Rz. 660

§ 14 Abs. 1 MB/KT entspricht § 206 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 VVG. Dementsprechend ist nach Ablauf der 3-Jahresfrist die ordentliche Kündigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages ausgeschlossen. Während der ersten drei Jahre besteht ein ordentliches Kündigungsrecht nur dann, wenn kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht und zwar unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf den Beitragszuschuss des Arbeitgebers gem. § 257 SGB V ist die ordentliche Kündigung des Vertrages insgesamt ausgeschlossen.[436]

[436] Bach/Moser/Hütt, § 14 MB/KT.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge