Rz. 21

Alle Eintragungen oder Änderungen von Daten über den VEM Punkt (siehe auch Rdn 53) sind gebührenfrei. In anderen Fällen (d.h. bei Inanspruchnahme eines Notars) sind die Kosten von der Höhe des Stammkapitals, der Art der Einlagen (Bareinlagen/Sacheinlagen), der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer abhängig (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungsunterlagen bei einem Stammkapital i.H.v. 7.500 EUR: ca. 200 EUR). Darüber hinaus können Anwaltskosten anfallen. Die Übersetzungskosten sind abhängig von der Seitenanzahl.

Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals wird nicht erhoben. Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ist nicht verpflichtend.

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