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Die Höhe der Kosten des Notars oder Rechtsanwalts für die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und des Firmenbuchgesuches samt allen Nebenurkunden hängt vom individuellen Beratungs- und Regelungsaufwand ab. Die Kosten betragen bei einer einfachen Gründung einer GmbH mit Mindeststammkapital ca. 3–5 % des Kapitals zuzüglich Barauslagen und 20 % Umsatzsteuer (die Umsatzsteuer kann jedoch als Vorsteuer in Abzug gebracht werden und stellt daher keinen Kostenfaktor dar). Die Kostenberechnung wird üblicherweise vor Auftragserteilung vereinbart.

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