Rz. 12

Für die staatliche Registrierung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von drei Basiseinheiten – eine Basiseinheit beträgt derzeit 29 Belarussische Rubel – erhoben,[24] was nach aktuellem Wechselkurs (Stand: 31.3.2021) etwas mehr als 28 EUR entspricht.

Die Kosten für Übersetzungen und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen hängen vom Umfang der zu übersetzenden Dokumente ab, so dass hier kein allgemeiner Richtwert angegeben werden kann.

 

Rz. 13

Das Stammkapital einer GmbH kann frei gewählt werden. Rechtsanwaltskosten entstehen in unterschiedlicher Höhe je nach Wahl des Anwalts.

[24] Punkt 6 der Bestimmungen "Über die staatliche Registrierung von Wirtschaftssubjekten", festgelegt durch Dekret Nr. 1 des Präsidenten der Republik Belarus vom 16.1.2009 "Über die staatliche Registrierung und Liquidierung (Beendigung der Tätigkeiten) von Wirtschaftssubjekten" in Verbindung mit Punkt 1.1 der Anlage K zum Steuerkodex der Republik Belarus vom 29.12.2009, Nationales Register der Rechtsakte N 71-З.

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