Rz. 29

Für die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch fallen folgende Gebühren gem. Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) an:

 
Eingabegebühr: 36 EUR
Eintragungsgebühr Firma: 9,40 EUR
Eintragungsgebühr Sitz: 9,40 EUR
Eintragungsgebühr Geschäftsanschrift: 9,40 EUR
Eintragungsgebühr Kapital: 171 EUR
Eintragungsgebühr pro Geschäftsführer: 31 EUR
Eintragungsgebühr pro Gesellschafter: 22 EUR
Eintragungsgebühr Gesellschaftsvertrag: 114 EUR
 

Rz. 30

Die Eintragung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Geschäftsführer kostet demnach beispielsweise 402,20 EUR. Sind zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer einzutragen, so belaufen sich die Gerichtsgebühren auf 455,20 EUR.

Zur Befreiung von den Gerichtsgebühren siehe Rdn 35 f.

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