Rz. 21

Für eine Gesellschaftsgründung fallen neben den Kosten eines beauftragten Anwalts regelmäßig folgende Kosten an: Handelsregisterkosten für die Erstellung verschiedener Zertifikate, Veröffentlichung im MOF etc. betragen ca. 25 EUR. Notariatskosten für die Beglaubigung von Übersetzungen, Beglaubigung verschiedener Vollmachten, Erklärungen etc. belaufen sich auf ca. 200 EUR. Die Übersetzungskosten sind abhängig vom Umfang der notwendigen Dokumente.

 

Rz. 22

Eine Kapitalsteuer im Sinne einer Besteuerung des Stammkapitals wird in Rumänien nicht erhoben.

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