Rz. 115

Die Kosten für die Neueintragung einer GmbH sind in Tarifpost 10 Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt und variieren je nachdem, wie viele Gesellschafter und wie viele Geschäftsführer eingetragen werden sollen. Die Eintragung einer Ein-Mann-GmbH mit einem Geschäftsführer z.B. kostet derzeit 377,40 EUR. Sind zwei Gesellschafter und zwei Geschäftsführer einzutragen, so belaufen sich die Eintragungsgebühren auf 427,40 EUR (siehe Rdn 29 ff.).

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