Rz. 18
– | Stammkapital mindestens | 5.000 EUR |
– | Gerichtsgebühr für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister (Die schriftliche Form der Eintragung wurde mit der Novelle des HGB ab 1.10.2020 abgeschafft.) |
elektronische Form: 150 EUR |
– | Gebühr für die Erteilung des Gewerbescheins | 5 EUR je freies und 15 EUR je gebundenes oder handwerkliches Gewerbe (Die elektronische Einreichung des Antrags auf ein freies Gewerbe ist kostenfrei.) |
– | Notargebühren | ca. 100 EUR |
– | Gebühr für das Führungszeugnis des Geschäftsführers | (nach nationaler Gebührenordnung des Herkunftsstaates) |
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