Rn 4

Die Erlaubnis zur Überlassung der gesamten Wohnung scheidet idR aus (LG Berlin ZMR 18, 668; AG Hamburg Urt v 4.7.18 – 49 C 47/18). Bei nur vorübergehender einmaliger Ortsabwesenheit kommt ausnahmsweise Anspruch auf Erlaubnis für zeitlich begrenzte Überlassung der gesamten Wohnung in Betracht, wenn dem Mieter nicht zugemutet werden kann, die Wohnung zu kündigen (LG München I, ZMR 16, 451; LG Berlin MM 94, 323). Der Mieter muss erkennbar Rückkehrwillen dokumentieren (LG Berlin NJW-RR 94, 1289). Ein mehrjähriger (berufsbedingter) Auslandsaufenthalt (AG Mitte GE 21, 189) des Mieters kann ein berechtigtes Interesse an der Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten begründen (BGH ZMR 14, 713). Ein auf die tw Gebrauchsüberlassung der Mietsache gerichteter Antrag des Mieters muss auch Angaben zum räumlichen Überlassungskonzept des Mieters enthalten (LG Berlin ZMR 21, 812). Zur Einzimmerwohnung vgl LG Berlin ZK 67 ZMR 22, 640 (krit Bieber jurisPR-MietR 16/22 Anm 1).

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