Rn 12
Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3). Sind aber die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.000 Euro oder nimmt der Vermieter vom vereinfachten Verfahren Abstand, kann der Mieter den Härteeinwand gegenüber der Modernisierungsmieterhöhung nachholen (Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 20; Herlitz jurisPR-MietR 4/19).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen