Rz. 53

Neben der Kapitaleinlage, die mindestens 10.000 TL (ca. 950 EUR, Stand Ende Juni 2021) beträgt, fallen folgende Kosten an:

Eintragung ins Handelsregister 1.000 TL (ca. 100 EUR), incl. Bekanntmachung im Handelsregisterblatt;
Eintragung weiterer Geschäftsführer 1.000 TL (ca. 100 EUR);
Abgabe an Kartellbehörde: 0,4 Promille aus dem einzulegenden Kapital;
Veröffentlichung der Eintragung pro Wort 0,35 TL (ca. 0,035 EUR);
Notarkosten bei Standardgründungen entfallen, sonstige Beglaubigungen 200–1.000 TL (20–100 EUR);
bei Kapitaleinzahlung vor Gründung (nicht mehr erforderlich) Bankbestätigung über blockierte Einlage 300–500 TL (30–50 EUR);
Übersetzungskosten aufwandsbedingt, Erfahrungswerte bei durchschnittlich 3.500–4.500 TL (ca. 350–450 EUR);
Beschaffung der elektronischen Signatur (nicht zwingend) für den Vertretungsberechtigten (gültig drei Jahre): 250 TL (ca. 25 EUR).

Hinzu kommen Beratungskosten für die Begleitung bei der Gründung, die von den Anforderungen der Kunden/Mandanten sowie vom Umfang der Dienstleistungen abhängen.

 

Rz. 54

Die im Zusammenhang mit der Gründung entstandenen Kosten können in angemessenem Umfang von der neuen Gesellschaft übernommen werden, wobei allerdings dafür zu sorgen ist, dass das Kapital erhalten bleibt. Über die Kostenübernahme entscheidet die Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist zur Übernahme nicht verpflichtet, es sei denn, eine entsprechende Regelung wird in die Satzung aufgenommen. Übernimmt die Gesellschaft die Kosten nicht, kann sich aus dem zwischen den Gründern in der Vorgründungsphase entstandenen Rechtsverhältnis ein Ausgleichsanspruch ergeben. Das sollten die Gründer möglichst schriftlich festlegen.

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