Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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England und Wales1 England ... / 2. Kosten der Eintragung

Rz. 248 Die Gebühren, die das Companies House für seine Dienste erhebt, können jeweils auf der Webseite abgefragt werden.mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Kosten der Veröffentlichung

Rz. 252 Eine jeweils gültige Preisliste findet sich auf den Internetseiten der Gazette.mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 18 Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben Kosten eines allenfalls beauftragten Anwalts folgende Kosten an: Die Kosten ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / V. Kosten der Gründung

Rz. 20 Die bei der Gründung an den secretary of state zu zahlende Gründungsgebühr (state filing fee) beträgt in Delaware ca. 90 USD und in New York ca. 125 USD (§ 104-A(d) NYBCL). Gegen eine zusätzliche Gebühr von zurzeit 100 USD erfolgt die Eintragung der Gesellschaft in Delaware am selben Tag. Hinzu kommen periodisch an den Gründungsstaat zu zahlende Gebühren in unterschie...mehr

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Norwegen / IV. Kosten der Gründung

Rz. 9 Die Kosten der Gründung bestehen aus den Kosten, die bei der Erstellung der Gründungsdokumentation anfallen mögen, und aus einer Gebühr, die durch die Eintragung der AS im Handelsregister anfällt. Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Handelsregisteranmeldung ca. 6.000 NOK und bei einer schriftlichen Anmeldung ca. 7.000 NOK. Im Falle von Sacheinlagen i...mehr

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Österreich / 2. Kosten der Vertragserrichtung

Rz. 31 Die Höhe der Kosten des Notars oder Rechtsanwalts für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und des Firmenbuchgesuches samt allen Nebenurkunden hängt vom individuellen Beratungs- und Regelungsaufwand ab. Die Kosten betragen bei einer einfachen Gründung einer GmbH mit Mindeststammkapital ca. 3–5 % des Kapitals zuzüglich Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer (die Umsatzs...mehr

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Brasilien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die Kosten der Gründung einer Limitada belaufen sich im Regelfall auf ca. 4.000 bis 6.000 EUR; dies schließt die Kosten anwaltlicher Berater und die Kosten der Erstellung einer Eröffnungsbilanz ein. Dieser Betrag gilt für "Standardfälle"; er kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad bzw. besonderen Genehmigungserfordernissen auch (deutlich) höher liegen.mehr

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Ungarn / IV. Kosten der Gründung

Rz. 34 Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungser...mehr

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Rumänien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben den Kosten eines beauftragten Anwalts regelmäßig folgende Kosten an: Handelsregisterkosten für die Erstellung verschiedener Zertifikate, Veröffentlichung im MOF etc. betragen ca. 25 EUR. Notariatskosten für die Beglaubigung von Übersetzungen, Beglaubigung verschiedener Vollmachten, Erklärungen etc. belaufen sich auf ca. 200 ...mehr

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Österreich / 3. Weitere Kosten

Rz. 32 Daneben können in Ausnahmefällen bei Sachgründungen Rechtsgeschäftsgebühren für Zessionen und Grunderwerbsteuer bei Einbringung einer Liegenschaft anfallen. Hierfür finden sich jedoch Begünstigungen im Umgründungsteuergesetz (UmgrStG). Die Gesellschaftsteuer (geregelt im Kapitalverkehrsteuergesetz – KVG), die u.a. die Leistung von Eigenkapital im Zuge der Gründung ode...mehr

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Serbien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben den Anwaltskosten verschiedene weitere Kosten an: Die Gerichtskosten sind abhängig von der Höhe der Stammeinlage und betragen zwischen 10 EUR und maximal 310 EUR. Die Kosten der Beglaubigung sind abhängig von der Höhe des Stammkapitals. Die Übersetzungskosten sind abhängig von der Seitenanzahl. Eine Kapitalsteuer im Sinne ei...mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 91 Die Gebühren für die Registereintragung durch Übermittlung von Dokumenten einschließlich der Bekanntmachung bilden den hauptsächlichen Kostenpunkt. Die Gebühren, die das Companies House für seine Dienste erhebt, betragen derzeit:[11]mehr

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Estland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 24 Bei der Gründung der OÜ (Stammkapital 2.500 EUR) fallen folgende Kosten an:mehr

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Griechenland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 41 Seit Abschaffung der Mindestkapitalanforderungen sowie der Abschaffung der Kapitalakkumulationssteuer für die Gründung der EPE und seit der Umsetzung des digitalen One-stop-Shops ab Februar 2020 sind die Kosten für Unternehmensgründungen erheblich gesunken. Die Gebühren für die Gründung einer EPE (sowie für die der anderen Kapitalgesellschaften AE und IKE) über das di...mehr

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Österreich / 3. Kosten der Eintragung

Rz. 115 Die Kosten für die Neueintragung einer GmbH sind in Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt und variieren je nachdem, wie viele Gesellschafter und wie viele Geschäftsführer eingetragen werden sollen. Die Eintragung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Geschäftsführer z.B. kostet derzeit 377,40 EUR. Sind zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer einzutragen, so...mehr

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Österreich / 5. Kosten der Gewerbeausübung

Rz. 34 Durch die Ausübung eines Gewerbes entsteht eine gesetzliche Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer. Dafür ist eine jährliche Grundumlage zu bezahlen, deren Höhe sich je nach Branche, Umfang und Bundesland richtet. Auskunft hierüber erhält man bei der zuständigen Wirtschaftskammer (z.B. Wiener Wirtschaftskammer, Tel. 0043–1–51450, www.wko.at/Steuern).mehr

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Österreich / IV. Kosten der Gründung

1. Gerichtsgebühren für die Firmenbucheintragung Rz. 29 Für die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch fallen folgende Gebühren gem. Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) an:mehr

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Deutschland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Bei der Gründung einer GmbH entstehen grundsätzlich allein Notargebühren und Gerichtskosten nebst Veröffentlichungskosten. Sofern eine Sacheinlage vereinbart wurde, fallen ggf. zusätzlich Gebühren für eine Werthaltigkeitsprüfung und -bescheinigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an. 1. Notargebühren Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängi...mehr

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Italien / 6. Kosten der Gründung

Rz. 56 Die ungefähren Gründungskosten sind bei der ordentlichen GmbH anzugeben.mehr

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Bulgarien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 16 Die Handelsregistergebühren für die Eintragung einer OOD betragen 110 BGN (ca. 56 EUR) oder 55 BGN (ca. 28 EUR), wenn die Anmeldung elektronisch erfolgt. Die Gebühren sind per Banküberweisung im Vorab zu entrichten. Ein automatischer Gebührenabzug ist nicht vorgesehen.mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 27 Die Handelsregistergebühren richten sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals (siehe Rdn 39). Die Gebühren sind mit dem Gründungsantrag über das elektronische Portal des für den beantragten Firmensitz zuständigen Handelsregisters einzuzahlen. Die Registergebühren werden in den einzelnen Bundesstaaten individuell festgelegt. Sie liegen bei einer Gründung im Registerb...mehr

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Ukraine / II. Kosten der Gründung

1. Notargebühren Rz. 26 Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet (siehe Rdn 12). Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift des Gründers bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 23 Hinsichtlich der Gründungskosten ist zwischen der "Turbo"-GmbH und der "normalen" GmbH zu unterscheiden. Bei Ersterer liegen die Kosten für Beantragung der Steuernummer, Gründung der Gesellschaft und Veröffentlichung folgendermaßen:mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 13 Bei der Gründung einer Sp. z o.o. fallen zunächst Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags an. Diese sind gestaffelt, abhängig vom Stammkapital der Gesellschaft. Die Notarkosten betragen:mehr

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Russland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Aufwendungen für die Gründung einer GmbH (ohne Einzahlung des Gesellschaftskapitals) setzen sich ungefähr aus folgenden Positionen zusammen:mehr

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Türkei / IV. Kosten der Gründung

Rz. 53 Neben der Kapitaleinlage, die mindestens 10.000 TL (ca. 950 EUR, Stand Ende Juni 2021) beträgt, fallen folgende Kosten an:mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Singapur / IV. Kosten der Gründung

