Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 308a ergänzt die Ausnahmen zum ultra ne petita-Grundsatz des § 308. In der Regelung kommt eine sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck. Der in den §§ 574–574b BGB geschaffene Schutz des Mieters soll nicht an prozessualen Erfordernissen scheitern (Zö/Feskorn Rz 1). Sachlich befreit Abs 1 den Mieter von der Notwendigkeit, den Fortsetzungsanspruch mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 6 Die Zustimmungserklärung ist grds formfrei (BayObLG NJW-RR 89, 1172 [BayObLG 30.06.1989 - RE-Miet 4/88]). Sie kann daher – sofern die Parteien keine bestimmte Form vereinbart haben – schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder in einer anderen Form abgegeben werden (BGH ZMR 18, 564 Rz 14), zB schlüssig (Rn 5; BGH ZMR 18, 564 Rz 12; 05, 847, 848). Eine v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 30 Hat der Vermieter modernisiert, kann er wählen: Er kann die Miete durch einseitige Erklärung nach §§ 559, 559c, 559b erhöhen. Er kann aber auch auf Grundlage des modernisierten Zustandes nach § 558 vorgehen. In beiden Fällen sind zum Schutz des Mieters nach Maß des § 558a V Drittmittel (s.a. § 559a Rn 2) zu berücksichtigen. § 558 V will es also erreichen, dass bei eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vorgehen bei Prüfung.

Rn 5 Herauszuarbeiten ist, was jew für die andere Seite spricht. Bei der Abwägung spielt ua eine Rolle, ob die Verletzung schuldhaft ist, ob sie sich wiederholt, aus welcher Sphäre sie stammt, wie eng die WEigtümer zusammenleben, wie lange die Pflichtverletzung zurückliegt usw. Das Verhalten des Störers darf nicht isoliert bewertet werden (BGH NZM 10, 408 Rz 8). Das vorgewor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. 1. Sonderfall: Aufnahme von Angehörigen.

Rn 6 Innerhalb der Grenzen bis zur Überlegung einer Wohnung ist der Mieter berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters nächste Angehörige und Bedienstete als Teil seines Haushalts in die Wohnung aufzunehmen. Dies fällt noch unter den vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts (vgl Staud/Emmerich § 540 Rz 3). Eine vollständige Übergabe der Wohnung an Angehörige ist unzulässig un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsfälle.

Rn 3 Bereitstellung digitaler Produkte, die keine Verkörperung auf einem Datenträger erforderlich machen; Verträge, die die Gebrauchsüberlassung von körperlichen Datenträgern zum Gegenstand haben, ohne dass der Mieter Besitz an dem Datenträger erlangt (Vermietung sog dedizierter Server im Rechenzentrum mit Online-Zugang). Als Gegenleistung eines Mieters für die Gebrauchsüber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 13 § 556g Ia bezweckt, dass der Mieter nicht darauf angewiesen ist, den Auskunftsanspruch nach § 556g III (Rn 22) gerichtlich durchzusetzen (BTDrs 19/4672, 26). Dazu gibt er dem Vermieter, der eine von § 556d I abweichende und nach § 556e oder § 556f zulässige Miete verlangt, als Obliegenheit auf, sich bereits vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters über die von ihm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personen, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, Abs 2 S 3.

Rn 17 Notwendig ist eine besonders enge Bindung mit dem Mieter (LG München I NZM 05, 336 stellt strenge Anforderungen, lässt enge Freundschaft nicht genügen und fordert eine Bindung, die eine weitere gleicher Art nicht zulässt). Auf eine sexuelle Beziehung kommt es nicht an; ein Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis genügt (LG Berlin ZMR 16, 289). Ob ein Eintrittsrecht gegeben ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 9 Da die Erlaubnis des Vermieters nicht generell für Untervermietung gefordert werden kann, wird sie auf eine konkrete vom Mieter vorher zu benennende Person des Dritten bezogen. Zum Auskunftsrecht des gewerblichen Vermieters vgl BGH ZMR 07, 184. Im Ergebnis erweitert die vom Vermieter erteilte Erlaubnis die Rechte des Mieters zum Gebrauch der Mietsache. Die Erlaubnis kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Interessenabwägung.

Rn 14 Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses setzt nicht voraus, dass die aufseiten des Mieters bestehende Härte die Interessen des Vermieters deutlich überwiegt. Maßgebend ist allein, ob sich ein Übergewicht der Belange der Mieterseite feststellen lässt, also die Interessenabwägung zu einem klaren Ergebnis führt (BGH ZMR 19, 848). Bestehen auf beiden Seiten gleich zu bewert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Familienangehörige, Abs 2 S 2.

Rn 15 Alle mit dem Mieter nach den §§ 1589 f verwandten oder verschwägerten Personen. Auch Pflegekinder (Sternel ZMR 04, 716).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnungseigentum.

Rn 8 Der vermietende WEigtümer als Sondereigentümer oder der Vermieter des gemE können mit einem Mieter vereinbaren, dass dieser die Betriebskosten zu tragen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 16 Sämtliche ernsthaft in Frage kommenden Härtegründe sind entsprechend § 555c II Nr 1 ihrem Kern nach zu benennen und zu begründen. Der Mieter muss konkret darlegen, warum seiner Meinung nach eine Härte für ihn oder die anderen Geschützten vorliegt. Notwendig ist dazu eine einzelfallbezogene und auf die Modernisierungsmaßnahme zugeschnittene Begründung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schutzpflichten.

Rn 81 Die Parteien eines Schuldverhältnisses haben sich so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (BVerfG NJW 83, 32 [BVerfG 29.09.1982 - 1 BvR 1353/81]; BGH NJW-RR 04, 481, 483 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 479/02]). Bei diesen Schutzpflichten handelt es sich um Pflichten iSv § 241 II (s § 241 Rn 14 f). Sie dienen vorn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Haben die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart (§ 556 Rn 13), so ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Begriff.

Rn 195 Nebenkosten sind sämtliche Zahlungen, die der Mieter neben der Grundmiete erbringen muss. Die Nebenkosten umfassen va, aber nicht nur die Betriebs- und Heizkosten. S dazu iE § 556 Rn 2 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine abweichende Vereinbarung.

Rn 38 Die Vertragsparteien haben nach § 556a I keinen oder keine anderen Umlageschlüssel vereinbart (Rn 36; Rn 5 ff). Der Mieter ist nach §§ 535, 241 II, 242 nicht verpflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufteilung auf verschiedene Kostenpositionen.

Rn 71 Fallen einheitlich Kosten an, die mehrere Kostenpositionen betreffen, ist eine Voraufteilung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit erforderlich. Eine Voraufteilung ist insb dann notwendig, wenn unterschiedliche Umlageschlüssel bestehen oder eine Kostenposition nicht auf alle Mieter umlegbar ist. Die Aufteilung hat in der Weise zu erfolgen, dass die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundmiete.

Rn 97 Ein Zurückbehaltungsrecht auch für die Grundmiete besteht nicht. Zwischen Abrechnungspflicht und Verpflichtung zur Zahlung der Grundmiete besteht weder Gegenseitigkeit iSd § 320 noch ein Zusammenhang iSd § 273 (Ddorf ZMR 02, 37; ohne Entscheidung BGH NJW 09, 1947 Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normalfall (§ 559b II 1).

Rn 17 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete grds mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b II 1) und Fertigstellung der Maßnahme (Hambg ZMR 83, 309 [OLG Hamburg 06.10.1982 - 4 U 133/82]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 12 Der Mieter muss den Zugang einer formwirksamen Rüge sowie eine unzulässige Miete, der Vermieter die Voraussetzungen von § 556e oder § 556f darlegen und ggf beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 88 Die Abrechnungsfrist aus § 556 III 2 (s.a. § 20 III 4 NMV 1970) – und der durch § 556 III 3 angeordnete Ausschluss von Nachforderungen nach Fristablauf – dienen der Abrechnungssicherheit für den Mieter und sollen Streit vermeiden (BGH ZMR 17, 303 Rz 36; NJW 11, 1957 Rz 12; 06, 3350 Rz 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschluss wegen vereinfachten Verfahrens (§ 559c IV).

Rn 30 Hat der Vermieter eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nach § 559c geltend gemacht, so kann er nach § 559c IV 1 innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter grds keine Mieterhöhungen nach § 559 geltend machen (s im Einzelnen § 559c Rn 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Erklärung des entgegenstehenden Willens binnen zwei Wochen.

Rn 7 Die formlose empfangsbedürftige Erklärung des entgegenstehenden Willens, welche durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, muss der anderen Partei binnen zwei Wochen zugehen. Die rechtzeitige Erklärung ggü dem Gericht ist nicht ausreichend (LG Berlin NZM 01, 40 [LG Berlin 31.03.2000 - 64 S 534/99]). Aus der Erklärung muss für den objektiven Empfänger erkennbar sein, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlassene Sicherungsanordnung.

Rn 12 Gegen den beklagten Mieter muss im Hauptsacheverfahren eine rechtskräftige Sicherungsanordnung ergangen sein; ferner muss die Beibringungsfrist des § 283a II abgelaufen sein (Zö/Vollkommer Rz 8; Börstinghaus/Eisenschmid Rz 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183 Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Auskunft.

Rn 18 Der Mieter hat grds keinen Auskunftsanspruch über die tatsächliche Höhe der anfallenden Betriebskosten (BGH NJW 12, 303 Rz 14). Anders ist es nach hM, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die von der Betriebskostenpauschale erfassten Betriebskosten insgesamt ermäßigt haben (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 28 Nachholung (§ 558b III 1 Alt 1) oder Nachbesserung (§ 558b III 1 Alt 2) können außergerichtlich oder durch Schriftsatz erfolgen. Dem Mieter muss in jedem Fall verdeutlicht werden, dass ein neues Mieterhöhungsverlangen gestellt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine unzumutbare Härte.

Rn 12 Hierzu zählen ua abgewohnte Instandsetzungsaufwendungen (LG Düsseldorf WuM 71, 98), die mit einem Umzug zwangsläufig verbundenen Nachteile (LG Berlin ZMR 89, 425), Mitgliedschaft in örtlichen Vereinen, ansässiger Freundes- und Bekanntenkreis (LG Mannheim DWW 93, 610), Einnahmequelle durch Untervermietung (BayObLG NJW 70, 1749), Schulwechsel des Kindes (LG Hamburg NJW-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird der vermietete Wohnraum von dem Erwerber weiterveräußert oder belastet, so sind § 566 Abs. 1 und die §§ 566a bis 567a entsprechend anzuwenden. 2Erfüllt der neue Erwerber die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten nicht, so haftet der Vermieter dem Mieter nach § 566 Abs. 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. § 577a IIa.

Rn 22 § 577a IIa regelt den Beginn des Laufs der Sperrfrist iSv § 577a I. Es kommt nicht auf die Veräußerung eines Wohnungseigentums, sondern bereits auf den Erwerb oder die Belastung vermieteten Wohnraums an. Dass durch diese Technik nicht zwei Fristen laufen, hindert § 577a Ia 2 Var 2. Damit löst § 577a IIa die Bestimmung vollständig von der Begründung von Wohnungseigentum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bestellung lediglich gebrauchsbeschränkender Rechte, § 567 S 2.

Rn 5 Hier verbleibt es beim ursprünglichen Vermieter/Eigentümer. Dem Mieter wird lediglich ein Unterlassungsanspruch gewährt. Bei gestaffelten oder nebeneinander bestehenden gegenständlich beschränkten nicht das gesamte Mietverhältnis umfassenden dinglichen Berechtigungen gilt § 567 2 analog.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. (2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sinn und Zweck.

Rn 3 Das Mieterhöhungsverlangen bzw seine Begründung soll den Mieter in die Lage versetzen, die begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung – zumindest ansatzweise – überprüfen zu können (zu den Einzelheiten Rn 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verhältnis zu § 563.

Rn 14 War der Verstorbene nicht alleiniger Mieter (vgl AG Düsseldorf ZMR 12, 629) gilt generell § 563a. Etwaige weitere im Haushalt lebende Personen iSd § 563 sind daneben vom Eintritt ausgeschlossen (aA Löhnig FamRZ 01, 891).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Barkaution.

Rn 5 Zahlung einer bestimmten Geldsumme durch den Mieter, bar, durch Scheck, Überweisung oder Lastschrift. Entscheidend ist die faktische Überlassung des Geldbetrages an den Vermieter (vgl Antoni WuM 06, 359).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Den Mieter trifft die Beweislast für alle Tatsachen, die ihn ganz oder teilweise von der Entrichtung der Miete befreien (MüKo/ Bieber § 537 Rz 18). Der Vermieter hat zu beweisen, dass er erfüllungsbereit ist und den Gebrauch gewähren kann (Schmid/Harz/Stangl § 537 Rz 40).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Minderung.

Rn 22 Dem Mieter steht auch bei der Duldung ein Minderungsrecht gem § 536 I zu (LG Berlin IMR 18, 364).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Belegeinsicht.

Rn 14 Der Mieter kann die Berechtigung der Erhöhung durch Einsicht in die Belege bzw durch Anforderung von Fotokopien überprüfen. Es gilt § 556 Rn 112 entspr. Zur Auskunft auch Rn 18.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anerkennung.

Rn 6b Der Mietspiegel muss von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als ›qualifiziert‹ anerkannt werden. Aufseiten des Staates geht es um die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zu den Begriffen ›Interessenvertreter‹ und ›Anerkennung‹ s § 558c Rn 2. Rn 7–9 [nicht besetzt]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Mieter muss fehlendes Verschulden bei der verspäteten Rückgabe sowie die Umstände, die seine Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen einschränken oder ausschließen, beweisen. Der Vermieter muss die Höhe des weiteren Schadens beweisen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Fälligkeit, § 587 I.

Rn 1 Wie die gewöhnliche Pacht (§ 579) ist auch die Landpacht erst nach dem ersten Zeitabschnitt zur Zahlung fällig. Üblicherweise wird allerdings formularvertraglich eine Vorleistung des Landpächters – wie in § 556b für den Mieter geregelt – vereinbart. § 587 ist dispositiv.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abwägung im Einzelfall.

Rn 14 Im konkreten Fall muss der Tatrichter für die Frage, ob eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden ist, die ermittelten und nach § 555d IV auch zu berücksichtigenden Mieterinteressen (Rn 4 ff) abwägen mit den erkannten Interessen des Vermieters, anderer Mieter sowie – soweit möglich – mit den Belangen der Energieeinsparung (§ 555b Rn 3 ff) und des Klimaschutzes (§ 555b Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 7 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen durch Erklärung anteilig auf den Mieter umzulegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Vorauszahlungen auf umlegbare Nebenkosten.

Rn 40 Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluss soll zu bejahen sein, wenn ›besondere Umstände‹ gegeben sind (BGH NJW 10, 671 Rz 14; ZMR 04, 347, 348) oder der Mieter nachgefragt hat (Rostock ZMR 09, 527, 528). Näheres bei § 556 Rn 23.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse mit Ausnahme der Mietverhältnisse über Wohnraum (s hierfür §§ 563 ff); zum Leasing vgl LG Saarbrücken – 6 O 53/15. Für Fälle, in denen der Mieter vor dem 1.9.01 verstarb, s Art 229 § 3 I Nr 5 EGBGB.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Bei Landpacht gilt das Gleiche wie für den Mieter von Wohnraum (vgl §§ 539 II, 552) mit folgender Besonderheit: Einrichtungen in Erfüllung der Ausbesserungs- oder Betriebspflicht gem § 586 I 2, 3 und notwendige Verwendungen fallen nicht unter das Wegnahmerecht.mehr