Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 37 WEG – Vermietung.

Gesetzestext (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 10 Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Zustimmungsklage kann gem § 558 II 2 frühestens nach Ablauf der Zustimmungsfrist und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten erhoben werden (Bsp: Zugang 5.1., Ablauf 30.6.; Zugang 31.7., Ablauf 31.12.). Überlegungs- und Klagefrist sind besondere Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen (§ 555e I 1, II).

Rn 2 Das Kündigungsrecht besteht bei jeder dem Mieter angekündigten Modernisierungsmaßnahme (§ 555b) in Bezug auf die Mietsache. Auf Art und Maß der Härte (§ 555d Rn 4) kommt es grds nicht an. Etwas anderes gilt nach II nur bei Bagatellmaßnahmen iSv § 555c IV (dazu § 555c Rn 22 ff). Für Erhaltungsmaßnahmen besteht kein Kündigungsrecht. Kündigt der Vermieter irrtümlich statt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erheblichkeit.

Rn 4 Eine Gesundheitsgefährdung ist erheblich, wenn die weitere Benutzung der Räume mit bedeutenden gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Wann eine Gesundheitsgefährdung idS als erheblich anzusehen ist, richtet sich nach objektiven Maßstäben (Brandbg ZMR 17, 387; KG ZMR 04, 513, 514), dh ohne Rücksicht auf den individuellen Zustand einzelner Mieter (LG Berlin ZMR 02, 752)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Rechtsfolge ist, dass der Erwerber oder die sonstigen Berechtigten im Augenblick der Entstehung ihres dinglichen Rechts kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintreten, wie bei den §§ 566 f. Ohne entspr Verpflichtungserklärung kommt es nicht zum Vertragseintritt (vgl Eckert FS Blank, 131). Der Mieter muss sich dann an seinen bisherigen Vermieter halten, der Schadensersat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterhöhung gem § 559 BGB.

Rn 11 Hat der Vermieter in der Vergangenheit eine Modernisierungsmieterhöhung gem § 559b oder § 559c BGB vorgenommen darf ebenfalls keine Sicherungsanordnung ergehen, wenn über Grund oder Höhe Streit besteht. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter in der Vergangenheit die Erhöhung für bestimmte Monate erfolgreich eingeklagt hat; es sei denn, er hat Feststellungsklage oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungsüberlassung und Befristung.

Rn 14 Hinsichtlich des Inhalts des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung ist zwischen verschiedenen dinglichen und obligatorischen Rechtslagen an der Wohnung zu differenzieren. Dabei werden hinsichtlich dinglicher Rechtspositionen das Grundeigentum, das Erbbaurecht, der Nießbrauch, das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht gleich behandelt (II 4). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Härteeinwand (§§ 559c I 3, 559 IV 1).

Rn 12 Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3). Sind aber die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.000 Euro oder nimmt der Vermieter vom vereinfachten Verfahren Abstand, kann der Mieter den Härteeinwand gegenüber der Modernisierungsmieterhöhung nachholen (Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 20; Herlitz jurisPR-MietR 4/19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme (§ 556a III 2).

Rn 40 Die Betriebskosten sind für eine oder mehrere Kostenpositionen nach § 556a I 1 (Rn 20 ff) umzulegen, wenn der Umlageschlüssel, der im Verhältnis der WEigtümer nach § 16 II 1 WEG, § 16 II 2 WEG oder nach einer Umlagevereinbarung gilt, im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht oder nicht mehr billigem Ermessen widerspricht. Rn 41 Ob es so liegt, ist anhand der Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zeitliche Grenzen der Haftung.

Rn 5 Der hypothekarischen Haftung unterliegen nur Mietzinsforderungen, die zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch nicht erfüllt (sonst § 1124 I 1) und weniger als ein Jahr rückständig sind (§ 1123 II 1). Zahlt der Mieter nach dem nach § 22 II ZVG maßgeblichen Zeitpunkt an den Eigentümer, so kann der Hypothekar nochmals Zahlung verlangen. Zahlt der Mieter rückständige Miete aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 [BGH 13.02.2008 - VIII ZR 105/07] Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Keine/fehlerhafte Auskunft (§ 556g Ia 2).

Rn 19 Verstößt der Vermieter ganz oder teilweise, schuldhaft oder ohne Verschulden gg § 556g Ia 1 oder ist die Auskunft schuldhaft falsch (AG Berlin-Mitte IMR 22, 394; Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 16; Selk NJW 19, 329, 331; Eisenschmid WuM 19, 225, 233), ist die Mietpreisvereinbarung auf der Basis der Vormiete zwar wirksam (Hinz ZMR 19, 557, 558; Blank IMR 18, 485), der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorlagepflicht.

Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhauses schuldet keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wegfall des Kündigungsrechtes.

Rn 8 Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine vorübergehende, leicht behebbare Beeinträchtigung handelt und der Vermieter zur Behebung bereit ist (Kobl NJW-RR 92, 1228 [OLG Koblenz 12.05.1992 - 3 U 1765/91]) oder wenn der Mieter eine Reparatur verhindert. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn der Mieter den die Gesundheit gefährdenden Zustand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Widerrufsrecht.

Rn 9 Auch wenn der Mieter Verbraucher (§ 13) und der Vermieter Unternehmer (§ 14) ist, kann dem Mieter bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Rn 3) nach hM nicht gem §§ 313 IV, 312c, 312g, 355 ein Widerrufsrecht (§ 312g I) zustehen (BGH NJW 19, 3142 [BGH 24.04.2019 - VIII ZR 62/18] Rz 21; NZM 18, 1011 [BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17] Rz 13). Auf freiwillige Mieterhöhungsvereinbarun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übersicht und Sinn und Zweck.

Rn 125 Der Mieter hat Einwendungen gegen eine formal wirksame (Rn 52 ff; Rn 130) Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 5). Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann der Mieter – ggf weitere (Lützenkirchen NZM 02, 513) – Einwendungen nicht mehr geltend machen – es sei denn, er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gewährung einer Räumungsfrist.

Rn 5 Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a ZPO eine gerichtliche Räumungsfrist gewährt, ist er nach II für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet (BGH ZMR 21, 299 Rz 11). Eine vertragliche oder einseitig eingeräumte Räumungsfrist ist hingegen ebenso wie Vollstreckungsschutz gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 92 Der Mietvertrag mit Ehegatten kann mit einem oder mit beiden geschlossen werden. Ist im ›Kopf‹ eines Mietvertragsformulars nur ein Ehegatte aufgeführt und wird die Urkunde auch nur von diesem unterzeichnet, wird er allein Mieter oder Vermieter (LG Berlin ZMR 88, 103). Sind beide Eheleute im Kopf aufgeführt, hat aber nur einer unterzeichnet, ist zu prüfen, ob der Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wirkungen (§ 557b III 3).

Rn 8 Die geänderte Miete ist nach § 557b III 3 mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten. Zahlt der Mieter eine erhöhte Miete nicht freiwillig, muss der Vermieter klagen. Im Prozess muss derjenige, der eine Mietänderung behauptet (das kann bei einer Senkung auch der Mieter sein), sowohl die Indexmietvereinbarung als auch die Indexveränder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen. (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Härte.

Rn 6 Die Beendigung des Mietverhältnisses stellt dann eine Härte (LG Berlin GE 15, 1165; LG München I ZMR 17, 978) für den Mieter dar, wenn zB eine betagte pflegebedürftige Mieterin, die an Depressionen sowie Anpassungsstörungen mit Angstkomponenten leidet, nur eingeschränkt gehfähig ist, in der Wohnung und Umgebung tief verwurzelt ist und die tägliche Unterstützung ihrer To...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Ansprüche des Vermieters bei unwirksamer Klausel.

Rn 23 Es besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313, Börstinghaus WuM 05, 675, Klimke/Lehmann-Richter WuM 06, 653 [BGH 18.10.2006 - VIII ZR 52/06], Klimke WuM 10, 8; aA nur Horst DWW 07, 48). Der Vermieter muss dem Mieter Verhandlungen über eine Vertragsänderung (Ziel: wirksame Schönheitsreparaturenklausel mit ex-nunc-Wirkung, LG München II NZM 08, 608) anbieten. Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsinhaber.

Rn 3 Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus I steht dem Eigentümer des Grundstücks zu, welches durch die Anlage in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird. Daneben sind alle dinglich Berechtigten anspruchsberechtigt, denen die Eigentumsansprüche in entspr Anwendung zustehen; das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (§ 1027) und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. 2Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen. (2) 1Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht auf Vorkaufsrecht.

Rn 19 Auch ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist wegen § 577 V im Vorwege zwischen Vermieter und Mieter nicht möglich. Erst zeitlich nach Eintritt des Vorkaufsfalles kommt überhaupt ein wirksamer Verzicht in Betracht, da dann die Unabdingbarkeit des § 577 V nicht mehr entgegensteht. Nach Blank (WuM 93, 580) soll dieses Verbot auch für den Erwerber/Kaufinteressenten gelten (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 578a BGB – Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der §§ 566, 566a, 566e bis 567b gelten im Falle der Veräußerung oder Belastung eines im Schiffsregister eingetragenen Schiffs entsprechend. (2) 1Eine Verfügung, die der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete getroffen hat, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, ist dem Erwerber gegenüber wirksam. 2Das Glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten auf die einzel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Das formwirksame Mieterhöhungsverlangen ist ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags (§§ 145, 311; BGH ZMR 22, 626 Rz 25; NZM 20, 322 Rz 15; ZMR 19, 114 Rz 17; 18, 564 Rz 11). §§ 558ff sind als spezialgesetzliche Regelungen allerdings vorrangig vor §§ 145ff anzuwenden, soweit sie das Erhöhungsverfahren abweichend regeln (BGH ZMR 22, 626 Rz 26). 1. Stimmt der Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Anwendungsbereich deckt sich mit § 566b. Normzweck ist es, den Mieter in seinem Vertrauen auf eine Mitteilung des Vermieters über den erfolgten Eigentumsübergang zu schützen. Rn 2 Die §§ 892, 893 gelten neben § 566e. Der Mieter kann im Falle eines Grundbucheintrags des Erwerbers ebenfalls mit befreiender Wirkung ggü dem Veräußerer zahlen (aA Lammel § 566e Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kostenneutralität.

Rn 10 Die Kosten der Wärmelieferung dürfen die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Beim Kostenvergleich sind nach § 8 WärmeLV für das ›Mietwohngebäude‹ (= den jeweiligen Umlegungsbezugspunkt, § 556 Rn 46 ff) gegenüberzustellen die Kosten der Eigenversorgung durch den Vermieter mit Wärme oder Warmwasser, die der Mieter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Übergangsrecht.

Rn 4 Nach Art 229 § 29 I EGBGB sind auf ein bis zum 1.5.13 entstandenes Mietverhältnis §§ 536, 554, 559 bis 559b, 578 aF weiter anzuwenden, wenn 1. bei Modernisierungsmaßnahmen die Mitteilung nach § 554 III 1 aF dem Mieter vor dem 1.5.13 zugegangen ist oder 2. bei Modernisierungsmaßnahmen, auf die § 554 III 3 aF anzuwenden ist, der Vermieter mit der Ausführung der Maßnahme v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mängel.

Rn 6 Verstößt eine Kündigung gegen § 126, ist sie nach § 125 S 1 nichtig, kann aber natürlich wiederholt werden. Ein Formmangel kann nach § 242 ausnahmsweise unbeachtlich sein, wenn der Kündigungsempfänger in Kenntnis der Rechtslage den Kündigenden arglistig davon abgehalten hat, die Schriftform zu wahren, oder wenn er die mündlich ausgesprochene Kündigung schriftlich bestät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 21 Der Vermieter, der zB eine Mieterhöhung verlangt, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die in Ansatz zu bringende tatsächliche Wohnfläche (BGH ZMR 17, 721 Rz 13). Wenn er eine bestimmte Wohnfläche vorträgt, genügt dies den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung. Der sodann erklärungsbelastete Mieter hat – soll sein Vortrag beach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186 f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter genügt § 558a, wenn er dem Mieter die Erhöhung in Textform erklärt (Rn 12) und begründet (dazu im Einzelnen Rn 13). Der Antrag muss die Aufforderung enthalten, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Das Verlangen muss so formuliert sein, dass der Mieter nur ›ja‹ sagen muss (AG Pinneberg ZMR 04, 277). Das Mieterhöhungsverlangen muss die erhöhte Miete in einem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mieterhöhung gem § 558 BGB.

Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Abgabe einer Willenserklärung klagen. Möglich ist ein Streit aber dann, wenn strittig ist, ob der Mieter vorprozessual einer Mieterhöhung zugestimmt hat. Dann ist dieser Teil der Forderung nicht sicherbar. Nach einer Verurteilung zur Zustimmung darf wegen des sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausnahme des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Gegenüber der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterinteressen.

Rn 18 Hier genügen einfache Nachteile. Da der Mieter die Miete sowieso an den Vermieter hätte zahlen müssen, ist der Mittelabfluss kein zusätzlicher Nachteil. Eine zusätzliche Zahlung kann nur bei der Aufrechnung eintreten, wenn der Mieter zB wg Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung selbst den Mangel beseitigt hat und SchadE gem § 536a II BGB verlangt. Bei Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 78 Ein Mietvertrag kommt zwischen denjenigen Personen zustande, die miteinander vertragliche Beziehungen eingehen wollen. Die Parteien eines Mietvertrags werden durch den Mietvertrag bestimmt. Für die Wirksamkeit dieses Vertrags ist es belanglos, dass der Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist (BVerfG NJW 13, 3774 [BVerfG 12.09.2013 - 1 BvR 744/13] Rz 16; BGH GuT 08...mehr