Rz. 143
Die Eintragungen müssen auf Spanisch verfasst werden (Art. 36 RRM).
Rz. 144
Die Kosten der Eintragung hängen grundsätzlich von der Höhe des Stammkapitals ab und bestimmen sich nach der Kostenordnung der Handelsregisterbeamten.[50] Zur Orientierung: Die Eintragung einer S.L. mit einem Gesellschaftskapital von 3.000 EUR kostet ca. 140 EUR.
Rz. 145
Die Eintragungen vollziehen sich, sofern keine Störungen auftreten, innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag des asiento de presentación. Liegt ein zulässiger Grund vor, darf die Frist 30 Tage betragen (Art. 39 RRM). Bei elektronischer Gründung von Gesellschaften mit Mustersatzung gemäß Art. 15 des Gesetzes 14/2013 sollen Gesellschaften innerhalb von sechs Stunden eingetragen werden können.
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