Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.4 Umgehung der Wesentlichkeitsgrenze? – Haftungsrisiken für Bürgermeister, Landräte, Geschäftsführer etc.

Die "Übertragung von Arbeitnehmern" auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber ist der einzige Fall im Zusammenhang mit einer Ausgründung/Privatisierung, der in der VBLS konkret geregelt ist und die VBL nach der VBLS ausdrücklich zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses berechtigt. Hingegen wird der folgende Fall von § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.3 Vermeidung der Gegenwertzahlung – Neubegründung eines Beteiligungsverhältnisses durch die ausgegründete Einheit

Unterstellt man die Wirksamkeit von § 23 Abs. 2 VBLS oder die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung und übersteigt die Anzahl der durch die Ausgründung/Privatisierung übertragenen Arbeitnehmer 10 % der Pflichtversicherten, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Gegenwertzahlung. Die Zahlung hoher Ausgleichsbeträge ("Gegenwerte") kann allerdings dadurch vermieden...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 5.8.2 Änderungskündigungen, einverständliche Vertragsänderungen

Da die Normen des früheren Tarifvertrags nur schuldrechtlich, also als Teil des Arbeitsvertrags, weitergelten, sind nach Ablauf 1 Jahres Vertragsänderungen oder Änderungskündigungen – auch zum Nachteil des Arbeitnehmers – grundsätzlich zulässig. Eine Modifizierung der bisherigen Arbeitsbedingungen durch eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur gerechtfertigt, wenn dies...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "Gesamt-Gegenwert" gemäß § 23 Abs. 2 VBLS zu ...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 7.2.2.3 Personalgestellung

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gemäß § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, seine Arbe...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.8 Reine Auftragsvergabe kein Fall des § 613a BGB

In der Literatur wurde die Befürchtung geäußert, nach dem EuGH-Urteil zur Übernahme einer Krankenhausküche durch einen Caterer (Einzelheiten hierzu unter Punkt 3.2.6) gelte – ähnlich der Auswirkungen in der Rechtssache "Christel Schmidt" (Einzelheiten hierzu unter Punkt 3.2.1) – jede, auch die bloße Auftragsvergabe in Zukunft als Fall des § 613a BGB – Betriebsübergang.[1] Kla...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.2 Ausgründungen unterhalb der sog. Wesentlichkeitsgrenze

Keine Gegenwertzahlung Bei Ausgründungen unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze ist derzeit keinerlei Gegenwert zu zahlen, wenn die ausgegründete Gesellschaft von vornherein nicht bei der VBL beteiligt ist. Anders ist es, wenn die ausgegründete Gesellschaft zunächst – wenn auch nur für kurze Zeit – ein Beteiligungsverhältnis mit der VBL abschließt[1] und dieses Beteiligungsverhä...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.1 Vorbemerkung

Der Begriff des Betriebsübergangs ist in den letzten Jahren durch das Eingreifen des Europäischen Gerichtshofs einer erheblichen Verunsicherung unterlegen. Das BAG hatte jahrelang einen Betriebsübergang angenommen, wenn die wesentlichen materiellen bzw. immateriellen Betriebsmittel vom Erwerber übernommen wurden. Im Fall "Christel Schmidt" entschied dann der EuGH am 14.4.1994...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.2 Auslegung der Vorschrift – Vorliegen eines "wesentlichen Teils"

Ab welchem Prozentsatz "ein wesentlicher Teil" vorliegt, lässt sich § 23 Abs. 3 Satz 3 VBLS nicht entnehmen. Die Bestimmung des "wesentlichen Teils" ist daher nicht unproblematisch. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in der Praxis von der VBL sowohl im Hinblick auf die Höhe der Grenze als auch im Hinblick auf deren Bedeutung im zeitlichen Ablauf nicht e...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.1 Die rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Nach der Rechtsprechung des BAG[1] ist zu unterscheiden in die unmittelbar aus dem Betriebsübergang sich ergebenden Rechtsfolgen sowie die mittelbaren Folgen. Unmittelbare Rechtsfolgen Das BAG fasst hierunter sämtliche in § 613 a Abs. 1 bis 4 BGB unmittelbar geregelten Folgen, auch abhebend auf die Begründung zum Gesetz. Die unmittelbaren rechtlichen Folgen betreffen[2] den Ein...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.4 Tätigkeitsfelder, bei denen die menschliche Arbeitskraft im Vordergrund steht: Übernahme eines wesentlichen Teils der Arbeitnehmer

Auch wenn eine Übertragung materieller und immaterieller Betriebsmittel nicht stattfindet, kann es zu den Wirkungen des § 613a BGB kommen. Nach übereinstimmender Auffassung von BAG und EuGH kann in Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch ihre gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, die...mehr

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Arbeitskleidung / 11 Zurückbehaltungsrecht

Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten die erforderliche Schutzkleidung nicht oder nicht im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung und verlangt er trotzdem die Erbringung einer Tätigkeit, für die eine Schutzkleidung erforderlich ist, so können die Beschäftigten nach § 273 Abs. 1 BGB die Arbeitsleistung verweigern, ohne dass diese Verweigerung vom Arbeitgeber durch Ermahnung...mehr

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Arbeitskleidung / 7 Verpflichtung zum Tragen

Arbeitskleidung werden Beschäftigte aus eigenem Interesse tragen, um ihre Kleidung den Umständen der von ihnen auszuübenden Tätigkeit anzupassen und um einen unnötigen Verschleiß ihrer Kleidung auszuschließen, einer Weisung des Arbeitgebers zum Tragen bedarf es regelmäßig nicht. Bei der Berufskleidung stehen oftmals die Zweckmäßigkeit und der Schutz der sonstigen Kleidung der...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündigung einer Kaskoversicherung durch einen Ehepartner

BGB § 164 § 1356 § 1357 § 1360a Abs. 1; VVG § 8 Leitsatz Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags. BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17 Sachverhalt Die Kl. nimmt die Bekl. auf Leistu...mehr

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zfs 9/2018, Vertretungszwang für den Rechtsmittelgegner im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren; Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Einsatz von Fahrzeugen zur Personenbeförderung trotz Nichtvorführung zur Hauptuntersuchung und Kündigung der Haftpflichtversicherung; Nichterfüllung der Betriebspflicht; Gesamtbetrachtung; Verhältnismäßigkeit; Streitwert bei mehreren zusammenhängenden personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen

VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 21 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2, S. 2 § 46 Abs. 2 Nr. 1 § 47; PflVG § 1; PBZugV § 1 Abs. 1; StVZO § 29 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 S. 2, Anl. VIII Nr. 2.1.2.2; BOKraft § 2 § 3 Abs. 1 S. 2 § 41 Abs. 2 Leitsatz 1. Stellt der erstinstanzlich obsiegende Kl. als Gegner im Berufungsverfahren keinen Antrag, muss er si...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / Leitsatz

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Familienfahrzeug der Ehegatten kann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S.v. § 1357 Abs. 1 BGB sein. Gleiches gilt für die Kündigung eines solchen Vertrags. BGH, Urt. v. 28.2.2018 – XII ZR 94/17mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Revision hat keinen Erfolg." A. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ehemann der Kl. die Vollkaskoversicherung wirksam zum 1.1.2015 gekündigt habe. Für den am 5.10.2015 eingetretenen Versicherungsfall habe daher kein Versicherungsschutz mehr bestanden. Der Ehemann der Kl. sei gem. § 1357 Abs. 1 BGB berechtigt gewesen, den von der Kl. geschlossenen V...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. auf Leistung aus einem Vertrag über eine Vollkaskoversicherung in Anspruch. Die Kl. unterhielt bei der Bekl. eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ein auf ihren Ehemann zugelassenes Fahrzeug der Marke BMW 525 d. Mit einem vom Ehemann unterzeichneten Schreiben vom 22.12.2014 wurde die Vollkaskoversicherung zum 1.1.2015 gekündigt. Hierauf fert...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / 3 Anmerkung:

Dass Paukenschläge sich pianissimo entfalten, ist selten. Die abgedruckte Entscheidung ist solch ein musikalisch-juristisches Wunder. Sie nimmt, eng verstanden, an, dass von einem Ehe- oder Lebenspartner abgeschlossene Kaskoversicherungsverträge über § 1357 BGB grundsätzlich auch für den anderen gelten und dieser damit gleichfalls Vertragspartner wird. Nichts anderes wird fü...mehr

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zfs 9/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Betr. hat nicht nur den Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt, sondern den Verstoß auch noch einmal ausdrücklich zugestanden. Die Beschilderung vor Ort sei ihm bekannt gewesen. Diese habe sich in den letzten Jahren geändert. Er habe daran aber zur Tatzeit nicht mehr gedacht. Dementsprechend hat der Betr. gegen § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 StVO verstoßen, so dass ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtsstand

Rn 12 Die internationale Zuständigkeit [25] von Klagen gegen die Kündigung aufgrund §§ 125, 113 bestimmt sich nach der EuGVVO (Brüssel Ia-VO).[26]mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Anwendbares Recht

Rn 1 § 337 dient dem Schutz der Arbeitnehmer und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 13 EuInsVO (Art. 10 EuInsVO a. F.). Für Arbeitsverhältnisse gilt in Abweichung von § 335 nicht die lex fori concursus, denn das Arbeitsrecht ist in der Regel mit dem rechtlichen und tatsächlichen Sozialgefüge des Staates eng verbunden, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Dementsprechend ist...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.3 Fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr

Rz. 18 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr nach Abs. 1 Satz 4, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung zulässig war. Das betrifft nicht die Fälle, in denen es dem Arbeitgeber an Kündigungsgründen mangelt und er deshalb zur Entlassungsentschädigung greift. Von dieser Regelung sind hauptsächlich Sozialpläne und Interessen...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.2 Fiktive ordentliche Kündigungsfrist

Rz. 15 Die fiktive Kündigungsfrist umfasst die ordentliche Kündigungsfrist nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend wäre, wenn die ordentliche Arbeitgeberkündigung nur zeitlich begrenzt ausgeschlossen ist oder die Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen (vgl. dazu LSG Hessen, Urteil v. 21.5.2012, L/AL 188/1...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen, für die der Arbeitslose zugleich Alg be...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2 Fiktive Kündigungsfristen

Rz. 13 Abs. 1 Satz 1 bestimmt zunächst einen Regelruhenszeitraum bis zum Ablauf der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist. Diese Regelung ist ohne weiteres plausibel, wenn eine Entlassungsentschädigung in Arbeitsentgelt bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist und weitere sozial motivierte Entschädigung (soziales Schmerzensgeld) aufgeteilt wird. Umgekehrt führt eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1 Ziele der Vorschrift; Grundregeln

Rz. 2 § 158 will vermeiden, dass der Arbeitslose neben einer Leistung von seinem Arbeitgeber, die nach ihrer Bestimmung den Lebensunterhalt während eines Zeitraumes der eingetretenen Arbeitslosigkeit absichern soll, zusätzlich Arbeitslosengeld erhält. Während § 157 Abs. 1 ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Ansprüchen auf Arbeitsentgelt innerhalb des Arbeitsverh...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.4 Konkurrenzen

Rz. 19 Treffen auf einen Leistungsfall mehrere Sachverhalte zu, ist die kürzeste fiktive Kündigungsfrist maßgebend. Dies dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass sich die Probleme der Rechtspraxis auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen konzentrieren, die sich nur im Detail unterscheiden, aber z. B. dazu führen sollen, dass statt der Jahresfrist nach Abs. 1 Satz ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Alg bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Sommer, SGB V § 159 Ausdehn... / 2.5 Rechtsfolgen für die Mitglieder der Innungskrankenkasse

Rz. 51 Änderungen im Innungsbereich mit den in § 159 geregelten Folgen für die Errichtungsgenehmigung haben seit 1996 entgegen dem Wortlaut von Abs. 1 Satz 1 für die bei einer IKK versicherten Mitglieder keine unmittelbaren Rechtsfolgen. Da es für die gewählte Zuständigkeit nur auf die Wählbarkeit zur Zeit der Wahlrechtsausübung ankommt, führt der spätere Wegfall der Wählbar...mehr

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Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

Zusammenfassung Für den Erlass einer sog. Leistungsverfügung auf Zahlung einer Geldschuld im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH fehlt es am Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Der Hintergrund: Kündigung und Nichtauszahlung eines Gesellschafterdarlehens An der Klägerin, einer im Softwarebereich tätigen GmbH, war u.a. ...mehr

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Selbstauskunft des Mieters / 5 Falschauskünfte

Der Mieter hat die Obliegenheit, die zulässigerweise gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch ohne konkrete Frage kann ein Mietinteressent verpflichtet sein, auf mögliche Leistungshindernisse hinzuweisen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nicht schon dann, wenn die Fähigkeit zur Bezahlung der Miete irgendwie zweifelhaft ist. Andererseits setzt die Aufklärun...mehr

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zfs 8/2018, Verstoß gegen §... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Es ist bereits zweifelhaft, ob die aus einem Satz bestehenden Urteilsfeststellungen die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz tragen. Jedenfalls ist die Beweiswürdigung in sachlich-rechtlicher Hinsicht unzureichend. Sie ist in Bezug sowohl auf die äußere als auch die innere Tatseite lückenhaft." Das angefochtene Urteil ent...mehr

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zfs 8/2018, Verstoß gegen §... / Leitsatz

Bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens gegen §§ 1, 6 PflVG müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, aufgrund welcher Umstände das Tatgericht von einer zivilrechtlich wirksamen Beendigung des Versicherungsvertrags ausgegangen ist. Es ist entweder darzutun, dass dem Versicherungsnehmer die Kündigung zugegangen ist oder aufgrund welcher tatsächlichen Umstände die Zugangs...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA

Rz. 394 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch haben. Rz. 395 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, löst die Kündigung die Folgen des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB aus. Aus diesem Grund kann eine bereits entstandene Gebühr entfallen. Die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Kündigung bei vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers

Rz. 399 Der RA ist nicht verpflichtet, einen Auftraggeber zu vertreten, der sich vertragswidrig verhält. In einem solchen Fall kann der RA aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers kündigen. Eine solche Kündigung hat zur Folge, dass der RA alle bis zur Kündigung entstandenen Gebühren vom Auftraggeber fordern kann. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass der Au...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Ermäßigung der Vergütung bei Kündigung des Anwaltsvertrags

a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA Rz. 394 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch haben. Rz. 395 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, lös...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Angeforderter Vorschuss wird nicht gezahlt

Rz. 156 Zahlt der Auftraggeber die Vorschussforderung nicht, so hat der Verstoß gegen diese Zahlungsverpflichtung verschiedene Rechtsfolgen. Der RA ist nicht verpflichtet, ohne eine Vorschusszahlung tätig zu werden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Vorschusszahlung in Raten anzunehmen. Der Vorschuss kann als Ganzes gefordert werden. Der RA kann sich mit der Ratenzahlung e...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 3. Schriftstücke mit besonderer Versendungsform

Rz. 96 Bei Schriftstücken mit besonderer Versendungsform handelt es sich um solche, bei denen ein zeitlicher Nachweis darüber zu führen ist, Es ist in keinem Fall ausreichend, ein empfangsbedürftiges Schriftstück frankiert in den Briefkasten einzuwerfen, denn wie wollen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Klares vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 403 Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses nicht nach, liegt vertragswidriges Verhalten vor. Allerdings wird teilweise von der Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass der Verzug des Auftraggebers allein nicht ausreichend ist. Ein Grund zur Kündigung wird teilweise nur dann angenommen, wenn der RA den Auftraggeber auf die drohende ...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 63 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) zum 1.1.2006 wurde außerdem die Umlage U2 (Mutterschaft) neu geregelt. Die gesetzliche Neuregelung war erforderlich geworden, da das BVerfG die damalige Regelung als nicht verfassungsgemäß angesehen und dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum En...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 181 Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist grds. ähnlich wie der Zivilprozess aufgebaut. Gemäß §§ 46 ArbGG, 495 ZPO sind die Vorschriften über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend anzuwenden, es sei denn, es ist etwas anderes im ArbGG geregelt. So gelten im arbeitsgerichtlichen Verfahren meist kürzere Fristen (siehe Rdn 201). Rz. 182 Die für Arbeitnehmer w...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 172 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr