls vom Mieter ordentlich kündbar seien (Häublein ZMR 04, 1 ff). Die Wirkung der ordentlichen Kündigung hängt vom Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ab, sowie im Wohnraummietrecht von den zusätzlichen Voraussetzungen wie sie in den §§ 573 ff normiert sind. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das Kündigungsschreiben.

Rn 11 § 568 I und II sind anwendbar. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Kündigungsprivileg wird nicht ersetzt durch die Angabe der verlängerten Kündigungsfrist. Wegen § 573a III muss klar auf eines der Privilegien nach § 573a I oder II verwiesen werden, so dass für den Mieter deutlich wird: Es soll nicht aufgrund eines berechtigten Interesses gekündigt werden (AG Wedding MM ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 Gem II sind abw Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnraummieters unzulässig. Außerhalb der Wohnraummiete unterliegen formularmäßige Abweichungen der Inhaltskontrolle durch § 307 – sofern ausnahmsweise der Mieter nicht Unternehmer ist, auch nach § 309 Nr 6. Eine Bestimmung, wonach der Rückerstattungsanspruch aus § 547 bei einer vom Mieter zu vertretenden Vertragsbeendigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. (2) 1Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgrenzen (§ 556a I 2).

Rn 6 § 556a I 2 schreibt keine Verbrauchserfassung vor (BGH ZMR 10, 282 Rz 15). Auch Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind daher nach hM vGw nicht nach § 556a I 2 umzulegen (BGH ZMR 10, 282 Rz 15 und Rz 20; NZM 08, 444 Rz 12). Stellungnahme. Der hM ist zu folgen, aber nur dann, wenn der Vermieter nicht nach Öffentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 116 Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286; erforderlich ist deshalb grds eine Mahnung (§ 286 I). Im Mietvertrag kann jedoch eine angemessene Frist vereinbart werden, innerhalb derer der Mieter ab Zugang der Rechnung zu zahlen hat. Eine solche Vereinbarung kann auch in Formularmietverträgen getroffen werden. Nach Fristablauf kommt der Mieter auch ohne Mahnung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nicht vertreten.

Rn 136 Der Einwendungsausschluss tritt nicht ein, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat den Ablauf der Einwendungsfrist nicht zu vertreten, wenn der Vermieter ihm innerhalb dieser Frist nicht die Ausübung seiner Kontrollrechte (dazu Rn 52) ermöglicht. Rn 137 Das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen – etwa des Mietervereins (dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter nach den §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann, so hat es in dem Urteil auch ohne Antrag auszusprechen, für welc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 6 Der Mieter muss die Voraussetzungen für den Eintritt voll beweisen, wenn er hieraus eigene Ansprüche herleiten will. Für den Unterlassungsanspruch nach § 567 2 muss der Mieter die Beeinträchtigung seiner vertragsgemäßen Rechte beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 11 Der Vermieter kann eine Feststellungsklage erheben, um vor Ausführung der Modernisierungsmaßnahme die Zulässigkeit der angekündigten Mieterhöhung gerichtlich klären zu lassen. Muss der Mieter nach § 555a I – oder nach § 555c I – dulden, duldet er aber nicht, ist er auf Duldung zu verklagen (s.a. BGH ZMR 21, 804 Rz 13). Für den Vermieter kann der ermächtigte künftige Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsinhalt.

Rn 154 Das Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, auf denen die Abrechnung beruht (BGH ZMR 22, 193 Rz 18; LG Hamburg ZMR 20, 957). Dies sind ua Verträge mit Dritten (BGH ZMR 22, 193 Rz 18), aber auch die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes (BGH NJW 18, 1599 Rz 17) und die Zahlungsbelege (LG Berlin ZMR 19, 492; Agatsy ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffassung genügt es, wenn die Mitteilung dem Mieter im zeitlichen Zusammenhang vor Vertragsschluss zug...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusätzliche Kaution (I 3).

Rn 38 Die Parteien können im Zusammenhang mit einer privilegierten baulichen Veränderung vereinbaren (einen Anspruch hat der Vermieter nicht), dass der Mieter – neben/zusätzlich zu der Sicherheit nach § 551 – eine weitere angemessene Sicherheit leistet. Die Höchstgrenze von 3 monatlichen Nettomieten in der Wohnraummiete gilt hier nicht. Eine solche Zusatzkaution ist analog §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 562c BGB – Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung.

Gesetzestext 1Der Mieter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Vermieters durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Er kann jede einzelne Sache dadurch von dem Pfandrecht befreien, dass er in Höhe ihres Wertes Sicherheit leistet. Rn 1 Nach § 562c 1 hat der Mieter generell das Recht (nicht aber die Pflicht), die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch Sicherheitsleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Widerruf.

Rn 69 Ist der Mieter Verbraucher (§ 13) und der Vermieter Unternehmer (§ 14), kann dem Mieter gem §§ 355, 312 IV 1, 2 bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen (§ 312b Rn 14 ff) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Rn 3) ein Widerrufsrecht (§ 312g I) zustehen (BGH NZM 18, 1011 [BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17] Rz 13). Bis zu einem Widerruf ist der Mietvertrag schwebend w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verwendungsrisiko.

Rn 2 Nach § 537 I 1 wird darauf abgestellt, ob der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund (auch vorzeitiger Auszug, Saarbr IMR 15, 336; LG Berlin WuM 16, 227; vorzeitige Schlüsselrückgabe, Agatsy IMR 18, 154) an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Gleiches gilt, wenn zwar kein Hinderungsgrund vorliegt, der Mieter aber den Gebrauch nicht ausüben w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536c wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mängelanzeigepflicht des Mieters. Die Vorschrift entspricht § 545 aF. Folgen der unterlassenen Mängelanzeige sind ein Schadensersatzanspruch des Vermieters (II 1) sowie Ausschlusstatbestände zum Nachteil des Mieters (II 2). Nach dem Gesetzeszweck ist § 536c Ausfluss der Obhutspflicht des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters.

Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurückerhält (BGH ZMR 12, 175; Ddorf WuM 08, 554; Emmerich NZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Teil des Wohnraums.

Rn 4 Die Erlaubnis zur Überlassung der gesamten Wohnung scheidet idR aus (LG Berlin ZMR 18, 668; AG Hamburg Urt v 4.7.18 – 49 C 47/18). Bei nur vorübergehender einmaliger Ortsabwesenheit kommt ausnahmsweise Anspruch auf Erlaubnis für zeitlich begrenzte Überlassung der gesamten Wohnung in Betracht, wenn dem Mieter nicht zugemutet werden kann, die Wohnung zu kündigen (LG Münch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch.

Rn 8 Nur im Sonderfall des § 553 besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte (LG Berlin GE 18, 511, BGH ZMR 11, 453), iÜ besteht bei verweigerter Zustimmung des Vermieters in sonstigen Bereichen der Miete lediglich ein Kündigungsrecht des Mieters. Nur in Ausnahmefällen soll sich aus § 242 ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gegen eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 565 II, III für Wohnraummietverhältnisse. Seit 1.9.01 gibt es die asymmetrischen Kündigungsfristen. Hiermit soll die Mobilität des Mieters erhöht werden. Es seien Fälle zu berücksichtigen, in denen der Mieter gezwungen sei, seine Wohnung kurzfristig aufzugeben, weil er zB seinen Arbeitsplatz wechseln oder aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 8 Für sein Rückgewährverlangen muss der Mieter lediglich beweisen, dass er die Sicherheit an den Veräußerer oder den Erwerber geleistet hat (BGH ZMR 06, 348 für Altfall). Die Voraussetzungen eines Wiederauffüllungsanspruchs hat der Vermieter zu beweisen. Verlangt der Erwerber eine Sicherheitsleistung, muss er die Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag beweisen. Für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsgemäße Beschaffenheit.

Rn 121 Der Vermieter muss die Mietsache so überlassen, dass der Mieter in der Lage ist, von ihr den vertraglich bestimmten, ohne Regelung einen üblichen Gebrauch zu machen (Köln ZMR 97, 230, 232). Maßgebend für die Frage, ob die Mietsache vertragsgemäß ist, sind in erster Linie die – ggf konkludent getroffenen (Rn 32; Vor §§ 116 ff Rn 20) – Beschaffenheitsvereinbarungen der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 561 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 9 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Das zum Nachteil des Mieters nicht abdingbare Dieses Sonderkündigungsrecht ist Schutzvorschrift und Korrelat zum Recht des Vermieters auf Durchsetzung einer Mieterhöhung (s.a. BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Hauptpflicht.

Rn 179 Es ist Hauptpflicht des Mieters, während des Laufs des Mietvertrags gem § 535 II die vereinbarte Miete zu entrichten. Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter nach § 537 II von der Entrichtung der Miete befreit. Behält der Mieter die Mietsache nach Beendigung des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Sonderkündigungsrecht des § 555e ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden; zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4. Die Vorgängervorschrift ist § 554 I 2, der v 1.9.01– und 30.4.13 – anwendbar war. Die Veränderung des Wortlauts dient der besseren Verständlichkeit (BTDrs 17/10485, 22). Er ist Schutzvorschrift und Korrelat zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 17 I 2 beinhaltet einen Ausschluss der Erlaubnis zur Vornahme der privilegierten baulichen Veränderungen, und zwar ähnlich wie in §§ 553 I 2, 555d II 1. Abzuwägen sind die (negativen) Folgen der baulichen Veränderung aufseiten des Vermieters gegen die (positiven) Folgen derselben Maßnahme für den Mieter. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienenden Regelung des § 55...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Besonderheiten bei einer ›Quotenklausel‹.

Rn 18 Die Probleme, formularmäßig den Mieter zur Durchführung einer Endrenovierung bei Ablauf des Mietverhältnisses zu verpflichten, haben zur Entwicklung derartiger Klauseln (vgl Riecke FS 10 Jahre MietRRefG, 219 f) geführt, die überwiegend als sog Abgeltungs- oder Quotenhaftungsklausel, oder Quotenschuldklausel bezeichnet werden. Gegenstand ist die Verpflichtung des Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bürgschaft.

Rn 21 Ist als Mietsicherheit eine Bürgschaft (zum Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit: Frankfurt ZMR 17, 393) geleistet worden, kann der Vermieter seine Forderungen sowohl gegen den Mieter als auch gegen den Bürgen (ggf auch wegen Forderungen gegen den Erben des Mieters, LG Münster WuM 08, 481 [LG Münster 23.04.2008 - 14 S 7/07]) geltend machen. Sind alle Forderung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 24 § 569 III Nr 3 will dem Mieter ausreichend Gelegenheit geben, eine Kündigung nach § 543 II 1 Nr 3 zu vermeiden. Voraussetzung ist eine Verurteilung zur Zustimmung zur Mieterhöhung gem § 558b II 1 oder zur Zahlung einer Mieterhöhung gem §§ 559 I, 560 I, IV. Ist der Mieter nach §§ 558–560 verurteilt worden, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Mietrecht.

Rn 172 In der Wohnraummiete werden Verhaltenspflichten und Gebrauchsrechte des Mieters häufig durch eine Hausordnung im Gemeinschaftsinteresse konkretisiert (vgl BGH ZMR 92, 290, 293; LG Düsseldorf WuM 08, 547, 548). Ihr Zweck ist es idR, gesetzliche und im Mietvertrag festgelegte Pflichten auszugestalten und ein möglichst gedeihliches Zusammenleben im Haus und damit die Wah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit der Miete (§ 556b I).

Rn 6 Nach § 556b I ist der Mieter – ist zulässigerweise nichts anderes vereinbart (Rn 3) – zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zur Zahlung der Miete verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit genügt es, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag (§§ 675f III 2, 675n I) für die Überweisung (Zahlungsdienst iSv § 675c III, § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorkaufsberechtigter.

Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlassen ist. Str ist, ob die Kündigung des Mietverhältnisses – sei es durch den Vermieter oder Mieter – die Entstehung des Vorkaufsrechts verhindert (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers § 577 Rz 27). Das Vorkaufsrecht kann nur im Ganzen ausgeübt werden (§ 472), dh mehrere Mieter/Berecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Heilung nach § 543 II 2 und 3.

Rn 23 Gem II 2 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigungserklärung vollständig befriedigt wird. Teilzahlungen genügen auch bei geringem Restbetrag nicht (BGH NJW 16, 3437 [BGH 24.08.2016 - VIII ZR 261/15]; BGH IMR 17, 476). Die Kündigung wird gem II 3 unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Aufrechnungslage (§ 387) bestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schlüssige Änderungen.

Rn 32 Ein Mietvertrag oder mietvertragliche Abreden können selbstverständlich auch konkludent (schlüssig) getroffen (BGH ZMR 14, 965 Rz 19; WuM 14, 546 Rz 12; NZM 14, 748 Rz 19; NJW 10, 1133 Rz 14) und auch geändert werden (zur Miethöhe vgl § 557 Rn 6; zu Umlagevereinbarungen § 556 Rn 11, § 556 Rn 12 und § 556 Rn 29). Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu wert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebspflicht.

Rn 205 Unter einer Betriebspflicht ist die Verpflichtung des Mieters zu verstehen, die Mietsache während der gesamten Mietzeit iRd vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks sowie der gesetzlichen und für die jeweilige Branche üblichen Öffnungszeiten (zur ›Klauselkontrolle‹ BGH ZMR 22, 116 Rz 25 ff; NJW 20, 1507 Rz 30 ff; GE 08, 1049; NJW 07, 2176, 2177) mit einem entspr Waren-...mehr