Rz. 29 Im internationalen Vergleich sind die Kosten für eine Gesellschaftsgründung als eher gering einzustufen. Für die Gründung einer Pte. Ltd. sind unabhängig von der Höhe der Kapitalisierung eine Registergebühr i.H.v. 300 SGD sowie Kosten für die Namensregistrierung i.H.v. ca. 15 SGD zu veranschlagen. Rz. 30 Beurkundungs- und Bekanntmachungsgebühren entstehen nicht. Eine K...mehr

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Schweiz / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Die Kosten der Gründung einer GmbH setzen sich insbesondere aus den Gebühren der Notariate und der Handelsregisterämter sowie der Stempelabgabe zusammen. Rz. 27 Die Gebühren der Handelsregisterämter sind bundesrechtlich geregelt und in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister festgesetzt. Mit Wirkung per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren gesenkt. So is...mehr

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Pakistan / IV. Kosten der Gründung

Rz. 25 Zu den Gründungskosten gehört neben den Gebühren an den registrar, die zur Eintragung in das Register zu entrichten ist, auch die sog. stamp fee. Rz. 26 Die stamp-duty ist eine Gebührenerhebung der Provinzen, die auf alle Dokumente zu entrichten ist, die im Stamp Act, 1899 genannt werden. Die Entrichtung der stamp fee dient der Legalisierung der Dokumente. Diese können...mehr

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Kanada / IV. Kosten der Gründung

Rz. 11 Die Kosten der Gründung liegen, wenn man empfehlungsgemäß anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, bei ca. 1.500–2.000 Can$ (entsprechend ca. 1.200–1.500 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich ungefähr wie folgt auf (Beispielsrechnung):mehr

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Dänemark / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Die Registrierung einer ApS erfolgt grundsätzlich gebührenfrei. Bei der Anmeldung von mehr als insgesamt fünf Nebenbezeichnungen (binavne) je Gesellschaft sind nach § 3 Abs. 2 SEL je Nebenbezeichnung 1.000 dkr zu zahlen (was nicht für Firmen oder Nebenbezeichnungen gilt, die in Verbindung mit einer Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung weitergeführt werden).mehr

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Lettland / IV. Kosten der Gründung

Rz. 20 Zusammengefasst erfordert die Gründung einer SIA folgende Gebühren bzw. Zahlungen:mehr

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Mexiko / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Für die Gründung ist mit Anwaltskosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 EUR zu rechnen; hinzu kommen die Gebühren für Handelsregister und Notar in Höhe von weiteren 2.000 bis 3.000 EUR. Bei Gründungen mit sehr hohem Gesellschaftskapital im Millionen Euro-Bereich können sich die Gebühren deutlich, auf über 20.000 EUR, erhöhen, da die Register nach einer Gebührentabelle abre...mehr

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Schweden / IV. Kosten der Gründung

Rz. 26 Da keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist, beschränken sich die Gründungskosten mit Ausnahme von möglicherweise erforderlichen anwaltlichen Beratungshonoraren auf die Registergebühren von zurzeit 2.200 SEK (ca. 220 EUR).[30] Bei Kauf einer Vorratsgesellschaft mit einem Aktienkapital von 25.000 SEK liegt der Kaufpreis bei ca. 7.000–8.000 SEK (c...mehr

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Weißrussland / III. Kosten der Gründung

Rz. 12 Für die staatliche Registrierung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von drei Basiseinheiten – eine Basiseinheit beträgt derzeit 29 Belarussische Rubel – erhoben,[24] was nach aktuellem Wechselkurs (Stand: 31.3.2021) etwas mehr als 28 EUR entspricht. Die Kosten für Übersetzungen und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen hängen vom Umfang der zu übersetzenden Dok...mehr

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Finnland / V. Kosten der Gründung

Rz. 29 Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die An...mehr

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Italien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 49 Bei der Gründung einer GmbH mit einem Kapital von 10.000 EUR fallen etwa folgende Kosten[39] an:mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Argentinien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Für die Gründung einer SRL ist mit folgenden Kosten zu rechnen:[17]mehr

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Slowenien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Alle Eintragungen oder Änderungen von Daten über den VEM Punkt (siehe auch Rdn 53) sind gebührenfrei. In anderen Fällen (d.h. bei Inanspruchnahme eines Notars) sind die Kosten von der Höhe des Stammkapitals, der Art der Einlagen (Bareinlagen/Sacheinlagen), der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer abhängig (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungs...mehr

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Slowakei / IV. Kosten der Gründung

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Norwegen / 7. Kosten der Übertragung

Rz. 91 Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS kann – wie die Gründung der AS – privatschriftlich erfolgen und bedarf daher nicht einer notariellen Form.[220] Aus diesem Grunde fallen im Rahmen von Share Deals weder Beurkundungs- noch andere Notargebühren an. Gleichermaßen fallen auch keine Stamp Duties und andere Abgaben einschließlich Steuern an. Rz. 92 Gewerbeimm...mehr

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Deutschland / e) Kosten und Steuern

Rz. 158 Die Höhe der Notargebühren für die Abtretung von Geschäftsanteilen richtet sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Geschäftsanteils. Rz. 159 Steuerlich ist der Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Ausnahmen gelten dann, wennmehr

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Liechtenstein / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Gebühren für Gründung, Beurkundung und Eintragung richten sich nach der Verordnung vom 11.2.2003 über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren, zul. geändert LGBl 2013 Nr. 12, dort Anhang 2 (Handelsregistergebühren). Nach der Aufhebung des fixierten Wechselkurses zwischen EUR und CHF am 15.1.2015 (bisher: 1 CHF = 1,20 EUR) liegt der Umrechnungskurs nahez...mehr

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China / IV. Kosten der Gründung

Rz. 32 Bei der Gründung eines WFOE wird nicht selten eine Anwaltskanzlei oder ein sogenannter Sponsor eingeschaltet. Bei den Sponsoren handelt es sich um eine Vermittlungsorganisation, die der Behörde nahesteht oder ihr angegliedert ist. Der Sponsor hat die Aufgabe, bei der Vorbereitung der Antragsdokumente und Unterlagen behilflich zu sein, um somit das folgende Behördenver...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Kapitalisierung von Gewinnen oder Rücklagen und Ausgabe von Bonusanteilen

Rz. 205 Gewinne und Rücklagen werden von den meisten Ltd.s aus verschiedensten Gründen kapitalisiert. Die Mustersatzung in Table A, Art. 36 sieht dies vor, wenn eine Gesellschaft ihr Kapital erhöhen möchte, um sich anschließend als plc neu registrieren zu lassen, oder um im Vorgriff auf eine Kapitalerhöhung an neue Gesellschafter die Verwässerung von Anteilen der bisherigen ...mehr

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Finnland / 5. Praktischer Leitfaden für die Durchführung einer Kapitalerhöhung aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands durch Ausgabe neuer Aktien gegen Gegenleistung

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Italien / VII. Ausgabe von Schuldverschreibungen

Rz. 93 Da die Beteiligungen der Gesellschafter weder in Aktien verbrieft werden noch Gegenstand eines öffentlichen Angebots an das Publikum sein können (Art. 2468 c.c.[57]), hat der Gesetzgeber die Finanzierungsmöglichkeiten für die S.r.l. erweitert und die Ausgabe von Schuldverschreibungen gem. Art. 2483 c.c. eingeführt. Hierzu ist eine ausdrückliche Klausel in der Gründung...mehr

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Belgien / V. Reformiertes Ausgabeverfahren/Ausgabe neuer Anteile und zusätzliche Einlagen

Rz. 56 Das Verschwinden des Begriffs "Kapital" innerhalb der GmbH bedeutet, dass dieser Begriff nicht mehr als Schlüssel für die Zuweisung der Rechte der Gesellschafter verwendet werden kann. Vor der Gesetzesreform wurden in der GmbH sowohl der Gewinn als auch die Stimmrechte der Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Beteiligung am Kapital der Gesellschaft verteilt. Zudem be...mehr