Rz. 91

Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS kann – wie die Gründung der AS – privatschriftlich erfolgen und bedarf daher nicht einer notariellen Form.[220] Aus diesem Grunde fallen im Rahmen von Share Deals weder Beurkundungs- noch andere Notargebühren an. Gleichermaßen fallen auch keine Stamp Duties und andere Abgaben einschließlich Steuern an.

 

Rz. 92

Gewerbeimmobilien liegen in Norwegen in aller Regel in einem Single Purpose Vehicle, bei dem es sich in den meisten Fällen um eine AS handelt.[221] Wenn die Geschäftsanteile an einer solchen Immobiliengesellschaft im Wege des Share Deals veräußert werden,[222] fällt die norwegische Grunderwerbsteuer (Dokumentavgift) von derzeit 2,5 % des Kaufpreises nicht an. Dies gilt auch dann, wenn 90 % oder mehr der Geschäftsanteile an der AS erworben werden. Eine AS, der in Norwegen belegene Immobilien gehören, kann also vollständig (100 %) erworben werden, ohne dass die norwegische Grunderwerbsteuer anfällt. Die Möglichkeit zur Erhebung einer Transaktionsteuer für den Fall solcher Share Deals ist zwar noch immer gesetzlich vorgesehen. Allerdings ist eine derartige Transaktionsteuer seit ihrer Aufhebung im Jahre 1989 bislang nicht wieder eingeführt worden.[223]

[220] Mörsdorf, RIW 2019, 329, 333.
[221] Meyer/Mörsdorf, S. 165, 175.
[222] Siehe hierzu im Einzelnen Meyer/Mörsdorf, S. 165, 185 ff.
[223] Meyer/Mörsdorf, S. 165, 175.

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