Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Deutschland / VII. Bekanntmachung

Rz. 139 Nach erfolgter Eintragung ist dem Antragsteller dies bekannt zu machen (§ 383 Abs. 1 FamFG). Neben dem Antragsteller und den durch die Eintragung Betroffenen werden auch weitere öffentliche Stellen informiert, so etwa die zuständige Industrie- und Handelskammer (vgl. § 37 HRV). Rz. 140 Alle Eintragungen im Handelsregister sind von dem Gericht ihrem gesamten Inhalt nac...mehr

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Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Gesellschafter

Rz. 19 Die GmbH war bis 2006, als die gleiche Möglichkeit für die Aktiengesellschaft geschaffen wurde, die einzige Gesellschaftsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden konnte. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt (Art. 710–4 LSC). Des Weiteren muss eine GmbH, die mehr als 60 Gesellschafter hat, jedes Jahr innerhalb der in der Satzung festgesetzten Z...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / b) Haftungsfreistellung und Versicherungen

Rz. 94 Der Corporations Act verbietet es einer Gesellschaft sowie verbundenen Gesellschaften, einen Director unter den folgenden Umständen von der Haftung freizustellen:[103]mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 143 Die Eintragungen müssen auf Spanisch verfasst werden (Art. 36 RRM). Rz. 144 Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Höhe des Stammkapitals ab und bestimmen sich nach der Kostenordnung der Handelsregisterbeamten.[50] Zur Orientierung: Die Eintragung einer S.L. mit einem Gesellschaftskapital von 3.000 EUR kostet ca. 140 EUR. Rz. 145 Die Eintragungen vollzi...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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Norwegen / 9. Squeeze-Out

Rz. 96 Wenn ein Mehrheitsgesellschafter, bei dem es sich um eine AS oder um eine nicht-norwegische Gesellschaft[232] handelt,[233] 90 % oder mehr der Geschäftsanteile und Stimmen in einer anderen AS hält, kann deren Verwaltungsrat beschließen, die übrigen Geschäftsanteile an der anderen AS gegen Barabfindung von den Minderheitsgesellschaftern zu übernehmen. Gleichermaßen kan...mehr

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Italien / II. Jahresabschluss

Rz. 182 Für den Jahresabschluss hat die Reform ebenfalls einige wesentliche Neuerungen gebracht, auch wenn die Verweisungen auf die Bestimmungen der Aktiengesellschaft fortbestehen. Rz. 183 Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern zu erstellen und hat den Vermögensstatus, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht gemäß den Bestimmungen für die Aktiengesellsc...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 25 Gemäß Art. 710–7 Abs. 1 LSC muss die Gründungsurkunde folgende Angaben beinhalten: Personalien: Die Urkunde muss die Personalien der natürlichen oder juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnet haben oder im Namen derer die Urkunde unterschrieben wurde, enthalten. Für natürliche Personen sind dies: Name, Vorname(n), Geburtsort und Geburtsdatum, Adress...mehr

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Dänemark / 4. Satzungsänderung

Rz. 91 Satzungsänderungen bedürfen nach § 106 Abs. 1 SEL mindestens einer ⅔-Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Gesellschaftskapitals. Enthält die Satzung zusätzliche Anforderungen, müssen auch diese erfüllt werden. In einer Reihe von Fällen können Satzungsänderungen allerdings auch außerhalb der Gesellschafterversammlung ...mehr

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Österreich / 1. Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung

Rz. 29 Für die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch fallen folgende Gebühren gem. Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) an:mehr

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Norwegen / 5. Treuepflicht

Rz. 106 Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Durch dieses System soll einerseits gewährleistet werden, dass die AS handlungsfähig bleibt, und andererseits sichergestellt werden, dass etwaige Minderheitsgesellschafter geschützt werden. Allerdings d...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 63 Der Handelsregisteranmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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Österreich / e) Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Firmenbuch

Rz. 85 Die Firmenbucheingabe ist von sämtlichen Geschäftsführern notariell beglaubigt zu unterfertigen. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung im Firmenbuch wirksam (konstitutive Wirkung, § 49 Abs. 2 GmbHG). Als Beilagen sind dem Gesuch anzuschließen:mehr

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Belgien / IV. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 142 Einer der häufigsten Fälle für eine Haftung der Geschäftsführer ist die Insolvenz der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Haftung. Tatsächlich ist die Haftung der Geschäftsführer aber auch auf verschiedenen anderen Feldern denkbar, die nachfolgend aufgezeigt werden:mehr

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Griechenland / 2. Kontrollrechte der Gesellschafter

Rz. 87 a) Auskunfts- und Kontrollrechte. Zu den Kontrollrechten zählt das Informationsrecht eines Gesellschafters. Dieses ist verbindlich und darf nicht eingeschränkt werden. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, in den ersten 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres selbst oder durch seinen Vertreter Auskünfte über den Ablauf der Angelegenheiten der Gesellschaft zu er...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Liquidationsverfahren

Rz. 171 Die Gesellschafter können die freiwillige strukturierte Liquidation der Gesellschaft beschließen, Section 58 IBC i.V.m. Insolvency and Bankruptcy Board of India (Voluntary Liquidation Process) Regulations von 2017. Die Einleitung einer Liquidation wird zunächst vorbereitet durch einen Beschluss des Board of Directors. Dort müssen die handelnden Directors persönlich e...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Treuepflicht

Rz. 125 Die directors müssen ihre Entscheidungen im guten Glauben (good faith) und in aus ihrer Sicht vernünftiger Weise im besten Interesse der Gesellschaft treffen. Die Treuepflicht (duty of loyalty) verbietet es den directors, aus ihrer Stellung eigene Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu ziehen. So stellen Angelegenheiten, an denen ein Mitglied des board of directors ...mehr

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Belgien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 84 Hinsichtlich der Übertragung von Anteilen wurde mit der Gesetzesreform die Regelung, dass die gesetzlichen Beschränkungen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht gelockert, sondern nur verschärft werden können, für die GmbH abgeschafft. Die Beschränkung der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen innerhalb einer GmbH wird beibehalten, hat jedoch lediglich no...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Fortführung der Geschäfte trotz Kenntnis der Insolvenz

Rz. 518 Als weiterer Haftungsgrund kommt eine Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführer in Betracht (Sec. 214 Insolvency Act 1986 – sog. wrongful trading). Die gesetzliche Anspruchsgrundlage wendet sich ausschließlich an Geschäftsführer, sie umfasst jedoch auch Hintermänner (shadow directors). Anspruchsberechtigt ist auch in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter. R...mehr

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Schweiz / 1. Mitwirkung eines Notars

Rz. 22 Zur Gründung einer GmbH ist die Mitwirkung eines Notars notwendig. Er nimmt die öffentliche Beurkundung vor. In der Schweiz bestimmen die Kantone, wo und auf welche Weise auf ihrem Gebiet die öffentlichen Beurkundungen vorgenommen werden. So ist beispielsweise das Notariatswesen im Kanton Zürich staatlich organisiert; in den Kantonen Zug oder Basel ist das Notariatswe...mehr

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Belgien / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 97 Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer wie auch die Festlegung der Modalitäten derselben obliegt ausschließlich der Gesellschafterversammlung (Art. 2:49 GGV). Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Im Zweifel sind Geschäftsführer, die bereits mit der Gründungsurkunde ernannt wurden, für die Dauer des Bestehens der Gese...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 63 Das Handelsregister verwaltet u.a. folgende Daten zu:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Reorganisationsverfahren

Rz. 138 Zentrales Element des auf die Sanierung eines insolventen Schuldners ausgelegten Reorganisationsverfahrens ist die Erarbeitung eines Reorganisationsplans unter Mitwirkung des Gerichts. Dieser Plan ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern darüber, wie die bestehenden Schulden beglichen werden sollen und in welcher Art und Weise das Geschäft d...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Kostentabelle

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVIII. Formwechsel

Rz. 156 Die Umwandlung im engeren Sinne, also der Formwechsel, unterliegt ebenfalls dem Gesellschaftsstatut.[215] Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn aufgrund des Formwechsels das Vermögen auf den Alleingesellschafter übergeht (siehe Rdn 173). Rz. 157 Besonderheiten ergeben sich hier für den "transnationalen Formwechsel". Will sich z.B. eine englische limited mit tat...mehr

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Griechenland / IV. Einsichtsrecht

Rz. 83 Der Eintragungspflichtige und jede Person, die ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, kann Einsicht in den Inhalt des Handelsregisters bekommen und Kopien von Unterlagen einholen (Art. 8 Abs. 2 G. 3419/2005). Dafür muss man lediglich einen Antrag beim GEMI stellen und die entsprechenden Kosten tragen. "Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten" ("Geldwäscheri...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaft- oder eink...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Grundsätze zur Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft als Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 188 Da die Besteuerung der Gesellschaft selbst, aber auch ihrer Gesellschafter davon abhängig ist, ob die Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht eine Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft darstellt, ist diese Qualifikation von erheblicher Bedeutung. Sie entscheidet sowohl über das anwendbare nationale Steuerrecht als auch über das Bes...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / gg) Schlussbesteuerung

Rz. 348 Die Schlussbesteuerung gem. § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG hat zur Folge, dass die Liquidationsbesteuerung nach § 11 KStG entsprechend anzuwenden ist. Diese erfährt nach § 12 Abs. 3 Satz 3 KStG jedoch eine Modifikation, indem statt des nach § 11 Abs. 3 KStG als Abwicklungs-Endvermögen bezeichneten nach der Abwicklung zur Verteilung kommenden Vermögens der gemeine Wer...mehr

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Singapur / V. Kapitalerhöhung

Rz. 60 Kapitalerhöhungen unterliegen keinen Beschränkungen. Sie können jederzeit und in beliebiger Höhe vorgenommen werden. Auch eine Kapitalisierung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist ohne weiteres möglich. Rz. 61 Erforderlich ist in der Regel ein Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung dies vorsieht. Tatsächlich ist in den meisten Gesellsc...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 48 Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt der Regelungen des Innenverhältnisses gibt es für proprietary companies, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurden, nicht. Die Regelungen des Innenverhältnisses einer proprietary company, die nach dem 1.7.1998 gegründet wurde, sind enthaltenmehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Stimmrecht

Rz. 63 Art. 2:228 NL-BGB regelt die Verhältnisse der Gesellschafter in der Hauptversammlung. Nur Gesellschaftern steht das Recht zu, Stimmrechte in der Hauptversammlung auszuüben. Jeder Gesellschafter hat mindestens eine Stimme. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass ein Gesellschafter nicht berechtigt ist, sein Stimmrecht auszuüben, wenn er eine gesetzliche oder satz...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Veröffentlichung in der Gazette

Rz. 250 Der registrar soll die Veröffentlichung der Anzeige der Ausstellung oder des Erhalts von Dokumenten, die bestimmte, in Sec. 1078 CA 2006 enumerativ aufgezählte Inhalte besitzen, in der Gazette besorgen. Die veröffentlichte Anzeige enthält den Firmennamen und die registrierte Nummer der Gesellschaft, die Art des Dokumentes und das Datum seines Eingangs beim registrar....mehr

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Singapur / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 74 Abgesehen von der Ausgabe des Certificate of Incorporation und der damit verbundenen Vergabe der Company Number, die konstitutiv für das Entstehen der Gesellschaft ist, hat das Handelsregister regelmäßig nur eine deklaratorische Funktion. Hinsichtlich der dort hinterlegten Informationen besteht allerdings ein Gutglaubensschutz und eine Beweislastumkehr (prima facie ev...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Türkei / VII. Nachschusspflichten

Rz. 104 Art. 595 Abs. 6 HGB geht davon aus, dass über die Satzung Nachschusspflichten (ek ödeme yükümlülüğü) bestimmt werden können. Diese dürfen jedoch das Doppelte des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Erfüllung von Nachschusspflichten ist Voraussetzung für die Übertragbarkeit eines Geschäftsanteils (Art. 595 Abs. 1 HGB) und die Kapitalherabsetzung (Art. 592 HGB). Bei d...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Vorgesellschaft

Rz. 26 Es ist möglich, dass die Gründer oder ein Dritter schon vor der tatsächlichen Gründung Rechtsgeschäfte im Namen der noch zu gründenden B.V. abschließen. Man spricht in diesem Fall von der B.V. i.o. (besloten vennootschap in oprichting). Eine derartige Vorgesellschaft hat aber keine Rechtspersönlichkeit. Rz. 27 Aus Rechtsgeschäften, die vor der Gründung von dem Gründer ...mehr

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Weißrussland / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 15 Gemäß § 92 des Gesetzes über Wirtschaftsgesellschaften müssen in der Satzung einer GmbH folgende Punkte geregelt sein:mehr

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Belgien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 80 Die Gesellschafterversammlung ("assemblée générale/algmene vergadering") ist das höchste Organ, das den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht. In der GmbH wird die Restkompetenz jedoch dem geschäftsführenden Organ überlassen (Art. 5:73–5:81 GGV). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung sämtliche Handlungen vornehmen kann, d...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Voraussetzungen der Kapitalerhöhung

Rz. 173 Sec. 550 CA 2006 erlaubt den Geschäftsführern der Ltd. uneingeschränkt die Anteilsausgabe und räumt der Gesellschafterversammlung das Recht ein, diese Kompetenz in den Articles zu beschränken. Die Mustersatzung in Table A, Art. 22 Abs. 1 erlaubt Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Anteile durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit. Anders liegt der Fa...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Erhöhung des Kapitals im Wege der Anteilsausgabe

Rz. 175 Erforderlich sind demnach für eine Ausgabe neuer Anteile durch die Geschäftsführer:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 52 Das Stammkapital kann durch Beschluss der Hauptversammlung oder in bestimmten Fällen durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden. Das Stammkapital darf nur herabgesetzt werden: Rz. 53 Das herabgesetzte Stammkapital der Gesellschaft darf die festgelegte Mindeststammkapitalsum...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Überblick

Rz. 21 Für die anlässlich der Gründung einer corporation zu erstellenden und beim secretary of state einzureichenden articles of incorporation sind gewisse gesetzliche Mindestangaben vorgeschrieben, deren Umfang je nach Gründungsstaat variiert. In Delaware sind bei der Gründung einer close corporation mindestens anzugeben:mehr

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Pakistan / VII. Kapitalerhöhung

Rz. 57 Eine Kapitalerhöhung des authorized share capitals ist durch die Ausgabe neuer Anteile nach sec. 83 möglich. Eine Kapitalerhöhung wird erwogen durch die directors und kann nur durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung innerhalb des general meeting bestimmt werden. Eine Beschlusskompetenz der directors besteht hingegen nicht.[31] Die Erwägung der directors zu...mehr

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Belgien / 2. Formen der Arbeitnehmerbeteiligung

Rz. 129 Die finanzielle Teilhabe der Arbeitnehmer kann verschieden ausgestaltet sein:mehr

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Belgien / 2. Mehrfachstimmrechte/beschränkte Stimmrechte

Rz. 38 In dem neuen GGV wurden die Regelungen in Bezug auf das Stimmrecht in der GmbH vollständig reformiert. Die zwingende Regel "ein Anteil, eine Stimme" aus dem alten Gesellschaftsrecht wurde aufgegeben. Vielmehr wurde diese Regelung gem. Art. 5:42 GGV ergänzendes Recht. Zudem führte der Gesetzgeber eine Trennung des Stimmrechts vom Wert der Einlage ein. Die einzige geset...mehr

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Türkei / 6. Angaben zum Kapital

Rz. 77 Das Gesellschaftskapital ist der Betrag, der von den Gesellschaftern insgesamt einzuzahlen ist, um die finanzielle Basis für die Gesellschaft zu begründen. Das Kapital ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesellschaft; ohne seine Einzahlung kann die Gesellschaft nicht errichtet werden. Nach außen hin stellt es ein Ganzes dar, das lediglich durch Satzungsänderung nach o...mehr

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Österreich / b) Agio

Rz. 64 Das Agio (= Aufgeld) ist eine über die Stammeinlage hinausgehende Leistung des Gesellschafters, welche nicht Bestandteil des Stammkapitals ist ("Über-pari-Emission").[34] Die Vereinbarung eines Agios ist sowohl bei Gesellschaftsgründung als auch bei einer Kapitalerhöhung zulässig, obwohl es gesetzlich nicht geregelt ist. Strittig ist, ob das Agio sofort voll eingezahl...mehr