Rz. 143

Die Eintragungen müssen auf Spanisch verfasst werden (Art. 36 RRM).

 

Rz. 144

Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Höhe des Stammkapitals ab und bestimmen sich nach der Kostenordnung der Handelsregisterbeamten.[50] Zur Orientierung: Die Eintragung einer S.L. mit einem Gesellschaftskapital von 3.000 EUR kostet ca. 140 EUR.

 

Rz. 145

Die Eintragungen vollziehen sich, sofern keine Störungen auftreten, innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag des asiento de presentación. Liegt ein zulässiger Grund vor, darf die Frist 30 Tage betragen (Art. 39 RRM). Bei elektronischer Gründung von Gesellschaften mit Mustersatzung gemäß Art. 15 des Gesetzes 14/2013 sollen Gesellschaften innerhalb von sechs Stunden eingetragen werden können.

[50] Dekret 757/1973 vom 29. März, BOE 18.04.73, der durch die Instrucción der DGRN vom 22.5.2002, BOE 24.06.02, in EUR umgewandelt worden ist.

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