Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / b) Gefährdung des Vertragszwecks (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 450 Nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel vor, wenn wesentliche vertragliche Rechte oder Pflichten in einem Umfang eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Rz. 451 Zweck der Vorschrift ist es, den Vertragspartner des Verwenders davor zu bewahren, dass ihm wesentliche Rechtspositionen entzogen od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Begriff der Allgeme... / G. Abgrenzung zur Individualvereinbarung

Rz. 59 Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 S. 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen (auch konkludent – ergebnisoffen) ausgehandelt sind[324] (mithin eine Individualvereinbarung vorliegt – Notwendigkeit, dass der Kerngehalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / bb) Unangemessenheit

Rz. 479 Weitere Voraussetzung des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist, dass die Benachteiligung unangemessen sein muss. Grundsätzlich soll der von Verwender und Vertragspartner abgeschlossene Vertrag wesensmäßig einen Interessenausgleich zwischen den Vertragsparteien herstellen. Deshalb setzt die Beurteilung der Unangemessenheit einer Benachteiligung voraus, dass das Interesse des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / a) Allgemeines

Rz. 411 § 308 Nr. 7 BGB untersagt Vertragsbedingungen, durch die sich der Verwender im Fall des Rücktritts oder der Kündigung eine unangemessen hohe Nutzungs- bzw. Gebrauchsvergütung (§ 308 Nr. 7 lit. a BGB) oder einen unangemessen hohen Aufwendungsersatz (§ 308 Nr. 7 lit. b BGB) vorbehält. Rz. 412 Zweck der Vorschrift ist es, dem Vertragspartner seine Rücktritts- bzw. Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Überraschende Vertragsbedingungen

Rz. 155 Der Grund für eine Nichteinbeziehung überraschender Klauseln liegt darin begründet, dass aufgrund des fehlenden Rechtsnormcharakters von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe hierzu Rdn 1) diese zwar nur durch eine rechtsgeschäftliche Einbeziehung (vgl. § 305 Abs. 2 BGB – Einbeziehungsabrede – siehe Rdn 13 ff.) Vertragsbestandteil werden, das hierfür notwendige Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Einbeziehung der Allgem... / II. Ersatzweises Eingreifen des dispositiven Rechts

Rz. 205 Soweit die Bestimmungen nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind (siehe Rdn 199 ff.), richtet sich der Inhalt des Vertrags nach § 306 Abs. 2 BGB nach den (dispositiven) gesetzlichen Vorschriften. Nach § 306 Abs. 2 BGB gelangt anstelle der nicht geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Lückenfüllung das dispositive Recht[721] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / m) Form von Anzeigen und Erklärungen (§ 309 Nr. 13 BGB)

Rz. 243 § 309 Nr. 13 BGB ist zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016[532] an veränderte datenschutzrechtliche Anforderungen angepasst worden. Danach darf durch Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine strengere Form als die Textform für Erklärungen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Auslegung Allgemein... / 9. Fiktion des Zugangs (§ 308 Nr. 6 BGB)

Rz. 402 § 308 Nr. 6 BGB entzieht dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, seine Vertragsbedingungen so auszugestalten, dass der Zugang einer Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung fingiert wird. Rz. 403 Damit bezweckt § 308 Nr. 6 BGB, dass der Verwender die Beweislast hinsichtlich des Zugangs besonders bedeutender Erklärungen nicht wirksam au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / 2. Kündigung (B § 3 VHB 2010)

a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer Rz. 272 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Auch eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer jedoch unverzüglich zurückweisen; sonst wird die Kündigung wirksam. Dies folgt aus dem das gesamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Kündigung

Rz. 105 Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann erfolgen durch 1. Ordentliche Kündigung Rz. 106 Fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 369 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 370 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer (§ 13 MB/KK, § 205 VVG)

Rz. 366 Beim Recht des Versicherungsnehmers zur Kündigung des Vertrages, wie auch bei der noch zu behandelnden Kündigung durch den Versicherer, gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes. Ebenso gelten die weiteren Regelungen, etwa die "Zurückweisungspflicht" des Versicherers, soweit ihm eine unzulässige Kündigung vorgelegt wird, ferner di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 386 Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechtes bestimmt § 14 Abs. 3 MB/KK, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht unberührt bleiben. Demgegenüber ist gemäß § 206 Abs. 1 VVG mit Wirkung zum 1.1.2009 "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Kündigung

Rz. 38 Beträgt die Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich nach G.1.2 AKB der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens ein Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag nach G.1.4 AKB 2008 mit Ablauf ohne Kündigung. Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist jede Partei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Kündigung

Rz. 25 VVG und ARB sehen eine Reihe von Kündigungsmöglichkeiten für Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer vor: Rz. 26 Die erwähnte Kündigung (vgl. Rdn 23) gem. § 8 Abs. 2 ARB bzw. Nr. 6.2.2 ARB 2012 steht jedem Vertragspartner zu. Rz. 27 Eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit für Rechtsschutzversicherungsverträge, die für eine Dauer von mehr als fünf Jahren abgeschlo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / XVII. Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses bei Kündigung oder Tod des Versicherungsnehmers, § 207 VVG

Rz. 179 Gemäß § 207 VVG ist – ebenso wie bisher – die Möglichkeit gegeben, das Versicherungsverhältnis bei Tod oder Kündigung des Versicherungsnehmers durch die versicherten Personen fortzusetzen. § 207 Abs. 2 S. 2 VVG regelt – neu – bei Kündigung eines Gruppenversicherungsvertrages das Recht auf Vertragsfortsetzung. Nach § 207 Abs. 3 VVG besteht die Möglichkeit, einen in De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 166 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskos­tenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltarif. Rz. 167 Betreffend ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 460 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 169 Der Wortlaut des § 206 Abs. 1 S. 1 VVG erweckt den Eindruck, dass in Bezug auf eine die Versicherungspflicht erfüllende Krankheitskostenversicherung ausnahmslos nicht nur wegen Prämienverzuges, sondern auch wegen sonstiger schwerer Vertragsverletzungen nicht gekündigt werden kann. Der Gesetzgeber hat die Formulierung "jede" in Abänderung des § 178 i VVG a.F. verwende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 483 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[809] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[810] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 160 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 106 Für die ordentliche Kündigung gilt die Generalklausel in § 11 Abs. 2 VVG: Bei einem Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit (dauernde Versicherung) kann die Kündigung von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht kann durch Vereinbarung der Parteien nur für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 367 Der Krankenversicherungsvertrag kann gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 MB/KK vom Versicherungsnehmer im Wege der ordentlichen Kündigung beendet werden, und zwar zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei einer die gesetzliche Krankenversicherungspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / XVI. Kündigung nach dem Versicherungsfall, Punkt 18

Rz. 118 Punkt 18 AVB Reisegepäck 1992/2008 räumt sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer ein Sonderkündigungsrecht ein, das neben den Kündigungsrechten aus §§ 6 Abs. 1 S. 2, 8 VVG besteht. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären, wobei eine Begründung nicht abgegeben zu werden braucht. Sie muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / c) Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 2 MB/KT, § 314 BGB

Rz. 661 Für die Krankentagegeldversicherung gilt § 206 Abs. 1 S. 1 VVG nicht, so dass der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich außerordentlich kündigen kann, ohne dass auf eine teleologische Reduktion zurückgegriffen werden braucht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dann angenommen werden kann, wenn dem Versicherer ein weitere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 126 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete Verträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / II. Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (Ziff. 9.2)

Rz. 196 Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch der versicherten Person auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer der versicherten Person die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch kommen zu lassen (Ziff. 9.2 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / b) Ordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 1 MB/KT

Rz. 660 § 14 Abs. 1 MB/KT entspricht § 206 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 VVG. Dementsprechend ist nach Ablauf der 3-Jahresfrist die ordentliche Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages ausgeschlossen. Während der ersten drei Jahre besteht ein ordentliches Kündigungsrecht nur dann, wenn kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht und zwar unter Einhaltung einer Frist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Kündigung

Rz. 316 Versicherer und Erwerber (nicht der Veräußerer) können den Versicherungsvertrag kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt für den Versicherer, wenn es nicht innerhalb eines Monats seit Kenntnis der Veräußerung ausgeübt wird (§ 96 Abs. 1 VVG). Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 226 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158 i VVG a.F. begründen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 384 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskosten­vollversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / XVI. Kündigung des Versicherers, § 206 VVG

1. Ordentliche Kündigung Rz. 166 § 206 Abs. 1 S. VVG bestimmt nunmehr, dass "jede" Kündigung einer Krankheitskos­tenversicherung, die eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen ist. Nach dem Wortlaut betrifft dies sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung einer Krankheitskostenversicherung im Volltar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / b) Kündigung durch den Versicherer (§ 14 MB/KK, § 195 VVG, 314 BGB)

aa) Ordentliche Kündigung Rz. 384 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Kra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 D&O-Versicherung / J. Vertragsdauer/Kündigung/Erlöschen des Vertrags (Ziff. 9)

I. Vertragsdauer (Ziff. 9.1) Rz. 195 Nach dem Modell wird der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Dies ist im Regelfall bei D&O-Versicherungsverträgen in der jüngeren Praxis eine zeitliche Periode von einem Jahr. Eine Verlängerung des Versicherungsvertragsverhältnisses bedurfte auch noch nach dem Modell 2008 einer ausdrücklichen Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 8. Kündigung durch den Versicherer

a) Allgemeines Rz. 481 Eine Kündigung durch den Versicherer ist regelmäßig nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich.[807] Neben der Kündigung wegen Verzugs mit der Zahlung einer Folgeprämie (§ 38 VVG) kommt eine Kündigung im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG (siehe Rdn 450 ff.) sowie bei Gefahrerhöhung in Betracht (§ 24 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / a) Kündigung durch den Versicherungsnehmer, § 13 MB/KT

Rz. 659 Insoweit wird auf die Kommentierung zu den MB/KK verwiesen (vgl. Rdn 366 ff.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / X. Versicherungsdauer, Kündigung

1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B §§ 2, 3 VHB 2010) Rz. 269 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt. Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 493 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 494 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / b) Kündigung nach Versicherungsfall

Rz. 27 Darüber hinaus eröffnen § 19 Nr. 2 AFB 87 bzw. B § 15 AFB 2010 eine besondere Kündigungsmöglichkeit für den Bereich der Feuerversicherung. Gesetzliche Grundlage dieser Regelung ist § 92 VVG. Danach sind sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dazu berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen (Kündigung im Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Kündigung

Rz. 92 Machte der Versicherer vor der VVG-Reform Leistungsfreiheit wegen einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit geltend, musste er den Versicherungsvertrag binnen Monatsfrist kündigen (§ 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F.). Im Gegensatz zum alten Recht ist die Kündigung nun keine Voraussetzung mehr für die Wirksamkeit einer Versicherungsschutzversagung bei ­Obliegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 5. Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 333 Aufgrund der Dauer von Lebensversicherungsverträgen, während der sich die Lebensverhältnisse des Versicherungsnehmers grundlegend ändern können, sieht § 168 VVG ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers vor. Dieser soll die Möglichkeit haben, auf einen solchen Wechsel der Lebensverhältnisse zu reagieren und sich von der Prämienzahlungspflicht zu lösen.[503] a) Vora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG)

Rz. 191 Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Im Regelfall wird eine derartige Obliegenheitsverletzung dem Versicherer erst bekannt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Hier räumt § 92 VVG dem Versicherer (auch dem Versicherungsnehmer) ein gen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Außerordentliche Kündigung, § 15 AVB

Rz. 127 Zunächst ist hervorzuheben, dass der Kreditversicherer im Schadenfall kein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Ein derartiges Recht besteht weder in den AVB noch in einem anderen Gesetz. Für die der Kreditversicherung nahestehende Transportversicherung, die ebenfalls eine Vielzahl von Einzelrisiken abdeckt und eine auf Dauer angelegte Versicherungsbeziehung ist, h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 334 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr